Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

25.08.2022
Regionaler Marktkommentar
Pflanzen

Niedersachsen-Ost:

Die Erzeugerpreise haben zuletzt etwas nachgegeben, ausgehend von sinkenden Börsennotierungen. Auf den Feldern steht derzeit die Rapsaussaat an und Landwirte stehen angesichts der Witterung vor der Herausforderung, den richtigen Zeitpunkt abzupassen. Darüber hinaus wird weiterhin mit Sorge, auf die von Hitze und Trockenheit beeinträchtigen Maisfeldbestände geblickt. Die Ernteschätzungen wurden bereits nach unten korrigiert. Für Silomais sind die Reifeprüfungen gestartet. Ersten Ergebnissen zufolge fällt der Trockenmassegehalt zum Teil höher aus als im Vorjahr. Im Getreidegeschäft ist derzeit etwas Ruhe eingekehrt. Die Abnehmer sind zunächst ausreichend versorgt und warten die weitere Preisentwicklung ab. Gleichzeitig geht die Abgabebereitschaft der Landwirte mit den sinkenden Preisen zurück, da sie auf einen neuen Aufschwung hoffen.

Niedersachsen-West:

Nach Beendigung der Erntearbeiten herrscht am Futtergetreidemarkt abwartende Haltung vor. Mischfutterhersteller sind vorerst mit ausreichend Getreide versorgt, weitere Käufe werden verschoben. Marktteilnehmer rechnen im September mit anziehendem Kaufinteresse. Momentan gehen die Preisvorstellungen der Käufer und Verkäufer auseinander. Die zuletzt hierzulande genannten Erzeugerpreise für Futtergetreide bewegten sich vor dem Hintergrund der schwächeren Terminkurse leicht nach unten.

25.08.2022
MARS: Sommertrockenheit hält Europa fest im Griff
Pflanzen

In weiten Teilen Europas können selbst die bereits nur mäßigen Ertragsschätzungen nicht gehalten werden. MARS reduziert die Prognose für Körnermais auf 66,3 dt/ha und damit 8,6 % unter Vormonatslinie. Gegenüber Vorjahr ist das ein Rückgang von 16 %. Der EU-weite Durchschnittsertrag für Sonnenblumenkerne wird aktuell bei 20,6 dt/ha gesehen und damit 5,5 % unter Vormonatsniveau. Gegenüber 2021 sind das 14 % weniger. Und auch Sojabohnen werden in diesem Jahr nur weit unterdurchschnittliche Ergebnisse pro Hektar erzielen. Im August nennt MARS 24,6 dt/ha und damit knapp 10 % weniger als noch im Juli und 13 % weniger als im Vorjahr. Demgegenüber hat die zügige Ernte die Ertragsergebnisse für Winterungen begünstigt, was in einer leichten Anhebung der Ertragsprognose für Weizen, Gerste, Triticale, Roggen und auch Raps fußt. Zu den am stärksten betroffenen Regionen in Europa gehören Spanien, Frankreich, Mittel- und Norditalien, Mitteldeutschland, Ungarn, Rumänien, Slowenien und Kroatien. Die Wasser- und Hitzestressperioden fielen teilweise mit dem empfindlichen Blühstadium und der Kornfüllung zusammen. Dies führte zu einem irreversiblen Verlust des Ertragspotenzials. Mehrere Länder haben Maßnahmen zur Einschränkung der Wassernutzung für die Bewässerung erlassen. In einigen Regionen (z. B. Nordwestitalien, Süd- und Zentralspanien) reichten die sehr niedrigen Wasserstände in den Reservoirs nicht aus, um den Wasserbedarf der Kulturen zu decken, und die Bewässerung einiger Felder wurde aufgegeben. In den Benelux-Ländern, Westdeutschland, Westpolen, der Ostslowakei und Bulgarien belastete der Mangel an Niederschlägen in Verbindung mit gelegentlichen heißen Temperaturspitzen ebenfalls die Sommerkulturen, was sich negativ auf die Ertragsaussichten auswirkte. (Quelle: AMI)

25.08.2022
Kartoffeln: Kleine Ernte
Pflanzen

Anhaltende Hitze und Dürre manifestieren eine kleine Kartoffelernte 2022. Die AMI schätzt das Aufkommen unter 10 Mio. t – 9,5 Mio. t werden aber wohl mindestens zusammenkommen. Die Märkte reagieren auf die Lage, die überall in Europa ähnlich ist, mit stabilen Preisen und sinkendem Abgabedruck. Was zum Beispiel an Speisefrühkartoffeln noch im Lager ist, wird zur Schonung der Haupternte sukzessive zuerst geräumt und kommt besser am Markt unter als vor 3 Wochen noch gedacht. Freier Frittenrohstoff ist teils gesucht, zumindest fließen Übermengen aus dem Vertragsanbau zügig ab und hier und da fließen auch Doppelnutzungssorten zusätzlich in die Fabriken. Das ost- und südosteuropäische Ausland zeigt Interesse an frühen Zufuhren. (Quelle: AMI)

25.08.2022
Gutes Ernteergebnis verblasst
Pflanzen

Nach dem kräftigen Kursrutsch in der Vorwoche, ausgelöst durch die absehbar üppige Rapsversorgung 2022/23 und die laufenden Exporte der Ukraine, weist Paris bereits wieder feste Tendenz auf; allerdings nicht aus eigener Kraft. Getrieben werden die europäischen Rapsnotierungen von steigenden Kursen für Sojabohnen, Pflanzenöl, Rohöl, steigenden EU-Energiepreisen und dem exportfördernden schwachen Euro. So übersteigt der Fronttermin mit 635,50 EUR/t die Vorwochenlinie um 11 EUR/t, kommt aber an die 660 EUR/t von vor zwei Woche nicht heran. Begrenzt wurde der Kursspielraum durch die guten Ernteaussichten in Kanada und Australien. Außerdem grassiert weiterhin der Geist einer wirtschaftlichen Rezession mit einhergehendem Nachfragerückgang an den Terminbörsen. Spekulationen auf die EU-Anbaufläche erhielten zuletzt bärische Impulse. Vorhersagen über kühlere und vor allem feuchtere Witterung in der zweiten Augusthälfte lindert die Sorge bezüglich der Rapsaussaat zur Ernte 2023. (Quelle: AMI)

25.08.2022
Qualitätsprämie beim Brotgetreide steigt
Pflanzen

Von den starken Kursschwankungen gelähmt, behält der Brotgetreidemarkt seine Ruhe bei. Es wird wenig umgesetzt, Kontraktbedienung bleibt im Vordergrund. Ohnehin hat der Erfassungshandel aufgrund der umfangreicheren Erntemengen mehr angenommen als üblich. Viele Erzeuger lassen einlagern, ohne verkauft zu haben. Die Aussicht auf unzureichendes Angebot an proteinreichem Weizen veranlasst Verarbeiter umzudenken, die Mischungen anzupassen. Daher ist das Kaufinteresse an Qualitätsweizen größer und trifft auf sehr geringe Abgabebereitschaft. Erzeuger halten diese Partien zurück oder haben sie überhaupt nicht vorrätig. Auf Erzeuger- und Großhandelsstufe ziehen die Prämien für proteinreichere Partien spürbar an. Franko Hamburg wird Brotweizen zur Lieferung ab September mit 356 EUR/t bewertet und damit 6 EUR/t über Vorwochenlinie, zwischenzeitlich war der Preise allerdings auch auf 330 EUR/t abgerutscht. Qualitätsweizen hingegen lag am 24.08.22 bei 368 EUR/t und hat so um 15 EUR/t zugelegt und die Prämie auf 12 EUR/t erhöht. Auch auf Erzeugerebene zeichnet sich diese Entwicklung ebenfalls ab. Eliteweizen konnte sich trotz Schwächesignale vom Terminmarkt stabil bei 351 EUR/t frei Lager halten, Qualitätsweizen mit einem Minus von 1,50 auf 324 EUR/t knapp behaupten, während Brot- und Futterweizen 5,50 auf 306 bzw. 288 EUR/t nachgaben. Damit erreicht die Spanne zwischen A- und B-Weizen vorläufig 18 EUR/t, was zuletzt 2011 verzeichnet wurde und in den zurückliegenden 17 Jahren bislang auch nur 2-mal vorkam. Anders der Prämienverlauf zwischen B- und C-Weizen. Dort wurden in der 34. KW ebenfalls 18 EUR/t verzeichnet. Im März 2022 allerdings über 20 EUR/t und der Spitzenwert wurde im September 2010 mit 44 EUR/t erreicht. (Quelle: AMI)

25.08.2022
Landvolk setzt sich für Änderungen der EU-Pläne zur Pflanzenschutzmittelreduktion ein
Öko-Landbau

Landwirtinnen und Landwirte sind aufgerufen, sich bei EU-Konsultation einzubringen

Die EU-Kommission will mit einer am 22. Juni 2022 vorgeschlagenen „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ihren Green Deal und Farm-to-Fork-Strategie umsetzten und den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln EU-weit drastisch reduzieren.

Konkret sind zwei Reduktionsziele angestrebt, die auf EU-Ebene erreicht werden sollen:

  1. Eine Halbierung des Einsatzes und Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017, sowie
  2. eine Halbierung des Einsatzes gefährlicher Pflanzenschutzmittel wie der sogenannten Substitutionskandidaten bis 2030 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahr 2015 bis 2017.

Jeder Mitgliedsstaat hat hierzu seinen Beitrag zu leisten und im nationalen Recht Reduktionsziele zu verankern, die je nach bereits erfolgter Reduktion zum Vergleichszeitraum 2011 bis 2013 und derzeitiger Intensität im EU-Vergleich höher oder niedriger ausfallen können als das 50 Prozent-Reduktionsziel der EU. Abschätzungen der jeweiligen Minderungsziele der Mitgliedstaaten hat die Kommission für den Herbst 2022 angekündigt, für Deutschland steht ein Reduktionsziel von 55 Prozent im Raum. Die Fortschritte der Mitgliedsstaaten sollen jährlich anhand der in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittel überprüft werden.

Für die Anwenderinnen und Anwender chemischer Pflanzenschutzmittel hält die Verordnung ebenfalls zahlreiche verschärfte Vorgaben gegenüber der bisher geltenden Pflanzenschutzrichtlinie bereit:

