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Hochwasserschäden an die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen melden – so geht’s:
Die LWK Niedersachsen muss bis zum 26.02.2024 per E-Mail benachrichtigt werden, dass am Hochwasser-Hilfsprogramm teilgenommen wird. Folgendes muss in der E-Mail enthalten sein:
Fotos der betroffenen Fläche und Kulturen sollen über die FANi-App hochgeladen werden. Um einen Fotobelegauftrag zu erhalten, ist die vorherige Benachrichtigung der LWK Niedersachsen per E-Mail notwendig! Die Fotos müssen bis spätestens 29.02.2024 über die FANi-App hochgeladen sein.
Weitere Informationen findet Ihr HIER.
Bei Rückfragen wendet euch bitte an die HIER aufgeführte zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Im Landkreis Rotenburg wird derzeit eine weitere 525-kV-Stromleitung geplant. Diese soll als Erdkabel in einer Länge von 607 Kilometern von Alfstedt bis Obrigheim im Neckar-Odenwald- Kreis verlaufen. Sie wird nach derzeitigem Planungsstand als weitere Gleichstromleitung überwiegend neben dem Suedlink verlegt werden. Vorhabenträgerin ist in unserer Region die TenneT TSO GmbH.
Das Planfeststellungsverfahren mit entsprechenden Stellungnahmemöglichkeiten ist voraussichtlich im Sommer 2024 zu erwarten.
Die TenneT führt zu der Leitung folgende Informationsveranstaltungen durch :
Donnerstag, 15.02.2024, 13-15 Uhr, Jeersdorfer Hof, Jeersdorf
Donnerstag, 15.02.2024, 17-19 Uhr, Meyers Gasthof Bothel
Montag, 19.02.2024, 13 - 15 Uhr, Hof Sonnentau
Informationen sind auch unter folgenden Internetadressen zu finden:
„Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Landwirtschaft zeigt, welch hohen Stellenwert unser Berufsstand hat und wieviel wir schon erreicht haben, zum Beispiel bei der signifikanten Minderung des Nitrateintrags bei der Düngung“, sagt Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolks Niedersachsen. „Das beste Beispiel für gelungene Zusammenarbeit zwischen Regierung und Verbänden sind die Verabredungen beim Niedersächsischen Weg. Dieses ‚Dialogformat‘ kann auch für die Bundespolitik ein Vorbild sein. Es hat gezeigt, was möglich ist, wenn die Akteure an einem Strang ziehen.“
Zudem gelte für das Landvolk Niedersachsen die „Gemeinsame Erklärung zu den Plänen der Bundesregierung zur höheren Besteuerung von Agrardiesel und von landwirtschaftlichen Fahrzeugen“, am 4. Januar unterzeichnet von Ministerpräsident Stephan Weil und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. „Darauf aufbauend, haben wir inzwischen fünf Kernforderungen formuliert, denn die Unzufriedenheit mit dem zögerlichen Handeln seitens der Bundespolitik ist in der Landwirtschaft immer noch groß“, stellt Hennies klar. „Wir brauchen Entlastungen für alle Betriebe.“
Zu den – schnell umsetzbaren – Forderungen zählen neben der Rücknahme der geplanten Veränderungen beim Agrardiesel die steuerliche Entlastung der Landwirtschaft insgesamt, einen vereinbarten Aufschub für nationale Auflagen zum Beispiel beim Pflanzenschutzrecht, der Rückbau von Überregulierung beim Düngerecht und bei der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) sowie die finanzielle und rechtliche Unterstützung für eine Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Tierhaltung.
„Für uns geht dabei nicht nur um die Landwirtschaft, sondern um die Zukunft des gesamten ländlichen Raums. Niedersachsen ist Agrarland Nr. 1; die Wertschöpfung auch im vor- und nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft ist von großer Bedeutung. Wir haben jetzt die Chance, die Weichen neu zu stellen; wir sind zum Dialog bereit, unter anderem mit vielen Vorschlägen zum Bürokratieabbau“, bekräftigt der Landvolkpräsident abschließend.
Gestern fand an den Berufsbildenden Schulen Rotenburg der Vortragswettbewerb der Landwirtschaftskammer statt. 48 angehenden Landwirtinnen und Landwirte des dritten Lehrjahres stellten sich dabei in vier Gruppen der Herausforderung.
