Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

20.03.2026
Neue Vorgaben bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen

Verpflichtende elektronische Dokumentation ab 2027 und mehr

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

1. Erweiterte Dokumentationspflichten seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Umfang der verpflichtenden Angaben bei der Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen erweitert. Es sind nun die folgenden Informationen zusätzlich zu dokumentieren:

• Kulturpflanze sowie EPPO-Code; bei der Behandlung von Saat- und Pflanzgut zusätzlich die Chargennummer
• Genaue Lage der Fläche (z. B. FLIK-Nummer oder GPS-Daten)
• Verwendetes Pflanzenschutzmittel (Produktname) sowie Zulassungsnummer
• Gegebenenfalls Uhrzeit der Anwendung (z. B. bei Auflagen zum Bienenschutz)

2. Dokumentation bei Beauftragung Dritter

Werden Pflanzenschutzmaßnahmen durch Lohnunternehmer oder andere Landwirte durchgeführt, ist sicherzustellen, dass:
• alle erforderlichen Angaben vollständig dokumentiert werden und
• die Dokumentation dem Auftraggeber zeitnah zur Verfügung steht.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation verbleibt beim Bewirtschafter der Fläche.

3. Fristen und Aufbewahrungspflichten

Bitte beachten Sie die folgenden verbindlichen Fristen:

• Jede Anwendung ist unverzüglich zu dokumentieren.
• Spätestens 30 Tage nach der Anwendung muss die vollständige Dokumentation vorliegen.
• Die Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
• Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Folgejahr der Anwendung.

4. Verpflichtende elektronische Dokumentation ab dem 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Aufzeichnungen ausschließlich in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen. Dies bedeutet insbesondere:

• Die Dokumentation hat über eine elektronische Ackerschlagkartei zu erfolgen.
• Nicht ausreichend ist die Speicherung als PDF-Dokument, da dieses Format nicht als maschinenlesbar gilt.

5. Weiterführende Informationen

Downloads zu detaillierten Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie HIER auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Gerne unterstützen Sie unsere Agrarberater Thomas Exner (Tel.: 04261-6303-101 / Mail: Exner@landvolk-row-ver.de) und Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 / Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de) bei Bedarf.

18.03.2026
Wasserförderung in der Kritik

Wasserrechtsverfahren der Wasserwerke Panzenberg und Langenberg

Großes Interesse, viele offene Fragen und ein Thema von wachsender Bedeutung: Zur Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Wasserrechtsverfahrens zu den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg hatte der Landvolkkreisverband Rotenburg-Verden kürzlich Bewirtschafter und Flächeneigentümer eingeladen. Veranstaltungsort war der Niedersachsenhof in Verden. Ziel des Treffens war es, über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, offene Fragen zu klären und mögliche weitere Schritte gemeinsam zu besprechen.

Landwirtschaft im Fokus der Wasserförderung

Der Vorsitzende des Landvolkkreisverbandes Rotenburg-Verden, Jörn Ehlers, begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich ausdrücklich für ihr Kommen, trotz des idealen Wetters für die Feldarbeit. Schon zu Beginn machte er deutlich, warum das Thema viele Landwirte bewegt: Die Trinkwasserförderung an den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg steht seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der rechtlichen Situation der Fördergenehmigungen und möglicher Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen.

Beim Wasserwerk Panzenberg des Trinkwasserverbands Verden lief die ursprüngliche wasserrechtliche Genehmigung bereits im Jahr 2009 aus. Dennoch wird die Anlage weiterhin betrieben. Möglich macht dies eine wasserrechtliche Übergangsregelung, die eine Fortsetzung der Förderung erlaubt, solange über eine neue Genehmigung noch nicht endgültig entschieden ist. Eine vergleichbare Situation besteht beim Wasserwerk Langenberg: Auch dort endete die ursprüngliche Genehmigung bereits im September 2008. Seitdem wird der Betrieb über vorläufige Verlängerungen abgesichert. Parallel dazu wird das Wasserwerk derzeit für rund 25 Millionen Euro neu errichtet, um die Anlage zu modernisieren, obwohl eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung weiterhin aussteht.

Besonders brisant: Neue Unterlagen zeigen laut Ehlers, dass das Einzugsgebiet der Wasserförderung deutlich erweitert wurde. „Damit werden noch mehr Berufskollegen betroffen sein“, erklärte er.

Forderung nach Beweissicherung bleibt bislang ohne Erfolg

Ehlers gab zudem einen Einblick in die bisherige Entwicklung des Themas. Bereits im Jahr 2020 hatte der Landvolkverband eine Neuaufnahme der Beweissicherung zur Wasserförderung aus den Wasserwerken Langenberg und Panzenberg gefordert. Ziel war es, amtlich festzuhalten, inwieweit landwirtschaftliche Flächen durch die Wasserentnahme beeinträchtigt werden.

Doch bislang blieb diese Forderung ohne Ergebnis. „Mit unserem Anliegen wurden wir immer wieder vertröstet, sodass bis heute keine neue Beweissicherung aufgenommen wurde“, berichtete Ehlers.

