Fr, 19.12.2025
EUDR mit Vereinfachungen für Erzeugerstufe verschoben
Der DBV begrüßt die Einigung zur EUDR und die damit verbundenen Vereinfachungen. Der Start der EUDR wird auf den 30.12.2026 verschoben, für Kleinst- und Kleinbetriebe zusätzlich auf den 30.06.2027. Für Betriebe in Ländern ohne Entwaldungsrisiko: Statt Geodaten reicht künftig die Betriebsadresse, eine einmalige vereinfachte Sorgfaltserklärung pro Betrieb sowie die Schätzung der Erntemengen. Zudem entfällt die Pflicht zur Sammlung von Referenznummern entlang der Lieferkette. Die Verpflichtung der EU-Kommission bis April 2026 weitere Vereinfachungen zu prüfen, wird der DBV intensiv begleiten.