Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

21.07.2022
Kartoffeln: Vermarktungsrückstand vergrößert
Pflanzen

Nachdem viele Kartoffeln aus Deutschlands Frühregionen gleichzeitig an den Markt kamen und Importe bis in die aktuelle Woche Absatzwege verstopfen, hat sich in den Versandgebieten im Südwesten und Norden ein immer größerer Vermarktungsrückstand aufgebaut. Der drückt auf Stimmung und Preise und findet noch kein wirksames Gegengewicht durch die sehr wahrscheinlichen Ertragseinflüsse auf die Haupternte durch die schon lange anhaltende Dürre und die jüngste Hitzewelle. So werden an diesem Wochenende die Preise im für diese Saison üblichen Umfang weiter zurückgehen. Am Markt für Pommes frites Kartoffeln hat sich die Lage längst gewandelt, neuer Rohstoff kann seinen bisherigen Preis halten und am Terminmarkt ging es mit den Notierungen zügig nach oben. (Quelle: AMI)

21.07.2022
Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven – Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügel

(ML) Ein aktueller Ausbruch des HPAIV H5N1 in einer Gänsehaltung mit rund 15.000 Tieren im
Landkreis Cuxhaven wird zum Anlass genommen, nochmals an die strikte Einhaltung aller Biosi-
cherheitsmaßnahmen und Kontaktbeschränkung zu erinnern und auf eine aktualisierte Risikobewer-
tung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland hinzuweisen: https://www.fli.de/de/aktu-
elles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
.
Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Tierhalter dazu verpflichtet, in eigener Verantwor-
tung ihre Tiere u.a. vor der Einschleppung von Tierseuchen zu schützen und hierfür geeig-
nete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor bio-
logischen Gefahren in Bezug auf wild lebende Tiere (Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/429).
Daher sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, den direkten und indirekten Kontakt ihres Geflügel-
bestandes zu Wildvögeln mit geeigneten Maßnahmen zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen
zu ergreifen.
Geeignete Maßnahmen für kleinere Geflügelhaltungen finden sich beispielsweise in dem anliegen-
den Infoblatt des LAVES. Auf weitere Informationen zur Geflügelpest auf www.tierseucheninfo.nie-
dersachsen.de wird hingewiesen:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflich-
tige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html
.

20.07.2022
Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht für Tierhalterinnen und Tierhalter
Milch und Rind

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen betroffen

(BMEL) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht auf Folgendes aufmerksam: Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert und sehen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.

Wer ist betroffen?
Die erweiterten Anforderungen gelten für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. 

Was ändert sich?
Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. 

Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. 

Wie wirkt sich die Neuregelung auf Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarförderung aus?
Im Rahmen der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2022/220718-tiergesundheit.html

20.07.2022
ASP im Emsland: Ferkel dürfen in der Sperrzone verbracht werden
Schwein

Landwirtschaftsministerium konkretisiert Ausnahmen – Eintragsursache des Virus weiter unklar

(ML) Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emsland macht das Landwirtschaftsministerium (ML) darauf aufmerksam, dass das Verbringen von Ferkeln aus der Überwachungszone in andere Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit behördlicher Genehmigung möglich ist. Einen entsprechenden Erlass hat das ML an die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt. Wöchentlich erlangen dort zirka 3.000 Ferkel die Marktreife. Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet.

Unterdessen laufen die Ermittlungen weiter, um die Eintragsursache zu finden. Die Ursache ist noch unbekannt. Das Ergebnis der so genannten Genomsequenzierung des in Emsbüren gefundenen ASP-Erregers steht noch aus.

Das ML führt derzeit Gespräche mit der Schlachtbranche sowie mit Verbänden, Verarbeitern, Landvolk und ISN. Ziel ist es, für die Dauer der Sperre bis 14. Oktober 2022 den Tierschutz sicher zu stellen. In den beiden von der Sperrung der EU-Kommission betroffenen Zonen befinden sich rund 200.000 Schweine, die in den kommenden Wochen Schlachtreife erlangen werden. Rechtlich stehen die Voraussetzungen fest: Sofern sich die Tierhalter und die Schlachtbetriebe über die Umsetzung der Rahmenbedingungen verständigt haben (wirtschaftsseitige Absprache) kann unmittelbar mit dem Verbringen begonnen werden. In den Gesprächen wird derzeit erörtert, welche Schlachthöfe in Frage kommen und wie eine mögliche weitere Verarbeitung des Fleisches aussehen kann. Dazu die Erläuterung: Das Fleisch muss laut Verordnung vor dem Inverkehrbringen hitzebehandelt werden. Alternativ sind auch noch andere Verfahren wie Salzen und Reifen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach der risikomindernden Behandlung ist eine uneingeschränkte Vermarktung nach EU-Recht möglich.

