Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Auf dem neusten Stand

Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

12.11.2024
Jahreshauptversammlung des ldw. Vereins Sottrum / Rotenburg

Landwirtschaftliche Imagearbeit im Fokus

Die Jahreshauptversammlung des Landwirtschaftlichen Vereins Sottrum / Rotenburg war mit rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich im Ahauser Hof versammelten, auch in diesem Jahr wieder gut besucht.

Ein besonderes Highlight stellte die Vorstellung der Landvolk-Imageinitiative „Eure Landwirte – Echt Grün e.V.“ durch Kampagnenmanager Christopher Schöne dar. Im Rahmen der Initiative bündeln 16 Kreislandvolkverbände mit über 40.000 Mitgliedern ihre Kapazitäten, um das Verständnis für die moderne, regionale Landwirtschaft in der Gesellschaft zu stärken. Als Sprachrohr des zweitgrößten Wirtschaftsfaktors Niedersachsens führt „Eure Landwirte – Echt Grün“ seit 2015 hierfür vielfältige Maßnahmen durch: von Botschaften auf Großflächenplakaten in Städten und auf Bussen über Kino- und Radiospots bis hin zu Messeauftritten und hochfrequentierten Aktivitäten im Bereich Social Media – alles dabei. Sogar eine eigene Roadshow durch das gesamte Verbandsgebiet wurde 2023 ins Leben gerufen. „Bei all unseren Aktionen ist uns eines besonders wichtig: Wir wollen authentisch und echt sein! Unsere Mission ist es, die Landwirtschaft so zu zeigen, wie sie wirklich ist – mit echten Geschichten und echten Gesichtern, die hinter diesen Geschichten stecken“, betont Schöne. Erst kürzlich war zu diesem Zweck ein Kamerateam bei Familie Küsel in Ahausen, welches dort ein Hofportrait mit Jörg Küsel und seinem Schwiegersohn sowie Hofnachfolger Johannes Wegener drehte. Das Video ist in voller Länge auf dem YouTube-Kanal von „Eure Landwirte – Echt Grün e.V.“ für jedermann anzusehen.

Darüber hinaus berichteten Christian Intemann (Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Rotenburg-Verden) und Carsten Hoops (Geschäftsführer Kreislandvolkverbandes Rotenburg-Verden) sowie Dr. Gert Kracke (Landwirtschaftskammer Außenstelle Verden) über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Christian Lohmann, der zweite Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Vereins Sottrum / Rotenburg, informierte die Anwesenden über die diesjährigen Aktivitäten des Vereins, wie z. B. das Kinderfreizeitprogramm auf den Höfen von Hermann-Christian Solte und Frank Cordes. Zudem dankte er den Kassenprüfern Christian Harms und Christoph Schulz, der sein Amt an Henning Köster übertrug, für ihre Dienste.

30.10.2024
Informationstagung zu Agri-PV

Gemeinsame Veranstaltung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Am 25.11.2024 wird das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Informationsveranstaltung zur Agri-PV durchführen. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und findet in Verden (Niedersachsenhof) statt.

Das Thema Agri-PV gerät immer mehr in den Fokus von politischen Entscheidungsträgerinnen und Trägern, Investorinnen und Investoren, Landwirtinnen und Landwirten sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen vermindert den Flächenverlust für die Landwirtschaft erheblich. Zudem sichert sie den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung und verhindert einen drohenden Wertverlust der Flächen. Auch ökonomisch entwickeln sich interessante Perspektiven.

Die Umsetzung von Agri-PV ist zwar anspruchsvoll, aber machbar. Wir haben uns vorgenommen hier „Licht ins Dunkel“ zu bringen und einen Weg durchs Dickicht der rechtlichen und fachlichen Vorgaben aufzuzeigen. Hierzu gehören unter anderem Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die DIN SPEC, die Fördervoraussetzungen von Agri-PV nach dem EEG, die baurechtlichen Vorgaben, die Nutzungsverträge zwischen Betreiberinnen und Betreibern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer/ Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, haftungsrechtliche Fragen, auf Agri-PV ausgerichtete Bewirtschaftungstechnik etc..

Anmeldung: HIER

Ausführliches Programm: HIER

Teilnahmeinformationen:
Teilnahmeentgelt: 149,00 Euro brutto inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung per E-Mail.
Stornierungen bis zum 18. November sind kostenfrei. Bei Stornierungen ab dem 19. November 2024 wird der volle Teilnahmebetrag fällig.
Alternativ können Sie – ohne dass Stornierungskosten anfallen – eine Ersatzperson benennen (dies bitte direkt an maria.marquardt@landvolk.org).
Für Stornierungen nehmen Sie bitte HIER vor.

