Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

05.08.2022
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB)

Die deutschen Molkereien erfassten in KW 29 0,7% weniger Milch als in der Vorwoche, das Vorjahresniveau wurde um 0,3 % überschritten. Preise für flüssigen Rohstoff stabilisiert. Die Nachfrage nach Produkten aus dem weißen Sortiment erhielt zuletzt bei der hochsommerlichen Witterung Impulse. Die Lage am Markt für abgepackte Butter ist Anfang August stabil. Leicht belebt hat sich der Markt für Blockbutter. Der Markt für Schnittkäse präsentiert sich weiterhin ausgeglichen. Die Nachfrage wird durch das vorhandene Angebot gedeckt. Die Bestände in den Reifelagern weisen einen normalen Umfang auf, teils wird über weiterhin junge Bestände berichtet. Probleme gibt es teilweise mit der Verfügbarkeit von Verpackungsmaterial. Der Markt für Magermilchpulver bleibt ferienbedingt weiter ruhig. Über wenig Aktivität wird auch vom Markt für Vollmilchpulver berichtet. Die Preise tendieren etwas schwächer.

Beim Global Dairy Trade Tender setzte sich diese Woche die rückläufige Preisentwicklung der letzten Handelstermine fort. Im Schnitt über alle Produkte und Zeiträume sanken die Erlöse im Schnitt um 5,0 %. Die gehandelte Menge war mit 27.500 t um 18,4 % oder 4.281 t umfangreicher als beim letzten Handelstermin.

05.08.2022
Global weniger Schweinefleisch gehandelt
Schwein

(AMI) – Nach der neusten Prognose des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums wird für das Jahr 2022 ein Rückgang des globalen Handels vorausgesagt. Insbesondere China hat einen großen Einfluss auf den Welthandel. So wird mit einer Abnahme der chinesischen Schweinefleischimporte um gut 50 % gerechnet.

Dies liegt an der wieder gesteigerten Produktion von Schweinefleisch, auch wenn diese im aktuellen Jahr noch unter dem Niveau vor dem Ausbruch der ASP liegen dürfte. Trotz des Rückgangs bei den Einfuhren bleibt China weiterhin der weltweit größte Importeur von Schweinefleisch. Durch die geringeren Abnahmen Chinas ist viel Schweinefleisch auf dem Markt, das auf andere Märkte umverteilt werden muss. Da für die größten Exporteure EU und USA eine Reduktion der Ausfuhren prognostiziert wird, ist eine Abnahme des Welthandels wahrscheinlich.

Für die globale Schweinefleischproduktion wird angenommen, dass diese gegenüber dem Vorjahr steigt. Die erwarteten Abnahmen in der EU und den USA können durch die Zunahme der Schweinefleischerzeugung in China kompensiert werden. Auch für den Verbrauch wird im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung erwartet. Unter den Staaten mit dem höchsten Verbrauch an Schweinefleisch fällt besonders China mit einer Steigerung um 4,1 % auf.

04.08.2022
Europäische Schweinefleischexporte stark rückläufig
Schwein

(AMI) – Die Ausfuhren von Schweinefleisch und Nebenprodukten aus der EU haben sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 2022 deutlich verringert. Insgesamt gingen die Exporte in Nicht-EU-Staaten um 28,4 % zurück.

Die größten Abnahmeraten gab es in den Ländern, die von Handelsbeschränkungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. So wurden die Lieferungen Italiens und Deutschlands jeweils um mehr als 40 % reduziert. An der Spitze der Liste befand sich mit einem Marktanteil von mehr als einem Drittel Spanien, welches ebenfalls deutlich weniger Schweinefleisch in Drittstaaten exportierte.

Auch hier machte sich der stark eingebrochene Handel mit China als größtem Abnehmer von europäischem Schweinefleisch bemerkbar. So haben sich die Ausfuhren von Schweinefleisch nach China in den ersten fünf Monaten des Jahres mehr als halbiert. Durch die wieder gestiegene Eigenerzeugung ist der chinesische Bedarf an Importen aus der EU gesunken. Hinzu kommt, dass die Schweinepreise in China in den ersten Monaten des Jahres 2022 relativ gering waren und der Export somit weniger lukrativ war.

