Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse
Die Besitzer von Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden (einschließlich Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2025 die Zahl der am 03.01.2025 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)
Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel um mehr als 250 Tiere erhöht.
Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier: https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag
Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2025) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.
Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).
Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)
Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes müssen bis zum 14. Januar vom Tierhalter die Nutzungsart, der Anfangsbestand und Bestandversänderungen an die TAM-Datenbank von HI-Tier gemeldet werden. Die Meldung der eingesetzten Antibiotika übernimmt der Tierarzt. Falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter die Nullmeldung vornehmen.
QS-Antibiotikamonitoring
Sie sind als Tierhalter für die Kontrolle der vollständigen und korrekten Dokumentation der Antibiotikaanwendungen und -abgaben ihres Betriebes in der Antibiotikadatenbank verantwortlich. Der Tierhalter ist ebenfalls dafür verantwortlich, aktiv in der Antibiotikadatenbank zu bestätigen, wenn auf ihrem Betrieb keine Antibiotika angewendet wurden („Nullmeldung“). Diese Eingabe der Bestätigung kann dem Bündler oder Tierarzt übertragen werden.