Um die Situation besser bewerten zu können, forderte das Landvolk zudem hydrologische Daten beim Trinkwasserverband Verden an und beauftragte ein externes Fachbüro mit einer entsprechenden Bewertung.

Kritik an Alternativenprüfung und Kommunikation

Weitere Kritik äußerte Ehlers an einer vom Trinkwasserverband Verden in Auftrag gegebenen Alternativenprüfung zur Trinkwasserversorgung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keine vertretbare Alternative für die Versorgung Bremens gebe. Für Ehlers ist dieses Resultat jedoch nicht überzeugend.

Auch die Kommunikation zwischen Trinkwasserverband Verden und Landvolk sieht er kritisch. So habe es eine Vereinbarung gegeben, dass das Landvolk informiert werde, sobald neue Gutachten vorliegen. „Nun haben wir auf anderem Wege erfahren, dass es ein neues Gutachten gibt, laut Datum wurde es bereits im vergangenen Frühjahr fertiggestellt, ohne dass der Trinkwasserverband Verden aktiv auf uns zugekommen ist“, zeigte sich Ehlers enttäuscht.

Rechtliche Möglichkeiten derzeit begrenzt

Aktuell sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt. „Wir können derzeit nicht rechtlich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vorgehen, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt“, erklärte Ehlers.

Auch mögliche Entschädigungsansprüche für Landwirte lassen sich derzeit nicht geltend machen. Dafür müsste zunächst eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegen.

Der weitere Zeitplan zeigt, wie langwierig das Verfahren ist: Ursprünglich sollten die Genehmigungen für Panzenberg und Langenberg gemeinsam behandelt werden, inzwischen werden sie getrennt bearbeitet. Bevor das Verfahren überhaupt starten kann, muss ein weiteres Gutachten erstellt werden, das frühestens 2027 in Angriff genommen werden soll. Die Einreichung der Genehmigung für Panzenberg wird daher voraussichtlich erst Ende 2027 erfolgen, für Langenberg dürfte es noch länger dauern.

Mit Blick auf die lange Dauer kommentierte Ehlers augenzwinkernd: „Wir feiern bald Silberhochzeit mit der Erlaubnis.“

Gutachten als Grundlage für weitere Schritte

Im Rahmen der Veranstaltung wurden der aktuelle Sachstand sowie zentrale Ergebnisse eines hydrogeologischen Gutachtens zum Wasserwerk Panzenberg vorgestellt.

Ein zentraler Punkt im weiteren Verfahren wird der sogenannte Erörterungstermin sein. Dieser gilt als wichtiger Meilenstein: Im Vorfeld können Einwände eingereicht werden, die später auch Grundlage für juristische Schritte sein können.

Bis dahin ist jedoch noch Geduld gefragt, denn bevor das Verfahren eröffnet werden kann, müssen alle Gutachten vorliegen. Erst dann werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und können bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Den gesamten Artikel gibt es HIER.

12.03.2026
Rechtssichere Entnahme von Wölfen möglich?

Neue Folge des Landvolk-Podcasts: Hohe Hürden sorgen für Frust in der Praxis

Hinweis: Die Podcast-Folge wurde aufgezeichnet, bevor der Bundestag die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

In der neuen Folge des Landvolk-Podcasts geht es um die rechtlichen Hürden bei der Entnahme von Wölfen – und darum, wie Landwirte und Behörden mit dem komplexen Verfahren umgehen. Zu Gast bei Moderatorin Wibke Langehenke sind der Landrat des Landkreises Uelzen, Dr. Heiko Blume, sowie Silke Foget, Syndikus-Rechtsanwältin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam sprechen sie über die rechtliche Praxis, die Situation in der Weidetierhaltung und die Unterstützung für betroffene Betriebe.

Als Landrat in der Lüneburger Heide befasst sich Dr. Blume bereits seit vielen Jahren mit der Wolfsthematik. Die Situation vor Ort beschreibt er als zunehmend belastend für viele Betriebe. Zwar hätten sich größere Schafhalter teilweise auf die Situation eingestellt und nutzten Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen. Bei kleineren Betrieben sehe es jedoch anders aus: „Da ist schon Resignation und Frust vorhanden – und nach und nach hören immer mehr auf“, berichtet Blume.

Im Landkreis Uelzen wurden im vergangenen Jahr ca. 25 Rissereignisse mit mehr als 60 toten Weidetieren registriert. Trotzdem sei wegen der hohen Hürden keine neuen Anträge auf Entnahme gestellt worden. „Die Anforderungen an eine rechtssichere Abschussgenehmigung sind so hoch, dass es kaum möglich ist, diese zu erfüllen“, sagt Blume. Seine Landkreisverwaltung prüfe im Übrigen laufend von sich aus, ob eine Genehmigung erteilt werden könne.

Um bei Anträgen zu unterstützen, hat Landvolk-Juristin Silke Foget einen umfangreichen Muster-Entnahmeantrag erarbeitet. Die rund zwölf Seiten sollen den Landvolk Kreisverbänden helfen, Anträge ihrer Mitglieder rechtssicher zu begründen. „In vielen Gerichtsentscheidungen scheitert es immer wieder an denselben Punkten – vor allem daran, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft oder begründet wurden“, erklärt Foget. Bevor ein Wolf entnommen werden darf, müsse nachgewiesen werden, dass andere Maßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. „Es ist wirklich richtig schwer, diese Anforderungen zu erfüllen“, sagt sie. Zudem sei jede Entnahme eine Einzelfallentscheidung.

Auch das sogenannte Schnellabschussverfahren sehen beide kritisch. Die Erwartungen daran seien hoch gewesen, erfüllt worden seien sie bislang nicht. „Diese in Berlin geborene Idee war weder schnell noch hat sie irgendeine Entnahme von Problemwölfen ermöglicht“, sagt Blume. Foget ergänzt: „Man steckt unfassbar viel Zeit in diese Verfahren – und am Ende scheitern sie trotzdem.“ Gleichzeitig sei eine saubere Dokumentation von Rissereignissen entscheidend, um überhaupt eine Gefahrenprognose erstellen zu können.

Beide Gäste sehen deshalb politischen Handlungsbedarf. Blume fordert ein praktikables System auf Bundes- und Landesebene: „Wir brauchen dringend ein echtes Bestandsmanagement mit Abschussplan, das diesen Namen auch verdient.“ Foget wünscht sich aus juristischer Sicht vor allem eines: „Mehr Rechtssicherheit und einfachere Verfahren bei Problemwölfen – damit Weidetierhalter und Behörden mit weniger Aufwand zu praktischen Ergebnissen kommen können.“

HIER die aktuelle Folge hören!

09.03.2026
PRIMAGAS Flüssiggaspreise im März

Für Mitglieder des Landvolks

Hier erhalten Sie die aktuellen Flüssiggaspreise für Mitglieder des Landvolks im Monat März 2026 über den Rahmenvertrag mit PRIMAGAS:

09.03.2026
Wolf im Jagdrecht: Jetzt muss Niedersachsen handeln!

Ehlers sieht Erfolg in jahrelanger Arbeit des Aktionsbündnisses

Der Bundestag hat den Weg für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland frei gemacht. Mit der Zustimmung zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes soll der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt werden. Für das Landvolk Niedersachsen ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt – und zugleich eine Aufforderung an die Landespolitik, nun rasch nachzuziehen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundestag den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat“, erklärt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW). Sein Dank gelte ausdrücklich den im AAW aktiven Verbänden, die sich seit Jahren im Bündnis engagierten und das Thema mit Nachdruck vorangebracht hätten.

Für Ehlers ist der Beschluss auch das Ergebnis einer langen politischen und gesellschaftlichen Debatte. Seit Jahren weisen Weidetierhalter, Landwirte und Jäger auf die wachsenden Probleme durch die steigende Wolfszahl hin. Risse bei Schafen, Ziegen oder Kälbern bedeuten für die Tierhalter nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Mit der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene und der Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag sei nun endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. „Der Weg für ein aktives Bestandsmanagement in Deutschland ist mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz freigemacht worden“, betont Ehlers.

Nun liege der Ball jedoch bei den Bundesländern. „Es muss jetzt schnell der Niedersächsische Wolfsmanagementplan beschlossen werden“, sagt der Landvolk-Vizepräsident. Entscheidend ist aus Sicht des Landvolks ein praxisnahes Wolfsmanagement. Dazu gehört die schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Einrichtung wolfsfreier Weideschutzgebiete sowie ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement. „Seit Jahren fordern wir genau das“, bekräftigt Ehlers.

Für das Landvolk Niedersachsen ist klar: Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt getan. Jetzt muss Niedersachsen schnell handeln – damit das angekündigte aktive Wolfsmanagement zur kommenden Weidesaison auch tatsächlich Wirkung entfalten kann.

04.03.2026
Die Vortragsveranstaltung der Landsenioren 2026

Am 19.03.2026 im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt

Die nächste Vortragsveranstaltung der Landsenioren findet statt am:

Donnerstag, den 19.03.2026 um 14.00 Uhr im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt.
Programm:

• Christian Intemann berichtet über aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit (u.a. Sachstand Agrarstrukturgesetz Niedersachsen)

• Marco Schouten referiert über betriebswirtschaftliche Auswertungen und Entwicklungen in der Landwirtschaft

• Inga Lohmann informiert über den ambulanten Hospizdienst im Landkreis Rotenburg/Wümme

• Gerhard Eimer gibt einen Ausblick zur Sommerfahrt 2026

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 16. März 2026 bei Herrn Exner unter der Telefonnummer 04261/6303-101 oder per Mail unter exner@landvolk-row-ver.de an.

Für Kaffee/Tee, Butter- und Apfelkuchen wird ein Kostenbeitrag von 12,00 € / Person vor Ort erhoben.

04.03.2026
Veranstaltung des Moornetzwerks Elbe-Weser

Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Das Moornetzwerk Elbe-Weser lädt zu der folgenden Veranstaltung ein: Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Datum: Mittwoch, 18.03.2026
Ort: Gaststätte Hohewurth (Hersemeier), Hohewurth 37, 27612 Loxstedt
Zeit: 09:30 – ca. 15:30 Uhr

Im Rahmen dieses Vernetzungstreffens sollen die zentralen aktuellen Themen rund um die Moorpflege und -bewirtschaftung im Elbe-Weser-Raum gebündelt werden, zudem soll praxisnah informiert und der fachliche Austausch gezielt gefördert werden. Das Ziel ist es, Akteure aus Praxis, Beratung, Verwaltung sowie weiteren regionalen Institutionen zusammenzuführen, um Wissen zu teilen, Synergien zu schaffen und gemeinsame Perspektiven für die Zukunft unserer Moorlandschaften zu entwickeln.

Das Moornetzwerk Elbe-Weser freut sich darauf, mit Ihnen in einen konstruktiven Dialog zu treten und gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Moor-Netzwerk zu legen.

Hintergrundinformationen sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie Hier.

03.03.2026
Echt grün, echt engagiert - Werde jetzt Bienenfreundlicher Landwirt

Aus Überzeugung bienenfreundlich

Der Bienenfreundliche Landwirt (BFL) ist eine Aktion von Eure Landwirte – Echt grün e.V., die zeigt, wie landwirtschaftliche Praxis und aktiver Insektenschutz zusammengehen. Seit 2019 machen jedes Jahr mehr Betriebe mit und setzen konkrete Maßnahmen für Wildbienen, Insekten und andere wichtige Bestäuber um – auf der Hofstelle, auf Acker- und Grünlandflächen oder in Zusammenarbeit mit Imkern und Naturschutzorganisationen. Die Maßnahmen basieren auf einem klar definierten Kriterienkatalog, der 2018 gemeinsam mit dem LAVES Institut für Bienenkunde in Celle entwickelt und fachlich begleitet wurde. Die Maßnahmen werden seitdem eigenständig im Rahmen der Kampagne erfolgreich umgesetzt. Um teilzunehmen, wählen Landwirte aus verschiedenen Kategorien Maßnahmen aus und erreichen eine festgelegte Mindestpunktzahl. So bleibt der Einsatz nachvollziehbar, praxisnah und überprüfbar. Der Bienenfreundliche Landwirt steht für freiwilliges Engagement, Verantwortung und sichtbare Biodiversität – direkt dort, wo Landwirtschaft stattfindet.

Du bist noch kein Bienenfreundlicher Landwirt? Dann melde dich jetzt ganz unkompliziert HIER an.

Als Bienenfreundlicher Landwirt erhältst du von uns ein hochwertiges Blechschild im DIN-A4-Format, das perfekt an jedes Hoftor oder in deinen Hofladen passt. Es zeigt Besuchern auf einen Blick, dass hier ein Betrieb arbeitet, der Insekten- und Artenschutz bewusst und verantwortungsvoll in seine tägliche Arbeit integriert.

03.03.2026
Rote Gebiete: Juristischer Aktionismus einer Splittergruppe

Landvolk kritisiert Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe als aus der Zeit gefallen

Das Landvolk Niedersachsen zeigt sich irritiert über die Mitteilung, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per gerichtlicher Eilentscheidung versucht, das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu zwingen, Bußgeldbescheide an Landwirtinnen und Landwirte aufgrund der Landesdüngeverordnung durchzusetzen. Für Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies ist die Vorgehensweise der Umweltorganisation weder nachvollziehbar noch sachgerecht. „Die Deutsche Umwelthilfe beschäftigt das Verwaltungsgericht in Oldenburg völlig sinnlos mit einer Klage, die bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht abschließend behandelt wurde“, kritisiert Hennies.

Ziel der DUH sei offenbar, besonders die Tierhalter in der Region Weser-Ems unter Druck zu setzen – und das trotz der klaren Entscheidungen der Gerichte über die Unrechtmäßigkeit der sogenannten „roten“ Gebiete. Hennies betont: „Auch in diesen Regionen gilt bundesweit das normale Düngerecht, das Teil der guten fachlichen Praxis für die Pflanzenerzeugung und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist.“

Aus Sicht des Landvolks wird in Niedersachsen bereits ein vorbildliches Dünge- und Pflanzenbaumanagement umgesetzt. Der jährliche Nährstoffbericht der Düngebehörde zeigt einen stetigen Rückgang der Nährstoffüberschüsse auf den Betrieben. Das belege die Wirksamkeit des integrierten Systems aus Meldepflichten, risikoorientierten Kontrollen, gezielter Düngeberatung und der Umsetzung standortangepasster Düngestrategien. Die Betriebe verfolgen damit konsequent das Verursacherprinzip und schützen das Grundwasser effektiv. Die Belastung wird kontinuierlich durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überwacht. Der Antritt und die Argumentation der Deutschen Umwelthilfe ist deshalb völlig aus der Zeit gefallen. „Damit untergräbt sie selbst die Legitimität (Reputation) solcher überregionalen Verbandsklagen“, so Hennies.

Hennies fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die formalen Rechtsfehler der roten Gebiete als Chance zu nutzen, um praktikable Erleichterungen für engagierte Betriebe zu schaffen. „Wir haben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte und Bundeslandwirtschaftsminister Rainer bereits Vorschläge übermittelt und erwarten zeitnah weiterführende Gespräche“, erklärt Hennies.

Das Landvolk unterstreicht damit sein Ziel, konstruktive Lösungen zu entwickeln, statt die Gerichte unnötig zu beschäftigen. „Pauschale Klagen bringen den Gewässerschutz nicht voran. Wir setzen auf praxisgerechte und individuelle Regelungen, die Effizienz, Ressourcenschutz und Bodenfruchtbarkeit verbinden“, sagt Hennies abschließend.

02.03.2026
Digitale Infoveranstaltung zur GAP 2026

Wichtige Neuerungen und Hinweise zum Antragsjahr 2026

Wir laden unsere Mitglieder herzlich zu einer digitalen Informationsveranstaltung zur GAP 2026 ein. Eike Christian Grupe vom Landvolk Niedersachsen informiert über die aktuellen Änderungen, wichtige Hinweise für das Antragsjahr 2026 sowie den Umgang mit FANi.

Die Veranstaltung findet am Montag, den 16.03.2026, um 19:30 Uhr online über Microsoft Teams statt.

Bitte melden Sie sich bis zum 16.03.2026 um 12:00 Uhr per E-Mail unter sievers@landvolk-row-ver.de an. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.

Aktuelles aus dem Landesverband

10.04.2026
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) In KW 13 war der übliche saisonale Anstieg der Milchanlieferung in Deutschland unterbrochen. Das Milchaufkommen der Molkereien ging ggü. der Vorwoche um 0,3 % zurück, wodurch der Zuwachs zur Vorjahreslinie auf 6,2 % schrumpfte. Nachfrage nach abgepackter Butter war vor Ostern stark, Impulse werden durch die Spargelsaison erwartet. Am Blockbuttermarkt herrscht Ruhe, Nachfrage gering. Blockbutterpreise sind gesunken: Kempten 4,20 – 4,45 €/kg), während Sahne wieder teurer wird. Schnittkäsenachfrage war vor Ostern hoch und Bestände knapp. Jetzt läuft der Markt ruhige, während aus Südeuropa mehr Bedarf kommt. Logistik bleibt wegen des Iran-Konflikts unsicher. Die Erlöse bleiben stabil auf höherem Niveau.

MMP-Markt ruhig; wenig neue Abschlüsse und viele Kontrakte sind bereits gedeckt. Preise haben nach dem starken Anstieg im März wieder etwas nachgegeben, sowohl für Lebensmittel- als auch für Futtermittelware. VMP-Markt ruhig; Nachfrage ist schwach, kaum neue Abschlüsse. Preisbewegungen kaum erkennbar. MP-Markt bleibt fest: Lebensmittelware teurer, Futtermittelware schwächer.

10.04.2026
Globale Weizenbilanz: Produktion rauf, Verbrauch runter
Pflanzen

(AMI) – Trotz deutlich gekürzter Verbrauchsschätzung erwartet das USDA für 2025/26 nochmals höhere globale Weizenendbestände. Vor allem größere Ernten in Russland und der EU sorgen für eine weiterhin komfortable Versorgungslage.

Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) hat seine April-Schätzung zur globalen Weizenbilanz 2025/26 erneut angepasst. Während die weltweite Weizenerzeugung nach oben revidiert wurde, fiel die Korrektur beim Verbrauch deutlich nach unten aus. Dennoch dürften die Endbestände weiter steigen. Insgesamt bleibt die globale Weizenversorgung damit mehr als komfortabel.

Die globale Weizenerzeugung 2025/26 veranschlagt das USDA aktuell auf 844,15 Mio. t. Gegenüber der Vormonatsprognose entspricht dies einer Anhebung um über 2,03 Mio. t. Maßgeblich hierfür sind höhere Ernteschätzungen für Russland und die EU. Demnach soll die EU in der laufenden Saison rund 145,11 Mio. t Weizen geerntet haben, was einer Aufwärtskorrektur von 1,11 Mio. t entspricht. Für Russland wird die Weizenernte nun auf 90,30 (+0,80) Mio. t geschätzt. Bei anderen wichtigen Erzeugerländern wie China, Indien, den USA oder Kanada hält das USDA an den März-Schätzungen fest.