04.08.2022
Aktuelle Fragen und Antworten zur ASP
Schwein

(ML) Wie sieht die aktuelle Entwicklung rund um den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachen aus? Die Schlachtung der Schweine aus der Sperrzone hat begonnen, aber wie geht es weiter?

Alle wichtigen Fragen und Antworten im nachstehenden Text des ML, der laufend aktualisiert wird (Stand 03.08.2022).

1. Stichwort ASP-Ausbruch: Wie lief bislang die Koordination durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML)?

Von Beginn an war das ML mit der Branche und allen zuständigen Behörden ständig im Austausch. Unser Ziel ist es, die Situation so schnell wie möglich zu lösen und Konzepte zum Verbringen von Schweinen zur Schlachtung mit Land- und Fleischwirtschaft sowie den Behörden auch in anderen Ländern eng abzustimmen. Es gab in diesem Sinne Initiative von Ministerin Barbara Otte-Kinast mehrere Konferenzen unter anderem mit dem Berufsstand, Verbänden der Fleischwirtschaft sowie der Fleischwarenindustrie, Schlachtern, Verarbeitern und dem Handel. Dadurch ist es uns überhaupt gelungen, die jetzige Lösung anzubieten und weitere Optionen zu realisieren.

2. Wurde mittlerweile eine Ursache für den ASP-Ausbruch im Emsland identifiziert?

Nein, die epidemiologischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und die genomische Vollsequenzierung dauert noch an. Es wurde bereits festgestellt, dass der ASP-Ausbruch im Landkreis Emsland epidemiologisch nicht in Verbindung steht mit dem ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg.

3. Aktuell wird in einem Schlachthof (Geldern, NRW) geschlachtet. Warum dauerte die Findung so lange?

Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass der Staat Betriebe verpflichten soll oder kann, Tiere zu schlachten und deren Fleisch nach risikomindernder Behandlung zu verarbeiten. Durch die ASP sind bisherige Lieferbeziehungen für Schweine und Schweinefleisch ins Stocken geraten. Mit Unterstützung des ML werden von der Land- und Fleischwirtschaft Konzepte erarbeitet, wie Tiere aus der ASP-Sperrzone überhaupt noch geschlachtet und verwertet werden können. Da geht es nicht nur um den Aufbau neuer Lieferbeziehungen, sondern auch um die Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene.

4. Es gibt einen Krisenplan: war darin nicht von vorneherein festgelegt, welche Schlachthöfe, Verarbeiter und Vermarkter bei einem ASP-Fall in Niedersachsen in Aktion treten?

Es gibt einen Krisenmanagement-Plan für den ASP-Ausbruchsfall. Im Rahmen der Vorbereitung auf einen Ausbruch der ASP in Niedersachsen gibt es seit 2012 Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Gremien der gesamten Lebensmittelkette. Innerhalb dieser (Unter-)Arbeitsgruppen wurden seitdem Musterkrisenpläne erarbeitet, u.a. für Schweinehalter, Tiertransportunternehmen sowie Schlacht- bzw. Zerlegebetriebe. Diese enthalten spezifische Informationen zu den Maßnahmen, die in den jeweiligen Betrieben im Ausbruchsfalls durchzuführen sind. Eine pauschale Festlegung auf einzelne Schlachthöfe, Verarbeiter und Vermarkter für den Ausbruchsfall ist im Rahmen der Vorbereitung nicht erfolgt, da hierfür immer die Bedingungen im konkreten Ausbruchsfall berücksichtigt werden müssen (z.B. Art der Sperrzone, Zahl der Schweine in der Sperrzone).

5. Der ASP-Ausbruch war in einem Betrieb im Emsland. Es gibt Tönnies bzw. Weidemark (Sögel), Danish Crown (Essen Oldenburg), Böseler Goldschmaus (Garrel), Vion (Emstek) und einige weitere, kleinere Schlachthöfe – das sind viele Schlachthöfe in der Nähe zum Ausbruchs-Ort. Warum wird im ca. 140 km entfernten Geldern geschlachtet und nicht in beispielsweise Sögel?