  1. Jährliche Pflichtberatung durch einen unabhängigen Berater zu Themen des integrierten Pflanzenschutzes, Verwendung nicht-chemischer Methoden und Maßnahmen zur Risikominimierung des PSM-Einsatzes auf die Umwelt u.v.m. Die zuständigen nationalen Behörden sind dazu angehalten, das Schulungsangebot für Anwender, Verkäufer und Berater deutlich auszubauen. Zur Finanzierung dieses umfangreichen Beratungssystems können die Mitgliedsstaaten Gebühren und Abgaben einführen.
  2. Pflanzenschutzmittel-Anwendungsgeräte müssen elektronisch registriert werden. Über das Register werden Eigentum, Eigentumsübertragung, Verkauf, Außerbetriebnahmen, Wiederinbetriebnahme, Inspektion und Kontrolle dokumentiert.
  3. Pflicht zur elektronischen Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes unter besonderer Beachtens der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes, d.h. alle Präventivmaßnahmen (Fruchtfolge, Sortenwahl etc.) und sonstige Maßnahmen (z.B. mechanische Bekämpfung) sowie Gründe für die Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung, Name des Beraters sowie Daten und Inhalt der erhaltenen Beratung, sowie jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit allen dazugehörenden Daten (Schadorganismus, Schadschwellen etc.) müssen eingetragen werden. Die Behörden haben darauf Zugriff und nutzen die Angaben zur Analyse und zwecks Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission bzgl. der oben genannten Minderungsziele.
  4. Die Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel wird in einem Pufferstreifen von drei Metern entlang aller Oberflächengewässer und in allen „empfindlichen Gebieten“ verboten. Als empfindliche Gebiete gelten nicht nur Flächen für die Allgemeinheit, wie Parks, Sportplätze oder Siedlungsbereiche, sondern auch so genannte „ökologisch“ empfindliche Gebiete. Dazu zählen gemäß des Verordnungsentwurfs alle Natura 2000-Gebiete, d.h. europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete, und alle weiteren naturschutzrechtlichen Schutzgebiete, die von den Mitgliedsstaaten der EU-Kommission gemeldet wurden. Für Deutschland trifft dies nach derzeitigem Stand auf nahezu alle Biosphärenreservate, Nationalparke, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zu. Weiterhin werden auch Schutzgebiete gemäß Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie als „ökologisch empfindlich“ angesehen, d.h. es ist zu befürchten, dass sich das Pflanzenschutzmittelverbot auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und ggf. sogar Grundwasserkörper mit einer täglichen Entnahme von mehr als 10 Kubikmetern zur menschlichen Wasserversorgung und die „Roten Gebiete“ nach §13a Düngeverordnung erstrecken könnte. Weiterhin soll der PSM-Einsatz auch in bisher nicht präzise definierten „Bestäubergebieten“ verboten werden. Behördliche Ausnahmen vom Anwendungsverbot können nur befristet und sofern es sich beim zu bekämpfenden Schadorganismus um einen Quarantäneschädlich oder eine invasive gebietsfremde Art handelt, und es keine technisch machbare alternative Bekämpfungsmethode gibt, erteilt werden. Sollten solche Ausnahmen erteilt werden, sind diese überdies öffentlich bekannt zu machen, mit allen relevanten Details (u.a. Anwendungsort, verwendetes Mittel).

Die Kommission räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, den Betroffenen für die Erschwernisse, insbesondere die sich aus den Verboten ergeben, eine auf maximal fünf Jahre begrenzte finanzielle Unterstützung im Rahmen der EU-Agrarförderung zu gewähren.

Der Verordnungsentwurf geht nun den Gang des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU, d.h. sowohl Parlament als auch Mitgliedsstaaten in Form des Ministerrats müssen sich zu dem Verordnungsentwurf positionieren. Dafür werden zunächst im parlamentarischen Verfahren, d.h. insbesondere in den einzubeziehenden Ausschüssen und im Ministerrat Stellungnahmen erarbeitet, um diese dann ggf. unter Vermittlung der EU-Kommission in Form des Trilogs in einen gemeinsamen, geeinten Verordnungstext münden zu lassen. Gelingt dies nicht, ist grundsätzlich auch ein (vorläufiges) Scheitern des Kommissionsvorschlags möglich. Das EU-Parlament selbst hat allerdings schon 2019 eine Überarbeitung der Pflanzenschutzrichtlinie und unverzügliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln eingefordert und auch die Farm-to-Fork-Strategie mitsamt der Halbierungsziele im Pflanzenschutz als Grundlage des Verordnungsentwurf bestätigt. Trotzdem sind zähe Verhandlungen zu erwarten, die sich bis weit in das Jahr 2023 und ggf. auch noch 2024 hinziehen dürften.

Der Vorschlag der Kommission einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ kann im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 19. September von Jedermann kommentiert werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden nach Fristende von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Alle Landwirtinnen und Landwirte sind aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen und damit Kommission, Rat und Parlament deutlich zu machen, dass die Pflanzenschutzreduktionspläne in dieser Form für den Berufsstand und die Gesellschaft nicht hinnehmbar sind. Unsere Kreisverbände geben Ihnen dabei gerne Hilfestellung.

