Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

27.03.2025
Online-Seminarreihe zum Thema „Zukunftsmodell Dorfladen“

Tipps zur Gründung und zum Betrieb von Dorfläden

Die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) bietet eine Online-Seminarreihe zum Thema „Zukunftsmodell Dorfladen“ an. Diese richtet sich an Dorfladenbetreiber, Gründungsinitiativen sowie Multiplikatoren, die sich für die Nahversorgung in ländlichen Räumen engagieren. Ziel ist es, insbesondere Gründungsinitiativen zu informieren und ihnen praxisnahe Tipps zur Gründung und zum Betrieb von Dorfläden zu vermitteln.

Die Seminarreihe startet am 23. April 2025 und findet bis zum 2. Juli 2025 jeweils mittwochs von 18 bis 19:30 Uhr statt. Die einzelnen Module behandeln Themen wie die ersten Schritte zur Verbesserung der Nahversorgung im Dorf, Gründung und Rechtsform eines Dorfladens, Einrichtungs- und Sortimentsplanung, betriebswirtschaftliche Aspekte, Finanzierung und Förderung, der Dorfladen als Treffpunkt, Warenpräsentation sowie die Sicherung der Nahversorgung ohne Dorfladen.

Interessierte können sich HIER. anmelden.

27.03.2025
Landvolk legt eigene Strategie vor

Leistungen müssen honoriert werden

Die Herausforderungen des Klimawandels betreffen uns alle – besonders aber die Landwirtschaft, die einerseits Emissionen reduzieren, andererseits jedoch weiterhin eine sichere Lebensmittelversorgung gewährleisten muss. Das Landvolk Niedersachsen hat deshalb eine eigene KlimaSchutzStrategie entwickelt, die Lösungen aufzeigt, wie unsere Branche zur Klimaneutralität beitragen kann, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.

Die Strategie umfasst 41 konkrete Maßnahmen, mit denen sich Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft um bis zu 20 % senken lassen – ohne die Produktionsleistung zu gefährden. Besonders im Fokus stehen:

✅ Effizientere Fütterung zur Reduktion von Methanemissionen ✅ Gezielte Förderung von Blühstreifen und Agrargehölzen für mehr Biotopvernetzung ✅ Einsatz emissionsmindernder Futterzusätze und Güllezusatzstoffe ✅ Optimierte Lagerung und Behandlung von Wirtschaftsdünger ✅ Schutz des Dauergrünlands durch gezielte Fördermaßnahmen ✅ Carbon Farming und Humusaufbau zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung

Ein zentraler Punkt der Strategie ist, dass die Klimafreundlichkeit der Landwirtschaft nicht pro Hektar, sondern pro produzierter Einheit (z. B. 1 kg Milch, 1 kg Weizen) bewertet werden sollte. So können wir sicherstellen, dass Niedersachsens Landwirtschaft effizient bleibt und nicht durch Produktionsverlagerung ins Ausland zusätzliche Emissionen verursacht (“Carbon Leakage”).

Zudem setzen wir uns für freiwillige Maßnahmen mit finanziellen Anreizen statt bürokratischer Auflagen ein. Ein Beispiel ist die Förderung von Carbon Farming, bei dem Landwirte für ihre Klimaschutzleistungen honoriert werden.

Wir möchten Sie einladen, sich aktiv an der Umsetzung dieser Strategie zu beteiligen und Ihre Meinung einzubringen. Gemeinsam können wir den Klimaschutz in der Landwirtschaft vorantreiben und gleichzeitig die Zukunft unserer Betriebe sichern.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

