Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

26.06.2024
Verhandlungen zum Schweinefleisch-Export trotz Anti-Dumping
Schwein

(AgE) Die Verhandlungen über den Export von deutschem Schweinefleisch nach China werden trotz des angekündigten Anti-Dumping-Verfahrens fortgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) betonte, dass ein solches Verfahren die Wiedereröffnung des chinesischen Marktes nicht grundsätzlich ausschließe. Ziel ist es, den Export aus ASP-freien Regionen, der seit 2020 gestoppt ist, wiederherzustellen. Eine Marktöffnung erfordert die Einhaltung technischer ASP-Maßnahmen und hat auch eine politische Dimension. Die Auswirkungen des Anti-Dumping-Verfahrens und möglicher Zölle sind unklar. Mitte Juni leitete China eine Untersuchung gegen vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen durch europäische Schweinefleischexporte ein. Die EU-Kommission wies die Vorwürfe zurück und vermutet eine Reaktion Chinas auf angedrohte EU-Strafzölle gegen chinesische Elektro-Autoimporte.

21.06.2024
Änderung des Tierschutzgesetzes enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote
Geflügel

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied weist erneut auf die weitreichenden Verschärfungen für die Tierhalter durch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hin. „Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote, die dringend nachgebessert werden müssen! Vor allem die Vorgaben zur Schweinehaltung führen zu weniger Tierschutz und zu mehr Bürokratie“, so Rukwied.

„Die Tierhalter sind bereit zur Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes. Dazu brauchen sie aber praktikable Regelungen im europäischen Gleichklang und keine nationalen Alleingänge, die nur die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zum Ziel haben.“ Der Deutsche Bauernverband erwartet in diesem Sinne ein deutliches Zeichen vom Bundesrat, wenn den Bundesländern etwas an einer Zukunft der Tierhaltung zur Stärkung und Stabilisierung des ländlichen Raumes gelegen ist.

21.06.2024
BVMG: Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung
Geflügel

Die im Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V. (BVMG) etablierte Arbeitsgruppe „Geflügelschlachtung“ hat die Hygieneleitlinie „Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung“ entwickelt. Diese Leitlinie richtet sich an Geflügelbetriebe, die jährlich weniger als 10.000 Stück Geflügel an der eigenen Hofstelle schlachten und vermarkten möchten. Sie bietet umfassende Unterstützung bei der Planung für die Betriebe und dient den Geflügelhaltern als Orientierungshilfe bei der Entscheidung, ob sie das „Projekt eigene Hofschlachtung“ überhaupt angehen sollten. Die Leitlinie wurde über ein mehrjähriges Verfahren mit allen Bundesländern abgestimmt, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft und über den Lebensmittelverband Deutschland e. V. in Brüssel zur Notifizierung eingereicht. Das Anerkennungsverfahren wurde im April 2023 abgeschlossen.

21.06.2024
Geflügelpest: Keine Hinweise auf H5N1-Infektionen bei Milchkühen außerhalb der USA
Geflügel

(FLI) Derzeit führt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektionsstudie zur Empfänglichkeit von Milchkühen für hochpathogenes aviäres Influenzavirus H5N1 durch. Als erstes Zwischenergebnis konnte sich sowohl das US-Isolat, als auch ein aktuelles H5N1-Virus aus einem Wildvogel aus Deutschland im Euter sehr gut vermehren. Milchkühe zeigten nach der direkten Infektion über die Zitzen in beiden Fällen eindeutige Krankheitssymptome wie starken Milchrückgang, Veränderung der Milchkonsistenz und Fieber. Die direkte Infektion des Euters durch das Virus scheint von besonderer Bedeutung zu sein. Welche genauen Umstände zu dem bisher einzigen Infektionsgeschehen in den USA führten ist nach wie vor unklar.

Die Risikoeinschätzung des FLI zur Geflügelpest inklusive empfohlener Maßnahmen ändert sich durch das Zwischenergebnis nicht. Das Risiko des Eintrags in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe wird weiterhin als sehr gering eingeschätzt. Dennoch wird eine erhöhte Aufmerksamkeit empfohlen und insbesondere bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen sollte bei der Untersuchung auch HPAIV H5 berücksichtigt werden.

21.06.2024
Eierimporte aus der Ukraine: Zölle bald wieder aktiv
Geflügel

(AgE) Die „Notbremse“ im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine ist erstmals in Kraft getreten. Konkret geht es um Hafer. Das bedeutet, dass für betroffene Erzeugnisse wieder Zölle erhoben werden. Erstmals hat die Europäische Kommission die am 6. Juni in Kraft getretene „Notbremse“ aktiviert, um Agrareinfuhren aus der Ukraine zu begrenzen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf Anfrage von AGRA Europe die Gerüchte, dass auch die maximal zulässige Einfuhr ukrainischer Eier vor wenigen Tagen erreicht wurde. Aktuell arbeite die Behörde an einer entsprechenden Verordnung. Sobald die zulässigen Einfuhrmengen für Güter überschritten sind, hat die Brüsseler Behörde 14 Tage Zeit, um über eine Durchführungsverordnung die Notbremse für das Produkt – in diesem Fall Eier – zu aktivieren.

21.06.2024
Information des LAVES zur bevorstehenden Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Niedersachsen: Mitteilung der Haltungsformen bis 1. August 2024 über Online-Portal des LAVES ab Anfang Juli möglich
Schwein

Das LAVES hat die Verbände über das in Niedersachsen ab Anfang Juli vorgesehene Verfahren zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) informiert. Die Kennzeichnungspflicht gemäß des TierHaltKennzG gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt.

Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind ab Anfang Juli aufgefordert, bis zum 01. August 2024 ihre Meldeverpflichtungen zum neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichen dem LAVES als in Niedersachsen zuständiger Behörde mitzuteilen. Sie erhalten daraufhin innerhalb von zwei Monaten nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise eine Kennnummer, welche die Haltungsform belegt. Diese Kennnummer dient ab 01.08.2025 als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.

Das LAVES arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck daran, den Tierhaltern zur Arbeitserleichterung bis Anfang Juli ein elektronisches Mitteilungsportal zur Verfügung zu stellen, sodass dann innerhalb von vier Wochen die Meldung erfolgen kann.

Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, sodass seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden. Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind in dem Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenfalls hochzuladen.

Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen anzugeben, in der die Mastschweine gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/

bzw.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-allgemeines-233077.html

Hier stehen bereits viele Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zur Verfügung und ab Anfang Juli 2024 auch das elektronische Mitteilungsportal, um der Meldepflicht bis zum 01.08.2024 nachkommen zu können.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen stehen dem LAVES keine Adressdaten von den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern zur Verfügung, sodass diese nicht direkt angeschrieben werden können!

Anmerkungen:

Die Bundesländer haben (zu) lange Zeit über die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bisher ergebnislos debattiert. Ursprünglich von einigen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen einmal angedachte schlanke Lösungen über die Beauftragung bereits vorhandener Organisationen wie z. B. die ITW bzw. QS wurden aufgrund rechtlicher Bedenken anderer Bundesländer wieder verworfen. In vielen Bundesländern ist bis jetzt noch gar nicht festgelegt, welche Behörde dort jeweils zuständig sein soll.

Niedersachsen ist nun das erste Bundesland, das den Mastschweinehaltern Anfang Juli ein Online-Verfahren zur Erfüllung der Meldeverpflichtung anbietet. Allerdings ist die verbleibende Zeit angesichts der bevorstehenden Arbeitsbelastung zur Ernte in den Betrieben sicherlich knapp.

Wie die Umsetzung in der Schlacht- und Verarbeitungsstufe sowie im Lebensmitteleinzelhandel ab 01. August 2025 erfolgen kann, ist derzeit noch völlig offen. Dann wird sich zeigen, ob das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eine praxisgerechte Lösung für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung darstellt oder ob es zu einem „Rohrkrepierer“ wird. Letzteres befürchten nicht nur die Verbände, sondern auch 10 Landesagrarminister, die dies Bundesminister Özdemir Mitte Mai in einem gemeinsamen Brief mitgeteilt haben.

(21.06.2024)

21.06.2024
Matif: Auf der Nordhalbkugel beginnt Weizenernte
Pflanzen

In viele Regionen der nördlichen Hemisphäre ertönte jüngst der Startschuss der Erntearbeiten von Weichweizen. Das drückte die Pariser Getreidekurse.