Ort: Haag´s Hotel Niedersachsenhof, Lindhooper Str. 97, 27283 Verden (Aller)
Datum: Montag, 25.11.2024
Uhrzeit: Beginn 9.30 Uhr
Veranstalter: Landvolk Niedersachsen, LWK Niedersachsen

28.10.2024
Kreisleistungspflügen in Bötersen

Johanna Bösch pflügt sich auf den ersten Platz

Am 26. Oktober fand das diesjährige Kreisleistungspflügen im Landkreis Rotenburg (Wümme) statt, organisiert von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und ausgerichtet auf den Flächen des Betriebes von Hermann-Christian Solte in Bötersen. Die Auszubildenden sowie Werkerinnen und Werker der Landwirtschaft hatten im Rahmen des Wettbewerbes die Gelegenheit, ihr pflügerisches Können unter Beweis zu stellen. Die 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer traten in den Kategorien Dreh- und Beetpflug an.

Während mit dem jährlichen Kreisleistungspflügen zum einen der Tradition Rechnung getragen wird, gewinnen auch aktuelle Themen, wie die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, zunehmend an Bedeutung und sorgen dafür, dass der Pflug auch weiterhin eine aktuelle Rolle im Ackerbau spielt.

„Diese Wettbewerbe dienen zudem der Förderung der beruflichen Bildung. Sie stärken das Bewusstsein junger Menschen für ihren anerkannten Beruf und motivieren sie, sich kontinuierlich weiter- und fortzubilden. Durch die öffentliche Darstellung der Leistungen wird die Qualifizierung des Berufsstandes sowie die Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung wirkungsvoll unterstützt“, lobte der Rotenburger Kreislandwirt Christian Intemann.

Den ersten Platz und damit den Wanderpokal im Drehpflügen erkämpfte sich Johanna Bösch aus Sauensiek (Ausbildungsbetrieb Tobias Lühmann), gefolgt von Tjark Eickhoff aus Nindorf (Ausbildungsbetrieb Hof Fitschen GbR) als Pflüger mit Unterstützung von Teampartnerin Marlene Meyer aus Neuenkirchen. Colin Hellmund aus Soltau (Ausbildungsbetrieb Bartelshoff GbR) verdiente sich den dritten Platz. Den Wanderpokal im Beetpflügen sicherte sich Nico Schumann aus Bötersen (Ausbildungsbetrieb Hermann-Christian Solte). Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stolz sein, sich der Herausforderung gestellt zu haben.

24.10.2024
Händler und Landvolk ziehen Erntebilanz 2024

Weizenqualität sinkt weiter

Zum traditionellen Erntegespräch lud der Landvolk Bezirksverband Stade am vergangenen Dienstag Vertreter des Handels ins Landvolkhaus Zeven ein, um gemeinsam über die Erntebilanz 2024 zu sprechen.

Die nassen Felder sorgten dafür, dass weniger Wintergetreide angebaut wurde. Das spürten auch die Futterhersteller. Insgesamt wurde ihnen fast ein Drittel weniger Weizen und Roggen geliefert. Triticale gingen sogar um die Hälfte zurück, nur bei der Gerste verlief die Ernte normal.

Insbesondere im Roggen befand sich in diesem Jahr bedingt durch die Witterungsverhältnisse viel Mutterkorn. Dabei handelt es sich um eine Pilzart, die dunkel aus der Ähre hinausragt und eine hohe Giftigkeit aufweist. Annehmen oder ablehnen? Darin waren sich die Vertreter des Futterhandels nicht einig. Einige nahmen es an, andere verweigerten Roggenlieferungen mit Mutterkorn. Diese Ware ging allerdings komplett in die Bioenergie. Denn Mutterkorn darf nicht ins Viehfutter beigemischt werden. Hier sei insbesondere die Züchtung gefragt, resistentere Sorten zu entwickeln.

Sorge bereitet dem Handel der weiterhin sinkende Proteingehalt im Weizen. „Die Qualität des Weizens lässt sich anhand des Proteingehalts messen und dieser ist nochmals im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Je besser aber die Qualität des Weizens, desto weniger Soja müssen wir dem Futter beimischen. Mittlerweile weist der Weizen aber denselben Proteingehalt wie die Triticale auf“, zeigt sich Derk Pauls vom Hansa Landhandel besorgt. Sollte die Qualität weitersinken, würde sich ein Weizenanbau für die Landwirtinnen und Landwirte in der Region nicht mehr rechnen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landvolk-Kreisverbände Bremervörde-Zeven und Rotenburg-Verden versicherten, das man sich im ständigen Dialog mit der Politik befände.

