Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

02.04.2026
Immer mehr Frauen finden ihren Weg in die Landwirtschaft

Landvolk-Podcast: Sonderstaffel zum UN-Jahr der Landwirtin

In der ersten Folge der neuen Podcast-Staffel stehen zwei Generationen der Landwirtschaft im Mittelpunkt: die Auszubildende Clara Freudenstein und ihre Ausbilderin Sandra Sohnrey. Gemeinsam geben sie Moderatorin Wibke Langehenke Einblicke in ihren Weg in die Branche, beleuchten Entwicklungen im Berufsbild und diskutieren Zukunftsperspektiven – insbesondere für Frauen.

Clara Freudenstein absolviert derzeit ihr drittes Lehrjahr zur Landwirtin auf dem Milchviehbetrieb von Sandra Sohnrey bei Göttingen. Aufgewachsen ist sie auf einem Ackerbaubetrieb, den sie perspektivisch übernehmen möchte. Die Entscheidung für die Ausbildung sei bewusst gefallen – vor allem, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Besonders der Wechsel auf einen Milchviehbetrieb habe ihr neue Perspektiven eröffnet. „Man lernt Dinge, die man von zu Hause nicht kennt“, beschreibt sie die Vielfalt der Ausbildung.

Ausbilderin Sandra Sohnrey blickt auf langjährige Erfahrung zurück. Seit 2010 bildet ihr Betrieb aus – zunehmend auch Frauen. Sie beobachtet, dass weibliche Auszubildende heute selbstverständlicher ihren Platz in der Landwirtschaft einnehmen. Unterschiede zwischen den Geschlechtern sieht sie vor allem in der Kommunikation und im Umgang mit Tieren. Der Vergleich zwischen früher und heute zeigt: Während sich die Ausbildungsinhalte kaum verändert haben, ist die Rolle der Frauen im Wandel. „Immer mehr junge Frauen trauen sich zu, Verantwortung zu übernehmen und eigenständig einen Betrieb zu leiten“, lobt Sohnrey die Entwicklung.

Dennoch bleiben Herausforderungen. Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fehlende Planungssicherheit und politische Rahmenbedingungen beschäftigen beide Gesprächspartnerinnen. Besonders kritisch sehen sie den fehlenden Mutterschutz für Selbstständige sowie kurzfristige Gesetzesänderungen und mangelnde Verlässlichkeit in der Agrarpolitik.

Für ihre eigene Zukunft plant Freudenstein nach der Ausbildung ein Studium und möglicherweise Auslandserfahrung. Langfristig sieht sie sich auf dem elterlichen Betrieb. Trotz bestehender Unsicherheiten überwiegt bei ihr die Motivation: „Wenn man Freude an der Arbeit hat, ist vieles machbar.“

Die Podcast-Staffel wird im Laufe des Jahres weitere Perspektiven von Frauen in der Landwirtschaft beleuchten – von Hofübernahme über Betriebsführung bis hin zu unterschiedlichen Lebensmodellen in der Landwirtschaft. HIER auf Spotify hören.

Den Podcast gibt es seit genau einem Jahr. Am 2. April 2025 ging die erste Folge online, und seitdem freut sich das Landvolk über viele spannende Themen und blicken motiviert auf weitere Staffeln und Themenbereiche.

30.03.2026
Wolf: Endlich kann Niedersachsen nun handeln

Bundesrat beschließt mit Änderung des Bundesjagdgesetzes das Wolfsmanagement

Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundesrat am heutigen Freitag, 27. März 2026, der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. „Damit wird der Wolf erstmals bundesweit jagdbar, und die Länder erhalten endlich mehr Handlungsspielraum für ein aktives Bestandsmanagement“, zeigt sich Jörn Ehlers, Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement und Landvolk-Vizepräsident, sichtlich erleichtert.

Für Niedersachsen ist dies ein entscheidender Moment: „Unsere Weidetierhalter haben lange auf klare Regeln gewartet, um ihre Tiere wirksam vor Wolfsangriffen zu schützen. Endlich wurden die Sorgen der Menschen vor Ort gehört“, betont Ehlers. „Die Entscheidung des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt hin zu einem praxisnahen Wolfsmanagement in Niedersachsen.“ Das Gesetz tritt voraussichtlich im April 2026 in Kraft.

Die Gesetzesänderung sieht mehrere Bejagungsmechanismen vor: Abschüsse nach behördlicher Maßgabe, bei wirtschaftlichem Schaden oder im Rahmen eines Managementplans. Dabei berücksichtigt das Gesetz den Erhaltungszustand der Wolfspopulation – günstig oder ungünstig – und definiert klare Grenzen für die Schonzeit.

In Niedersachsen muss nun ein Wolfsmanagementplan erstellt werden. Das Landwirtschaftsministerium plant künftig die zentrale Zuständigkeit zu übernehmen, während die bisherigen Unteren Jagdbehörden der Landkreise vorerst noch Verantwortung tragen. Ziel ist, Weidetierhalter konkret zu entlasten und rechtlich klare Handlungsoptionen zu schaffen, insbesondere in Gebieten, in denen wolfsabweisende Zäune nicht zumutbar sind.

„Jetzt geht es darum, die Regeln schnell und praxistauglich umzusetzen. Nur so können wir den Schutz von Weidetieren sichern und gleichzeitig den Arten- und Landschaftsschutz verantwortungsvoll gestalten“, sagt Ehlers. Mit der Neuregelung haben Niedersachsen und seine Weidetierhalter nun die Möglichkeit, aktiv und vorausschauend auf die wachsende Wolfspopulation zu reagieren, nachdem ihre Anliegen über Jahre hinweg kaum Gehör fanden. „Unsere Weidetierhalter können endlich Hoffnung schöpfen und etwas zuversichtlicher in die Zukunft blicken“, sieht Ehlers das jahrelange Engagement endlich positiv bestätigt.

26.03.2026
Herdenschutz: Zwischen Praxis, Kosten und Politik

Neue Landvolk-Podcast-Folge zeigt Stimmen aus Praxis, Beratung und Verband

Wie können Weidetierhalter ihre Tiere wirksam vor Wolfsübergriffen schützen – und welche Unterstützung brauchen sie dafür? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die neue Folge der Themenreihe Wolf des Landvolk-Podcasts. Moderatorin Wibke Langehenke spricht dafür mit der Koordinatorin für Herdenschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Elke Steinbach, dem Landwirt Florian Martens aus dem Kreis Verden sowie Dr. Nataly Jürges, Umweltreferentin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam diskutieren sie praktische Erfahrungen aus der Weidetierhaltung, wirksame Herdenschutzmaßnahmen und politische Erwartungen an die Zukunft.

Elke Steinbach berät Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter landesweit. Aus ihrer Sicht bleibt eine gute Zäunung die wichtigste Grundlage: „Die Aufwertung bestehender Zäune oder eine Erneuerung ist nach wie vor das A und O.“ Stromführende Zäune hätten sich bewährt. „Der Stromschlag erzeugt einen Schmerzreiz – und diese Erfahrung ist beim Wolf nachhaltig verankert“, erklärt Steinbach.

Wie sich der Herdenschutz im Alltag auswirkt, schildert Landwirt Florian Martens. Seit rund fünf Jahren investiert er in entsprechende Maßnahmen und arbeitet in den meisten Bereichen mit mobilen, elektrifizierten Zäunen. Rund 15.000 Euro habe er bereits für die Herdenschutzmaßnahmen ausgegeben. „Das ist eine enorme Investition – und die Mehrarbeit wird bislang nicht vollständig ausgeglichen“, sagt Martens. Neben den Kosten belaste die Weidetierhalter vor allem die ständige Sorge um die Tiere. „Man lebt eigentlich in dauernder Angst und fragt sich jeden Morgen: Was finde ich heute vor?“

Dass Herdenschutz wichtig ist, steht für alle Gesprächspartner außer Frage – dennoch gebe es keinen hundertprozentigen Schutz, betont Steinbach. Entscheidend sei deshalb, Lösungen zu finden, die zu Betrieb, Flächenstruktur und Tierarten passen.

Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen wurden zwar Fortschritte bei der Förderung erreicht, dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Neben Investitionen in Zäune brauche es vor allem stärkere Unterstützung bei laufenden Kosten und beim zusätzlichen Arbeitsaufwand. „Unsere Weidetierhalter tragen nicht nur eine große emotionale, sondern eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Um die Weidetierhaltung langfristig tragfähig zu halten, ist daher mehr finanzielle Unterstützung notwendig. Andernfalls wird es immer mehr Halter geben, die die Kosten für den Herdenschutz vor dem Wolf nicht mehr stemmen können“, sagt Jürges. In der neusten Podcast-Folge geht es außerdem um Erfahrungen mit Wolfsübergriffen, Förderprogramme für den Herdenschutz sowie um die Frage, welche politischen Entscheidungen künftig notwendig sind, um Weidetierhaltung in Niedersachsen auch wirtschaftlich langfristig zu sichern. HIER auf Spotify hören.

20.03.2026
Neue Vorgaben bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen

Verpflichtende elektronische Dokumentation ab 2027 und mehr

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

1. Erweiterte Dokumentationspflichten seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Umfang der verpflichtenden Angaben bei der Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen erweitert. Es sind nun die folgenden Informationen zusätzlich zu dokumentieren:

• Kulturpflanze sowie EPPO-Code; bei der Behandlung von Saat- und Pflanzgut zusätzlich die Chargennummer
• Genaue Lage der Fläche (z. B. FLIK-Nummer oder GPS-Daten)
• Verwendetes Pflanzenschutzmittel (Produktname) sowie Zulassungsnummer
• Gegebenenfalls Uhrzeit der Anwendung (z. B. bei Auflagen zum Bienenschutz)

2. Dokumentation bei Beauftragung Dritter

Werden Pflanzenschutzmaßnahmen durch Lohnunternehmer oder andere Landwirte durchgeführt, ist sicherzustellen, dass:
• alle erforderlichen Angaben vollständig dokumentiert werden und
• die Dokumentation dem Auftraggeber zeitnah zur Verfügung steht.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation verbleibt beim Bewirtschafter der Fläche.

3. Fristen und Aufbewahrungspflichten

Bitte beachten Sie die folgenden verbindlichen Fristen:

• Jede Anwendung ist unverzüglich zu dokumentieren.
• Spätestens 30 Tage nach der Anwendung muss die vollständige Dokumentation vorliegen.
• Die Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
• Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Folgejahr der Anwendung.

4. Verpflichtende elektronische Dokumentation ab dem 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Aufzeichnungen ausschließlich in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen. Dies bedeutet insbesondere:

• Die Dokumentation hat über eine elektronische Ackerschlagkartei zu erfolgen.
• Nicht ausreichend ist die Speicherung als PDF-Dokument, da dieses Format nicht als maschinenlesbar gilt.

5. Weiterführende Informationen

Downloads zu detaillierten Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie HIER auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Gerne unterstützen Sie unsere Agrarberater Thomas Exner (Tel.: 04261-6303-101 / Mail: Exner@landvolk-row-ver.de) und Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 / Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de) bei Bedarf.

18.03.2026
Wasserförderung in der Kritik

Wasserrechtsverfahren der Wasserwerke Panzenberg und Langenberg

Großes Interesse, viele offene Fragen und ein Thema von wachsender Bedeutung: Zur Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Wasserrechtsverfahrens zu den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg hatte der Landvolkkreisverband Rotenburg-Verden kürzlich Bewirtschafter und Flächeneigentümer eingeladen. Veranstaltungsort war der Niedersachsenhof in Verden. Ziel des Treffens war es, über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, offene Fragen zu klären und mögliche weitere Schritte gemeinsam zu besprechen.

Landwirtschaft im Fokus der Wasserförderung

Der Vorsitzende des Landvolkkreisverbandes Rotenburg-Verden, Jörn Ehlers, begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich ausdrücklich für ihr Kommen, trotz des idealen Wetters für die Feldarbeit. Schon zu Beginn machte er deutlich, warum das Thema viele Landwirte bewegt: Die Trinkwasserförderung an den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg steht seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der rechtlichen Situation der Fördergenehmigungen und möglicher Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen.

Beim Wasserwerk Panzenberg des Trinkwasserverbands Verden lief die ursprüngliche wasserrechtliche Genehmigung bereits im Jahr 2009 aus. Dennoch wird die Anlage weiterhin betrieben. Möglich macht dies eine wasserrechtliche Übergangsregelung, die eine Fortsetzung der Förderung erlaubt, solange über eine neue Genehmigung noch nicht endgültig entschieden ist. Eine vergleichbare Situation besteht beim Wasserwerk Langenberg: Auch dort endete die ursprüngliche Genehmigung bereits im September 2008. Seitdem wird der Betrieb über vorläufige Verlängerungen abgesichert. Parallel dazu wird das Wasserwerk derzeit für rund 25 Millionen Euro neu errichtet, um die Anlage zu modernisieren, obwohl eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung weiterhin aussteht.

Besonders brisant: Neue Unterlagen zeigen laut Ehlers, dass das Einzugsgebiet der Wasserförderung deutlich erweitert wurde. „Damit werden noch mehr Berufskollegen betroffen sein“, erklärte er.

Forderung nach Beweissicherung bleibt bislang ohne Erfolg

Ehlers gab zudem einen Einblick in die bisherige Entwicklung des Themas. Bereits im Jahr 2020 hatte der Landvolkverband eine Neuaufnahme der Beweissicherung zur Wasserförderung aus den Wasserwerken Langenberg und Panzenberg gefordert. Ziel war es, amtlich festzuhalten, inwieweit landwirtschaftliche Flächen durch die Wasserentnahme beeinträchtigt werden.

Doch bislang blieb diese Forderung ohne Ergebnis. „Mit unserem Anliegen wurden wir immer wieder vertröstet, sodass bis heute keine neue Beweissicherung aufgenommen wurde“, berichtete Ehlers.

Um die Situation besser bewerten zu können, forderte das Landvolk zudem hydrologische Daten beim Trinkwasserverband Verden an und beauftragte ein externes Fachbüro mit einer entsprechenden Bewertung.

Kritik an Alternativenprüfung und Kommunikation

Weitere Kritik äußerte Ehlers an einer vom Trinkwasserverband Verden in Auftrag gegebenen Alternativenprüfung zur Trinkwasserversorgung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keine vertretbare Alternative für die Versorgung Bremens gebe. Für Ehlers ist dieses Resultat jedoch nicht überzeugend.

Auch die Kommunikation zwischen Trinkwasserverband Verden und Landvolk sieht er kritisch. So habe es eine Vereinbarung gegeben, dass das Landvolk informiert werde, sobald neue Gutachten vorliegen. „Nun haben wir auf anderem Wege erfahren, dass es ein neues Gutachten gibt, laut Datum wurde es bereits im vergangenen Frühjahr fertiggestellt, ohne dass der Trinkwasserverband Verden aktiv auf uns zugekommen ist“, zeigte sich Ehlers enttäuscht.

Rechtliche Möglichkeiten derzeit begrenzt

Aktuell sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt. „Wir können derzeit nicht rechtlich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vorgehen, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt“, erklärte Ehlers.

Auch mögliche Entschädigungsansprüche für Landwirte lassen sich derzeit nicht geltend machen. Dafür müsste zunächst eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegen.

Der weitere Zeitplan zeigt, wie langwierig das Verfahren ist: Ursprünglich sollten die Genehmigungen für Panzenberg und Langenberg gemeinsam behandelt werden, inzwischen werden sie getrennt bearbeitet. Bevor das Verfahren überhaupt starten kann, muss ein weiteres Gutachten erstellt werden, das frühestens 2027 in Angriff genommen werden soll. Die Einreichung der Genehmigung für Panzenberg wird daher voraussichtlich erst Ende 2027 erfolgen, für Langenberg dürfte es noch länger dauern.

Mit Blick auf die lange Dauer kommentierte Ehlers augenzwinkernd: „Wir feiern bald Silberhochzeit mit der Erlaubnis.“

Gutachten als Grundlage für weitere Schritte

Im Rahmen der Veranstaltung wurden der aktuelle Sachstand sowie zentrale Ergebnisse eines hydrogeologischen Gutachtens zum Wasserwerk Panzenberg vorgestellt.

Ein zentraler Punkt im weiteren Verfahren wird der sogenannte Erörterungstermin sein. Dieser gilt als wichtiger Meilenstein: Im Vorfeld können Einwände eingereicht werden, die später auch Grundlage für juristische Schritte sein können.

Bis dahin ist jedoch noch Geduld gefragt, denn bevor das Verfahren eröffnet werden kann, müssen alle Gutachten vorliegen. Erst dann werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und können bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Den gesamten Artikel gibt es HIER.

12.03.2026
Rechtssichere Entnahme von Wölfen möglich?

Neue Folge des Landvolk-Podcasts: Hohe Hürden sorgen für Frust in der Praxis

Hinweis: Die Podcast-Folge wurde aufgezeichnet, bevor der Bundestag die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

In der neuen Folge des Landvolk-Podcasts geht es um die rechtlichen Hürden bei der Entnahme von Wölfen – und darum, wie Landwirte und Behörden mit dem komplexen Verfahren umgehen. Zu Gast bei Moderatorin Wibke Langehenke sind der Landrat des Landkreises Uelzen, Dr. Heiko Blume, sowie Silke Foget, Syndikus-Rechtsanwältin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam sprechen sie über die rechtliche Praxis, die Situation in der Weidetierhaltung und die Unterstützung für betroffene Betriebe.

Als Landrat in der Lüneburger Heide befasst sich Dr. Blume bereits seit vielen Jahren mit der Wolfsthematik. Die Situation vor Ort beschreibt er als zunehmend belastend für viele Betriebe. Zwar hätten sich größere Schafhalter teilweise auf die Situation eingestellt und nutzten Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen. Bei kleineren Betrieben sehe es jedoch anders aus: „Da ist schon Resignation und Frust vorhanden – und nach und nach hören immer mehr auf“, berichtet Blume.

Im Landkreis Uelzen wurden im vergangenen Jahr ca. 25 Rissereignisse mit mehr als 60 toten Weidetieren registriert. Trotzdem sei wegen der hohen Hürden keine neuen Anträge auf Entnahme gestellt worden. „Die Anforderungen an eine rechtssichere Abschussgenehmigung sind so hoch, dass es kaum möglich ist, diese zu erfüllen“, sagt Blume. Seine Landkreisverwaltung prüfe im Übrigen laufend von sich aus, ob eine Genehmigung erteilt werden könne.

Um bei Anträgen zu unterstützen, hat Landvolk-Juristin Silke Foget einen umfangreichen Muster-Entnahmeantrag erarbeitet. Die rund zwölf Seiten sollen den Landvolk Kreisverbänden helfen, Anträge ihrer Mitglieder rechtssicher zu begründen. „In vielen Gerichtsentscheidungen scheitert es immer wieder an denselben Punkten – vor allem daran, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft oder begründet wurden“, erklärt Foget. Bevor ein Wolf entnommen werden darf, müsse nachgewiesen werden, dass andere Maßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. „Es ist wirklich richtig schwer, diese Anforderungen zu erfüllen“, sagt sie. Zudem sei jede Entnahme eine Einzelfallentscheidung.

Auch das sogenannte Schnellabschussverfahren sehen beide kritisch. Die Erwartungen daran seien hoch gewesen, erfüllt worden seien sie bislang nicht. „Diese in Berlin geborene Idee war weder schnell noch hat sie irgendeine Entnahme von Problemwölfen ermöglicht“, sagt Blume. Foget ergänzt: „Man steckt unfassbar viel Zeit in diese Verfahren – und am Ende scheitern sie trotzdem.“ Gleichzeitig sei eine saubere Dokumentation von Rissereignissen entscheidend, um überhaupt eine Gefahrenprognose erstellen zu können.

Beide Gäste sehen deshalb politischen Handlungsbedarf. Blume fordert ein praktikables System auf Bundes- und Landesebene: „Wir brauchen dringend ein echtes Bestandsmanagement mit Abschussplan, das diesen Namen auch verdient.“ Foget wünscht sich aus juristischer Sicht vor allem eines: „Mehr Rechtssicherheit und einfachere Verfahren bei Problemwölfen – damit Weidetierhalter und Behörden mit weniger Aufwand zu praktischen Ergebnissen kommen können.“

HIER die aktuelle Folge hören!

09.03.2026
PRIMAGAS Flüssiggaspreise im März

Für Mitglieder des Landvolks

Hier erhalten Sie die aktuellen Flüssiggaspreise für Mitglieder des Landvolks im Monat März 2026 über den Rahmenvertrag mit PRIMAGAS:

09.03.2026
Wolf im Jagdrecht: Jetzt muss Niedersachsen handeln!

Ehlers sieht Erfolg in jahrelanger Arbeit des Aktionsbündnisses

Der Bundestag hat den Weg für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland frei gemacht. Mit der Zustimmung zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes soll der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt werden. Für das Landvolk Niedersachsen ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt – und zugleich eine Aufforderung an die Landespolitik, nun rasch nachzuziehen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundestag den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat“, erklärt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW). Sein Dank gelte ausdrücklich den im AAW aktiven Verbänden, die sich seit Jahren im Bündnis engagierten und das Thema mit Nachdruck vorangebracht hätten.

