Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

08.01.2025
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Schwein

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden (einschließlich Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2025 die Zahl der am 03.01.2025 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel um mehr als 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier: https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2025) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).

Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)

Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes müssen bis zum 14. Januar vom Tierhalter die Nutzungsart, der Anfangsbestand und Bestandversänderungen an die TAM-Datenbank von HI-Tier gemeldet werden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt der Tierarzt. Falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter die Nullmeldung vornehmen.

QS-Antibiotikamonitoring

Sie sind als Tierhalter für die Kontrolle der vollständigen und korrekten Dokumentation der Antibiotikaanwendungen und -abgaben ihres Betriebes in der Antibiotikadatenbank verantwortlich. Der Tierhalter ist ebenfalls dafür verantwortlich, aktiv in der Antibiotikadatenbank zu bestätigen, wenn auf ihrem Betrieb keine Antibiotika angewendet wurden („Nullmeldung“). Diese Eingabe der Bestätigung kann dem Bündler oder Tierarzt übertragen werden.

08.01.2025
Revisionen der QS-Leitfäden und Checklisten zu 2025 in Zusammenarbeit mit Landvolk Arbeitsgruppe Bürokratieabbau in der Schweinehaltung
Schwein

Im vergangenen Jahr machte das Landvolk auf die hohe Bürokratielast aufmerksam. Qualitätssicherungssysteme müssen ständig neue Anforderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen aufnehmen. Daher war es dringend notwendig, auch die QS-Vorgaben zu überdenken und effizienter zu gestalten. Landwirtschaftliche Betriebe setzen bereits eigenverantwortlich auf Hygiene, Tiergesundheit und Tierwohl. Die Förderung dieser Eigenverantwortung ist von zentraler Bedeutung. QS hat die Leitfäden für die Revision 2025 umfassend überarbeitet. Dabei wurden sämtliche Anforderungen auf ihre Notwendigkeit und Gestaltung hinterfragt. Ziel war es, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren und so den Bürokratieabbau voranzutreiben. Gleichzeitig wird der Fokus stärker auf Tierhaltung und Tiergesundheit gelegt.

Die landwirtschaftliche Praxis arbeitete dabei stets mit QS zusammen – sowohl bei der Revision der Leitfäden als auch bei der Überarbeitung der Eigenkontrollcheckliste, wo eine auf Initiative des Arbeitskreises Sauenhaltung bereits im Jahre 2023 gegründete Arbeitsgruppe des Landvolks zum Bürokratieabbau in der Schweinehaltung unter Vorsitz von Enno Garbade die Interessen der Betriebe im Blick behielt und sie mit QS diskutierte. Durch den Austausch mit Vertretern aus der Landwirtschaft, beispielsweise dem Arbeitskreis Norddeutscher Sauenhalter und dem Fachausschuss Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes, wurden zusätzliche Perspektiven eingebunden. Aus Sicht des Berufstands ist die direkte Kommunikation und die Einbindung der Wünsche der Tierhaltenden essenziell, um das Qualitätssicherungssystem praxisnah zu verbessern. Das Ergebnis dieser intensiven Diskussionen sind Kürzungen und Vereinfachungen an fast 50 Stellen. Um die Eigenkontrolle der Tierhalter mehr zu fördern und zu unterstützen, wurde die Eigenkontrollcheckliste vollständig überarbeitet und ist nun nicht mehr Teil des Audits. Sie bleibt aber eine wichtige Grundlage im QS-System und ist eine gute Arbeitshilfe für die Vorbereitung auf das Audit.

Zur Erläuterung der anstehenden Änderungen findet am 9. Januar (10 bis ca. 12 Uhr) ein von QS angebotenes kostenloses Online-Seminar statt. Weitere Details und eine Buchungsmöglichkeit finden Sie unter:

https://www.q-s-akademie.de/kursangebot/kurs/qs-revisionen-2025-%E2%80%93-neue-anforderungen-richtig-umsetzen-253.html

03.01.2025
Neujahrsgrußwort 2025
Geflügel

Zum Jahreswechsel zieht Bauernpräsident Joachim Rukwied traditionell eine agrarpolitische Bilanz zum vergangenen Jahr und fordert, mit Blick nach vorn, notwendige Weiterentwicklungen und Verbesserungen für die Branche. Er sieht Herausforderungen, aber auch gute Chancen für die deutschen Bauern im Jahr 2025. Das vollständige Neujahrsgrußwort mit allen behandelten Themenkomplexen finden Sie unter: https://www.bauernverband.de/topartikel/neujahrsgrusswort-2025

03.01.2025
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Geflügel

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Geflügel, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden (einschließlich Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2025 die Zahl der am 03.01.2025 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel um mehr als 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier: https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2025) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)

Bis zum 14. Januar müssen Tierhalter Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandversänderungen melden. Diese Daten können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt seit 2023 der Tierarzt. 

QS-Antibiotikamonitoring

Sie sind für die Kontrolle der vollständigen und korrekten Dokumentation der Antibiotikaanwendungen und -abgaben ihres Betriebes in der Antibiotikadatenbank verantwortlich. Der Tierhalter ist ebenfalls dafür verantwortlich, aktiv in der Antibiotikadatenbank zu bestätigen, wenn auf seinem Betrieb keine Antibiotika angewendet wurden („Nullmeldung“). Diese Eingabe der Bestätigung kann dem Bündler oder Tierarzt übertragen werden.

