Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 18.09.2025

Öko-Weidepflicht – Rückzugsfrist für Härtefälle in Süddeutschland zum 30. September 2025

(DBV) Die EU hat trotz der Ankündigung von Agrarkommissar Hansen Ende Juli bis jetzt keine neuen schriftlichen Hinweise zur Auslegung der Öko-Weidepflicht gegeben. Die zuständigen deutschen Länderbehörden verweisen weiter auf die 2024 vorgelegte LÖK-Auslegung. Öko-Milchviehbetriebe und andere Wiederkäuer haltende Betriebe müssen daher nun ein Weidekonzept vorlegen können. Öko-Betriebe ohne umfängliche Weidehaltung müssen dringend die Aufrechterhaltung der Öko-Förderung überprüfen!

Der BLHV hat der in Baden-Württemberg zu­ständige Kontrollbehörde einen Fragenkatalog vorgelegt und daraus aktuelle Informationen zur Umsetzung der Weidepflicht im Netzt ver­öffentlicht: https://www.blhv.de/aktuelles-zur-weidepflicht-fuer-oekopflanzenfresser/. In Bayern lädt das BayStMELF am 25. September zu einer Online-Informationsveranstaltung (13.00 – 16.00 h), die insbesondere über die Voraussetzungen für den Verbleib in der Öko-Förderung informieren wird. Betroffene sollen über die aktuelle Situation informiert werden, um diese im Hinblick auf einen Verbleib in oder Ausstieg aus der KULAP-Maßnahme O10 zum 30. September bewerten zu können. Link zur Einladung: https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/oekolandbau/informationsveranstaltung-zur-weidepflicht/index.html

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