Hier geht zur Konsultation

Zur Abgabe einer Stellungnahe ist eine vorherige einmalige Registrierung notwendig. Dafür braucht es nur eine E-Mailadresse.

Das Einbringen inhaltlich identischer Musterschreiben ist nicht zielführend. Vielmehr ist es für den weiteren Prozess wichtig, dass Kritik und Forderungen möglichst individuell vorgetragen werden. Bringen sie daher in Ihre Argumentation möglichst viel an betrieblicher und regionaler Betroffenheit und konkrete Beispiele ein. Hierfür einige Aspekte die Sie dabei aufgreifen können:

  • Beschreiben Sie kurz und knapp ihren Betrieb.
    • Wo wirtschaften Sie? Wie viel Fläche bewirtschaften Sie? Liegt der Schwerpunkt eher im Ackerbau oder in der Tierhaltung?
  • Beschreiben Sie Ihre Betroffenheit durch das pauschale Pflanzenschutzverbot in Schutzgebieten.
    • Wie viel Fläche bewirtschaften Sie in Wasserschutzgebieten, Trinkwassergewinnungsgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Biosphärenreservat und/oder Nationalparks (ggf. unter Nennung der konkreten Namen der Schutzgebiete)?
    • Bauen Sie in diesen Gebieten spezielle Kulturen (z.B. Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Obst, Gemüse) an, die ohne (chemischen) Pflanzenschutz nicht oder kaum rentabel anzubauen sind?
    • Welche betrieblichen Folgen hätte das Verbot in Schutzgebieten für Ihren Betrieb? z.B. zurückgehende Erträge, mangelnde Qualitäten, fehlende eigene Futterversorgung, hohe Umstellungskosten, fehlende praxistaugliche Alternativen, Existenzgefährdung, Hofaufgabe. Sie sollten dabei erwähnen, dass der von der Kommission in Aussicht gestellte, auf fünf Jahre befristete, Ausgleich der Erschwernisse die Folgen nicht annähernd kompensieren können.
  • Beschreiben Sie, warum Sie die geplanten bürokratischen Dokumentations- und Beratungspflichten kritisch sehen/ablehnen.
    • z.B. Kein Regelungsbedarf/kein Mehrwert, weil ohnehin nur Anwendung streng geprüfter und behördlich zugelassener Pflanzenschutzmittel mit Auflagen, die schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt praktisch ausschließen; Gute Aus- und Weiterbildung (Sachkundenachweis); Einsatz regelmäßig gewarteter Anwendungsgeräte (Spritzen-TüV); Überforderung kleinerer und mittlerer Betriebe.
  • Beschreiben Sie das bisherige Engagement und Bemühungen Ihres Betriebs/Ihres Verbandes in Sachen Natur- und Wasserschutz und Reduzierung Pflanzenschutzmitteleinsatz.
    • z.B. Wasserschutzkooperationen, Vertragsnaturschutz, Projektteilnahmen, Umstellung auf Ökolandwirtschaft, Kooperationen mit Naturschutzverbänden und Imkern, freiwillige Weiterbildungen und Beratung-Inanspruchnahmen, Investitionen in Präzisionstechnik usw.
    • Wie werden die zusätzlichen ordnungsrechtlichen Verbote und Vorgaben ihre Bereitschaft beeinflussen, zukünftig sich (weiter) freiwillig zu engagieren (Stichwort Vertrauensbruch)?
  • Beschreiben Sie aus Ihrer Sicht die Folgen der Verordnung bzgl. wirtschaftlicher Entwicklung und Versorgungssicherheit.
    • Was bedeuten die Reduktionsziele und Verbote für die Landwirtschaft und die damit verbundenen Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich in Ihrer Region? z.B. zahlreiche Hofaufgaben, Veränderung der Kulturlandschaft durch den Wegfall typischer Anbaukulturen (wie Raps oder Obstbau), Wegfall des Wirtschaftsmotors Landwirtschaft, Niedergang der regionalen Wirtschaft, negative Auswirkungen im Ökobereich durch Preisverfall infolge massenhaft erzwungener Umstellung am Markt vorbei.
    • Wie schätzen Sie die Folgen für die Ernährungssicherheit ein? z.B. weniger Grundnahrungsmittel in der EU; steigende Lebensmittelpreise, höhere Importabhängigkeit, soziale Verwerfungen; Intensivierung der Landwirtschaft im Ausland mit negativen Folgen für die globale Biodiversität; unverantwortliche Politik in Zeiten von Krieg in der Ukraine, Hunger in weiten Teilen der Welt und steigender Inflation, die die ärmsten Bevölkerungsschichten am härtesten trifft.  
  • Begründen Sie, warum Parlament und Rat die Verordnung in dieser Form ablehnen sollen.
    • z.B. unverhältnismäßiger Eingriff in Eigentums- und Berufsfreiheitrecht; Nicht Beachtung des Subsidiaritätsprinzips wegen undifferenzierter Verbote ohne Beachtung der Schutzzwecke bspw. bei Landschaftsschutzgebieten und ohne Beachtung der Regelungskompetenzen; überbordende bürokratische Gängelung durch ausufernde Dokumentationspflichten, die gerade kleinere Betriebe nicht schultern können, ohne erkennbaren Nutzen für die Biodiversität; Formulierung nicht-erreichbarer Reduzierungsziele, weil bisher praxistaugliche Alternativen fehlen; nicht schulterbare wirtschaftliche Folgen mit unkalkulierbaren negativen Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherheit.

