Mi, 02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.