„Wir laufen leider immer den Ereignissen hinterher“, bedauerte die Geschäftsführerin des Landvolk Kreisverbandes Bremervörde-Zeven, Dr. Diane Wischner-Pingel. Zurzeit liefen noch die Klagen gegen die erste Düngeverordnung. „Aber immer wenn das Gericht durchblicken lässt, dass was mit der Verordnung nicht in Ordnung ist, wird mal eben eine neue Düngeverordnung verabschiedet. Das bedeutet für uns, wir müssen wieder eine neue Klage mit neuen Gutachten einreichen“, führte der Vorsitzendes des Landvolk Kreisverbandes Rotenburg-Verden, Christian Intemann, aus.

Im Gegensatz zur Getreideernte sei die Kartoffel- und Rübenernte in diesem Jahr sehr gut. Hier hätte sich auch der Flächenanteil erhöht, allerdings schwankten die Marktpreise dieses Jahr erheblich.

Viel Freude würde den Landwirtinnen und Landwirten sicherlich auch der Körnermais bereiten. Ein guter Preis und eine gute Ernte würden bei vielen das Erntejahr 2024 versöhnlich abschließen.

17.10.2024
Pflanzenschutzmittel-Einsatz 2023 erneut reduziert

Hennies fordert eine breite Wirkstoffpalette und innovative Züchtung

2023 ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Deutschland auf den niedrigsten Wert seit 30 Jahren gesunken. Das geht aus dem aktuellen Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor. Von den 25.300 Tonnen (t) sind etwa 21.500 t chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und 3.800 t Pflanzenschutzmittel mit Zulassung im Ökolandbau. „Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ging in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland im mehrjährigen Schnitt deutlich zurück“, erläutert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Der leichte Zuwachs von Pflanzenschutzmitteln mit Zulassung im Ökolandbau erklärt sich durch den parallelen steigenden Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche. Darüber hinaus werden Wirkstoffe mit einer Bio-Zulassung auch in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt.“

Von den 2023 verkauften Pflanzenschutzmitteln waren 52 Prozent Herbizide und 37 Prozent Fungizide. „Während der Absatz bei allen Wirkstoffgruppen rückläufig war, scheint der Trend bei den Fungiziden geringfügig zunehmend gewesen zu sein“, hat Hennies festgestellt. Der Einsatz dieser Mittel variiert stark je nach Witterung.

Herbizide werden zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern eingesetzt. Moderne Techniken zur mechanischen Unkrautbekämpfung stehen den Landwirtinnen und Landwirte inzwischen als Ersatz für viele Kulturen zur Verfügung. Sie sind aber nicht ganz so verlässlich, vor allem bei feuchtem Wetter, und müssen oft mehrfach eingesetzt werden, was zu hohen Treibstoffkosten und zusätzlicher Arbeit führt. Fungizide sind dagegen Mittel zur Abwehr von Pilzkrankheiten. Diese sind in den hiesigen Breitengraden vor allem bei Kartoffel- und Getreidekulturen ein großes Problem, da sie nicht nur den Pflanzen schaden, sondern viele Pilze auch Gifte bilden, die für den Menschen beim Verzehr gesundheitsschädlich sein können.

„Da sich die meisten Pilze bei Feuchtigkeit besser ausbreiten können, ist der Pilzdruck in nassen Jahren generell höher als in eher trockenen. Durch das immer häufiger auftretende Extremwetter steigt somit die Notwendigkeit für den Fungizid-Einsatz“, ordnet Hennies das Phänomen ein. „Um auch den Einsatz dieser Mittel in Zukunft zu senken, braucht es eine breite, effektive Wirkstoffpalette und innovative Züchtung.“ Im Obstbau sei die Pilzbekämpfung unverzichtbar, weil der Verbraucherinnen und Verbraucher schorfige Früchte nicht akzeptiere.

Mithilfe einer breiteren Wirkstoffpalette könnten die PSM gezielter und nachhaltiger eingesetzt werden. „Darüber hinaus braucht es dringend die Zulassung neuer Züchtungsmethoden für pilzresistente Sorten“, fordert der Landvolkpräsident. Mithilfe dieser Methoden wie dem so genannten CRISPR/Cas könnten schneller neue resistente Sorten auf den Markt gebracht und der Fungizid-Einsatz in diesen Kulturen deutlich gesenkt werden, ist sich Hennies sicher. Hierzu bedarf es Änderungen im EU-Recht, die aktuell ins Stocken geraten sind.

15.10.2024
GLÖZ 2

Gutachten für Widersprüche oft fachlich unzureichend – Infoveranstaltung

Das LBEG hat uns informiert, dass viele eingereichte Gutachten für einen Widerspruch zur Einstufung in die GLÖZ 2 Kulisse (kohlenstoffreiche Böden nach GAPKondV) nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen und daher als nicht ausreichend begründet abgelehnt werden mussten.