Deutlich nach unten angepasst wurde hingegen die Prognose für den globalen Weizenverbrauch 2025/26. Dieser wurde um 4,80 auf 815,86 Mio. t gekürzt. Trotz der Revision würde der Verbrauch damit weiterhin ein Allzeithoch erreichen und um mehr als 15 Mio. t über dem Vorjahresniveau liegen.

10.04.2026
Weizenkurse in Paris geben nach
Pflanzen

(AMI) Die vereinbarte Waffenruhe im Nahen Osten drückt die Weizennotierungen. Sinkende Kurse verbessern zwar die EU-Exportchancen, das globale Angebot bleibt jedoch reichlich.

An der Pariser Terminbörse bewegten sich die Weizennotierungen in der feiertagsbedingt verkürzten Berichtswoche abwärts. Der Fronttermin Mai 2026 schloss am 09.04.2026 bei 195,50 EUR/t und lag damit um 7 EUR/t unter dem Vorwochenniveau. Gleichzeitig fiel die Notierung damit erstmals seit vier Wochen wieder unter die Marke von 200 EUR/t. Der September-Kontrakt verzeichnete das gleiche Wochenminus schloss zuletzt bei 204,75 EUR/t.

Belastet wurden die Weizennotierungen zuletzt vor allem durch die vereinbarte Waffenruhe im Nahen Osten. Mit der Kriegsunterbrechung steigen die Erwartungen auf eine geringere Störung der Energieversorgung und sinkende Düngemittelpreise. Zudem ist die Straße von Hormus wieder für den Schiffsverkehr freigegeben, erste Öltanker passierten die Meerenge bereits seit Beginn der Waffenruhe.

Gleichwohl bleibt die Marktstimmung von Unsicherheit geprägt, da sich die geopolitische Lage im Nahen Osten jederzeit wieder zuspitzen kann. Die Waffenruhe im Iran nährte zudem Hoffnungen auf eine Belebung der internationalen Getreidenachfrage. Viele Abnehmer hatten ihre Käufe aufgrund der seit Kriegsbeginn stark gestiegenen Preise zuletzt zurückgestellt.

Die rückläufigen Weizennotierungen kommen unterdessen den EU-Exportaussichten zugute. Mit niedrigeren Preisen verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Herkunftsländern, insbesondere gegenüber Anbietern aus der Schwarzmeerregion. Das globale Angebot bleibt jedoch weiterhin reichlich, zumal die Ernte 2026 zunehmend in den Fokus rückt. Russland, weltweit führender Weizenexporteur, verfügt angesichts der zuletzt verhaltenen Nachfrage noch über umfangreiche Lagerbestände. Zudem dürfte das Land nach Angaben von Argus im laufenden Jahr rund 88,7 Mio. t Weizen produzieren, nachdem zuvor von einer Erntemenge von 86,5 Mio. t ausgegangen worden war.

Unterdessen exportierte die Europäische Union im laufenden Wirtschaftsjahr bis zum 05.04.2026 insgesamt rund 18,00 Mio. t Weichweizen und damit mehr als im Vorjahreszeitraum (16,79 Mio. t). Wichtigstes Abnehmerland bleibt Marokko, gefolgt von Ägypten und Saudi-Arabien.

10.04.2026
Brotgetreidepreise geben nach – auch ex Ernte
Pflanzen

(AMI) Sinkende Erzeugerpreise, bedarfsorientierte Nachfrage und Unsicherheiten auf globaler Ebene bestimmen aktuell das Marktgeschehen. Impulse bleiben rar, die Entwicklung hängt zunehmend von Börsen und Geopolitik ab.

Der deutsche Markt für Brotgetreide präsentiert sich weiterhin ruhig und von Zurückhaltung geprägt. Die zuletzt schwächeren Weizennotierungen an der Pariser Börse wirken zwar belastend, konnten bislang jedoch nur begrenzt auf die Kassapreise am heimischen Markt durchschlagen. In mehreren Regionen behaupten sich die Weizenpreise noch auf Vorwochenniveau. Dies gilt insbesondere dort, wo Unsicherheiten hinsichtlich der Proteingehalte infolge eingeschränkter Stickstoffdüngung bestehen.

Im Bundesmittel verfehlen die Brotgetreidepreise auf Erzeugerstufe allerdings allesamt das Vorwochenniveau. Das größte Wochenminus verzeichnet Eliteweizen mit 2,67 auf 181,20 (175-190) EUR/t, Qualitätsweizen vergünstigt sich hingegen um 1,83 auf 174,77 (170-185) EUR/t frei Erfasserlager. Brotweizen liegt mit 171,21 (164-179) EUR/t im Mittel rund 1,02 EUR/t unter Vorwoche und Brotroggen büßt 0,96 auf 148,77 (138-158) EUR/t an Wert ein. In der Vorwoche waren in Niedersachsen ab Hof für A-Weizen noch 179 (175-185) EUR/t möglich.

