Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 28.03.2025

Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.

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