Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 25.03.2026

Lieferschwierigkeiten bei Schweineohrmarken

Das ML hat die Verbände und die Veterinärämter darüber informiert, dass seit etwa Mitte/Ende Januar 2026 Schwierigkeiten bei der Auslieferung der Ohrmarken für Schweine an niedersächsische Betriebe bestehen. Aus diesem Grund können Tierhalterinnen und Tierhalter u. U. aktuell nicht (rechtzeitig) ihrer Kennzeichnungspflicht gem. § 39 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung nachkommen. Demnach sind Schweine spätestens mit dem Absetzen mit einer Ohrmarke zu kennzeichnen.

Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht muss die Kennzeichnung der Schweine im Geburtsbetrieb oder im letzten Betrieb der Lieferkette, wenn die Tiere in einen Betrieb außerhalb der Lieferkette verbracht werden, durchgeführt werden. Können Schweine aufgrund der Lieferschwierigkeiten aktuell nicht (rechtzeitig) gekennzeichnet werden, sollte gemäß der Hinweise des ML auf die Einhaltung bestimmter Lieferketten geachtet werden, um eine Rückverfolgbarkeit der Tiere sicherstellen zu können.

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