Die Abwärtsbewegung der Pariser Weizennotierungen hält an. Am 19.06.2024 schloss der Fronttermin September 24 bei 230,50 EUR/t, auf Wochensicht ein Rückgang um 9,50 EUR/t. Zwischenzeitlich lag der Kurs mit 229 EUR/t so niedrig wie seit dem 08.05.2024 nicht mehr. Folgetermine der kommenden Ernte verfehlen das Vorwochenniveau hingegen um bis zu 9,25 EUR/t.
Bei Mais fällt das Minus geringer aus. Der Fronttermin August 24 schloss jüngst bei 210 EUR/t und liegt damit 4,75 EUR/t unter Vorwoche. Spätere Kontrakte der Ernte 24 geben um bis zu 4,50 EUR/t nach.
Die so langsam angelaufene Weichweizenernte auf der Nordhalbkugel drückt die Pariser Notierungen. In den USA schreitet die Weizenernte rasch voran, während in der Schwarzmeerregion jüngst der Startschuss der Erntearbeiten fiel. Auch im Süden Europas begannen jüngst die Erntearbeiten. Marktteilnehmer vermuten, dass rumänische Erzeuger nach ergiebigen Niederschlägen im Frühjahr eine Rekordernte von 10,45 Mio. t einfahren könnten. Diese würde sogar das Rekordergebnis von 2019 mit 10,28 Mio. t und des Vorjahres mit 10,14 Mio. t übertreffen. Eine rumänische Rekordernte an Weizen könnte wiederum den erwarteten Rückgang der EU-Produktion in Grenzen halten, nachdem übermäßige Niederschläge in großen EU-Erzeugerländern wie Frankreich und Deutschland die Aussaat und Entwicklung der Kulturen unterbrochen bzw. beschädigt hatten. (Quelle: AMI)

21.06.2024
Abwärtstrend der Vorwoche bestätigt sich beim Brotgetreide
Pflanzen

Geringe Umsätze sowohl mit alterntigen Partien als auch mit Kontrakten ex Ernte haben den schwachen Terminkursen nichts entgegenzusetzen.

Auch wenn am 19.06.24 der Kursrückgang eine Pause einlegte, der Abwärtstrend ist noch nicht nachhaltig beendet. Paris verlor knapp 10 EUR/t zur Vorwoche und die Kassapreise glitten mit abwärts. Zusätzlich schwächte das äußerst geringe Handelsinteresse. Immer wieder werden alterntige Partien platziert, können bei ausbleibendem Kaufinteresse aber nur mit deutlichen Preiszugeständnissen abgegeben werden. Das wird bei Braugerste besonders deutlich. Regional brachen die Meldungen um bis zu 44 EUR/t ein, sodass im Bundesdurchschnitt mit 264,65 EUR/t alterntige Braugerste frei Erfasserlager 15,30 EUR/t unter Vorwochenlinie tendiert. Die Verkaufsideen franko Oberrhein sind sogar um 20 auf 350 EUR/t gesenkt worden, ohne jedoch irgendein Kaufinteresse wecken zu können. Anders sieht es da für Ware zur Lieferung ab Oktober aus. Die Unsicherheit hinsichtlich der Qualität der Ernte 24 wächst mit jedem Regentag und der nicht enden wollenden Aussicht auf unbeständige Wetterlage. Daher zeichnet sich erstes Kaufinteresse ab, dass 295 EUR/t bietet, 13 EUR/t weniger als die Offerten und damit vorerst eine unüberwindbare Differenz. Vor einem Jahr lagen die Gebote zur Lieferung ab Oktober bei 330 EUR/t, auch für die Ernte 24.
Brotweizen frei Erfasserlager zur prompten Lieferung wird in der 25. KW mit 185,50 EUR/t bewertet und damit knapp 7 EUR/t unter Vorwochenlinie. Partien der Ernte 24 kosteten 195 EUR/t, was sogar knapp 14 EUR/t weniger war als zuvor. Auf Großhandelsstufe sind die Brotweizenpreise für vordere Ware auf 214-216 EUR7t um 10 EUR/t im Gleichklang mit Paris abgesackt. Partien zur Lieferung im September werden franko Niederrhein mit 234 EUR/t rund 12 EUR/t niedriger bewertet.
Brotroggen verzeichnet aktuell keinen Markt, wird anscheinend nicht einmal mehr besprochen. Mit 193 EUR/t werden franko Niederrhein 7 EUR/t weniger genannt als vor eine Woche. Auf Erzeugerstufe werden für prompte Partien zumeist nominelle 152 EUR/t genannt, 6 EUR/t weniger als in der Vorwoche. Neuerntige wird Brotroggen mit 160 EUR/t bewertet, 13 EUR/t weniger als zuvor. (Quelle: AMI)