Mi, 04.03.2026
Verdacht auf AK NICHT bestätigt
(ML) In der vergangenen Woche wurde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Befunde informiert, die Anlass für einen Verdacht des Ausbruchs der Aujeszkyschen Krankheit (AK) in einem niedersächsischen Schweine haltenden Betrieb ergaben. Auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 wurde folglich der AK-Verdachtsfall amtlich festgestellt. Im Zuge der unter Einbindung des Friedrich-Loeffler-Instituts durchgeführten Abklärungsuntersuchungen konnte der Verdacht jedoch ausgeräumt werden. Die Verdachtsmeldung wurde aufgehoben. Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK.
Der Vorgang wird zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass es neben der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest sowie der Maul- und Klauenseuche auch weitere, nach dem Tiergesundheitsrecht der EU gelistete und reglementierte Tierseuchen gibt, die beachtet werden müssen. Zudem weist das ML auf ein aktuelles AK-Geschehen bei gehaltenen Schweinen in Ungarn hin. Dort wurden seit dem 31.12.2025 insgesamt sieben AK-Ausbrüche in Schweine haltenden Betrieben festgestellt.
Auch vor dem Hintergrund der AK-Seroprävalenz im Schwarzwildbestand wird daher an die strikte Einhaltung der Biosicherheit appelliert. Weiterführende Informationen zu den Niedersächsischen Biosicherheitskonzepten finden Sie unter:
https://www.ndstsk.de/1347_Biosicherheitskonzept_Schweine.html
Hintergrund
(LAVES) Die Aujeszkysche Krankheit ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, bereits der Verdacht ist beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Im Vergleich zu anderen Herpesviren weist der Erreger eine hohe Überlebensfähigkeit in der Umwelt auf. So wird die Infektiosität durch die Fleischreifung nicht zerstört und in gepökeltem Fleisch bleibt das Virus bis zu 20 Tage infektiös. Auch in Urin, Mist und Boden überlebt der Erreger für einige Zeit.
Der Erreger kann durch Kontakt mit infizierten Schweinen oder mit kontaminierten Gegenständen sowie durch Lebensmittel in Schweinebestände gelangen. Infizierte Wildschweine sowie Teile dieser Tiere stellen ebenfalls eine Infektionsgefahr dar. Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion mit dem AK-Virus immer tödlich. Daher sollte der Kontakt zu Wildschweinen und die Verfütterung von rohem Fleisch oder rohen Innereien von (Wild-) Schweinen vermieden werden.
Durch strikte nationale Bekämpfungsmaßnahmen konnte die AK in Deutschland bei Hausschweinen getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland als AK-frei. Allerdings treten seit einigen Jahren in Deutschland immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen auf.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: