Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 25.11.2022

BMEL soll Auslegung der Transport-VO prüfen

Nur einen Monat vor Inkrafttreten der Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage sind wichtige Fragen zur Auslegung der Tierschutztransport-VO unklar. Da das angehobene Transportalter nur für den innerstaatlichen Transport gilt, jedoch nicht für Transit und Export, ist die Abgrenzung bedeutend: Gilt z.B. beim Zielort im Ausland der Kälbertransport zur Sammelstelle noch als innerstaatlicher Transport? Auf Nachfrage der LBV haben einige Bundesländer das BMEL um einheitliche Auslegung der beschlossenen Regelungen gebeten.

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