Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 19.12.2025

Bundestag beschließt Erhöhung von Entschädigungen

Am gestrigen Abend (18.12) hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Für die Geflügel-Branche bedeutet das: der Höchstsatz für Entschädigungen im Seuchenfall wird rückwirkend zum 1. Oktober 2025 von 50 Euro auf 110 Euro pro Tier angepasst, was besonders für die Halter von Eltern- und Großelterntieren bei Gänsen, Puten und Enten von Bedeutung ist. Der Deutsche Bauernverband und das Landvolk begrüßen die beschlossene Erhöhung. Die Anpassung trägt den besonderen Herausforderungen der Geflügelhaltung Rechnung, insbesondere bei wertvollen Zuchtbeständen wie Gänsen und Puten. Die bisherigen Entschädigungssätze haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um die existentiellen Risiken im Seuchenfall angemessen abzufedern. Die deutliche Anhebung des Höchstsatzes pro Tier ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt.

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