Studiendirektor Norbert Kaufmann richtete seinen Dank an alle Mitwirkenden des Wettbewerbes und machte dessen Relevanz nochmals deutlich: „Das Vortragen ist eine gute Übung für die bald anstehenden Abschlussprüfungen!“
Die meist gewählten Themen bei den Vorträgen waren: Landwirtschaft in 20 Jahren und gewandelter Fleischkonsum. Die Auszubildenden sorgten hierbei mit ihrer Medienpräsenz und ihrem Hintergrundwissen für Begeisterung bei der Jury. Während der Siegerehrung motivierte der Kreislandwirt und Landvolkvorsitzende des Kreisverbandes Rotenburg-Verden e.V., Christian Intemann, die angehenden Berufskolleginnen- und Kollegen dazu auch diese Kompetenzen auch künftig zu nutzen, um mit der Gesellschaft in den Dialog über Landwirtschaft zu treten: „Die Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Verbraucher muss auch künftig noch weiter ausgebaut werden, da ist jeder gefragt! Dieser Wettbewerb ist auch hierfür eine hervorragende Übung.“
Jeweils den ersten Platz gewannen Fabian Dinter aus Hildesheim, Jonas Vajen aus Sothel, Simon Lippianowski aus Bremen und Louis Meier aus Halvesbostel. Über den zweiten Platz freuten sich jeweils Svea Diane Kupke aus Achim, Bendix Mahnken aus Sothel, Ines Köstler aus Hassel und Daniel Uhlenbrock aus Aerzen.
Gemeinsam wurde in den letzten Wochen Vieles erreicht: Sowohl die KFZ-Steuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge als auch der sofortige Ausstieg aus dem Agrardiesel konnte verhindert werden. Jetzt werden weitere zentrale Themen der Entlastung der Landwirtschaft diskutiert – das ist ein toller Erfolg. Anlässlich der Generaldebatte im Deutschen Bundestag am gestrigen Mittwoch (31.1.24) hat der Landvolk Kreisverband eine Schleichfahrt um und in Verden organisiert, um nochmals ein deutliches Zeichen hinsichtlich seiner Forderungen zu setzen. Mit ca. 40 Fahrzeugen startete die Tour bei dem Deelsener Milchviehbetrieb von Familie Meier.
Über die bekannten Forderungen hinaus bewegte die Landwirt*innen noch ein weiteres regionales Anliegen: Die in der Gemeinde geplante Gewerbe- und Grundsteuererhöhung. Denn in den vergangenen Wochen hat sich bei den Haushaltsdebatten abgezeichnet, dass der Gemeinderat im Februar die Hebesätze anziehen wird, bei der Grundsteuer A, die landwirtschaftliche Flächen betrifft, soll von 370 auf 460 Prozent erhöht werden. Um ein entsprechendes Forderungspapier gegen die Gewerbe- und Grundsteuererhöhung legte die aus Treckern und weiteren Fahrzeugen bestehende Kolonne einen Stopp beim Kirchlintelner Bürgermeister Arne Jacobs ein. Darüber hinaus sprachen sich die Landwirt*innen deutlich dafür aus, dass im KiTa- und Schulbereich keine Kürzungen vorgenommen werden. „Kinderlärm ist Zukunftsmusik!“, machten sie deutlich. Jacobs versicherte den Landwirt*innen: „Ich nehme Ihre Forderung ernst!“ Allerdings habe die Gemeinde viele Verpflichtungen, die durch Bund und Land immer mehr würden.
Gemeinsam haben wir Landwirt*innen in den letzten Wochen Vieles erreicht: Die KFZ-Steuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist vom Tisch und der sofortige Ausstieg aus dem Agrardiesel auch. Jetzt werden weitere zentrale Themen der Entlastung der Landwirtschaft diskutiert – das ist ein toller Erfolg. Zudem haben wir großen Rückhalt in der Bevölkerung erfahren.
Am morgigen Mittwoch (31.1.24) ist die Generaldebatte im Deutschen Bundestag, weshalb wir an diesem Tag gemeinsam in ganz Deutschland nochmal ein deutliches Signal senden wollen. Der Landvolk-Kreisverband hat daher eine Schleichfahrt (langsames Fahren im Verband) in und um Verden angemeldet, zu der wir alle Mitglieder einladen, sich zu beteiligen. Zudem wird darüber hinaus ein kurzer Stopp beim Rathaus in Kirchlinteln eingeplant, welchen ortsansässige Berufskolleg*innen nutzen möchten, um dem Bürgermeister ein Forderungspapier gegen die Gewerbe- und Grundsteuererhöhung zu überreichen. Versammlungsbeginn ist 9:00 Uhr am Brammer Weg 3, Kirchlinteln. Teilnehmende sollten sich rechtzeitig vor Ort einfinden.