Die Gründe sind vielfältig: Die Schlachtbetriebe müssen Verarbeitungsbetriebe bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel einbinden, um einen Absatz für das Fleisch zu haben. Es kann aber auch damit zusammenhängen, dass Vorgaben von Drittländern, in die Schweinefleisch exportiert wird, die Schlachtung der Schweine aus der ASP-Sperrzone erheblich einschränken. Am Ende handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung des Unternehmens.

6. Kann das ML Schlachtungen (in Niedersachsen) anordnen?

Das Tiergesundheitsrecht sieht die Anordnung der Durchführung von Schlachtungen in einem Betrieb grundsätzlich nicht vor. Es können jedoch im Einzelfall grundsätzlich behördlicherseits aus Tierschutzgründen erforderliche Maßnahmen angeordnet werden.

7. Wie sollen die Schlachtungen in den nächsten Wochen weiterlaufen und wo?

Die gute Nachricht: Es sind weitere Schlachtungen geplant, die auch Entlastung bringen werden. Die Abstimmung von Konzepten läuft auf Hochtouren.

8. Also können die betroffenen Betriebe auf Entlastung hoffen?

Antwort in Frage 7 enthalten.

Die Sperrfrist beträgt derzeit 90 Tage. Welche Gründe könnten zu einer Reduzierung beitragen?

Ministerin Barbara Otte-Kinast hat sich persönlich bei Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir für eine Verkürzung der 90-Tage-Frist in Niedersachsen eingesetzt und ihn gebeten, entsprechend auf die Europäische Kommission einzuwirken. Sofort nach dem Ausbruch wurde reagiert und alle Maßnahmen wurden unverzüglich durchgeführt. Bislang haben sich zum Glück keine weiteren Symptome bei anderen Tieren gezeigt – auch nicht beim Schwarzwild. Es muss der eindeutige Nachweis erbracht werden, dass das ASP-Virus in der Sperrzone nicht mehr vorhanden ist. Dazu gehört zum Beispiel, dass die rechtlich gebotenen sowie zusätzlich durchgeführten Untersuchungen in den Betrieben und im Schwarzwildbestand mit negativen Befunden abgeschlossen sein müssen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Am Ende ist es dann eine Entscheidung der EU-Kommission.

9. Warum werden die Schweine (in NRW geschlachtet) in Thüringen verarbeitet?

Ein Grund ist die Bereitschaft eines dortigen Betriebes, das von den Schweinen aus der ASP-Sperrzone gewonnene Fleisch zu verarbeiten.

10. Warum muss die Verarbeitung so kompliziert sein – Stichwort: abgekochtes Dosenfleisch, obwohl die Tiere aus dem Sperrbezirk negativ getestet sind?

Ein risikominderndes Verfahren ist eine Vorgabe im EU-Recht. Dadurch soll eine Verbreitung des Virus absolut ausgeschlossen werden. Das wird im Wesentlichen nur durch ausreichendes Erhitzen des Fleisches erzielt –in Tiefkühlware zum Beispiel wäre das Virus über eine lange Zeit haltbar. Die nach EU-Recht vorgegebenen Verfahren lassen sich technologisch in den Verarbeitungsbetrieben nicht einfach umsetzen, da es sich nicht um Standardverfahren handelt. (siehe Merkblatt in der Infospalte).

11. Was geschieht mit den geschlachteten und verarbeiteten Schweinen aus dem Sperrbezirk? Wie wird das Fleisch vermarktet?

Das regeln die Marktteilnehmer. Das Fleisch kann im Anschluss an eine risikomindernde Behandlung ohne weitere Einschränkungen mit ovalem EU-Identitätskennzeichen versehen werden und ist ohne weitere Einschränkungen frei handelbar.

12. Italien zahlt den Bauern staatliche Beihilfen: Werden betroffene Landwirt/innen auch hier finanziell unterstützt?

Politik macht keine Preise. Das ist eine Aufgabe der Wirtschaft. Die finanziellen Verhandlungen erfolgen zwischen den Mästern und den Schlachtbetrieben. Die Tierhalter können im Falle des Abschlusses einer Ertragsschadenversicherung die Mindereinnahmen dort geltend machen.