Hintergrund:
Die Infektion mit ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht möglich. Seit 2007 hatte sich die ASP in Osteuropa verbreitet. 2020 wurden kranken Wildschweine erstmals auch in Deutschland festgestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Krankheit erstmals auch in einem Schweinemastbetrieb in Deutschland registriert. Fälle bei Haus- und Wildschweinen sind bislang in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aufgetreten. In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Landkreisebene), die Task-Force Veterinärwesen des LAVES und das Landwirtschaftsministerium in der Prävention sowie bei der Bekämpfung des aktuellen Ausbruchs ASP-Ausbruch eng zusammen.

Weitere Informationen sowie aktualisierte FAQs gibt es unter
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)

20.07.2022
Westfleisch vergrößert Schlachtkapazität in Hamm
Schwein

(az) Die Westfleisch SCE plant am Standort Hamm Investitionen für einen deutlichen Ausbau der Produktionskapazitäten. Statt der derzeit bis zu 40.000 Schweine sollen in dem Betrieb in Zukunft bis zu 85.000 Tiere pro Woche geschlachtet und zerlegt werden. Damit soll der Standort im Stadtteil Uentrop zu einem der modernsten Schlacht- und Zerlegebetriebe Europas weiterentwickelt werden. Die Zahl der Beschäftigten soll sich dann von derzeit etwa 940 schrittweise auf rund 2.000 Mitarbeiter erhöhen.

20.07.2022
Rentenbank gewährt Übertragung bewilligter Zuschüsse
Schwein

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ in das Jahr 2023 ermöglicht. Dazu müssen Antragsteller, die ihr Vorhaben bereits bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können (Händler- oder Herstellerbestätigung), einen Antrag ab dem 1. August bis spätestens zum 15. September stellen. Das entsprechende Formular ist online unter www.rentenbank.de verfügbar.

20.07.2022
Dialognetzwerk für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Schwein

Gemeinsam haben das BMEL und das Bundesumweltministerium das „Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft“ initiiert, um die Transformation des Agrar- und Ernährungssystems zu nachhaltigen Wirtschaftsformen voranzubringen. Hierzu sind Praktiker aus dem Bereich Landwirtschaft sowie Naturschutz aufgerufen, ihre Erfahrungen einzubringen und aktiv mitzuarbeiten und diese Transformation zu begleiten. Bis zum 14. August können sich Interessierte für eine Mitarbeit bewerben. Zudem haben die Beteiligten die Möglichkeit, wichtige Zukunftsfragen zu diskutieren und bei Weichenstellungen für Rechtsetzungsvorhaben mitzuwirken. Die Auftaktveranstaltung des neuen Dialognetzwerkes ist für Herbst 2022 geplant.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmuv.de/pressemitteilung/jetzt-mitmachen-im-dialognetzwerk-zukunftsfaehige-landwirtschaft

20.07.2022
ASP: Brandenburg zahlt gut 5 Mio. Euro Entschädigung
Schwein

Die ASP hat in Brandenburg für eine Vervielfachung der Entschädigungszahlungen durch die Landesregierung geführt. Im Jahr 2021 wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,18 Mio. Euro an die betroffenen Landwirte bewilligt. Das entspricht einem Plus von 4,11 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Anträge für Entschädigungen stieg laut Angaben des Gesundheitsministeriums im gleichen Zeitraum von 28 auf 238. Nach dem ersten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein in Brandenburg im September 2020 folgten die ersten Ausbrüche in Hausschweinebetrieben im Juli 2021. Zuletzt wurde die Tierseuche bei einem Schweinemastbetrieb mit 1.300 Tieren in der Uckermark festgestellt. In dem gesamten Bundesland wurde bislang bei insgesamt 2.567 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt.