Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 18.03.2026

Schadnagerbekämpfung: Anpassungen im Überblick

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 2. Dezember 2024 werden die Regeln für den Einsatz von Rodentiziden und die Dauerbeköderung derzeit grundlegend überarbeitet. Der bisher ausreichende Pflanzenschutz‑Sachkundenachweis wird nicht mehr anerkannt und bis spätestens 28. Juli 2027 ist eine eigene Sachkunde speziell für Biozid-Produkte notwendig. Um diesen neuen Nachweis zu erwerben, sieht der, ebenfalls neue Entwurf der Technischen Regel TRGS 541, ca. 42 Lerneinheiten vor. Der DBVhält diesen Umfang für landwirtschaftliche Betriebe für unverhältnismäßig.

Zusätzlich plant die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin ein Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung ab 1. Juli 2026. Rodentizide dürften dann nur noch nach Befallsnachweis eingesetzt werden, verbunden mit wöchentlichen Kontrollen und einer maximalen Einsatzdauer von 35 Tagen. Auf EU‑Ebene wurde ein Verbot hingegen abgelehnt; dort wird der Begriff des „qualifizierten Befallsrisikos“ weiter beraten, um Einsätze in risikobegründeten Situationen zu ermöglichen. Der DBV ist parallel auf mehreren Ebenen zu diesem Thema aktiv, um praxistaugliche Lösungen sicherzustellen und deutlich zu machen, dass die Landwirtschaft nicht mit Auflagen konfrontiert werden darf, deren Aufwand in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen steht. Wichtig für die Betriebe ist jetzt, dass Schulungen erst gebucht werden sollten, wenn die endgültigen Inhalte feststehen. Einen ausführlichen Hintergrundbericht finden Sie in dbv exklusiv.

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