Mi, 28.01.2026
THKG: Fristverlängerung beschlossen
(AgE) Der Bundestag hat am 15. Januar beschlossen das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Die Berichterstatter betonten, dass die zusätzliche Zeit für eine grundlegende Überarbeitung genutzt werden solle. Der DBV begrüßt die Fristverlängerung als Start zur Neuentwicklung des Gesetzes. Wesentlich sind dabei die Möglichkeiten zum Downgrading sowie eine verpflichtende Kennzeichnung auch für importierte Waren, unter Einbeziehung aller Absatzmärkte. Bestehende Systeme sollen integriert werden. Zudem ist eine deutliche Bürokratieentlastung erforderlich, etwa durch reduzierte Meldepflichten und die Nutzung bereits vorliegender Daten über etablierte wirtschaftsgetragene Systeme.