Fr, 06.02.2026
Bundesländer erhöhen Entschädigung bei Geflügelpest
Mit dem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag haben die Länder der Novelle des Tiergesundheitsgesetzes zugestimmt. Die Entscheidung schafft die Grundlage für höhere Entschädigungen bei Keulungen aufgrund der Geflügelpest. Die Änderung sieht vor, dass Geflügelhalter rückwirkend zum 1. Oktober 2025 anstelle von bisher 50 nun bis zu 110 Euro pro Tier erhalten. Damit sollen Halter finanziell entlastet werden, die durch die weiterhin grassierende Geflügelpest stark unter Druck stehen. Die Tierseuchenkassen müssen betroffenen Betrieben die höheren Beträge nacherstatten, sofern der tatsächliche Wert der Tiere den bisherigen Höchstsatz überstieg. Laut Bundesregierung wird nur eine geringe Mehrbelastung der Länderhaushalte erwartet; Beitragsanpassungen in den Tierseuchenkassen sind jedoch möglich.