03.01.2025
QS: Neuerungen zum Jahresbeginn
Geflügel

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die revidierten QS-Leitfäden. Informationen zu den im Rahmen der Revision vorgenommenen ausführlichen Kürzungen und Änderungen sind in den Revisionsinformationen am Ende der jeweiligen Dokumente zu finden. Zusätzlich sind die Checklisten für Audits, die ab dem 1. Januar stattfinden, wie gewohnt ebenfalls jetzt verfügbar. Ab Januar erfassen alle Geflügelschlachtbetriebe Ergebnisse des Salmonellenmonitorings zentral in der QS-Befunddatenbank. Diese Pflicht ermöglicht erstmals einen umfassenden Überblick über die Salmonellenbelastung in geflügelhaltenden Betrieben. Ergebnisse werden in drei Kategorien gemeldet: Kategorie 0 (negativ), Kategorie I (Typhimurium/Enteritidis) und Kategorie II (andere Serovaren). Die Vorgaben stehen im überarbeiteten QS-Leitfaden und werden ab 2025 geprüft. Alle Dokumente finden Sie hier:

https://www.q-s.de/futter-tiere-fleisch/landwirtschaft-gefluegelhalter.html#dokumente

03.01.2025
Informationen zur AI in Niedersachsen
Geflügel

Der Landkreis Cloppenburg informiert, dass die AI-Schutzzone (3-km-Radius) zum H5N1-Nachweis vom 12.12.2024 in der Gemeinde Garrel mit Wirkung zum 03.01.2025, 0:00 Uhr, aufgehoben wurde und in die AI-Überwachungszone (10-km-Radius) übergeht. Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet für Puten bleibt davon unberührt.

Der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser teilt mit, dass die AI-Überwachungszone (10-km-Radius) und damit die komplette Sperrzone zum H5N1-Nachweis vom 29.11.2024 in der Gemeinde Wangerland für die Landkreise Friesland und Wittmund mit Wirkung zum 03.01.2025, 0:00 Uhr, aufgehoben wurde.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge für die Landkreise Cloppenburg, Cuxhaven, Stade und den Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser. Auf der Seite der Landkreise Cloppenburg, Cuxhaven und Stade wurden interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten eingestellt.

03.01.2025
Bericht zur hochpathogenen Vogelgrippe
Geflügel

(EFSA) Ein gemeinsamer Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie des EU-Referenzlabors für Aviäre Influenza (EURL) beleuchtet die Entwicklungen der Vogelgrippe im Zeitraum von September bis 6. Dezember 2024. In Europa wurden 657 Fälle hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) der Typen A(H5N1) und A(H5N5) in 27 Ländern nachgewiesen. Davon betrafen 341 Fälle Haus- und 316 Wildvögel. Besonders betroffen waren Regionen mit hoher Geflügeldichte, wo häufig sekundäre Ausbreitungen zwischen Betrieben beobachtet wurden. Höckerschwäne und andere Wasservögel waren im Südosten Europas stark betroffen. Zudem breiteten sich die A(H5N5)-Viren weiter aus, was zu einer Zunahme von Infektionen und Todesfällen bei Möwen und Krähen führte. Bis Ende des Jahres wurden in Deutschland zusätzlich 4 weitere Fälle bei gehaltenem Geflügel registriert. Bei Säugetieren wurden seit dem Frühjahr 2024 in Europa keine neuen HPAI-Virusnachweise gemeldet. In den USA hingegen stieg die Zahl betroffener Milchviehbetriebe auf über 800 in 16 Bundesstaaten. Erstmals wurde das A(H5N1)-Virus bei Schweinen in einem gemischten Vieh- und Geflügelbetrieb festgestellt. Die Verfütterung kontaminierten Geflügelfleischs birgt weiterhin Risiken für Fleischfresser. Die gesamte übersetzte Pressemeldung finden Sie unter

https://www.efsa.europa.eu/de/news/avian-influenza-increased-spread-poultry-dense-areas-end-2024?etrans=de

03.01.2025
Informationsveranstaltung zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit: 8. Januar 2025, 13:00 Uhr online
Milch und Rind

(ML, 17.12.2024) Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lädt am Mittwoch, den 08. Januar 2025 um 13 Uhr zu einer zweistündigen Online-Informationsveranstaltung zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) ein. Die Veranstaltung richtet sich an praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, an Tierhalterinnen und Tierhalter BT-empfänglicher Tiere, wie Wiederkäuer, und an die kommunalen Veterinärbehörden in Niedersachsen.

Programm:

TOP 1: Begrüßung, Moderation (Frau Ministerin Staudte, Frau Dr. Welzel, Nds. ML)
TOP 2: Aktuelles zur Blauzungenkrankheit (Herr Dr. Hoffmann, Friedrich-Loeffler-Institut)
TOP 3: Zulassungsverfahren, unerwünschte Ereignisse nach Anwendung der gestatteten Impstoffe
(Frau Dr. Lemke, Frau Dr. Wolf, Paul-Ehrlich-Institut)
TOP 4: Bericht aus der Praxis
(Herr Dr. Link, praktischer Tierarzt und Vorstandsmitglied der Tierärztekammer Nds.)
TOP 5: Was zahlt die Tierseuchenkasse? (Frau Dr. Gerdes, Nds. Tierseuchenkasse)
TOP 6: Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin
(Herr Dr. Bastian, StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut)

Für die Zoom-Videoveranstaltung ist eine Dauer von zwei Stunden vorgesehen. Der Beitritt er-
folgt über folgende Einwahldaten:

https://us02web.zoom.us/j/8910644604

Meeting-ID: 891 064 4604

Schnelleinwahl mobil
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