Schleichfahrt (31.1.24)
Wann: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Start- und Endpunkt: Brammer Weg 3, Kirchlinteln (Hofstelle Holger Meier)
Route:
• START: Brammer Weg 3
• Brammer Weg, dann Zum Wiedeland Richtung Brammer
• Brammer Hauptstr., dann Kreepener Str. Richtung Kirchlinteln
• Alte Mühle, dann Alter Kohlenförder Weg Richtung Rathaus Kirchlinteln (kurzer Stopp am Rathaus)
• Am Bauhof, dann rechts ab Kükenmoorer Str.
• Hauptstr., dann Lindhooper Str. Richtung Verden bis zur B215
• B215 Richtung Walle
• Holtumer Str. Richtung Holtum
• Föscheberg Richtung, dann Holtumer Weg Richtung Kirchlinteln
• ENDE: Brammer Weg 3
HINWEIS: Alle Teilnehmenden haben sich an folgende Auflagen zu halten:
Vorlesen der Auflagen vor Schleichfahrt-Beginn durch Versammlungsleiterin
Polizei: Die Polizei wird uns mit zwei Fahrzeugen durch die Route leiten (eins die meiste Zeit vorne weg und eins ganz am Ende). Den Anweisungen der Polizei ist jederzeit Folge zu leisten.
Ordner: Wir müssen insgesamt drei Ordner stellen. Diese dürfen lediglich als Beifahrer auf den Treckern mitfahren und müssen jederzeit via Handy erreichbar sein. Wir empfehlen zusätzlich dieselbe
Funkfrequenz zur gemeinsamen Kommunikation zwischen den einzelnen Treckern.
Fahrt/Tempo: Wir fahren im Verbund. Das bedeutet, alle Trecker fahren mit ca. 30 km/h (Richtgeschwindigkeit) mit entsprechendem Sicherheitsabstand hintereinander her, ohne anzuhalten oder zu blockieren.
Ampeln: Da wir im Verbund fahren, darf das erste Fahrzeug bei grün über die Ampel fahren, alle weiteren Fahrzeuge fahren hinterher, egal, ob die Ampel rot oder grün anzeigt.
Kennzeichnung Trecker: Alle Trecker müssen sich mit einem rot-weißen Flatterband außen am Spiegel angebracht kennzeichnen, damit zu erkennen ist, welche Trecker gemeinsam im Verbund fahren.
Plakate: Alle Plakate müssen sicher und fest an den Treckern angebracht sein.
Fahrer und Fahrzeuge müssen fahrtauglich sein.
Um den Protesten gegen die Pläne der Bundesregierung, den Agrardiesel höher zu besteuern, noch einmal Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zur bundesweiten Aktion „Brückentag“ am kommenden Freitag, den 26. Januar 2024 auf. Mit Traktoren soll ein sichtbares Zeichen des Protests an verkehrsneuralgischen, gut sichtbaren Punkten in Niedersachsen, zum Beispiel an Autobahnbrücken, gesetzt werden. Mit Blick auf die breite Zustimmung der Bevölkerung sollte die Aktion zeitlich begrenzt sein, nicht blockieren und unter dem Motto „Brückentag“ entsprechend bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
„Der Begriff ‚Brückentag‘ macht deutlich, dass wir noch nicht am Ende unserer Kundgebungen angelangt sind. Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeshaushalt 2024 geht in der kommenden Woche final den Bundestag und soll am 2. Februar den Bundesrat passieren. Bis dahin bleibt Zeit für uns, weiterhin für unsere Forderung nach Rücknahme der schrittweisen Steuererhöhung für Agrardiesel einzutreten“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.
Alle anderen Aktionen wie Mahnfeuer und Warnleuchten am Hofeingang, Bürgerdialog und Gespräche mit Abgeordneten, können und sollen unabhängig davon weiterhin stattfinden. In der jetzt laufenden zweiten Hälfte der Grünen Woche in Berlin nutzt der Landvolkverband die Möglichkeit, den Anliegen des Berufsstandes weiter Gehör zu verschaffen.
Anlässlich der VDAJ-Fragestunde auf der Grünen Woche in Berlin fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, erneut die Bundesregierung und die Fraktionen auf, die Pläne einer Steuererhöhung beim Agrardiesel zurückzunehmen. „Wenn jetzt beim Agrardiesel nichts kommt, kommen die nächsten Proteste und Aktionen ab der kommenden Woche. Alles, was bislang angekündigt wurde, hat die Verärgerung der Bauern noch weiter gesteigert statt beruhigt. Die Verantwortung liegt jetzt einzig bei der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen. Nur sie können weitreichendere Bauernproteste verhindern.“
Das aktuelle Konjunkturbarometer Agrar zeige, dass für die abermals gesunkene Stimmung in der Landwirtschaft neben den hartnäckig hohen Betriebsmittelkosten gerade die Politik verantwortlich sei. Besonders besorgniserregend sei dabei, dass diese Einschätzung schon vor den „unsäglichen Steuererhöhungsplänen beim Agrardiesel und der Kfz-Steuer“ vorgelegen habe, so der Bauernpräsident wörtlich.
