Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 24.10.2025

Risikoeinstufung für Aviäre Influenza auf hoch gesetzt – Biosicherheitsmaßnahmen jetzt besonders wichtig

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinem aktuellen Radarbulletin die Risikoeinschätzung zur Geflügelpest deutlich angehoben: Das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln gilt nun wieder als hoch. Hintergrund ist ein sprunghafter Anstieg der Fälle von hochpathogener aviärer Influenza des Subtyps H5N1 in Nutzgeflügelbeständen sowie erstmals auffällige Infektionen bei Kranichen in mehreren Bundesländern – darunter Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die derzeit starke Zugaktivität erhöht das Ausbreitungsrisiko erheblich. Auch andere Wildvögel wie Enten und Gänse können das Virus weitertragen – teils mit milden Symptomen.

Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen laut FLI die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang hat das ML darauf hingewiesen, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429). Dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.

Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher aufgerufen, die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Hierfür stehen aktuelle Arbeitshilfen, insbesondere das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“ (https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html) sowie die „AI-Risikoampel“ (https://risikoampel.uni-vechta.de/ ) zur Verfügung.

Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich auf einem einzigen Betrieb tätig sein, es sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen stattfinden und Tierärzte sowie andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und 48 Stunden Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen einschließlich erhöhter Mortalität auf HPAI hindeuten.

Im Falle der Einschleppung des HPAI-Virus in den Tierbestand ist es für die erfolgreiche Eindämmung der Seuche von größter Bedeutung, dass die Infektion schnellstmöglich erkannt wird.

Geflügelhalter und Tierärzte werden daher vom ML gebeten, bereits Gründe für einen Verdacht auf Ausbruch der HPAI unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Gründe für einen Verdacht umfassen klinische Auffälligkeiten des Geflügelbestands, die auf eine Infektion mit dem HPAIV hindeuten können sowie eine Veränderung der Gesundheitsparameter (z.B. erhöhte Sterblichkeit, Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme, Abnahme der Legeleistung).  Dabei können die klinischen Auffälligkeiten weitaus geringer ausgeprägt sein, als die in § 4 der Geflügelpest-Verordnung beschriebenen klinischen Auffälligkeiten.

Das aktuelle Radarbulletin der FLI finden Sie hier:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00068687/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2025-10-20.pdf

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