Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

20.03.2026
Neue Vorgaben bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen

Verpflichtende elektronische Dokumentation ab 2027 und mehr

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

1. Erweiterte Dokumentationspflichten seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Umfang der verpflichtenden Angaben bei der Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen erweitert. Es sind nun die folgenden Informationen zusätzlich zu dokumentieren:

• Kulturpflanze sowie EPPO-Code; bei der Behandlung von Saat- und Pflanzgut zusätzlich die Chargennummer
• Genaue Lage der Fläche (z. B. FLIK-Nummer oder GPS-Daten)
• Verwendetes Pflanzenschutzmittel (Produktname) sowie Zulassungsnummer
• Gegebenenfalls Uhrzeit der Anwendung (z. B. bei Auflagen zum Bienenschutz)

2. Dokumentation bei Beauftragung Dritter

Werden Pflanzenschutzmaßnahmen durch Lohnunternehmer oder andere Landwirte durchgeführt, ist sicherzustellen, dass:
• alle erforderlichen Angaben vollständig dokumentiert werden und
• die Dokumentation dem Auftraggeber zeitnah zur Verfügung steht.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation verbleibt beim Bewirtschafter der Fläche.

3. Fristen und Aufbewahrungspflichten

Bitte beachten Sie die folgenden verbindlichen Fristen:

• Jede Anwendung ist unverzüglich zu dokumentieren.
• Spätestens 30 Tage nach der Anwendung muss die vollständige Dokumentation vorliegen.
• Die Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.
• Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Folgejahr der Anwendung.

4. Verpflichtende elektronische Dokumentation ab dem 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Aufzeichnungen ausschließlich in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen. Dies bedeutet insbesondere:

• Die Dokumentation hat über eine elektronische Ackerschlagkartei zu erfolgen.
• Nicht ausreichend ist die Speicherung als PDF-Dokument, da dieses Format nicht als maschinenlesbar gilt.

5. Weiterführende Informationen

Downloads zu detaillierten Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie HIER auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Gerne unterstützen Sie unsere Agrarberater Thomas Exner (Tel.: 04261-6303-101 / Mail: Exner@landvolk-row-ver.de) und Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 / Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de) bei Bedarf.

18.03.2026
Wasserförderung in der Kritik

Wasserrechtsverfahren der Wasserwerke Panzenberg und Langenberg

Großes Interesse, viele offene Fragen und ein Thema von wachsender Bedeutung: Zur Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Wasserrechtsverfahrens zu den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg hatte der Landvolkkreisverband Rotenburg-Verden kürzlich Bewirtschafter und Flächeneigentümer eingeladen. Veranstaltungsort war der Niedersachsenhof in Verden. Ziel des Treffens war es, über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, offene Fragen zu klären und mögliche weitere Schritte gemeinsam zu besprechen.

Landwirtschaft im Fokus der Wasserförderung

Der Vorsitzende des Landvolkkreisverbandes Rotenburg-Verden, Jörn Ehlers, begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich ausdrücklich für ihr Kommen, trotz des idealen Wetters für die Feldarbeit. Schon zu Beginn machte er deutlich, warum das Thema viele Landwirte bewegt: Die Trinkwasserförderung an den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg steht seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der rechtlichen Situation der Fördergenehmigungen und möglicher Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen.

Beim Wasserwerk Panzenberg des Trinkwasserverbands Verden lief die ursprüngliche wasserrechtliche Genehmigung bereits im Jahr 2009 aus. Dennoch wird die Anlage weiterhin betrieben. Möglich macht dies eine wasserrechtliche Übergangsregelung, die eine Fortsetzung der Förderung erlaubt, solange über eine neue Genehmigung noch nicht endgültig entschieden ist. Eine vergleichbare Situation besteht beim Wasserwerk Langenberg: Auch dort endete die ursprüngliche Genehmigung bereits im September 2008. Seitdem wird der Betrieb über vorläufige Verlängerungen abgesichert. Parallel dazu wird das Wasserwerk derzeit für rund 25 Millionen Euro neu errichtet, um die Anlage zu modernisieren, obwohl eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung weiterhin aussteht.

Besonders brisant: Neue Unterlagen zeigen laut Ehlers, dass das Einzugsgebiet der Wasserförderung deutlich erweitert wurde. „Damit werden noch mehr Berufskollegen betroffen sein“, erklärte er.

Forderung nach Beweissicherung bleibt bislang ohne Erfolg

Ehlers gab zudem einen Einblick in die bisherige Entwicklung des Themas. Bereits im Jahr 2020 hatte der Landvolkverband eine Neuaufnahme der Beweissicherung zur Wasserförderung aus den Wasserwerken Langenberg und Panzenberg gefordert. Ziel war es, amtlich festzuhalten, inwieweit landwirtschaftliche Flächen durch die Wasserentnahme beeinträchtigt werden.

Doch bislang blieb diese Forderung ohne Ergebnis. „Mit unserem Anliegen wurden wir immer wieder vertröstet, sodass bis heute keine neue Beweissicherung aufgenommen wurde“, berichtete Ehlers.

Um die Situation besser bewerten zu können, forderte das Landvolk zudem hydrologische Daten beim Trinkwasserverband Verden an und beauftragte ein externes Fachbüro mit einer entsprechenden Bewertung.

Kritik an Alternativenprüfung und Kommunikation

Weitere Kritik äußerte Ehlers an einer vom Trinkwasserverband Verden in Auftrag gegebenen Alternativenprüfung zur Trinkwasserversorgung. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keine vertretbare Alternative für die Versorgung Bremens gebe. Für Ehlers ist dieses Resultat jedoch nicht überzeugend.

Auch die Kommunikation zwischen Trinkwasserverband Verden und Landvolk sieht er kritisch. So habe es eine Vereinbarung gegeben, dass das Landvolk informiert werde, sobald neue Gutachten vorliegen. „Nun haben wir auf anderem Wege erfahren, dass es ein neues Gutachten gibt, laut Datum wurde es bereits im vergangenen Frühjahr fertiggestellt, ohne dass der Trinkwasserverband Verden aktiv auf uns zugekommen ist“, zeigte sich Ehlers enttäuscht.

Rechtliche Möglichkeiten derzeit begrenzt

Aktuell sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten allerdings eingeschränkt. „Wir können derzeit nicht rechtlich gegen die wasserrechtliche Erlaubnis vorgehen, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt“, erklärte Ehlers.

Auch mögliche Entschädigungsansprüche für Landwirte lassen sich derzeit nicht geltend machen. Dafür müsste zunächst eine endgültige wasserrechtliche Genehmigung vorliegen.

Der weitere Zeitplan zeigt, wie langwierig das Verfahren ist: Ursprünglich sollten die Genehmigungen für Panzenberg und Langenberg gemeinsam behandelt werden, inzwischen werden sie getrennt bearbeitet. Bevor das Verfahren überhaupt starten kann, muss ein weiteres Gutachten erstellt werden, das frühestens 2027 in Angriff genommen werden soll. Die Einreichung der Genehmigung für Panzenberg wird daher voraussichtlich erst Ende 2027 erfolgen, für Langenberg dürfte es noch länger dauern.

Mit Blick auf die lange Dauer kommentierte Ehlers augenzwinkernd: „Wir feiern bald Silberhochzeit mit der Erlaubnis.“

Gutachten als Grundlage für weitere Schritte

Im Rahmen der Veranstaltung wurden der aktuelle Sachstand sowie zentrale Ergebnisse eines hydrogeologischen Gutachtens zum Wasserwerk Panzenberg vorgestellt.

Ein zentraler Punkt im weiteren Verfahren wird der sogenannte Erörterungstermin sein. Dieser gilt als wichtiger Meilenstein: Im Vorfeld können Einwände eingereicht werden, die später auch Grundlage für juristische Schritte sein können.

Bis dahin ist jedoch noch Geduld gefragt, denn bevor das Verfahren eröffnet werden kann, müssen alle Gutachten vorliegen. Erst dann werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und können bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.

Den gesamten Artikel gibt es HIER.

12.03.2026
Rechtssichere Entnahme von Wölfen möglich?

Neue Folge des Landvolk-Podcasts: Hohe Hürden sorgen für Frust in der Praxis

Hinweis: Die Podcast-Folge wurde aufgezeichnet, bevor der Bundestag die Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

In der neuen Folge des Landvolk-Podcasts geht es um die rechtlichen Hürden bei der Entnahme von Wölfen – und darum, wie Landwirte und Behörden mit dem komplexen Verfahren umgehen. Zu Gast bei Moderatorin Wibke Langehenke sind der Landrat des Landkreises Uelzen, Dr. Heiko Blume, sowie Silke Foget, Syndikus-Rechtsanwältin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam sprechen sie über die rechtliche Praxis, die Situation in der Weidetierhaltung und die Unterstützung für betroffene Betriebe.

Als Landrat in der Lüneburger Heide befasst sich Dr. Blume bereits seit vielen Jahren mit der Wolfsthematik. Die Situation vor Ort beschreibt er als zunehmend belastend für viele Betriebe. Zwar hätten sich größere Schafhalter teilweise auf die Situation eingestellt und nutzten Förderprogramme für Herdenschutzmaßnahmen. Bei kleineren Betrieben sehe es jedoch anders aus: „Da ist schon Resignation und Frust vorhanden – und nach und nach hören immer mehr auf“, berichtet Blume.

Im Landkreis Uelzen wurden im vergangenen Jahr ca. 25 Rissereignisse mit mehr als 60 toten Weidetieren registriert. Trotzdem sei wegen der hohen Hürden keine neuen Anträge auf Entnahme gestellt worden. „Die Anforderungen an eine rechtssichere Abschussgenehmigung sind so hoch, dass es kaum möglich ist, diese zu erfüllen“, sagt Blume. Seine Landkreisverwaltung prüfe im Übrigen laufend von sich aus, ob eine Genehmigung erteilt werden könne.

Um bei Anträgen zu unterstützen, hat Landvolk-Juristin Silke Foget einen umfangreichen Muster-Entnahmeantrag erarbeitet. Die rund zwölf Seiten sollen den Landvolk Kreisverbänden helfen, Anträge ihrer Mitglieder rechtssicher zu begründen. „In vielen Gerichtsentscheidungen scheitert es immer wieder an denselben Punkten – vor allem daran, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft oder begründet wurden“, erklärt Foget. Bevor ein Wolf entnommen werden darf, müsse nachgewiesen werden, dass andere Maßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. „Es ist wirklich richtig schwer, diese Anforderungen zu erfüllen“, sagt sie. Zudem sei jede Entnahme eine Einzelfallentscheidung.

Auch das sogenannte Schnellabschussverfahren sehen beide kritisch. Die Erwartungen daran seien hoch gewesen, erfüllt worden seien sie bislang nicht. „Diese in Berlin geborene Idee war weder schnell noch hat sie irgendeine Entnahme von Problemwölfen ermöglicht“, sagt Blume. Foget ergänzt: „Man steckt unfassbar viel Zeit in diese Verfahren – und am Ende scheitern sie trotzdem.“ Gleichzeitig sei eine saubere Dokumentation von Rissereignissen entscheidend, um überhaupt eine Gefahrenprognose erstellen zu können.

Beide Gäste sehen deshalb politischen Handlungsbedarf. Blume fordert ein praktikables System auf Bundes- und Landesebene: „Wir brauchen dringend ein echtes Bestandsmanagement mit Abschussplan, das diesen Namen auch verdient.“ Foget wünscht sich aus juristischer Sicht vor allem eines: „Mehr Rechtssicherheit und einfachere Verfahren bei Problemwölfen – damit Weidetierhalter und Behörden mit weniger Aufwand zu praktischen Ergebnissen kommen können.“

HIER die aktuelle Folge hören!

09.03.2026
PRIMAGAS Flüssiggaspreise im März

Für Mitglieder des Landvolks

Hier erhalten Sie die aktuellen Flüssiggaspreise für Mitglieder des Landvolks im Monat März 2026 über den Rahmenvertrag mit PRIMAGAS:

09.03.2026
Wolf im Jagdrecht: Jetzt muss Niedersachsen handeln!

Ehlers sieht Erfolg in jahrelanger Arbeit des Aktionsbündnisses

Der Bundestag hat den Weg für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland frei gemacht. Mit der Zustimmung zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes soll der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt werden. Für das Landvolk Niedersachsen ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt – und zugleich eine Aufforderung an die Landespolitik, nun rasch nachzuziehen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bundestag den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen hat“, erklärt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW). Sein Dank gelte ausdrücklich den im AAW aktiven Verbänden, die sich seit Jahren im Bündnis engagierten und das Thema mit Nachdruck vorangebracht hätten.

Für Ehlers ist der Beschluss auch das Ergebnis einer langen politischen und gesellschaftlichen Debatte. Seit Jahren weisen Weidetierhalter, Landwirte und Jäger auf die wachsenden Probleme durch die steigende Wolfszahl hin. Risse bei Schafen, Ziegen oder Kälbern bedeuten für die Tierhalter nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Mit der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene und der Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag sei nun endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. „Der Weg für ein aktives Bestandsmanagement in Deutschland ist mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz freigemacht worden“, betont Ehlers.

Nun liege der Ball jedoch bei den Bundesländern. „Es muss jetzt schnell der Niedersächsische Wolfsmanagementplan beschlossen werden“, sagt der Landvolk-Vizepräsident. Entscheidend ist aus Sicht des Landvolks ein praxisnahes Wolfsmanagement. Dazu gehört die schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Einrichtung wolfsfreier Weideschutzgebiete sowie ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement. „Seit Jahren fordern wir genau das“, bekräftigt Ehlers.

Für das Landvolk Niedersachsen ist klar: Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt getan. Jetzt muss Niedersachsen schnell handeln – damit das angekündigte aktive Wolfsmanagement zur kommenden Weidesaison auch tatsächlich Wirkung entfalten kann.

04.03.2026
Die Vortragsveranstaltung der Landsenioren 2026

Am 19.03.2026 im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt

Die nächste Vortragsveranstaltung der Landsenioren findet statt am:

Donnerstag, den 19.03.2026 um 14.00 Uhr im Waldhof in Rotenburg-Unterstedt.
Programm:

• Christian Intemann berichtet über aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit (u.a. Sachstand Agrarstrukturgesetz Niedersachsen)

• Marco Schouten referiert über betriebswirtschaftliche Auswertungen und Entwicklungen in der Landwirtschaft

• Inga Lohmann informiert über den ambulanten Hospizdienst im Landkreis Rotenburg/Wümme

• Gerhard Eimer gibt einen Ausblick zur Sommerfahrt 2026

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 16. März 2026 bei Herrn Exner unter der Telefonnummer 04261/6303-101 oder per Mail unter exner@landvolk-row-ver.de an.

Für Kaffee/Tee, Butter- und Apfelkuchen wird ein Kostenbeitrag von 12,00 € / Person vor Ort erhoben.

04.03.2026
Veranstaltung des Moornetzwerks Elbe-Weser

Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Das Moornetzwerk Elbe-Weser lädt zu der folgenden Veranstaltung ein: Praxisnaher Austausch zur Moorbewirtschaftung sowie Förder- und Beratungsmöglichkeiten

Datum: Mittwoch, 18.03.2026
Ort: Gaststätte Hohewurth (Hersemeier), Hohewurth 37, 27612 Loxstedt
Zeit: 09:30 – ca. 15:30 Uhr

Im Rahmen dieses Vernetzungstreffens sollen die zentralen aktuellen Themen rund um die Moorpflege und -bewirtschaftung im Elbe-Weser-Raum gebündelt werden, zudem soll praxisnah informiert und der fachliche Austausch gezielt gefördert werden. Das Ziel ist es, Akteure aus Praxis, Beratung, Verwaltung sowie weiteren regionalen Institutionen zusammenzuführen, um Wissen zu teilen, Synergien zu schaffen und gemeinsame Perspektiven für die Zukunft unserer Moorlandschaften zu entwickeln.

Das Moornetzwerk Elbe-Weser freut sich darauf, mit Ihnen in einen konstruktiven Dialog zu treten und gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Moor-Netzwerk zu legen.

Hintergrundinformationen sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie Hier.

03.03.2026
Echt grün, echt engagiert - Werde jetzt Bienenfreundlicher Landwirt

Aus Überzeugung bienenfreundlich

Der Bienenfreundliche Landwirt (BFL) ist eine Aktion von Eure Landwirte – Echt grün e.V., die zeigt, wie landwirtschaftliche Praxis und aktiver Insektenschutz zusammengehen. Seit 2019 machen jedes Jahr mehr Betriebe mit und setzen konkrete Maßnahmen für Wildbienen, Insekten und andere wichtige Bestäuber um – auf der Hofstelle, auf Acker- und Grünlandflächen oder in Zusammenarbeit mit Imkern und Naturschutzorganisationen. Die Maßnahmen basieren auf einem klar definierten Kriterienkatalog, der 2018 gemeinsam mit dem LAVES Institut für Bienenkunde in Celle entwickelt und fachlich begleitet wurde. Die Maßnahmen werden seitdem eigenständig im Rahmen der Kampagne erfolgreich umgesetzt. Um teilzunehmen, wählen Landwirte aus verschiedenen Kategorien Maßnahmen aus und erreichen eine festgelegte Mindestpunktzahl. So bleibt der Einsatz nachvollziehbar, praxisnah und überprüfbar. Der Bienenfreundliche Landwirt steht für freiwilliges Engagement, Verantwortung und sichtbare Biodiversität – direkt dort, wo Landwirtschaft stattfindet.

Du bist noch kein Bienenfreundlicher Landwirt? Dann melde dich jetzt ganz unkompliziert HIER an.

Als Bienenfreundlicher Landwirt erhältst du von uns ein hochwertiges Blechschild im DIN-A4-Format, das perfekt an jedes Hoftor oder in deinen Hofladen passt. Es zeigt Besuchern auf einen Blick, dass hier ein Betrieb arbeitet, der Insekten- und Artenschutz bewusst und verantwortungsvoll in seine tägliche Arbeit integriert.

03.03.2026
Rote Gebiete: Juristischer Aktionismus einer Splittergruppe

Landvolk kritisiert Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe als aus der Zeit gefallen

Das Landvolk Niedersachsen zeigt sich irritiert über die Mitteilung, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per gerichtlicher Eilentscheidung versucht, das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu zwingen, Bußgeldbescheide an Landwirtinnen und Landwirte aufgrund der Landesdüngeverordnung durchzusetzen. Für Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies ist die Vorgehensweise der Umweltorganisation weder nachvollziehbar noch sachgerecht. „Die Deutsche Umwelthilfe beschäftigt das Verwaltungsgericht in Oldenburg völlig sinnlos mit einer Klage, die bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht abschließend behandelt wurde“, kritisiert Hennies.

Ziel der DUH sei offenbar, besonders die Tierhalter in der Region Weser-Ems unter Druck zu setzen – und das trotz der klaren Entscheidungen der Gerichte über die Unrechtmäßigkeit der sogenannten „roten“ Gebiete. Hennies betont: „Auch in diesen Regionen gilt bundesweit das normale Düngerecht, das Teil der guten fachlichen Praxis für die Pflanzenerzeugung und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist.“

Aus Sicht des Landvolks wird in Niedersachsen bereits ein vorbildliches Dünge- und Pflanzenbaumanagement umgesetzt. Der jährliche Nährstoffbericht der Düngebehörde zeigt einen stetigen Rückgang der Nährstoffüberschüsse auf den Betrieben. Das belege die Wirksamkeit des integrierten Systems aus Meldepflichten, risikoorientierten Kontrollen, gezielter Düngeberatung und der Umsetzung standortangepasster Düngestrategien. Die Betriebe verfolgen damit konsequent das Verursacherprinzip und schützen das Grundwasser effektiv. Die Belastung wird kontinuierlich durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überwacht. Der Antritt und die Argumentation der Deutschen Umwelthilfe ist deshalb völlig aus der Zeit gefallen. „Damit untergräbt sie selbst die Legitimität (Reputation) solcher überregionalen Verbandsklagen“, so Hennies.

Hennies fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die formalen Rechtsfehler der roten Gebiete als Chance zu nutzen, um praktikable Erleichterungen für engagierte Betriebe zu schaffen. „Wir haben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte und Bundeslandwirtschaftsminister Rainer bereits Vorschläge übermittelt und erwarten zeitnah weiterführende Gespräche“, erklärt Hennies.

Das Landvolk unterstreicht damit sein Ziel, konstruktive Lösungen zu entwickeln, statt die Gerichte unnötig zu beschäftigen. „Pauschale Klagen bringen den Gewässerschutz nicht voran. Wir setzen auf praxisgerechte und individuelle Regelungen, die Effizienz, Ressourcenschutz und Bodenfruchtbarkeit verbinden“, sagt Hennies abschließend.

02.03.2026
Digitale Infoveranstaltung zur GAP 2026

Wichtige Neuerungen und Hinweise zum Antragsjahr 2026

Wir laden unsere Mitglieder herzlich zu einer digitalen Informationsveranstaltung zur GAP 2026 ein. Eike Christian Grupe vom Landvolk Niedersachsen informiert über die aktuellen Änderungen, wichtige Hinweise für das Antragsjahr 2026 sowie den Umgang mit FANi.

Die Veranstaltung findet am Montag, den 16.03.2026, um 19:30 Uhr online über Microsoft Teams statt.

Bitte melden Sie sich bis zum 16.03.2026 um 12:00 Uhr per E-Mail unter sievers@landvolk-row-ver.de an. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.

Aktuelles aus dem Landesverband

20.03.2026
ParaTB-Workshop am 12. Juni in Dresden
Milch und Rind

Dieses Jahr findet vom 7.-11. Juni das internationale Paratuberkulosekolloquium in Dresden statt. Am 12. Juni wird eine deutschsprachige Veranstaltung über Paratuberkulose für Hoftierärzte und Tierhalter stattfinden. Hier wird es vormittags Vorträge zu den verschiedenen Vorgehensweisen bei der Bekämpfung der Paratuberkulose und einen Überblick über die Erkenntnisse des ICP geben und im Anschluss ist ein Workshop zu den Perspektiven der Paratuberkulosebekämpfung unter Leitung von Frau Dr. Katja Schulz und Frau Dr. Rogoll des FLI geplant. Die Tierseuchenkasse lädt auch niedersächsische Milchviehhalter zur Teilnahme ein.

Mehr Infos unter: https://icp2026.com/

Bei Fragen bitte wenden an Frau Dr. Eisenberg: susanne.eisenberg@ndstsk.de

20.03.2026
Knappes Angebot an schwarzbunten Kälbern lässt Preise weiter steigen
Milch und Rind

(AMI) Die Situation am Markt für schwarzbunte Nutzkälber ist von deutlicher Angebotsknappheit bei gleichzeitig reger Nachfrage geprägt. Das verfügbare Tieraufkommen reicht bundesweit nicht aus, um den Bedarf der Mäster zu decken, was zu anziehenden Preisen über alle Kategorien führt.

Besonders für Kreuzungstiere mit guter Qualität und hohem Mastpotenzial werden Preise bis 700 EUR gezahlt, während schwächere Kälber Abschläge erfahren. Obwohl Händler regional kaum noch Spielraum für Preissprünge sehen, bleibt die Grundtendenz fest. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit ist in den kommenden Wochen mit weiter steigenden Kursen zu rechnen.

Im Handel mit Fleckviehkälbern präsentiert sich die Marktsituation weitgehend unverändert zur Vorwoche. Ein durchschnittliches Angebot trifft auf ein reges Interesse der Mäster und konnte den Bedarf teilweise nicht decken. Die Preise zogen erneut an. Für die laufende Woche wird mit einer Fortsetzung dieses Aufwärtstrends und weiter steigenden Preisen gerechnet.

20.03.2026
DBV zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026
Geflügel

Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz im bayerischen Bad Reichenhall fordert der DBV in einem Anliegenpapier die Agrarminister der Länder und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, sich unter anderem für ein eigenständiges und praxisgerechtes System der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 einzusetzen. Darüber hinaus spricht sich der DBV erneut für konsequenten Bürokratieabbau aus. EU-Vereinfachungen müssen ohne nationale Zusatzauflagen umgesetzt werden. Ziel muss eine spürbare Entlastung der Betriebe durch weniger Kontrollen, praxistaugliche Regelungen und mehr Planungssicherheit sein. Mit Blick auf die ausgeprägte Volatilität in den Märkten ist die zügige Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage notwendig, um Preisschwankungen abzufedern und das betriebliche Risikomanagement zu stärken. Auf nationaler Ebene sieht der DBV dringenden Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Agrarwirtschaft. Dazu zählen unter anderem deutliche Erleichterungen im Genehmigungsrecht für die Nutztierhaltung. Die vollständige PM finden Sie hier.

20.03.2026
Aktueller Radar Bulletin des FLI – Februar
Geflügel

(FLI) Der jüngste Radar-Bulletin Bericht zeigt einen deutlichen Anstieg der HPAI‑Meldungen in Europa: 1.147 Ausbrüche im Februar gegenüber 384 im Vormonat. Am stärksten betroffen waren Polen, Deutschland und Italien. In Deutschland hat sich die Zahl der Nachweise bei Wildvögeln von 210 auf 659 mehr als verdreifacht. Durch das zeitgleiche Auftreten von HPAI und ND besteht aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe.

20.03.2026
Landvolk Milchausschuss tagte
Milch und Rind

Der Landvolk Milchausschuss tagte am 17. März. Themen waren unter anderem das Verbändegespräch Milch im niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft, die Viehverkehrsverordnung sowie die Vorstellung von QIndex, eine Erweiterung des im Rahmen der Milchkontrolle entwickelten QCheck-Indikatoren. Letztere beiden Themen wurden von vit Verden vorgestellt.

20.03.2026
Aktuelle ND-Ausbrüche in Bayern und Brandenburg
Geflügel

Seit dem Bericht zur Newcastle-Krankheit (ND) in dbv exklusiv sowie zuletzt an dieser Stelle am 6. März wurden weitere Ausbrüche gemeldet. In Bayern kam es am 10. März zu einem weiteren bestätigten ND‑Fall im Landkreis Erding. Betroffen waren erneut Legehennen sowie zusätzlich Enten. Damit steigt die Gesamtzahl der bayrischen Ausbrüche auf 13. Zuvor waren bereits mehrere große Bestände in Erding, Mühldorf am Inn und Rottal‑Inn betroffen. In Brandenburg wurden inzwischen 11 ND‑Ausbrüche amtlich bestätigt. Im Landkreis Oder‑Spree traten ein Ausbruch in einem Mastbetrieb mit rund 360.000 Masthähnchen sowie ein weiterer bei etwa 73.000 Legehennen auf. In Märkisch‑Oderland wurde ND in einem weiteren Masthähnchenbestand mit etwa 70.000 Tieren nachgewiesen. In Dahme‑Spreewald bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am 16. März Infektionen bei rund 49.500 Tieren, darunter auch in einer Kleinsthaltung. In Spree‑Neiße wurde ein Bestand mit rund 169.000 Tieren sowie zwei Kleinsthaltungen positiv getestet.

20.03.2026
DBV informiert auf EU-Ebene über Probleme der Öko-Tierhaltung und kämpft weiter für Flexibilisierung der Öko-Weidevorschriften und Auslaufüberdachung im EU-Öko-Basisrecht
Öko-Landbau

(DBV) Am 17. März richtete COPA/COGECA im Europa­parlament eine Veranstaltung zur Zukunft des Ökolandbaus aus. Gastgeber waren vier Abge­ordnete von EVP, den Liberalen und Sozial­demokraten aus dem Agrarausschuss, u. a. die EP-Berichterstatterin zur Reform des Öko-Basis­rechts, die Italienerin Laureti. Der Direktor der für Ökolandbau zuständigen Kommissions-Abteilung GD Agri(B) Schilthuis sowie der Leiter der Unit Organic Farming nebst etlichen Mitar­beitern nahmen ebenfalls an der Veranstaltung teil.  COPA stellte Ergebnisse einer eigenen EU-weiten Öko-Erzeugerumfrage zu Entwicklungs­barrieren vor, die neben Marktproblemen sehr stark von der Öko-Gesetzgebung herrühren.

Der DBV klärte auf, dass der Anteil der Öko-Tier­haltung in der EU mit rund 5 % Anteil gegenüber der Öko-Flächenentwicklung mit über 10 % An­teil nur halb so hoch und teilweise sinkend ist. So sank die Zahl der Öko-Milchviehbetriebe nicht nur in Deutschland aufgrund verschärfter Auslegungen der Weidepflichten 2025 um ca. bis zu 8 % sondern auch Österreich verlor seit 2021 fast 10 % und Däne­mark sowie Frankreich verzeich­neten sogar rund 15 % weniger Öko-Milchviehbetriebe. Folge: Trotz an­haltender Höchstpreise und einzel­betrieblicher Mengensteigerungen stagniert die Öko-Milcherzeugung weitgehend. Der DBV kritisiert da­her, dass nicht nur für Öko-Geflügel, wie seitens der Kommission für das Schnellverfahren zu Verbesse­rungen im Öko-Basisrecht vorge­schlagen, dringend eine verbesserte Öko-Gesetzgebung erforderlich ist, sondern auch für die Weidverpflichtung und die Auslaufüberdachung. MEP Köhler beklagte in seinem Veranstaltungsbeitrag die massive Rückumstellungswelle in der Bayrischen Öko-Rinderhaltung, insbesondere in der Öko-Milch­viehhaltung. Er kritisierte, dass es nicht die Lösung sein könne, Ökolandwirte mit guten Tierwohlställen aufgrund minderer Defizite in der Weideumsetzung zur Rückumstellung zu zwingen. Der Direktor der für den Ökolandbau zuständigen Kommissionabteilung Schilthuis stimmte zu, dass das Ungleichgewicht in der Öko-Tierhaltung ein zentrales Thema sein müsse. Der DBV setzt sicher weiterhin für Verbesserun­gen im Öko-Basisrecht ein, über das Öko-Geflü­gel hinaus. Im Fokus stehen dabei die Flexibili­sierung der Vorschriften zur Öko-Weide und zur maximal zulässigen Überdachung von Öko-Maststall-Ausläufen, die aus Tierwohlgründen nicht bei 50 % begrenzt sein sollte, wie es die Kommission auslegt. Ziel des DBV bleibt es, ma­ximalen Druck auf die Kommission auszuüben, um jetzt auch weitergehende Verbesserungen auch für die Öko-Wiederkäuer- und Öko-Schweinehaltung zu erreichen.

20.03.2026
Bio-Getreidemarkt räumt langsam, bis auf Hafer
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Der Bio-Getreidemarkt räumt sich langsam auf. Immer wieder wechseln kleinere Mengen ver­schiedener Weizenqualitäten oder Hafer und Dinkel den Besitzer. Die Mühlen sind weit ge­deckt, brauchen aber noch die eine oder andere Partie bis zur neuen Ernte. Die Preise ziehen für die meisten Speisegetreidearten im Februar leicht an. Der Nachfragesog verlagert sich nun vom Futter- auf das Speisegetreide.