Für Ehlers ist der Beschluss auch das Ergebnis einer langen politischen und gesellschaftlichen Debatte. Seit Jahren weisen Weidetierhalter, Landwirte und Jäger auf die wachsenden Probleme durch die steigende Wolfszahl hin. Risse bei Schafen, Ziegen oder Kälbern bedeuten für die Tierhalter nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Mit der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene und der Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag sei nun endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. „Der Weg für ein aktives Bestandsmanagement in Deutschland ist mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz freigemacht worden“, betont Ehlers.

Nun liege der Ball jedoch bei den Bundesländern. „Es muss jetzt schnell der Niedersächsische Wolfsmanagementplan beschlossen werden“, sagt der Landvolk-Vizepräsident. Entscheidend ist aus Sicht des Landvolks ein praxisnahes Wolfsmanagement. Dazu gehört die schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Einrichtung wolfsfreier Weideschutzgebiete sowie ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement. „Seit Jahren fordern wir genau das“, bekräftigt Ehlers.

Für das Landvolk Niedersachsen ist klar: Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt getan. Jetzt muss Niedersachsen schnell handeln – damit das angekündigte aktive Wolfsmanagement zur kommenden Weidesaison auch tatsächlich Wirkung entfalten kann.

04.03.2026
Die Vortragsveranstaltung der Landsenioren 2026

Am 19.03.2026 im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt

Die nächste Vortragsveranstaltung der Landsenioren findet statt am:

Donnerstag, den 19.03.2026 um 14.00 Uhr im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt.
Programm:

• Christian Intemann berichtet über aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit (u.a. Sachstand Agrarstrukturgesetz Niedersachsen)

• Marco Schouten referiert über betriebswirtschaftliche Auswertungen und Entwicklungen in der Landwirtschaft

• Inga Lohmann informiert über den ambulanten Hospizdienst im Landkreis Rotenburg/Wümme

• Gerhard Eimer gibt einen Ausblick zur Sommerfahrt 2026

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 16. März 2026 bei Herrn Exner unter der Telefonnummer 04261/6303-101 oder per Mail unter exner@landvolk-row-ver.de an.

Für Kaffee/Tee, Butter- und Apfelkuchen wird ein Kostenbeitrag von 12,00 € / Person vor Ort erhoben.

04.03.2026
Veranstaltung des Moornetzwerks Elbe-Weser

Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Das Moornetzwerk Elbe-Weser lädt zu der folgenden Veranstaltung ein: Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Datum: Mittwoch, 18.03.2026
Ort: Gaststätte Hohewurth (Hersemeier), Hohewurth 37, 27612 Loxstedt
Zeit: 09:30 – ca. 15:30 Uhr

Im Rahmen dieses Vernetzungstreffens sollen die zentralen aktuellen Themen rund um die Moorpflege und -bewirtschaftung im Elbe-Weser-Raum gebündelt werden, zudem soll praxisnah informiert und der fachliche Austausch gezielt gefördert werden. Das Ziel ist es, Akteure aus Praxis, Beratung, Verwaltung sowie weiteren regionalen Institutionen zusammenzuführen, um Wissen zu teilen, Synergien zu schaffen und gemeinsame Perspektiven für die Zukunft unserer Moorlandschaften zu entwickeln.

Das Moornetzwerk Elbe-Weser freut sich darauf, mit Ihnen in einen konstruktiven Dialog zu treten und gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Moor-Netzwerk zu legen.

Hintergrundinformationen sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie Hier.

