(AMI/MEG) Die Nachfrage seitens des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) blieb im Februar noch verhältnismäßig ruhig. Erst in einigen Wochen wird mit einer lebhafteren Nachfrage gerechnet. Einige Verarbeiter orderten jedoch verstärkt. Angesichts der Rekordpreise am Schweinemarkt wird vermehrt auf Geflügelfleisch zurückgegriffen. Um den Anforderungen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels bezüglich Tierwohl und Fütterung zu genügen, muss am Hähnchenmarkt primär auf Ware aus hiesiger Erzeugung zurückgegriffen werden. Angesichts eines begrenzten Angebots blieben die Großhandelspreise in diesem Segment stabil. Am Spotmarkt führten umfangreiche Zulieferungen aus osteuropäischen Ländern hingegen teilweise zu Preisdruck. Auch am Putenmarkt gerieten die Preise durch polnische Importware leicht unter Druck. Die Großhandelspreise für deutsche ITW-Ware blieben aber in der Regel unverändert. Aufgrund der weiterhin eingeschränkten hiesigen Erzeugung könnte sich die Ware verknappen. Die Althennenpreise haben sich im Februar auf hohem Niveau stabilisiert. Der Absatz von Suppenhennen war rege und die Verfügbarkeit verknappte sich saisonüblich.
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03.03.2023
Bundesregierung hält an Regelungen für Mastputen fest Geflügel
(AgE) Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema „Eckpunkte für die wesentlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen“ geht hervor, dass das BMEL trotz massiver Kritik der Branchenverbände daran festhalten will. Die zuletzt 2013 angepassten freiwilligen Eckwerte der Putenwirtschaft reichen nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, da unter den gegenwärtigen Bedingungen nach wie vor gesundheitliche Probleme und tierschutzrelevante Verhaltensstörungen (z.B. Federpicken oder Kannibalismus) auftreten würden. Zudem hatten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen. Im Rahmen der geplanten Neufassung des EU-Tierschutzrechts will die EU die ersten Vorschläge bis Ende 2023 vorlegen, allerdings seien dabei noch keine Vorgaben für die Mastputenhaltung vorgesehen. Insofern sei nicht absehbar, wann entsprechende Entwürfe für harmonisierte EU-Vorgaben zu erwarten seien, so die Bundesregierung.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005682.pdf
03.03.2023
EU mit neuen Impfregeln gegen Vogelgrippe Geflügel
Die EU-Kommission hat eine Harmonisierung der Impfvorschriften „gegen die schwersten Tierkrankheiten“ angekündigt, um in erster Linie die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Damit soll die sichere Verbringung von Tieren und Erzeugnissen aus Betrieben und Gebieten ermöglicht werden, in denen geimpft wurde. Der Verband des europäischen Geflügelfleischsektors AVEC bezeichnete die neuen Vorschriften zwar als einen wichtigen Schritt, sieht jedoch hierin keine endgültige Lösung, um die Vogelgrippe ein für alle Mal zu tilgen. Die Impfung sei Teil einer Strategie, gleichzeitig sind aber strenge Überwachungsprogramme zur Kontrolle der Wirksamkeit von Impfstrategien erforderlich. Diese müssten als Maßnahmen betrachtet werden, die für die Gesellschaft als Ganzes notwendig seien. Auch mit dem Handel müsse man sich befassen, um Handelsbarrieren als Folge der Impfung zu vermeiden. Die neuen Vorschriften, die mit den internationalen Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, früher OIE) übereinstimmen, treten am 12. März 2023 in Kraft.
Auch in den USA wird mittlerweile aufgrund der massiven Verluste durch die Geflügelpest über eine Impfung kontrovers diskutiert. Befürwortet wird eine Impfung von den großen Eierproduzentender USA. Hingegen lehnen die Geflügelschlacht- und Verarbeitungsbetriebe dies ab, da eingeschränkte Exportmöglichkeiten oder gar der Verlust der Märkte befürchtet werden.
03.03.2023
Globale Ausbreitung der Geflügelpest – Übertragungsrisiko auf den Menschen steigt Geflügel
(geflügelnews) Die Geflügelpest vom Virustyp H5N1 breitet sich mittlerweile auch in Südamerika immer weiter aus, sowohl bei Wildvögeln als auch in Nutzbeständen. Inzwischen wurde das Virus in elf Ländern nachgewiesen, vor kurzem in Argentinien und Uruguay bei Wildvögeln. Beide Länder erließen den sanitären Notstand. In den Monaten zuvor war HPAI bereits in neun südamerikanischen Ländern, darunter u.a. Bolivien, Chile und Peru, nachgewiesen worden. Hier gab es auch HPAI-Ausbrüche in Nutztierhaltungen, so z.B. in Bolivien in einem Legehennenbestand mit 35.000 Tieren. Keine HPAI-Fälle gab es bislang in Paraguay und Brasilien, dem größten Geflügelfleischexporteur weltweit.
