Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

04.04.2025
Geflügelpest in Sachsen-Anhalt
Geflügel

Am 28. März wurde in Kemberg, Ortsteil Gaditz (Landkreis Wittenberg), der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Elterntierbetrieb für Hühner mit 28.000 Tieren, in dem am 27.März vermehrt Tierverluste aufgefallen waren. Der Landkreis Wittenberg hat rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen Gebieten wurde eine Stallpflicht angeordnet.

In Niedersachen haben die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim die wegen der Geflügelgrippe erhobenen Schutz- und Überwachsungszonen aufgehoben.

04.04.2025
England: Erstmals H5N1 bei Schaf nachgewiesen
Geflügel

(FLI) Am 24. März bestätigte das britische Landwirtschaftsministerium eine HPAIV H5N1-Infektion bei einem Mutterschaf in Yorkshire. Das Tier, Teil eines Betriebs mit Geflügelpest-Ausbruch, zeigte nur Anzeichen von Mastitis und wurde in der Milch positiv auf Geflügelpest getestet und eingeschläfert. Alle anderen Schafe wurden negativ beprobt. Es handelt sich um den ersten bekannten HPAIV H5N1-Fall bei einem Wiederkäuer in Europa. Der Fall zeigt, das bei hohem H5N1-Virusdruck Einzelinfektionen bei anderen Tierarten möglich sind. Daher sollten diese bei Kontakt zu infiziertem Geflügel in die Ausbruchsuntersuchungen mit einbezogen werden. Der Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts Prof. Dr. Martin Beer stellte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk aber fest, dass dieser Einzelfall die Situation in Europa nicht geändert hat, da eine solche Infektion bereits als Möglichkeit bekannt war. Es gibt keine Hinweise auf eine größere Ausbreitung oder eine Betroffenheit von tierischen Produkten.

02.04.2025
Dänische Schweinefleischexporte steigen wieder
Schwein

(AMI) Nach einem Rückgang der Schweinefleischexporte aus Dänemark 2023 stiegen diese im Folgejahr um 5 % auf rund 1,3 Mio. Tonnen. Deutschland wurde größter Abnehmer, während die Exporte nach China um 6 % sanken. Über die Hälfte der Ausfuhren gingen in die EU, wobei die innereuropäischen Lieferungen um über 10 % stiegen. Der Anstieg der Exporte hängt mit dem gewachsenen Schweinebestand zusammen, der nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023, im Jahr 2024 wieder stieg. Dies führte zu höheren Schlachtzahlen und einer gesteigerten Produktion.

02.04.2025
Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleisch stagniert
Schwein

(BLE) Der Pro-Kopf-Fleischverzehr in Deutschland lag 2024 bei 53,2 kg und damit leicht über den Vorjahreswerten. Schweinefleisch liegt mit 28,4 kg pro Kopf immer noch auf Platz eins. Im Vergleich zu 2023 ging der Verzehr allerdings um 100 g zurück. Die Nettofleischproduktion in Deutschland ist erstmals seit langer Zeit wieder gestiegen, was zu erschwinglicheren Preisen beitrug. Sie wuchs um 1,4 % auf 7,3 Mio. Tonnen. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Nettoerzeugung von Schweinefleisch, die um 1,9 % zunahm. Da die gesamte heimische Fleischerzeugung im Jahr 2024 stärker anstieg als der Verbrauch, erhöhte sich auch der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch insgesamt von 119,5 % im Jahr 2023 auf 120,5 %. Beim Schweinefleisch konnte der Inlandsbedarf zu 134,6 % gedeckt werden. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei besonders gefragten Teilstücken wie Filet oder Kotelett oft unter diesem Durchschnitt. Den vollständigen Jahresbericht finden Sie unter: www.bmel-statistik.de/fleisch

02.04.2025
ASP: Letztes Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben
Schwein

Seit einem Jahr gab es im Kerngebiet 6 des Landkreises Spree-Neiße keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Daher wurde das letzte der elf ursprünglichen Kerngebiete in Brandenburg aufgehoben. Der letzte ASP-Ausbruch bei Schwarzwild in diesem Gebiet wurde am 29. März 2024 nachgewiesen. Durch erfolgreiche Maßnahmen konnten das Kerngebiet und die umliegende Weiße Zone per Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben werden, wodurch die bisherigen Nutzungsbeschränkungen, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft entfallen. Zur Überwachung der ASP-Freiheit werden weiterhin Fallwildsuche und Schwarzwildreduktion im Bereich des ehemaligen Kerngebietes 6 durchgeführt. 

In Brandenburg bestehen nun nur noch die von der EU vorgeschriebenen Sperrzonen I und II. Die Sperrzone II ist derzeit, abgesehen vom Schutzkorridor, nur in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark vorhanden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze bleibt essenziell, um infizierte Wildschweine fernzuhalten und den Bekämpfungserfolg zu sichern. Geschlossene Tore an Schutzzäunen sind dabei besonders wichtig.

02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Schwein

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.

02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben
Milch und Rind

Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention

L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.

Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.

Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.

Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html

28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung
Milch und Rind

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.