Aktuelles aus dem Landesverband

02.04.2026
Milchmarkt
Milch und Rind

In KW 12 stieg die Milchanlieferung in Deutschland weiter an. Die Molkereien erfassten 0,3 % mehr Milch als in der Vorwoche und lagen damit 6,9 % über dem Vorjahresniveau. Abgepackte Butter im Ostergeschäft sehr gut nachgefragt, unterstützt durch attraktive Markenaktionen. Die Molkereiabgabepreise bleiben stabil. Am Blockbuttermarkt haben sich die Aktivitäten nach umfangreichen Vertragsabschlüssen merklich beruhigt; viele warten die Lage nach Ostern ab. Auch das Exportgeschäft ist ruhiger. Preise gesunken, mit einer Kemptener Notierung vom 01.04.2026 von 4,30 bis 4,55 EUR/kg. Der Schnittkäsemarkt ist vor Ostern sehr hoch im Handel, in der Industrie und im Export. Käsereien sind ausverkauft und Lagerbestände sinken. Trotz logistischer Hürden laufen Exporte weiter. Preise haben sich nach vorherigen Anstiegen auf hohem Niveau stabilisiert.

MMP-Markt beruhigt; Käufer agieren zurückhaltender, Absatz und Preise bleiben unterschiedlich. VMP-Markt ruhiger; Käufer warten ab, wenige Abschlüsse, Preise uneinheitlich. MP-Markt bleibt sehr fest; Futtermittelware ruhiger nachgefragt, während Preise steigen. (AMI, ZMB)

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest!

02.04.2026
Wolfsaufnahme ins Jagdrecht stärkt Weidetierhaltung
Milch und Rind

Der Deutsche Bauernverband wertet die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als bedeutenden Erfolg die Weideierhaltung. Generalsekretärin Stefanie Sabet bezeichnet die Entscheidung des Bundesrats zur Reform des Bundesjagdgesetzes als Meilenstein für ein praktikables Wolfsmanagement. Der DBV fordert nun eine zügige Umsetzung in den Ländern, eine sofortige Entnahme von Schadwölfen sowie klare Managementpläne. Zudem sollen Weidegebiete definiert werden, die nicht verhältnismäßig zu schützen sind und daher wolfsfrei bleiben müssen. Für diese Pläne verlangt der DBV eine bundesweite Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Wolfsnachwuchses, in stark betroffenen Regionen auch mehr. Die Pressemeldung finden Sie hier:

https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/aufnahme-des-wolfs-ins-jagdrecht-ist-gute-entscheidung-fuer-die-weidetierhaltung

02.04.2026
Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie
Milch und Rind

Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen im Klimaschutz möchten wir Sie auf den Hintergrundartikel „Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie: Was 2026 auf Tierhalter zukommt“ bei DBVexklusiv aufmerksam machen. Er gibt einen kompakten Überblick darüber, welche Vorgaben bereits gelten, welche Änderungen noch zu erwarten sind und wo mögliche Erleichterungen liegen könnten.

https://exklusiv.bauernverband.de/themen/tier/umsetzung-der-industrieemissionsrichtlinie-was-2026-auf-tierhalter-zukommt-1139

02.04.2026
FLI informiert über Newcastle-Krankheit – Aufzeichnung des Webinars online verfügbar
Geflügel

(FLI, 27.03.2026) Mit 1.000 Teilnehmenden war das Webinar zur Newcastle-Krankheit (ND) und Geflügelpest am 24. März in der Reihe „Tiergesundheit aktuell – das FLI informiert“ vollständig ausgebucht. Aufgrund des großen Interesses stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nun eine Aufzeichnung des Webinars sowie die beiden Vorträge online bereit. 
Einige Fragen blieben trotz intensiver Frage und Antwort-Runde offen, diese werden noch beantwortet und baldmöglichst ebenfalls auf der Themenseite zur Newcastle-Krankheit zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Antworten auf häufige, grundlegende Fragen (FAQ) sowie ein Merkblatt zu ND zu finden.
Zur Aufzeichnung des Webinars und zur Themenseite zur Newcastle-Krankheit gelangen Sie über Tiergesundheit aktuell:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00070462/Webinar-Newcastle-Krankheit_2026-03-24.mp4

02.04.2026
Verbändeaustausch des BMLEH zu HPAI und ND
Geflügel

Beim Verbändeaustausch des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) am vergangenen Freitag standen die aktuelle Lage zu Geflügelpest (HPAI) und Newcastle-Krankheit (ND) sowie die Vorbereitung einer nationalen HPAI‑Impfgestattungsverordnung im Mittelpunkt. Das Ministerium betonte, dass trotz rückläufiger Fallzahlen das Eintragsrisiko weiterhin hoch ist und intensiv an einer breiten Rechtsgrundlage für zukünftige Impfungen gearbeitet wird – inklusive präventiver und möglicher Notschutzimpfungen. Die Verbände unterstützten dieses Vorgehen; offener Klärungsbedarf besteht u. a. bei Impfstoffen für seltene Tierarten und der praktikablen Kennzeichnung geimpfter Tiere.

