Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Mi, 23.11.2022

Geplante Änderung des Baugesetzbuchs bremst den Umbau der Tierhaltung aus

Das Bundesbauministerium hat in der vergangenen Woche eine Formulierungshilfe für die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag in die Verbändeanhörung gegeben. Der DBV nimmt dazu wie folgt Stellung: Der geplante Gesetzentwurf zum Tierwohlstallbau bleibt weit hinter dem Notwendigen und dem bereits Vereinbarten zurück. Sowohl der Bundesrat als auch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung haben hierzu bereits Vorschläge unterbreitet, die die Landwirte beim Umbau zu höheren Tierwohlstandards wirksam unterstützen würden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf geht hingegen in die entgegengesetzte Richtung und verhindert den Tierwohlstallbau. Zum einen definiert er den Tierwohlbegriff zu eng, nur bestimmte Vorgaben aus dem vom Bundesrat bisher abgelehnten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sollen darunter fallen. Ein Umbau soll darüber hinaus die Grundfläche des bestehenden Stalles einhalten. Da der Sinn höherer Tierwohlstandards aber darin besteht, den Tieren mehr Platz und Freiraum bereitzustellen, ist diese Vorgabe absolut kontraproduktiv und zeugt eher von sehr begrenztem Verständnis der Materie. Der eingebaute Zwang zum Bestandsabbau führt die Betriebe ins wirtschaftliche Abseits und bremst Umbau und jegliche Weiterentwicklung zielsicher aus. Die DBV-Stellungnahme sowie DBV-Änderungsvorschläge finden Sie unter www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen

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