Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 24.03.2023

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Österreich

In Österreich wird nun die Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in Großküchen und Kantinen verpflichtend vorgeschrieben. Laut der Verordnung müssen folgende Einzelspeisen oder in Gerichten verkochte Lebensmittel transparent und klar gekennzeichnet sein:

– Ei und Eiprodukte, wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei,

– Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild, wobei das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet sein muss. 

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