13. Krisenplan bei ASP-Fall in Niedersachsen: Wer saß neben dem ML und der Schlachtbranche mit im Boot? Wie sind die Zuständigkeiten?

In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Kreisebene), das Krisen-Koordinierungszentrum des LAVES und das Landwirtschaftsministerium zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Fleischwirtschaft bei der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zusammen. Zuständig für die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort sind die jeweils örtlich zuständigen Veterinärämter. ML unterstützt mit Informationen und koordiniert. Bei der Erstellung der niedersächsischen Krisenpläne der Wirtschaft gibt es die bereits erwähnten Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Gremien der gesamten Lebensmittelkette. Konkret sind an der Erstellung und Aktualisierung der Krisenpläne u.a. Vertreterinnen und Vertreter des Landvolks Niedersachsen, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, des Verbands der Fleischwirtschaft, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des Deutschen Raiffeisenverbandes, der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, des Deutschen Bauernverbandes, des Vieh- und Fleischhandelsverbandes, der Veredelungs- und Fleischbranche und des Lebensmitteleinzelhandels sowie von behördlicher Seite kommunaler Veterinärbehörden, des ML und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beteiligt.

14. Woran hakt es jetzt, dass weitere Schweine die Ställe verlassen?

Alle müssen mitziehen – also vom Zerlegebetrieb über die Kühlhäuser und die Verarbeitung bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel. Die Vorgaben von Drittländern, in die Schweinefleisch exportiert wird, machen den Abstimmungsprozess nicht einfacher. Das ML unterstützt zusammen mit dem LAVES die praktische Umsetzung. Wir geben allen Beteiligten Informationen zu wichtigen Details. Da geht es zum Beispiel um geeignete Desinfektionsmittel, die unschädliche Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder die speziellen Anforderungen an eine getrennte Produktion und Lagerung

15. Ferkel: Was passiert mit den Ferkeln aus den Sperrbezirken? Wo werden sie untergebracht?

Aktuell wird geprüft, ob das Verbringen von Ferkeln aus Betrieben der Überwachungszone in Betriebe außerhalb der Überwachungszone ermöglicht werden kann. Für diese Bestimmungsbetriebe würden dann auch die Sperrmaßnahmen der Überwachungszone bis zu deren Aufhebung gelten. Per Erlass wurde bereits die Möglichkeit eröffnet, nach einer Risikobewertung Ferkel aus Betrieben in der Überwachungszone in andere Betriebe derselben Lieferkette innerhalb der Überwachungszone zu verbringen.

16. Leerstand in Schweineställen: Kann es staatlich angeordnet werden, dass Landwirte mit Leerstand Schweine aus Sperrbezirken aufnehmen?

Das ML setzt klar auf die Solidarität im Berufsstand. Tierhalterinnen und Tierhalter, deren Schweineställe derzeit nicht belegt sind, sollten in der Krise ihren Kolleginnen und Kollegen hilfreich zur Seite zu stehen. Dies entspricht auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen: Entsprechend sind immer zunächst die mildesten behördlichen Mittel vorzusehen. In diesem Rahmen würde bei Bedarf, bevor eine staatliche Anordnung in Betracht gezogen wird, eine einvernehmliche Regelung mit einem Betrieb, der die Unterbringung von Tieren übernehmen kann, gesucht werden.

17. Was passiert, wenn bei weiteren ASP-Ausbrüchen Schlachthöfe im Sperrbezirk liegen? Wäre ein Transport/Schlachtung untersagt bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung möglich? Können diese Schlachthöfe die Schweine, die aus anderen Regionen kommen, weiterschlachten oder ist mit dem nächsten Schweinestau zu rechnen?

