Do, 18.12.2025
Kommissionsvorschlag Öko-Basisrecht bringt lediglich bei Bio-Geflügel Entlastung
(DBV) Am 16. Dez. hat die EU-Kommission den im Sommer angekündigten Änderungsvorschlag zur Verbesserung der Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 veröffentlicht. Verbesserungen der Produktionsvorschriften soll es nur für Öko-Geflügel geben mit der Abschaffung der Mindestwartezeiten bei Parasitenbehandlungen und der Befreiung des Junggeflügels von der Auslaufpflicht. Es wird klargestellt, dass sich die 1.600 m²-Grenze nur auf die maximale Größe der Stallgebäude bezieht und keine Begrenzung der Unternehmensgröße in der Geflügelmast darstellt. Außerdem gibt es eine aus deutscher Sicht irrelevante Anpassung der Umstellungsregeln für die Wachtelproduktion. Weitere Maßnahmenvorschläge betreffen die Abschaffung der Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, vereinfachte Regeln für Kleinerzeugergruppen und eine Verlängerung der Frist für Äquivalenzvereinbarungen bei Importen bis 2036. Außerdem wird die EU-Öko-Logo-Nutzung an die Vorgaben des „Herbaria“-Urteils angepasst. Mit dem Vorschlag versäumt es die EU-Kommission, etwas wirklich Substanzielles für die meisten Öko-Tierhalter zu verbessern. Insbesondere fehlen Verbesserungen für die Milchviehbetriebe beim Weidegang. Hier werden strukturelle Gründe sogar nochmals explizit abgelehnt. Aber auch für Ausnahmen von der Weidepflicht aus gesundheitlichen Gründen – wichtig v. a. bei hohem Parasitendruck für Milchziegen und -schafe sowie Kälber nach der Tränkephase – wird keine „physiologische“ Begründung eingeführt. Das wäre bspw. mit einer kleinen Ergänzung im Anhang II Teil II 1.7.3 leicht möglich gewesen. Leer gehen auch die Schweine- und Rindermastbetriebe in der Frage der Teilüberdachung aus. Aus Tierwohl- und Umweltgründen böte das Wording „überwiegende“ Überdachung eine rechtssichere Lösung. Aufgrund der sehr engen Auslegung der aktuellen Öko-Basisverordnung sind bis Ende September über 350 Betriebe aus der Öko-Milchvieh- und Rinderhaltung ausgestiegen, da sie die nachträglich verschärften Weide-Anforderungen nicht mehr erfüllen können. Weitere werden folgen, wenn es nicht zu rechtlichen Anpassungen kommt. Auch in anderen EU-Staaten ist die Zahl der Öko-Milchviehbetriebe in den letzten Jahren um 10% und mehr zurückgegangen. Für sehr viele Schweinehalter ist eine ähnliche Entwicklung in den nächsten Jahren zu erwarten, wenn auch hier praxisferne Regelungen durchgesetzt werden sollen. Die Kommission verschiebt nun Verbesserungen für die Öko-Tierhaltung auf geänderte Auslegungen bestehender Rechtstexte im Rahmen der FAQ-Kataloge des Kommissionsreferates Organic Farming. In der ebenfalls diese Woche veröffentlichten Roadmap wird dies für das erste Halbjahr 2026 angekündigt. Es gibt dabei keine substanziellen Aussagen zur Richtung der Korrekturen. Das zuständige Kommissionsreferat ist für rigide Auslegungen berüchtigt