Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Impressum

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten und möchten Ihnen hier noch einige Informationen geben:

Verantwortlich für den Inhalt:

Niedersächsisches Landvolk
Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Zum Flugplatz 5, 27356 Rotenburg
Telefon 0 42 61 63 03-0
Telefax 0 42 61 63 03-111

E-Mail info@landvolk-row-ver.de

www.landvolk-row-ver.de

Vereinsregister Amtsgericht Walsrode VR 170031
Vorsitzender: Jörn Ehlers & Christian Intemann
Steuernummer 40/201/05390

Rechtliche Hinweise

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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bei der internen Meldestelle haben Beschäftigte des Landvolk Niedersachsen und Personen, die im Zusammenhang damit stehen, die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen das Unionsrecht und Missstände aufmerksam zu machen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Meldung nicht unerheblicher Rechtsverstöße (siehe § 2 HinSchG). Beachten Sie bitte, dass die Interne Meldestelle kein Anlaufpunkt für allgemeine Beschwerden ist.

Dazu zählen:
- Verstöße, die strafbewehrt sind
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dient oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
- Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt
- Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
- Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft

Durch einen Hinweis an unsere Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach § 7 Abs. 1 HinSchG können Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, sich wahlweise an eine interne oder externe Meldestelle (§19 – 31 HinSchG) wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle.

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:

Datenschutzerklärung

Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt der Landvolkverband Rotenburg-Verden für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz seiner Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.

Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

Für Hinweisabgabe

Für die Einleitung von Folgemaßnahmen
- Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.

Datenübermittlungen

Ihre personenbezogenen Daten, die vom Landvolkverband Rotenburg-Verden für die unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).

Löschfristen

Daten die für unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: +49 511 120-4500
Fax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de