25.03.2025
Landvolk mahnt zur Vorsicht wegen Hasenpest

Krankheit ist auf Menschen übertragbar – Nur wenige Fälle in Niedersachsen

Das Landvolk Niedersachsen mahnt zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit bestimmten Wildtieren im Zusammenhang mit der sogenannten Hasenpest. Zwar gibt es in Niedersachsen im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Hessen nur vereinzelte festgestellte Fälle, aber die Krankheit ist hoch ansteckend und auch auf den Menschen übertragbar. „Wer beruflich oder in der Freizeit engen Kontakt zu Wildtieren hat, ist besonders gefährdet“, sagt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers, der auch Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse Niedersachsen ist. Das Bakterium ist vor allem in Wildtieren zu finden und kann verschiedenste Tierarten befallen. Hasen sind besonders empfänglich, daher wird die Erkrankung auch als Hasenpest (Tularämie) bezeichnet. Die Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern erfolgen, aber auch nicht ausreichend durchgegartes Fleisch birgt ein Infektionsrisiko.

Frank Kohlenberg, selbst Jäger und Vizepräsident des Landesbauernverbandes, warnt: „Um einer Infektion vorzubeugen, sollte der ungeschützte Kontakt zu Wildtieren oder Kadavern von Wildtieren vermieden werden. Potenziell erregerhaltiges Fleisch muss vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden.“ Vorbeugend sollten beim Umgang mit Wildtieren zudem Einmalhandschuhe und eine Atemschutzmaske getragen werden. Auch ein Stich oder Biss von infizierten Insekten oder Zecken kann die bakterielle Krankheit übertragen. Weiterhin können sich Nagetiere wie Ratten oder Mäuse, aber auch Wildwiederkäuer und Fleischfresser infizieren. Bei Hasen und Kaninchen endet die Tularämie meist tödlich. Bei Menschen zeigen sich grippeähnliche Symptome mit hohem Fieber, Lymphknotenschwellungen, Atemnot oder Durchfall.

Im Jahr 2024 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover 200 Tiere aus ganz Niedersachsen auf Tularämie untersucht. Insgesamt wurden 181 Feldhasen und 19 Wildkaninchen beprobt. Bei zehn Feldhasen (fünf Prozent) wurde der Erreger nachgewiesen; alle untersuchten Wildkaninchen waren hingegen negativ. Im Jahr 2023 wurden 77 Tiere auf Tularämie untersucht. Von den 60 Feldhasen und 17 Wildkaninchen waren sieben Feldhasen (neun Prozent) an Tularämie erkrankt. Bei den Wildkaninchen wurde der Erreger auch 2023 nicht nachgewiesen.

11.03.2025
MKS & Co.: Vorsorgen ist besser als Räumen!

Online-Veranstaltung zur aktuellen Lage der MKS in Deutschland und Europa und Veröffentlichung der Risikoampel Rind

Der Verbund trafo:agrar lädt in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und den Tierseuchenkassen Niedersachsen und Thüringen zu folgender kostenloser Informationsveranstaltung ein:

“MKS & Co.: Vorsorgen ist besser als Räumen - Online-Veranstaltung zur aktuellen Lage der MKS in Deutschland und Europa und zur Veröffentlichung der Risikoampel Rind” am Freitag, 4. April 2025 von 09:30 bis 12:00 Uhr.

Der MKS-Ausbruch im Januar 2025 in Brandenburg verdeutlicht erneut die herausragende Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag sowie eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Tiergesundheit, der Lebensmittelerzeugung und der Schutz vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Die Online-Tagung bietet rinder- und klauentierhaltenden Betrieben (Schafe, Ziegen und Schweine) und allen Interessierten eine aktuelle Einschätzung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Veterinärbehörden und landwirtschaftlicher Praxis an und stellt die neu entwickelte Risikoampel vor. Gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll die aktuelle Situation aus fachlich verschiedenen Perspektiven betrachten und diskutiert werden.

Anmeldungen erfolgen bitte bis Mittwoch, 2. April 2025 HIER.

11.03.2025
Update E-Rechnungen

Neue E-Mail-Absenderadresse

Wie bereits angekündigt werden auch das Niedersächsische Landvolk Rotenburg-Verden e.V. und die BBS GmbH Steuerberatung Rotenburg und Verden in Zukunft E-Rechnungen schreiben. Da wir das Rechnungsschreibungsprogramm der DATEV verwenden, werden unsere Rechnungen zukünftig von der E-Mailadresse e-invoice@datev.de verschickt werden. Der Absender der Rechnung wird Euch dabei im Betreff angezeigt werden. Nähere Informationen zum Ansprechpartner könnt Ihr aus der E-Mail entnehmen. Die E-Rechnung wird sich im Anhang befinden.

Mandanten, welche das Rechnungsschreibungsprogramm „Auftragswesen Next“ der DATEV bereits nutzen, verschicken so auch bereits ihre Rechnungen.

10.03.2025
Kirche goes Echem

Thementag Tierhaltung

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) Echem und die Referentinnen von „Kirche und Landwirtschaft“ im Team Arbeit und Wirtschaft laden ein zum Thementag Tierhaltung am Freitag, 4. April 2025, von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Zur Bleeke 6, 21379 Echem.

Geplanter Ablauf:
10.00 Uhr: Begrüßung; Vorstellung LBZ Echem; Vorstellung des Arbeitsfeldes „Kirche und Landwirtschaft“ der ev. Kirche

10.45 Uhr: Führung über das Gelände mit besonderer Erläuterung der Tierhaltung zum Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Interessenschwerpunkt an.

12.30 Uhr: Mittagessen und Zeit für Begegnung

13.30 Uhr: Arbeitsgruppen (jeweils 1 h Dauer. Es besteht die Möglichkeit, an zwei AGs teilzunehmen)
AG 1: Umgang mit Nutztieren in der Bibel und Schlussfolgerungen für heute (Cornelia Möller, Pastorin und Referentin für Land- und Ernährungswirtschaft)
AG 2: tierethische Aspekte der Ernährung (Henrike Knop, Agrarreferentin)
AG 3: praktische Fragen und Herausforderungen für tierhaltende Landwirtinnen und Landwirte heute (LBZ Echem)
AG 4: Zukunft für junge Landwirtinnen und Landwirte (LBZ Echem)
Bitte geben Sie bei der Anmeldung die zwei Arbeitsgruppen an, an denen Sie teilnehmen möchten.

15.30 Uhr: Rückblick auf die Arbeitsgruppen bei Kaffee & Kuchen

15.50 Uhr: Schlusswort und Abschlusssegen

16.00 Uhr: Ende

Der Teilnahmebeitrag beträgt pauschal 20,- EUR inkl. Verpflegung. Anmeldungen erfolgen bitte bis zum 26.3.25 an: Karen.Greve-Krause@LWK-Niedersachsen.de

03.03.2025
Sorgen in der Weidetierhaltung

Landvolk kritisiert bürokratische Hürden bei Herdenschutzprämie

Das Landvolk Niedersachsen und das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement sehen in der Förderrichtlinie zur Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (RL SchaNa) erhebliche Probleme – vor allem durch hohe bürokratische Hürden und fehlende Unterstützung für andere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. „Wir erkennen an, dass nun endlich die laufenden Mehrkosten einiger Weidetierhalter übernommen werden. Unsere zahlreichen Verbesserungsvorschläge wurden aber nur teilweise aufgenommen“, kritisiert Jörn Ehlers, Landvolk-Vizepräsident und der Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement. „Die Richtlinie ist entgegen der Behauptung von Umweltminister Meyer weder einfach noch unbürokratisch. Wir befürchten, dass viele kleinere und mittlere Betriebe davon Abstand nehmen und auf Herdenschutzmaßnahmen stattdessen verzichten“, bewertet Ehlers das vom niedersächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium neue Förderprogramm für die Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch den Wolf entsteht, zu vergüten.

Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen können noch für 2025 die neue jährliche Prämie in Höhe von 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche beantragen – umgerechnet 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung ist ein bereits bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Während das Landvolk anerkennt, dass damit die Mehrbelastung durch den Wolf zumindest teilweise ausgeglichen wird, fordert es eine Ausweitung der Förderung auf weitere Weidetierarten.

Zudem plädiert der Landesbauernverband für eine einfachere Vergütungsform: „Eine Kopfprämie pro Tier wäre praktikabler und würde viele Probleme vermeiden“, erklärt Ehlers. Wie zum Beispiel die Nutzung von Weideflächen in angrenzenden Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Hier führt die aktuelle Regelung zu Problemen, insbesondere wenn Schafe zeitweise auf angepachteten Flächen außerhalb Niedersachsens gehalten werden.

Auch bleiben viele Fragen zur langfristigen Planung offen. Laut Umweltminister Meyer bleibt der Wolf in Niedersachsen zukünftig mit mindestens 44 Wolfsrudel und er betont, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter die Prämie über den fünfjährigen Förderzeitraum fest einplanen könnten. Doch Ehlers hält das für Augenwischerei: „Diese Anforderungen an den Herdenschutz müssen über die gesamte Laufzeit stabil bleiben. Ab 2030 werden die Anforderungen an den wolfsabweisenden Grundschutz steigen, und dann muss dieser neue Standard erfüllt werden“, sieht Ehlers hier die Problematik.

Besonders besorgt sind die Tierhalterinnen und Tierhalter zudem wegen möglicher Rückzahlungsforderungen. „Es muss einen klaren Prüfkatalog geben, der definiert, welche Verstöße zu welchen Konsequenzen führen“, fordern Landvolk und Aktionsbündnis. Niemand solle für kleinste Formfehler oder unvermeidbaren Verschleiß bestraft werden. Die Antragsfrist für die diesjährige Förderung endet am 15. März 2025. Anträge können ab sofort HIER bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.

26.02.2025
Starkes Trio: Landwirtschaft - Biodiversität & Klimaschutz

Tagung der Evangelischen Akademie Loccum

Vom 24.03. bis zum 26.03.2025 bietet die Evangelische Akademie Loccum eine spannende Tagung zum Thema “Starkes Trio: Landwirtschaft - Biodiversität & Klimaschutz” an: Biodiversität und Produktion, Artenvielfalt und Wirtschaftlichkeit müssen nicht zwangsläufig Gegensätze sein. Es gibt neue wissenschaftliche Daten und Projekte zur biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften, ebenso Pioniere, die voranschreiten und Maßnahmen umsetzen sowie ungewohnte Allianzen schmieden. Es liegen Projektergebnisse und Erfahrungen von Landwirtinnen und Landwirten vor, die sich lohnen weitergegeben zu werden. Diese Tagung soll den Austausch und dadurch die landwirtschaftliche Transformation befördern. Unter anderem gibt es hierzu interessante Vorträge von Heinrich Kersten, Dipl.-Ing. Maschinenbau und Imker aus Verden, sowie aus dem Projekt FINKA (Förderung der Biodiversität von Insekten im Ackerbau).

Diese Tagung wird als zweitägige Fortbildungsveranstaltung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen anerkannt. Die Tagungsgebühren betragen regulär 210€ und ermäßigt 125€.

Den genauen Tagesablauf sowie detaillierte organisatorische Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie HIER.

24.02.2025
Bis zum 31. März für den Ceres Award bewerben

Fachzeitschrift lobt den Preis „Landwirt/in des Jahres 2025“ aus

Die Bewerbungsphase für den Ceres Award läuft: Bis zum 31. März haben alle Landwirtinnen und Landwirte aus dem deutschsprachigen Raum die Chance, sich um den Titel „Landwirt/in des Jahres 2025“ zu bewerben, teilt die Redaktion von „agrarheute“ mit. Mit dem Preis zeichnet die Fachzeitschrift seit 2014 jährlich außergewöhnliche Leistungen des Berufsstandes aus. „Diese Auszeichnung bietet eine öffentlichkeitswirksame Plattform, um die Fähigkeiten hervorzuheben – innerhalb der Landwirtschaft und darüber hinaus“, heißt es in dem Aufruf.

Die Bewerbung beim Ceres Award ist in den Kategorien Ackerbau, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Junglandwirt/in, Unternehmer/in und Energielandwirt/in möglich. Das Mitmachen ist in einer oder mehreren Kategorien gleichzeitig möglich. Aus den jeweiligen Gewinnerinnen und Gewinnern der einzelnen Kategorien wird dann der oder die Gesamtsieger oder Gesamtsiegerin „Landwirt/in des Jahres 2025“ ausgewählt. Der Sieg ist mit 20.000 Euro dotiert, und alle Kategoriengewinnerinnen und -gewinner erhalten 1.000 Euro.

Mit einer Teilnahme haben die Höfe die Chance, öffentlich sichtbar zu werden. „Präsentieren Sie Ihren Betrieb und Ihre Innovationen in der Landwirtschaft. Tragen Sie dazu bei, die Bedeutung Ihrer Arbeit nach außen zu kommunizieren und die Wahrnehmung der Branche zu verbessern“, heißt es in dem Aufruf.

Auch Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies ermuntert die Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen, sich an dem renommierten Wettbewerb zu beteiligen: „Der Ceres Award bietet nicht nur eine gute Plattform, sich innerhalb des Berufsstandes zu vernetzen und zu zeigen, wie innovativ wir sind, sondern es ist auch aufregend und macht Spaß daran teilzunehmen – das habe ich 2016 selbst erlebt. Viele Preisträger kamen in den zurückliegenden Jahren aus Niedersachsen – ich drücke auch für diese neue Runde wieder kräftig die Daumen!“

Alle Informationen zur Bewerbung für den Ceres Award 2025 sind HIER zu finden. Die Preisverleihung findet im Herbst in Berlin statt.

20.02.2025
Gut ausgebildet in die Zukunft

Ausbildertagungen an der BBS Rotenburg und der BBS Verden

Kürzlich fanden an der BBS Rotenburg und der BBS Verden die Ausbildertagungen für den Bereich Landwirtschaft statt. Norbert Kaufmann, Studiendirektor der BBS Rotenburg, machte bei seiner Begrüßung deutlich: „Wir brauchen gut ausgebildete Landwirte, die bereit sind, innovative Ansätze zu verfolgen und Verantwortung zu übernehmen.“ Dabei sei es essenziell, die Auszubildenden nicht nur fachlich und praktisch, sondern auch persönlich zu begleiten. Christian Intemann, Kreislandwirt in Rotenburg und Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbandes Rotenburg-Verden, hob die Wichtigkeit der Ausbildertagungen hervor und dankte insbesondere Constanze Wellenbrock und Sören Wilkening, die als Ausbildungsberaterin und Ausbildungsberater bei der Landwirtschaftskammer tätig sind, sowie den Lehrkräften für ihr außerordentliches Engagement.

Wellenbrock und Wilkening informierten die landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe über den aktuellen Stand der Ausbildung in den Agrarberufen. „Auch wenn die Gesamtanzahl der Auszubildenden in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren leicht gesunken ist, haben wir im Vergleich zu anderen Branchen mit 2.335 Auszubildenden in Niedersachsen im Jahr 2024/2025 immer noch sehr gute Zahlen“, betonte Wilkening. Bei genauerem Blick zeigte sich, dass die Bezirksstelle Bremervörde, zu der auch die Berufsschulen in Rotenburg und Verden gehören, mit 429 Auszubildenden mit Abstand den meisten landwirtschaftlichen Nachwuchs ausbildet. Insbesondere die BBS Rotenburg ist als Ausbildungshochburg bekannt und wird von vielen Schülerinnen und Schülern aus anderen Landkreisen besucht. Aktuell werden 135 Auszubildende der Landwirtschaft an der BBS Rotenburg und 46 landwirtschaftliche Auszubildende an der BBS Verden geschult. Ein erfreulicher Trend ist zudem, dass sich auch immer mehr weibliche Auszubildende für den Beruf der Landwirtin entscheiden.