Ex Ernte geht es ebenfalls abwärts. So werden für Qualitätsweizen der kommenden Ernte mit 187,76 EUR/t im Durchschnitt rund 3,05 EUR/t weniger verlangt. Für Eliteweizen werden mit 199,08 EUR/t hingegen gut 2 EUR/t weniger aufgerufen. Brotweizen verfehlt mit 179,16 EUR/t das Vorwochenniveau um knapp 1,40 EUR/t und Brotroggen der neuen Ernte verzeichnet ein Wochenminus von 1,45 auf 154,76 EUR/t.

Die Nachfrage nach Brotgetreide bleibt insgesamt verhalten. Mühlenbetriebe sind überwiegend gut versorgt und decken sich aktuell nur bedarfsorientiert ein. Nennenswerte Impulse aus dem Exportgeschäft bleiben aus, auch wenn einzelne Weizenverladungen über die norddeutschen Häfen gemeldet werden. Auf Erzeugerseite stehen weiterhin umfangreiche alterntige Bestände zur Verfügung. Die Verkaufsbereitschaft ist grundsätzlich vorhanden, Abschlüsse erfolgen jedoch meist nur bei kurzfristigen Preisspitzen. Die ausgeprägte Volatilität an den Terminmärkten aufgrund der Entwicklungen im Nahen Osten sorgt für zusätzliche Verunsicherung, sodass ein Teil der Mengen voraussichtlich in die neue Saison übergehen dürfte.

Auf den Feldern präsentieren sich die Bestände bundesweit überwiegend in gutem Zustand. Die jüngsten Niederschläge haben die Wasserversorgung gesichert, während die weiterhin kühlen, insbesondere nächtlichen Temperaturen, das Wachstum noch bremsen. Kurzfristig ergeben sich daraus keine Ertragsrisiken, wenngleich mit Blick auf mögliche wärmere Bedingungen eine gewisse Unsicherheit bestehen bleibt.

Insgesamt bleibt der Markt für Brotgetreide kurzfristig impulsarm. Die weitere Preisentwicklung dürfte maßgeblich von der internationalen Börsentendenz, der geopolitischen Lage sowie von neuen Ertrags- und Qualitätsabschätzungen zur kommenden Ernte bestimmt werden.

10.04.2026
Unsicheres Umfeld bremst den Handel mit Raps
Pflanzen

(AMI) Die anhaltende Unsicherheit rund um den Nahen Osten sowie steigende Frachtkosten sorgen für Zurückhaltung am Rapsmarkt und begrenzen die Handelsaktivität. Dabei konnten sich die Erzeugerpreise entgegen den rückläufigen Vorgaben des Terminmarktes zuletzt befestigen.

Die Rapskurse an der Pariser Börse bleiben auch weiterhin volatil, konnten das Vorwochenniveau insgesamt jedoch nicht halten. So schloss der Fronttermin am 09.04.2026 bei 497 EUR/t und verzeichnet damit auf Wochensicht ein Minus von rund 8,75 EUR/t. Auch Partien der Ernte 2026 tendieren schwächer. Der August 26-Kontrakt schloss mit 491,50 EUR/t rund 8 EUR/t niedriger. Dabei bleiben auch weiterhin die Entwicklungen im Nahen Osten im Fokus. Die Unsicherheit rund um die Straße am Hormus bleibt bestehen. Vor diesem Hintergrund bleibt es am Rapsmarkt weiterhin ruhig. Neben der verkürzten Feiertagswoche begrenzen dabei auch die steigenden Frachtkosten den Handel. Das Minus an der Pariser Börse schlägt sich dabei auch auf Großhandelsebene nieder. So sind franko Hamburg mit 512 EUR/t zur Lieferung ab Mai rund 7 EUR/t weniger möglich. Gleiches gilt für Partien franko Niederrhein, welche sich ebenfalls um 7 auf 504 EUR/t vergünstigen. Für Vorkontrakte der Ernte 2026 werden bis zu 515 EUR/t in Aussicht gestellt. Auf Erzeugerebene geht es entgegen den schwächeren Vorgaben der Pariser Börse dagegen aufwärts. Im Bundesdurchschnitt sind für Partien der Ernte 2025 zuletzt 480,70 EUR/t möglich und damit 1,30 EUR/t mehr als noch in der Woche zuvor. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangieren dabei in einer Spanne von 455-500 EUR/t. Auch Vorkontrakte der Ernte 2026 können sich frei Erfasserlager behaupten und werden mit 469,10 (435-500) EUR/t rund 1,50 EUR/t teurer angeboten.

Dabei bleibt die Abgabebereitschaft der Erzeuger angesichts der volatilen Notierungen an der Pariser Börse weiterhin gering. Zusätzlich erschweren die gestiegenen Fracht- und Düngerkosten eine wirtschaftlich tragfähige Kalkulation.

10.04.2026
Planmäßige Frühkartoffelgeschäfte
Pflanzen

(AMI) Der deutsche LEH stellte wie üblich seine Sortimente um. Die Preise für importierte Frühkartoffeln verändern sich kaum, auch wenn Kosten gestiegen sind. Logistische Herausforderungen werden gemeistert. Es herrscht eine verhaltene Zuversicht unter den Anbietern.

Die frühen Anbieter von Speisefrühkartoffeln am deutschen Markt sind mit dem Saisonbeginn weitgehend zufrieden. Auch wenn die Absatzmengen mit Spargelkartoffeln nie sonderlich groß sind, durch den frühen Saisoneinstieg ist ein erstes Angebot gut geräumt. Die Woche nach Ostern ist wohl etwas ruhiger, in der zweiten Aprilhälfte nimmt der Absatz dann aber wieder an Fahrt auf. Es ist absehbar, dass dann erste Ketten anfangen, zumindest regional die Premiumsortimente in den drei Kochtypten auf importierte Frühkartoffeln umzustellen. Ab dieser Woche ist neben Ägypten auch Israel in einem Discounter mit Spargelkartoffeln präsent und die Anbieter erwarten kommende Woche den Einstieg ins Vollsortiment.

An den Preisen hat sich seit Beginn der Vermarktung kaum etwas geändert. So gibt es Frühkartoffeln aus Ägypten für rund 70,00 EUR/dt franko Packbetrieb und für Lieferungen aus Israel etwa 5,00 EUR/dt mehr. Es herrscht eine gewisse Spannung, weil der hiesige Einkauf die Frühkartoffelpreise mit den billigen Lagerkartoffeln vergleicht, die Importeure aber die schon niedrigeren Preise als im Vorjahr mit höheren Kosten belastet sehen.

Für den weiteren Verlauf sind Frühkartoffelanbieter zuversichtlich. Die Geschäfte mit dem LEH laufen absehbar planmäßig an. Die Lage in Spanien könnte etwas zusätzliche Luft verschaffen und die Ernte in Deutschland wird wohl nicht wieder so massiv auf einmal in der dritten Junidekade am Markt sein, wie 2025

09.04.2026
Landvolk-Rindfleischausschuss
Milch und Rind

Am Donnerstag, den 09.04.26 tagte der Ausschuss für Rindfleischerzeugung des Landvolk Niedersachsen in Hannover. Unter Leitung des Vorsitzenden Felix Müller verschafften sich die Ausschussmitglieder einen Überblick über die aktuelle Marktlage, das Tierseuchengeschehen und EU-Themen. Gemeinsam mit einem Gastreferenten von Synetics wurde zum Thema Beef on Dairy-Kreuzungen diskutiert. Dabei standen der Erfahrungsaustausch und die Fragestellung, wie der Spagat zwischen den Anforderungen von Milchviehhaltern und Bullenmästern gemeistert werden kann, im Fokus. Eine Gastreferentin von vit erläuterte die Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Tierkennzeichnung und des digitalen Rinderpasses. Des Weiteren debattierten die Ausschussmitglieder über eine mögliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch analog zur Kennzeichnung von Schweinefleisch. Hier war das Votum der Mitglieder eindeutig: ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für Rindfleisch wird vom Ausschuss abgelehnt; der Fokus soll auf der Gestaltung der privatwirtschaftlichen Haltungsformkennzeichnung gelegt werden.

09.04.2026
Ausschreibung Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2027: Jetzt bewerben!
Öko-Landbau

(DBV) Seit dem 01. April können sich Bio-Betriebe wieder für den jährlichen Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau bewerben. Gesucht werden zukunftsweisende, innovative Betriebs­konzepte, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Konzepte können den gesamten Betrieb umfassen oder besondere Lösungen für Teil­bereiche beinhalten – etwa in der Tierhaltung, im Natur- und Ressourcenschutz oder im Energiemanagement.
Eine unabhängige Jury wählt die drei Sieger-Betriebe aus, die jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten. Zusätzlich gibt es für jeden ausgezeichneten Betrieb einen pro­fessionellen Imagefilm für die eigene Öffentlichkeitsarbeit.
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026.

Weitere Infos und Anmeldung unter: https://www.oekolandbau.de/aktuelles/bundeswettbewerb-oekologischer-landbau/

09.04.2026
Kommission stellt KI-Instrument („TraceMap“) zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und Risiken in der Lebensmittelkette vor
Öko-Landbau

(DBV) Die Europäische Kommission hat eine neue Plattform für künstliche Intelligenz (KI), „TraceMap“, vor-gestellt, um die Aufdeckung von Lebensmittelbetrug, konta­minierten Lebensmitteln und lebensmittelbedingten Krank­heitsausbrüchen in der gesamten EU zu beschleunigen. Mithilfe der KI wird „TraceMap“…
…die gesamte Agrar- und Lebensmittel-Lieferkette überwachen, sobald ein Risiko festgestellt wurde, was einen schnelleren Rückruf unsicherer oder betrügerischer Produkte ermöglicht.
…durch vereinfachten Zugang zu kritischen Daten und ihre Analyse Risikobewertungen für die Lebensmittelsicherheit verbessern.
…Verbindungen zwischen Wirtschaftsakteuren und Lieferungen schnell erkennen