Mi, 02.07.2025
Antibiotikadaten: Vollständigkeit bis 1. August prüfen
Am 1. August 2025 wird der Therapieindex im QS-System neu berechnet. Dafür müssen alle Monitoringdaten (Belege oder Nullmeldungen) für das 1. Halbjahr 2025 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank vorliegen. Fehlen Daten, droht ab dem 8. August der Entzug der QS-Lieferberechtigung. Wurden im 1. Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt, ist eine Nullmeldung verpflichtend. Diese kann vom Tierhalter, Tierarzt oder Bündler eingetragen oder aber auch automatisch an die staatliche HIT-Datenbank übermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine gültige Tierhaltererklärung in HIT. Letzter Termin zur Eingabe ist der 13. Juli 2025.