Die landwirtschaftliche Ausbildung hat einen hohen Stellenwert für den Agrarbereich, da sie eine zentrale Säule bildet, um die Branche sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich zukunftsfähig zu gestalten und die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung zu stellen. Die Anforderungen an den Branchennachwuchs sind hoch, denn heutzutage müssen die Landwirtinnen und Landwirte zunehmend Allroundtalente sein. Nicht nur das vielfältige Fachwissen, der Umgang mit immer neuen Technologien sowie ein betriebswirtschaftliches Verständnis sind gefragt, auch der Umgang mit klimatischen Veränderungen und gesellschaftlichen sowie politischen Anforderungen rückt stetig weiter in den Fokus. So herausfordernd der Beruf auch sein mag, so viele positive Aspekte bringt er gleichzeitig mit sich: Neben einem spannenden und unglaublich abwechslungsreichen Arbeitsalltag wählt man hiermit auch einen sehr bedeutungsvollen Beruf, der nicht nur eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln darstellt, sondern auch in den Bereichen Energieversorgung sowie Klima- und Artenschutz maßgebliche Potenziale birgt. Landwirtinnen und Landwirte sind damit echte Problemlöser, die nicht lang schnacken, sondern es selbst anpacken! Der Tatendrang und das lösungsorientierte Handeln spiegeln sich auch in der täglichen Arbeit auf den Betrieben wider. Das selbstständige Arbeiten ermöglicht zudem eine hohe Unabhängigkeit und Flexibilität im Arbeitsalltag.

Früh übt sich: Am 3. April 2025 öffnen wieder viele landwirtschaftliche Betriebe anlässlich des Zukunftstags ihre Hoftore für interessierte Schülerinnen und Schüler. Ein möglicher erster Anknüpfungspunkt für die berufliche Zukunft im Traumjob Landwirtin oder Landwirt. Wer selbst einen Schüler oder eine Schülerin aufnehmen möchte oder aber selbst den Zukunftstag auf einem landwirtschaftlichen Betrieb verbringen möchte, kann sich gerne bei Silke Aswald melden: Per Telefon unter 0162-4177151 oder per E-Mail unter aswald@landvolk-row-ver.de.

Aktuelles aus dem Landesverband

02.04.2025
Dänische Schweinefleischexporte steigen wieder
Schwein

(AMI) Nach einem Rückgang der Schweinefleischexporte aus Dänemark 2023 stiegen diese im Folgejahr um 5 % auf rund 1,3 Mio. Tonnen. Deutschland wurde größter Abnehmer, während die Exporte nach China um 6 % sanken. Über die Hälfte der Ausfuhren gingen in die EU, wobei die innereuropäischen Lieferungen um über 10 % stiegen. Der Anstieg der Exporte hängt mit dem gewachsenen Schweinebestand zusammen, der nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023, im Jahr 2024 wieder stieg. Dies führte zu höheren Schlachtzahlen und einer gesteigerten Produktion.

02.04.2025
Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleisch stagniert
Schwein

(BLE) Der Pro-Kopf-Fleischverzehr in Deutschland lag 2024 bei 53,2 kg und damit leicht über den Vorjahreswerten. Schweinefleisch liegt mit 28,4 kg pro Kopf immer noch auf Platz eins. Im Vergleich zu 2023 ging der Verzehr allerdings um 100 g zurück. Die Nettofleischproduktion in Deutschland ist erstmals seit langer Zeit wieder gestiegen, was zu erschwinglicheren Preisen beitrug. Sie wuchs um 1,4 % auf 7,3 Mio. Tonnen. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Nettoerzeugung von Schweinefleisch, die um 1,9 % zunahm. Da die gesamte heimische Fleischerzeugung im Jahr 2024 stärker anstieg als der Verbrauch, erhöhte sich auch der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch insgesamt von 119,5 % im Jahr 2023 auf 120,5 %. Beim Schweinefleisch konnte der Inlandsbedarf zu 134,6 % gedeckt werden. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei besonders gefragten Teilstücken wie Filet oder Kotelett oft unter diesem Durchschnitt. Den vollständigen Jahresbericht finden Sie unter: www.bmel-statistik.de/fleisch

02.04.2025
ASP: Letztes Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben
Schwein

Seit einem Jahr gab es im Kerngebiet 6 des Landkreises Spree-Neiße keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Daher wurde das letzte der elf ursprünglichen Kerngebiete in Brandenburg aufgehoben. Der letzte ASP-Ausbruch bei Schwarzwild in diesem Gebiet wurde am 29. März 2024 nachgewiesen. Durch erfolgreiche Maßnahmen konnten das Kerngebiet und die umliegende Weiße Zone per Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben werden, wodurch die bisherigen Nutzungsbeschränkungen, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft entfallen. Zur Überwachung der ASP-Freiheit werden weiterhin Fallwildsuche und Schwarzwildreduktion im Bereich des ehemaligen Kerngebietes 6 durchgeführt. 

In Brandenburg bestehen nun nur noch die von der EU vorgeschriebenen Sperrzonen I und II. Die Sperrzone II ist derzeit, abgesehen vom Schutzkorridor, nur in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark vorhanden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze bleibt essenziell, um infizierte Wildschweine fernzuhalten und den Bekämpfungserfolg zu sichern. Geschlossene Tore an Schutzzäunen sind dabei besonders wichtig.

02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Schwein

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.

02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben
Milch und Rind

Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention

L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.

Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.

Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.

Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html

28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung
Milch und Rind

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.

28.03.2025
Internationaler Getreidemarkt blickt erneut zum Schwarzen Meer
Pflanzen

Die jüngsten Entwicklungen am Schwarzen Meer setzten die internationalen Weizenkurse unter Druck; Der US-Präsident fordert Friedensverhandlungen.

(AMI) In Paris können die Weizenkurse an den Kursgewinnen der vorigen zwei Wochen nicht anknüpfen. Am 27.03.2025 schloss der Fronttermin Mai 25 bei 218,25 EUR/t und verlor gegenüber Vorwoche 8,50 EUR/t an Wert. Der September 25-Kontrakt büßte sogar 9,50 EUR/t ein.

Insbesondere die Aussicht auf einen Waffenstillstand in der Schwarzmeerregion übte Druck auf die Notierungen aus. Die USA hatten zu Beginn der laufenden Handelswoche ein Abkommen mit Russland und der Ukraine angekündigt, das zum Schutz der Schifffahrt über das Schwarze Meer dient und Angriffe der beiden Länder auf Energieanlagen unterbinden soll. Das würde die Exporte über See deutlich vereinfachen und die Exportversicherungen senken. Zwar haben sich die Getreideexporte über das Schwarze Meer auch nach dem Ende des Getreideabkommens deutlich zugenommen, die Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion dürfte mit den neuen Abkommen aber nochmals zunehmen. Noch sind sich beide Kriegsparteien nicht einig und die Forderungen an die Westmächte groß. Marktteilnehmer sehen aktuell aber kaum Möglichkeiten, den bereits wieder gut funktionierenden Seehandel anzukurbeln und den Forderungen Russlands nachzukommen, was den Pariser Weizenkurse jüngst wieder Auftrieb verlieh.

Marokko, nach Nigeria wichtigste Weizendestination der EU wird sein aktuelles Subventionsprogramm für Weichweizenimporte bis Dezember 25 verlängern. Das von Dürre geplagte Land wird auch das komplette Kalenderjahr auf Weizeneinfuhren angewiesen sein. Das lässt EU-Exporthoffnung aufleben und stützt daher die Kurse. Insgesamt exportierte die EU nach Angaben der EU-Kommission im bisherigen Wirtschaftsjahr bis zum 23.03.25 rund 15,46 Mio. t Weichweizen, verglichen mit 23,75 Mio. t im Vorjahreszeitraum. Marokko war im März Hauptexportziel für EU-Weizen, sowohl aus Deutschland mit drei Schiffen zu jeweils 30.000 t und aus Frankreich mit 200.000 t.