Zum Abschluss noch zwei Anmerkungen, die uns wichtig erscheinen:

Auch wenn die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen von vielen als „Zwangsökologisierung“ angesehen werden, ist es nicht hilfreich, in der Konsultation den Ökolandbau zu kritisieren. Auch die ökologisch wirtschaftenden Betriebe sind in den Schutzgebieten nicht unerheblich betroffen und eine Spaltung des Berufsstandes ist absolut kontraproduktiv. Sprechen Sie daher bitte besser von „Zwangsextensivierung“.

Weiterhin ist uns klar, dass es Zeit kostet, sich an den PC zu setzen und etwas ausführlicher zu beschreiben wie die Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb sind. Aber wir haben umso größere Chancen auf eine Änderung der Verordnung je größer der Zahl derer ist, die auf diesem Wege auch der Öffentlichkeit klar machen, dass es hier um betriebliche und persönliche Existenzen geht.

24.08.2022
ASP: Niedersachsen schreibt Brandbrief an Özdemir
Schwein

Auch wenn vergangenen Freitag am Schlachthof Manten in Geldern erneut 1.800 Schweine geschlachtet wurden, so gibt es bei der Weiterverarbeitung dieses nach strengen Vorgaben des Tierseuchenrechts hoch zu erhitzenden Fleischs derzeit keine adäquate Vermarktungsmöglichkeit. Daher hat Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast in einem Brandbrief an Bundesagrarminister Cem Özdemir aufgefordert, dass sich dieser persönlich bei der EU-Kommission für eine Fristverkürzung für die in der 10-km-ASP-Sperrzone liegenden Schweinebetriebe im Landkreis Emsland einsetzt. Betroffen davon sind rund 300 Betriebe mit etwa 200.000 Tieren, davon über 21.000 überschwere Schweine; wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. Die Sperrzone soll nach den Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022 aufrechterhalten werden. Begründet wird die geforderte Fristverkürzung damit, dass bislang alle Untersuchungsergebnisse negativ ausgefallen sind. Zudem ist die Inkubationszeit von bis zu 15 Tagen längst ohne einen weiteren Fall verstrichen. Laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium wurden darüber hinaus alle bisher erfolgreich durchgeführten Schritte zur Bekämpfung der Seuche und zur Vorbeugung vor einer erneuten Einschleppung ausführlich dokumentiert.

Der Landvolk hält ebenfalls eine Fristverkürzung für dringend geboten.