Wasserrechtsverfahren der Wasserwerke Panzenberg und Langenberg
Großes Interesse, viele offene Fragen und ein Thema von wachsender Bedeutung: Zur Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Wasserrechtsverfahrens zu den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg hatte der Landvolkkreisverband Rotenburg-Verden kürzlich Bewirtschafter und Flächeneigentümer eingeladen. Veranstaltungsort war der Niedersachsenhof in Verden. Ziel des Treffens war es, über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, offene Fragen zu klären und mögliche weitere Schritte gemeinsam zu besprechen.
Landwirtschaft im Fokus der Wasserförderung
Der Vorsitzende des Landvolkkreisverbandes Rotenburg-Verden, Jörn Ehlers, begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich ausdrücklich für ihr Kommen, trotz des idealen Wetters für die Feldarbeit. Schon zu Beginn machte er deutlich, warum das Thema viele Landwirte bewegt: Die Trinkwasserförderung an den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg steht seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der rechtlichen Situation der Fördergenehmigungen und möglicher Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen.
Beim Wasserwerk Panzenberg des Trinkwasserverbands Verden lief die ursprüngliche wasserrechtliche Genehmigung bereits im Jahr 2009 aus. Dennoch wird die Anlage weiterhin betrieben. Möglich macht dies eine wasserrechtliche Übergangsregelung, die eine Fortsetzung der Förderung erlaubt, solange über eine neue Genehmigung noch nicht endgültig entschieden ist. Eine vergleichbare Situation besteht beim Wasserwerk Langenberg: Auch dort endete die ursprüngliche Genehmigung bereits im September 2008. Seitdem wird der Betrieb über vorläufige Verlängerungen abgesichert. Parallel dazu wird das Wasserwerk derzeit für rund 25 Millionen Euro neu errichtet, um die Anlage zu modernisieren, obwohl eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung weiterhin aussteht.
Besonders brisant: Neue Unterlagen zeigen laut Ehlers, dass das Einzugsgebiet der Wasserförderung deutlich erweitert wurde. „Damit werden noch mehr Berufskollegen betroffen sein“, erklärte er.
Forderung nach Beweissicherung bleibt bislang ohne Erfolg
Ehlers gab zudem einen Einblick in die bisherige Entwicklung des Themas. Bereits im Jahr 2020 hatte der Landvolkverband eine Neuaufnahme der Beweissicherung zur Wasserförderung aus den Wasserwerken Langenberg und Panzenberg gefordert. Ziel war es, amtlich festzuhalten, inwieweit landwirtschaftliche Flächen durch die Wasserentnahme beeinträchtigt werden.
Doch bislang blieb diese Forderung ohne Ergebnis. „Mit unserem Anliegen wurden wir immer wieder vertröstet, sodass bis heute keine neue Beweissicherung aufgenommen wurde“, berichtete Ehlers.
Um die Situation besser bewerten zu können, forderte das Landvolk zudem hydrologische Daten beim Trinkwasserverband Verden an und beauftragte ein externes Fachbüro mit einer entsprechenden Bewertung.
Kritik an Alternativenprüfung und Kommunikation
Weitere Kritik äußerte Ehlers an einer vom Trinkwasserverband Verden in Auftrag gegebenen Alternativenprüfung zur Trinkwasserversorgung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keine vertretbare Alternative für die Versorgung Bremens gebe. Für Ehlers ist dieses Resultat jedoch nicht überzeugend.
Auch die Kommunikation zwischen Trinkwasserverband Verden und Landvolk sieht er kritisch. So habe es eine Vereinbarung gegeben, dass das Landvolk informiert werde, sobald neue Gutachten vorliegen. „Nun haben wir auf anderem Wege erfahren, dass es ein neues Gutachten gibt, laut Datum wurde es bereits im vergangenen Frühjahr fertiggestellt, ohne dass der Trinkwasserverband Verden aktiv auf uns zugekommen ist“, zeigte sich Ehlers enttäuscht.
Rechtliche Möglichkeiten derzeit begrenzt
Aktuell sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt. „Wir können derzeit nicht rechtlich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vorgehen, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt“, erklärte Ehlers.
Auch mögliche Entschädigungsansprüche für Landwirte lassen sich derzeit nicht geltend machen. Dafür müsste zunächst eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegen.
Der weitere Zeitplan zeigt, wie langwierig das Verfahren ist: Ursprünglich sollten die Genehmigungen für Panzenberg und Langenberg gemeinsam behandelt werden, inzwischen werden sie getrennt bearbeitet. Bevor das Verfahren überhaupt starten kann, muss ein weiteres Gutachten erstellt werden, das frühestens 2027 in Angriff genommen werden soll. Die Einreichung der Genehmigung für Panzenberg wird daher voraussichtlich erst Ende 2027 erfolgen, für Langenberg dürfte es noch länger dauern.
Mit Blick auf die lange Dauer kommentierte Ehlers augenzwinkernd: „Wir feiern bald Silberhochzeit mit der Erlaubnis.“
Gutachten als Grundlage für weitere Schritte
Im Rahmen der Veranstaltung wurden der aktuelle Sachstand sowie zentrale Ergebnisse eines hydrogeologischen Gutachtens zum Wasserwerk Panzenberg vorgestellt.
Ein zentraler Punkt im weiteren Verfahren wird der sogenannte Erörterungstermin sein. Dieser gilt als wichtiger Meilenstein: Im Vorfeld können Einwände eingereicht werden, die später auch Grundlage für juristische Schritte sein können.
Bis dahin ist jedoch noch Geduld gefragt, denn bevor das Verfahren eröffnet werden kann, müssen alle Gutachten vorliegen. Erst dann werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und können bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.
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