Auch die Bewertung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage verharrt laut Konjunkturbarometer Agrar auf niedrigem Niveau. Bei den Veredelungsbetrieben erreicht sie sogar einen neuen Tiefstand. Umso wichtiger sei es jetzt, so die wiederholte Forderung von DBV-Präsident Rukwied, dass die Ampelregierung die Steuererhöhung bei Agrardiesel zurücknehme. Dies sie ein unverzichtbares Zukunftssignal der Ampelregierung an die Landwirtschaft.
Die aktuellen Proteste der Landwirt*innen sowie weiterer Branchen u.a. zu den geplanten Kürzungen der Bundesregierung beherrschen derzeit die Medien. Nach tagelangen Protesten ist die Bundesregierung etwas zurückgerudert, doch die bisherigen Zugeständnisse reichen uns Landwirt*innen nicht aus. Im Podcast der Kreiszeitung erklärt Landvolk-Vizepräsident und Vorsitzender unseres Kreisverbandes Jörn Ehlers nun warum dies so ist. Die komplette Folge mit dem Titel „Geht es den Landwirten wirklich so schlecht?“ gibt es ab Freitag überall dort, wo es Podcasts gibt. Feedback und Anregungen könnt ihr gerne unter podcast@kreiszeitung.de geben.
Der Deutsche Bauernverband sieht Licht und Schatten in Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Präsident Rukwied begrüßt die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung als Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, da diese die deutsche Landwirtschaft erheblich belasten würde. Er fordert eine Sonderregelung und sieht die Mindestlohnkommission in der Verantwortung, eine angemessene Lösung zu finden.
Die erfolgreiche Strategie zur Eindämmung der ASP in Hessen macht weitere Lockerungen möglich: In den kommenden Wochen wird in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder sukzessive zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Möglich wird das u. a. durch den fortschreitenden Bau vom Festzaun rund um die Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium eine Aufhebung des Jagdverbots. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune. Weitere positive Entwicklungen sind die Benennung des großen, hessischen Schlachthofes in Schwalmstadt für Schlachtung aus Sperrzone II und erste Schlachtungen aus dem Gebiet sowie die Aufhebung der Sperrzone III, der die EU-Kommission nach Antrag Hessens zugestimmt hat. Dies entlastet betroffene Schweinehalter deutlich, anspruchsvolle Vermarktungsbedingungen bleiben allerdings bestehen.
Am 7. März wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein nördlich der A6 bei Mannheim das ASP-Virus nachgewiesen. Der erste Fall ereignete sich im August 2024 bei einem Wildschwein nahe Hemsbach. Somit handelt es sich nicht um einen isolierten Fall, sondern dieser fügt sich in das bereits bestehende Seuchengeschehen in Südhessen ein. Die bestehenden Sperrzonen und ASP-Schutzzäune (ca. 25 km), die in Zusammenarbeit mit Hessen errichtet wurden, bleiben erhalten.
Zwei Monate nach dem MKS-Fall in Brandenburg wurde die Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland in die Volksrepublik China wieder ermöglicht, wie das BMEL am 5. März bekannt gab. Mit der aktualisierten Veterinärbescheinigung für wärmebehandelte Produkte erkennt China das Regionalisierungsprinzip für diese Produkte an. Auch Kanada und Malaysia akzeptieren inzwischen zusätzliche Tiergesundheitsbescheinigungen, was weitere Exportmöglichkeiten eröffnet.
Die Öffnung des britischen Marktes, die ein wichtiger Meilenstein für den Frischfleischexport wäre, wird derweilen durch einen umfangreichen Fragebogen aus Großbritannien erneut hinausgezögert. Für den DBV bleibt umso wichtiger, sich weiterhin mit Nachdruck für die Wiederöffnung der Märkte einzusetzen, was im regelmäßigen Austausch mit Branchenverbänden, Behörden und der Politik erfolgt.
Am 7. März wurde das MKS-Virus in einem Rinderzuchtbetrieb in Kisbajcs, im Nordwesten Ungarns, nahe der Grenze zur Slowakei und Österreich, nachgewiesen. Rund um den betroffenen Betrieb mit 1.400 Rindern, wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete gilt seit Freitag eine 72-stündige Standstill-Regelung. Die Tiere des Betriebes, die Anfang März typische MKS-Symptome aufwiesen, wurden bereits gekeult.
(trafo:agrar) Der MKS-Ausbruch im Januar 2025 in Brandenburg verdeutlicht erneut die herausragende Bedeutung von Biosicherheitsmaß-nahmen, um den Eintrag sowie eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Tiergesundheit, der Lebensmittelerzeugung und der Schutz vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Die Online-Tagung findet am Freitag, 4. April 2025 von 09:30 bis 12:00 Uhr statt und bietet rinder- und klauentierhaltenden Betrieben (Schafe, Ziegen und Schweine) und allen Interessierten eine aktuelle Einschätzung von Expert*innen aus Wissenschaft, Veterinärbehörden und landwirtschaftlicher Praxis an und stellt die neu entwickelte Risikoampel vor.
Anmeldung bis Mittwoch, 2. April 2025 unter: https://www.trafo-agrar.de/anmeldung
Nicht klein beigeben – Wasserversorger fristgerecht zur Ausgleichszahlung für Glyphosatverbot in 2023 auffordern!
Die Front der zahlungsunwilligen Wasserversorger in Niedersachen bröckelt, wenn es um das Anerkenntnis iher gesetzlichen Zahlungspflicht für Nachteile durch das pauschale Verbot der Glyphosatanwendungen (nur) in Wasserschutzgebieten geht. Erste Klageverfahren gegen die Verweigerung von Versorgern bei Ansprüchen aus 2021 und 2022 sind in Vorbereitung. Wer aber gegenüber seinem Wasserversorger nicht schriftllich bis in drei Wochen (31. März 2025) seinen Anspruch geltend macht (für 2023), der geht wegen Fristversäumnis leer aus, jedenfalls für das vorletzte Jahr. Über die Höhe und Nachweise wird es wohl noch länger Streit geben. Alle Landvolkkreisverbände haben dafür hinreichende Unterlagen des Landesverbandes bzw. der LWK erhalten. Die Zusatzberater werden dagegen vom Versorger bezahlt und sind deshalb eher „disqualifiziert“ im Streit und eine ausschließlich auf Betriebsinteressen ausgerichtete Beratung in der Angelegenheit.
Forderung von Einzelkostennachweisen ist durchsichtige Schikane der Wasserversorger
Das Landvolk ist davon überzeugt, dass schlagbezogene Einzelfallberechnungen eine überzogene Forderung von Versorgern darstellen (= Berechnung des aus einzelbetrieblichen Maschineneinsatzkosten und anderen Daten von Betriebszweigabrechnungen ermittelbarem individuellen ökonomischen Nachteils eines erzwungenen Glyphosatverzicht) . Wir unterstützen daher das Berechnungsschema der LWK, natürlich beschränkt auf Flächen, auf denen tatsächlich Glyphosat aus fachlicher Sicht angewendet worden wäre, nicht pauschal für die gesamte oder pauschale Anteile der Betriebsfläche im Schutzgebiet. Also jetzt beim Versorger schriftlich formlos seinen Anspruch deutlich machen, insbesondere unter Angabe der betroffenen Flächen z. B. aus GAP-Antrag (Fax mit Ausdruck Sendebestätigung oder Einwurf-Einschreiben ) und zur Zahlung auffordern unter Berufung auf das folgende Gesetzes: § 93 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes. Nachweis der Höhe des Anspruchs dann nachreichen, z. B. wenn noch Hilfe benötigt wird. Los geht’s! P.S.: Das Land will den Versorgern solche Ausgleichszahlungen wieder teilweise erstatten, so wie es bis zuletzt vor gut 17 Jahren solche Kosten ebenfalls übernommen hatte.
Die EU und die Ukraine planen eine beschleunigte Einführung einer Freihandelszone. Nach dem Auslaufen der aktuellen autonomen Handelsmaßnahmen am 5. Juni 2025 will die EU eine zügige Liberalisierung des Agrarhandels vorantreiben, so der Informationsdienst Agra Europe unter Berufung auf EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič. Bereits im Mai 2024 hatte die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Agrarprodukte bis Juni 2025 verlängert. Gleichzeitig wurden Schutzmaßnahmen eingeführt: Überschreiten die Einfuhren von Geflügelfleisch, Eiern, Zucker, Hafer, Mais, Grütze oder Honig bestimmte Schwellenwerte, greift eine „Notbremse“. Mehrere EU-Staaten lehnen eine uneingeschränkte Marktöffnung ab. In einem gemeinsamen Schreiben forderten ihre Landwirtschaftsminister die Wiedereinführung der Quotenregelung aus der Zeit vor dem Krieg.