Die zuständige Behörde kann Verbringungen von Schweinen aus Betrieben außerhalb der Sperrzone in einen Schlachthof genehmigen, der in der Sperrzone liegt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Informationen: Wie hat sich Niedersachsen auf die ASP vorbereitet? | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

18. Wie lange dauert es ungefähr, bis der Schweineanlieferungsstau auf den Betrieben in der Sperrzone abgebaut ist?

Von dem ASP-Ausbruch im Landkreis Emsland sind in der Sperrzone rund 200.000 Schweine betroffen, die nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zur unmittelbaren Schlachtung oder im Falle von Tieren aus Betrieben der Überwachungszone in andere Betriebe der Überwachungszone verbracht werden dürfen. Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für die schlachtreifen Schweine die kanalisierte Schlachtung organisiert werden. Wöchentlich müssen rund 8.000 schlachtreife Schweine zur Schlachtung verbracht werden.

19. Wie viele Schweinebetriebe im Emsland und in Bentheim sind noch von Handelsbeschränkungen betroffen?

Es sind etwa 300 Betriebe.

20. Wird jedes gelieferte Schwein auf ASP getestet oder ist das zufällig?

Die Tiere werden innerhalb von 24 Stunden vor der Verbringung klinisch untersucht. In den betreffenden Mastbetrieben werden Blutproben nach einem Stichprobenschlüssel genommen und auf ASP untersucht. Ebenso müssen in den Betrieben verendete Tiere untersucht werden. Für die anschließende Schlachtung, Zerlegung und die Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU.

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/asp-faq-214082.html

03.08.2022
AG „Verwertung von Schweinefleisch aus ASP-Schutz- und Überwachungszonen“
Schwein

Am Dienstag, 2. August 2022, fand auf Einladung des WLV erneut ein Arbeitsgruppentreffen zur Verwertung von Schweinefleisch aus ASP-Schutz- und Überwachungszonen statt. Im Gespräch mit Landvolk Niedersachsen, WLV sowie führenden Schlachtunternehmen und Fleischverarbeitern standen Lösungsansätze für eine Schlachtung und Verwertung von Schweinefleisch entlang der Wertschöpfungskette im Fokus. Hubertus Beringmeier, WLV-Präsident sowie DBV-Veredelungspräsident, bekräftigt: „Wir brauchen Lösungen für ganz Deutschland“. Der aktuelle ASP-Fall im Hausschweinebestand in Niedersachsen/Emsland stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Es erfordert nicht zuletzt ein übergreifendes Konzept für die Schlachtung und Verwertung von Schweinen aus ASP-Restriktionsgebieten in Deutschland, auch in Hinblick auf etwaige weitere ASP-Fälle in veredelungsstarken Regionen wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die landwirtschaftlichen Verbände appellieren an der Stelle erneut an alle Schweinehalter, der Biosicherheit höchste Priorität beizumessen, um weitere ASP-Fälle in Hausschweinebeständen abzuwenden.

03.08.2022
Gaskrise: Umfrage zum Gasbedarf
Bioenergie

Die Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. (UVN) haben eine Blitzumfrage per Internetfragebogen zum Gasbedarf in den Betrieben gestartet und an welchen Stellen in den Betrieben schon Einsparungen erfolgt sind bzw. noch erfolgen sollen. Das Landvolk Niedersachsen ist Mitglied im UVN und bietet in Absprache mit UVN ldw. Betrieben eine Teilnahme an der Umfrage an, auch wenn viele Höfe nicht als Großverbraucher gelten. Die Umfrage dient der Interessenvertretung gegenüber der Politik, für den Fall von Abschaltungen wegen Gasmangel. Das Landvolk steht wie der DBV in ständigem Kontakt mit Politik und Behörden, auch um dort laufend auf den Schutz der Versorgung der Landwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur hinzuweisen.

Die Dauer der Umfrage beträgt maximal 3 Minuten. Tipp: 1000 Kubikmeter Erdgas sind ca. 10.000 kWh oder 10 MWh.

Sämtliche Auswertungen erfolgen anonym und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen zu. Hier geht es zur Umfrage:

https://umfrage.uvn.digital/153861

01.08.2022
Neuer Leitfaden für einen optimierten Kurzstrecken-Tiertransport
Geflügel

Im Rahmen der Projektgruppe Tiertransporte der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0, in der das Landvolk Mitglied ist, ist der „Leitfaden für einen optimierten Kurzstrecken-Tiertransport“ entstanden. Dieser ist online verfügbar unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutzplan_niedersachsen_2011_2018/.

