Fr, 06.03.2026
Aktueller Stand GMO Artikel 148
In der gestrigen vierten Trilogrunde zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) konnten sich die drei EU-Institutionen auf einen vorläufigen Kompromiss einigen. Nach aktuellem Stand sieht der Kompromiss vor, dass schriftliche Lieferverträge zwischen Landwirten und Käufern künftig EU-weit zum Regelfall werden sollen. Welche konkreten Bestandteile diese Verträge enthalten müssen, können die einzelnen EU-Mitgliedstaaten festlegen. Ihnen steht dabei unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Opt-out zu für den sich das Landvolk in den letzten Monaten intensiv eingesetzt hat. Das bedeutet, dass die Länder selbst entscheiden können, welche Elemente (Milchpreis, die Liefermenge, Bezug zu Produktionskosten etc.) verpflichtend in den Verträgen geregelt werden müssen. Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Detailliertere Regelungen und dessen Auswirkungen werden sich in den nächsten Wochen ergeben.