28.03.2025
Preisrückgang bei deutschem Brotgetreide setzt sich fort
Pflanzen

Die Schwäche der Weizenkurse sickert nur langsam in den Kassamarkt ein und wird nicht in Gänze umgesetzt. Das optimistische Hoch zu Beginn der Berichtswoche spiegelt sich noch in einigen Erzeugerpreismeldungen wider, konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen.

(AMI) Mit einem Minus von 5,25 EUR/t auf den Fronttermin und über 7 EUR/t für die Ernte 25 setzt Paris nach kurzer Atempause seinen Abwärtstrend fort und touchiert erneut die Linie von 220 EUR/t. Während die Schwäche vor 14 Tagen noch für große Verunsicherung gesorgt hatte, wird der neuerliche Kursrückgang eher mit Achselzucken begleitet. Außerdem finden die kräftigeren Kursbewegungen weiterhin keinen Widerhall in den Kassapreisen, die sich deutlich weniger bewegen. Der Kassamarkt ist knapp versorgt, die Hofläger leeren sich und sofern Verarbeiter Partien benötigen, sind zumeist auch Qualitätsaufschläge durchsetzbar. Der Brotgetreidemarkt bleibt dabei aber weiterhin von deutlich geringeren Umsätzen geprägt als der Futtergetreidemarkt.

Die Großhandelspreise franko verlieren zur Vorwoche für prompten Brotweizen bis zu 2 EUR/t auf 235 EUR/t franko Niederrhein oder 228 EUR/t franko Hamburg. Dort gibt Qualitätsweizen um 3 auf 247 EUR/t nach. Die Gebote für prompten Brotroggen franko Niederrhein werden in der 13. KW um 4 auf 208 EUR/t zurückgenommen. Braugerste wird aktuell nicht besprochen, selbst Kontraktware soll derzeit vereinzelt nicht abgerufen werden. Kaufideen, die in der Vorwoche noch bei 250 EUR/t franko Oberrhein lagen, sind jetzt nicht mehr zu hören. Die Briefkurse für Lieferungen bis Juni 25 sind unverändert bei 256 EUR/t. Gleichzeitig hat sich das Preisniveau der Ernte 25 gesenkt. Mit 273-275 EUR/t werden für Lieferungen an Oktober 25 rund 2-4 EUR/t weniger genannt als in der Vorwoche. Vor einem Jahr gab es nur Kaufinteresse für 287 EUR/t. Am 27.03.2023 wurde mit 338 EUR/t offeriert.

Die Erzeugerpreise für prompte, alterntige Brot- und Industriegetreide entwickeln sich in der 13. KW uneinheitlich. Das kann die Umsätze nicht ankurbeln. Die Gebote für Elite- und Qualitätsweizen sowie Braugerste geben erneut nach, während Brotweizen und -roggen etwas zulegen können. Das gleiche gilt auch für die Vorkontraktpreise, wobei für Elite- und Qualitätsweizen sowie für Braugerste die Preise ex Ernte noch über den spot-Preisen liegen. Insbesondere weil für Qualitätsweizen ex Ernte mit knapp 220 EUR/t fast 2 EUR/t mehr bewilligt werden als in der Vorwoche und damit gut 10 EUR/t mehr als vor einem Jahr. Bei diesem Preisverhältnis würde sich Überlagerung noch lohnen, bei allen anderen nicht. Denn die Brotweizenpreise beider Ernten driften weiter auseinander. Wurde Anfang des Monats Brotweizen ex Ernte sogar noch fast 1 Euro/t über alterntiger Ware bewertet, kostete diese aktuell gut 3 EUR/t weniger, zumal die Vorkontraktpreise zur Vorwoche etwas nachgegeben haben. Erzeuger schließen daher momentan kaum Vorkontrakte ab, da ihnen die Gebote zu niedrig sind, auch wenn 10 EUR/t mehr geboten werden als vor einem Jahr.