Aufgrund der Verbreitung von H5N1, die nicht mehr geografisch begrenzt, sondern global ist, sieht der Direktor des Instituts für Virologie an der Universitätsklinik Münster, Stephan Ludwig, eine zunehmende Gefahr einer H5N1-Übertragung auf den Menschen. Die Anpassungsfähigkeit zeigt sich z.B. in der H5N1-Infektion bei Nerzen in Spanien sowie bei Seelöwen in Peru. „Die Spielwiese für H5N1 ist auf jeden Fall sehr viel größer geworden“, so Ludwig. Auf das Vogelgrippevirus ist das menschliche Immunsystem schlecht vorbereitet. Einen möglichen Ausweg sieht der Virologe in neuen Impfstrategien gegen das Vogelgrippevirus mittels Biotechnologie oder durch Gentechnik hergestellter Impfstoffe, die schneller an Virusmutationen angepasst werden können als die gegenwärtig noch vielfach genutzte konventionelle Methode in Hühnereiern.
03.03.2023
QM-Fachbeirat: Neue Themen angestoßen Milch und Rind
(DBV) Im Fachbeirat des QM-Milch e.V. wurden diese Woche neue Themen angestoßen. Äquivalent zur Vorgehensweise der Fleischbranche wird bei den QM-Standard-Betrieben ab dem 01. Januar 2024 nachhaltiges Soja eingesetzt und über die Futtermittelbranche zur Umsetzung gebracht. Ab dem 01. April 2024 sollen Milchviehbetriebe am QS-Schlachtbefunddatenmonitoring teilnehmen. Da die QS-Schlachtbetriebe ohnehin zur Erhebung der Schlachtbefunddaten verpflichtet sind, ist die Umsetzbarkeit gegeben. Anders verhält es sich bzgl. des QS-Antibiotikamonitoring: Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus LEH, Land-, Molkerei- und Tierärzteschaft eingesetzt. Diese AG soll prüfen, ob und wie sich das QS-Antibiotikamonitoring verpflichtend umsetzen lässt. Ferner wurde im Fachbeirat festgehalten, unter welchen Bedingungen die Milch von ProWeideland-Betrieben auch in den Tierwohlprogrammen QM+ und QM++ vermarktet werden kann. Die Fachbeiratssitzung war die letzte unter Leitung von Jan Heusmann, der die letzten fünf Jahre die Weiterentwicklung des Systems QM-Milch wesentlich geprägt hat. Vor der nächsten Sitzung erfolgen die Neubenennungen des Fachbeirats. Herr Heusmann steht dafür nicht mehr zur Verfügung, da er seine führenden Funktionen im Landvolk in der Zwischenzeit abgegeben hat.
03.03.2023
Brüssel: Kein milchpolitischer Aktionismus Milch und Rind
(DBV) Die Copa-Cogeca-AG Milch sowie die entsprechende „Civil Dialogue Group“ der EU-Kommission beschäftigten sich in dieser Woche mit der Trendwende am Milchmarkt. Die EU-Kommission gab zu erkennen, dass der seit Jahresanfang zu beobachtende Rückgang der Erzeugerpreise noch keine Veranlassung ist, milchpolitischen Aktionismus walten zu lassen.
03.03.2023
Milchtermine unter Beteiligung des DBV Milch und Rind
- Berliner Milchforum am 16./17.03.2023:
- Diskussionsforum zu Festpreismodellen
am 15.03.2023 in Berlin: www.ife-ev.de
- Seminare zur Preisabsicherung März/April:
03.03.2023
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) In der 7. KW wurden 0,4% mehr Rohmilch angeliefert als in der Vorwoche. Damit lag das Milchaufkommen 2,7% über der Vorjahreswoche. Am Milchmarkt zeichnen sich Stabilisierungstendenzen ab. Die Notierungen für Blockbutter wurden weiter auf 4,81 – 4,91 EUR/kg angehoben; für abgepackte Butter liegen diese weiter stabil bei 4,98 – 5,24 EUR/kg (Kempten, 1.3.23). Der Käsemarkt tendiert fester mit höheren Preisforderungen für kurzfristige Verhandlungen. Die Hersteller sind z. T. für die nächsten Wochen ausverkauft. Längerfristige Abschlüsse zur Warensicherung rücken zunehmend in den Fokus der Einkäufer. Auch die Pulvermärkte stabilisieren sich mit festeren Preistendenzen. Für MMP konnten vermehrt Kaufabschlüsse im In- und Ausland realisiert werden.

