Gutachten für Widersprüche oft fachlich unzureichend – Infoveranstaltung
Das LBEG hat uns informiert, dass viele eingereichte Gutachten für einen Widerspruch zur Einstufung in die GLÖZ 2 Kulisse (kohlenstoffreiche Böden nach GAPKondV) nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen und daher als nicht ausreichend begründet abgelehnt werden mussten.
Momentan gibt es Büros, die Gutachten für Widersprüche zur Einstufung in die GLÖZ 2- Kulisse anbieten, die nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen. Teilweise lag dies daran, dass durch Landwirtinnen und Landwirte Aufträge vergeben wurden, in denen lediglich überprüft werden sollte, ob es sich um Moorböden handelt. Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff „Moorboden“. Daher haben die Sachverständigen in diesen Fällen ihren Auftrag korrekt erfüllt, wenn sie mit einer anderen Definition gearbeitet haben. Für einen erfolgsversprechenden Widerspruch ist es notwendig, dass überprüft wird, ob ein kohlenstoffreicher Boden nach GAPKondV vorliegt.
Seit dem 01.01.2024 unterliegen landwirtschaftlich genutzte Flächen in Feuchtgebieten und Mooren mit mindestens 7,5 Prozent organischem Bodenkohlenstoffgehalt oder mindestens 15 % organischer Bodensubstanz in einer horizontalen oder schräg gestellten Bodenschicht von 10 cm Mächtigkeit innerhalb der oberen 40 cm des Profils nach § 11 Abs. 2 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) den Bewirtschaftungsbeschränkungen nach § 10 Abs. 1 GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG).
Wir weisen daher alle Mitglieder darauf hin, dass beauftragte Gutachten zwingend überprüfen müssen, ob es sich um Boden handelt, der die Definition nach GAPKondV erfüllt oder nicht erfüllt. Außerdem müssen zwingend alle Hinweise der LWK eingehalten werden, welche HIER zu finden sind.
Diese Anforderungen müssen zwingend auch in der schriftlichen Beauftragung an Sachverständige stehen, damit Landwirtinnen und Landwirte ihr Geld zurückfordern können, wenn das Gutachten als unzureichend vom LBEG abgelehnt wird.
Außerdem wird es laut LWK für die nächste Widerspruchsfrist möglicherweise nochmal leicht geänderte Anforderungen für den Widerspruch geben. Insofern ist es für Betriebe, die keinen zwingenden Grund haben, schnellstmöglich aus der Kulisse zu kommen, sinnvoll, mit der Beauftragung von Sachverständigen erstmal noch ein paar Wochen abzuwarten.
Digitale Informationsveranstaltung:
Für unsere Mitglieder besteht die Möglichkeit, an einer digitalen Informationsveranstaltung zum Thema „Antrag auf Überprüfung der (Nicht-) Zuordnung zur GLÖZ 2-Kulisse“ mit dem Referenten Dr. Nico Herrmann, zuständiger Referatsleiter im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), teilzunehmen.
WANN: Donnerstag, den 21.11.2024 um 19.30 Uhr
ANMELDUNG: bis zum 20.11.2024 um 12 Uhr bei Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 // Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de