Der vorliegende Leitfaden enthält Hinweise und Hilfestellungen für alle an Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten beteiligten Unternehmen und Personen. Der konzeptionelle Fokus dieser Empfehlung liegt auf den nationalen und grenzüberschreitenden Kurzstreckentransporten und soll wesentliche Inhalte für einen allgemeingültigen Praxisbeitrag leisten. Den rechtlichen Hintergrund für Tiertransporte stellt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und den damit zusammenhängenden Vorgängen in Verbindung mit der nationalen Tierschutztransportverordnung dar. Kurzstreckentransporte sind rechtlich als Transporte definiert, die von der Aufladung des ersten Tieres bis zur Entladung des letzten Tieres am Bestimmungsort eine Zeitspanne von weniger als acht Stunden umfassen (Ausnahme: Geflügel). 

Das Ziel dieses Leitfadens besteht darin, die für eine ordnungsgemäße Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten relevanten fachlichen Inhalte zu erläutern. Darüber hinaus soll er motivieren, den Ablauf aller Tiertransporte bereits im Vorfeld, aber insbesondere in der Durchführung, kritisch zu reflektieren.

01.08.2022
Schweinehalter leiden unter Handelsrestriktionen
Schwein

Landvolk und ISN fordern vorzeitiges Ende der ASP-Maßnahmen

L P D – Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südlichen Landkreis Emsland Anfang Juli leiden Schweine haltende Betriebe unter massiven Handelseinschränkungen. Die Restriktionen betreffen rund 250 Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim, die in einem Radius von zehn Kilometern um den ursprünglichen Ausbruchsbetrieb in Emsbüren, in der sogenannten Schutz- und Überwachungszone liegen. „Einerseits dürfen zur Mast bestimmte Ferkel nicht ohne behördliche Genehmigung in Mastställe verbracht werden, andererseits gibt es hohe Anforderungen an die Schlachtung und an die Weiterverarbeitung von Fleisch, die den Handel mit rund 200.000 Schweinen enorm einschränken. Unsere Schweinehalter zahlen für jedes Schwein drauf anstatt Geld zu verdienen“, erläutert Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks, die sich zuspitzende Lage in der betroffenen Region.

Begründet liegen diese Maßnahmen zur Seucheneindämmung in einem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, der für mehr als drei Monate bis zum 14. Oktober Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen sämtliche Fleischprodukte von Schweinen besonderen „risikomindernden Behandlungen“ unterzogen werden, obwohl das Fleisch von Mastschweinen stammt, die nicht mit dem Virus der ASP infiziert waren. Damit Schweine aus der Schutz- und Überwachungszone überhaupt zur Schlachtung gelangen dürfen, müssen sie zuvor negativ auf das ASP-Virus getestet und untersucht worden sein. Diese Rechtslage erzeugt bei Tierhaltern, Tierärzten und Behörden erhebliche Mehraufwendungen, doch auch Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sind gefordert, Produktionsbedingungen anzupassen und neue Vertriebswege zu finden.

Erhebliche Mindererlöse für Ferkel und Schlachtschweine in einer eh schon angespannten Marktsituation sind die Folge, und eine Lösung für die entstandenen Mehrkosten lässt bisher auf sich warten. „Die betroffenen Ferkelerzeuger und Schweinemäster sind unverschuldet in diese Krise geraten und dringend auf eine finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite angewiesen. Schließlich sind es die amtlich angeordneten Quarantänemaßnahmen, die – wie auch schon bei Corona – zu den massiven Vermarktungseinschränkungen führen“, so die Forderung von Heinrich Dierkes, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Oberstes Ziel von Landvolk und ISN sowie aller Beteiligten bleibt, die von der EU festgelegte Maßnahmenfrist deutlich zu verkürzen, wie es zuvor nach dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass es zu keinem weiteren ASP-Ausbruch in Niedersachen kommt und Biosicherheitsmaßnahmen in den Ställen strikt eingehalten werden.