03.03.2023
Weizen an der Euronext auf 1-Jahrestief Pflanzen
Die Notierungen standen weiterhin unter Druck des wettbewerbsfähigen Schwarzmeerweizens. Zudem wird in den kommenden Wochen über die Zukunft des Exportkorridors entschieden, was sich maßgeblich auf die EU-Getreidekurse auswirken wird.
An der Pariser Börse geht es für die Weizen- und Maisnotierungen weiter abwärts. Am 01.03.2023 schlossen die Weizenkurse bei rund 271,50 EUR/t und verzeichnen auf Wochensicht einen Rückgang von 9,50 EUR/t. Gleichzeitig befinden sich die Notierungen damit auf dem niedrigsten Stand seit der Vorkriegszeit in der Ukraine, dem 14.02.2022. Die Maisnotierungen verlieren hingegen binnen 5 Handelstagen 10,50 auf 281,25 EUR/t und erreichten mit zwischenzeitlich 279,25 EUR/t ein 1-Monatstief.
Der weltweite Exportmarkt stand auch in den vergangenen Tagen im Fokus der Marktteilnehmer. Hierbei wird erwartet, dass der deutlich wettbewerbsfähigere russische und auch ukrainische Weizen die EU-Ware für den anstehenden Importbedarf Nordafrikas und des Nahen Ostens in den Schatten stellt. So gehen Marktteilnehmer davon aus, dass der Großteil des türkischen Einkaufs von 790.000 t mit russischer Ware gedeckt wird. Zum Ende der vorherigen Handelswoche hatte Ägypten bereits 240.000 t an russischem Weizen gekauft. Der ägyptische Importbedarf dürfte jedoch Anfang April etwas abebben, denn dann beginnt in dem Land die Weizenernte. Die russische Dominanz wird wohl auch in den nächsten Wochen nicht abbrechen, dank der Rekordernte an Weizen im Vorjahr kann das Land auf umfangreiche Vorräte zurückgreifen.
Zum Ende des laufenden Monats läuft das Abkommen über die sichere Handelsroute über das Schwarze Meer aus. Wie die Verhandlungen verlaufen, ob es zu einer Verlängerung des Abkommens kommt oder nicht, wird sich maßgeblich auf die Getreidekurse an der Euronext auswirken. Es wird zwar eine Verlängerung erwartet, allerdings dürften die Ausfuhren der Ukraine in den nächsten Tagen etwas zurückgehen, denn die Gefahr besteht, dass die dann vollgeladenen Schiffe in den Häfen festsitzen, falls es zu keiner Weiterführung des sicheren Schifffahrtskanales kommt. (Quelle: AMI)

03.03.2023
Getreidepreise an deutschen Märkten im Sinkflug Pflanzen
Im Zuge rückläufiger Notierungen in Paris bewegen sich auch die Preise am Kassamarkt deutlich nach unten. In dem fallenden Markt agieren Käufer vorerst zurückhaltend.
Angesichts der Abwärtskorrekturen in Paris wurden auch die Gebote für Brotweizen auf Erzeugerstufe zurückgenommen. So werden für Brotweizen im Bundesdurchschnitt rund 257,10 (228-280) EUR/t verlangt und damit 12,10 EUR/t weniger als noch in der Woche zuvor. Für Qualitätsweizen wurden mit 269,10 (240-300) EUR/t durchschnittlich knapp 11 EUR/t weniger verlangt. Brotroggen wird für 224,50 (195-265) EUR/t offeriert und vergünstigt sich damit um 8 EUR/t. Die geringste Preiskorrektur erfuhr Braugerste. Hier werden mit 289,60 (270-305) EUR/t im Bundesdurchschnitt rund 4,60 EUR/t weniger genannt.
Vor dem Hintergrund der rückläufigen Kassapreise versiegt die Abgabebereitschaft der Erzeuger regional nahezu vollständig, auch wenn das Vermarktungsfenster für die Restmengen der Ernte 22 immer kleiner wird. Die Nachfrage der Mühlen bleibt indes gering, sie konnten ihren Bedarf bereits weitestgehend decken. Vereinzelt werden kleinere Mengen zum Verschließen bestehender Versorgungslücken geordert, nennenswerte Umsätze bleiben jedoch auch weiterhin aus. So bleibt die Handelsaktivität am heimischen Brotgetreidemarkt bei mangelndem Neugeschäft gering, lediglich bereits bestehende Kontrakte werden abgewickelt. Angesichts ungewöhnlich niedriger Pegelstände an der Rheinschiene werden bereits erste Kleinwasserzuschläge erhoben, da Binnenschiffe nicht mehr vollständig beladen werden können.
Unterdessen sind die Feldbestände in Deutschland bereits gut entwickelt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die frostigen Nächte auf die Kulturen auswirken. Bislang wurde allerdings kaum von Auswinterungsschäden berichtet. (Quelle: AMI)