Zur ND‑Lage wurden Stand 31.03. insgesamt 52 Ausbrüche gemeldet, darunter auch diverse Sekundärinfektionen: 36 in Brandenburg (mit knapp 3 Mio. gekeulten Tieren), 1 in Berlin und 15 in Bayern. Das Geschehen verteilt sich auf zwei klar abgegrenzte Cluster, in Brandenburg teils nur rund 1 km von der polnischen Grenze entfernt, in Bayern etwa 85 km von der Grenze, aber epidemiologisch weiterhin grenznah. Beide Regionen weisen eine hohe Geflügeldichte auf, was das Ausbreitungsrisiko erhöht. Trotz Impfpflicht sind Infektionen unter hohem Erregerdruck möglich; Hinweise auf absichtliche Einträge bestehen nicht. Zentral ist die Erkenntnis, dass das gleichzeitige Auftreten von HPAI und ND eine besonders kritische Situation darstellt. Eine Impfung allein reicht nicht zur Eindämmung aus. Erforderlich ist ein konsequentes Zusammenspiel aus Biosicherheit, Früherkennung und Diagnostik, staatlichen Maßnahmen und Impfung. Ohne die konsequente Umsetzung aller Bausteine besteht das Risiko, dass sich das Virus dauerhaft etabliert.

02.04.2026
Umsetzung der IED: Was 2026 auf Tierhalter zukommt
Geflügel

Die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) gilt seit August 2024 und führt dazu, dass künftig deutlich mehr Geflügelbetriebe genehmigungspflichtig werden. Die Schwellenwerte wurden nicht so stark abgesenkt wie zunächst geplant, dennoch rutschen viele bislang nicht betroffene Betriebe neu in die IED. Konkrete Vorgaben fehlen noch, da die neuen europäischen UCOL (künftige Betriebsauflagen) erst im September 2026 vorliegen sollen und anschließend in nationales Recht überführt werden. Über das Mantelgesetz greifen bereits Änderungen im Immissionsschutz- und Wasserrecht, die Genehmigungsabläufe und Betreiberpflichten betreffen. Parallel wird auf EU‑Ebene der Omnibus‑Rechtsakt verhandelt, der mögliche Erleichterungen bringen könnte. Entscheidungen stehen noch aus. Einen ausführlichen Artikel finden Sie in DBVexklusiv:

https://exklusiv.bauernverband.de/themen/tier/umsetzung-der-industrieemissionsrichtlinie-was-2026-auf-tierhalter-zukommt-1139

02.04.2026
Eierbilanz 2025: Mehr heimische Erzeugung
Geflügel

(Destatis) Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen für 2025 eine weiter zunehmende Unabhängigkeit Deutschlands von Eiereinfuhren. Insgesamt wurden 5,4 Mrd. frische Hühnereier importiert, davon 3,7 Mrd. (68,7 %) aus den Niederlanden. Weitere wichtige Herkunftsländer waren Polen mit 15,9 % und Belgien mit 3,5 %. Damit ist die Importmenge zum Vorjahr um 3,8 % gesunken – und im Zehnjahresvergleich sogar um gut 21 %. Auch die Exporte gingen zurück: Mit 1,2 Mrd. ausgeführten Eiern lagen sie etwa 11,6 % unter 2024 und im Zehnjahresvergleich um 40 % niedriger. Gleichzeitig legte die inländische Produktion weiter zu. Mit 13,7 Mrd. produzierten Eiern erreichten deutsche Legehennenbetriebe ein Plus von 16,4 % gegenüber 2015. Die heimische Erzeugung deckt damit einen wachsenden Anteil des Bedarfs. Auch der Eierverbrauch steigt weiter: 2025 lag der Pro‑Kopf‑Verbrauch bei 252 Eiern – 4 mehr als im Vorjahr und deutlich mehr als noch 2015 (228 Eier).