Momentan gibt es Büros, die Gutachten für Widersprüche zur Einstufung in die GLÖZ 2- Kulisse anbieten, die nicht den fachlichen Anforderungen entsprechen. Teilweise lag dies daran, dass durch Landwirtinnen und Landwirte Aufträge vergeben wurden, in denen lediglich überprüft werden sollte, ob es sich um Moorböden handelt. Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff „Moorboden“. Daher haben die Sachverständigen in diesen Fällen ihren Auftrag korrekt erfüllt, wenn sie mit einer anderen Definition gearbeitet haben. Für einen erfolgsversprechenden Widerspruch ist es notwendig, dass überprüft wird, ob ein kohlenstoffreicher Boden nach GAPKondV vorliegt.

Seit dem 01.01.2024 unterliegen landwirtschaftlich genutzte Flächen in Feuchtgebieten und Mooren mit mindestens 7,5 Prozent organischem Bodenkohlenstoffgehalt oder mindestens 15 % organischer Bodensubstanz in einer horizontalen oder schräg gestellten Bodenschicht von 10 cm Mächtigkeit innerhalb der oberen 40 cm des Profils nach § 11 Abs. 2 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) den Bewirtschaftungsbeschränkungen nach § 10 Abs. 1 GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG).

Wir weisen daher alle Mitglieder darauf hin, dass beauftragte Gutachten zwingend überprüfen müssen, ob es sich um Boden handelt, der die Definition nach GAPKondV erfüllt oder nicht erfüllt. Außerdem müssen zwingend alle Hinweise der LWK eingehalten werden, welche HIER zu finden sind.

Diese Anforderungen müssen zwingend auch in der schriftlichen Beauftragung an Sachverständige stehen, damit Landwirtinnen und Landwirte ihr Geld zurückfordern können, wenn das Gutachten als unzureichend vom LBEG abgelehnt wird.

Außerdem wird es laut LWK für die nächste Widerspruchsfrist möglicherweise nochmal leicht geänderte Anforderungen für den Widerspruch geben. Insofern ist es für Betriebe, die keinen zwingenden Grund haben, schnellstmöglich aus der Kulisse zu kommen, sinnvoll, mit der Beauftragung von Sachverständigen erstmal noch ein paar Wochen abzuwarten.

Digitale Informationsveranstaltung:
Für unsere Mitglieder besteht die Möglichkeit, an einer digitalen Informationsveranstaltung zum Thema „Antrag auf Überprüfung der (Nicht-) Zuordnung zur GLÖZ 2-Kulisse“ mit dem Referenten Dr. Nico Herrmann, zuständiger Referatsleiter im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), teilzunehmen.

WANN: Donnerstag, den 21.11.2024 um 19.30 Uhr
ANMELDUNG: bis zum 20.11.2024 um 12 Uhr bei Finnja Müller-Stöver (Tel.: 04231-9263-345 // Mail: mueller-stoever@landvolk-row-ver.de

10.10.2024
Weiteres Bürokratiemonster durch Agrarstrukturgesetz

Entwurf der Landesregierung führt zu zusätzlicher Verknappung landwirtschaftlicher Fläche

Zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten, erhebliche Belastungen für die kommunalen Grundstücksverkehrsausschüsse, fehlende Rechtssicherheit, Eingriffe in Grund- und Eigentumsrechte und eine zusätzliche Verknappung landwirtschaftlicher Flächen: Mit deutlicher Kritik hat das Landvolk Niedersachsen auf den Entwurf des Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASVG) reagiert und der Landesregierung im Anhörungsverfahren eine 16-seitige Stellungnahme mit ausführlichen Begründungen geschickt. „Wir sehen erheblichen Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf. Hier wurde ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg, der die verbandsinterne Arbeitsgruppe zum Agrarstrukturgesetz geleitet und mit Fachleuten die „Knackpunkte“ dezidiert herausgearbeitet hat.

Die Verabschiedung eines Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetzes, das tatsächlich den Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den Mittelpunkt stellt, wäre aus Sicht des Landesbauernverbandes eine wertvolle Hilfe angesichts der vielfältigen Herausforderungen auf dem niedersächsischen Bodenmarkt. „Mit dem vorliegenden Entwurf des NASVG ist aber leider in weiten Teilen kein praktikabel umsetzbares Gesetz gelungen“, bekräftigt Kohlenberg. Die Regelungen zur nachteiligen Flächenanhäufung oder zu Anteilskäufen seien aus Sicht des Landvolks verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Andere Ausführungen wie die zum „groben Preismissverhältnis“ oder zur Landpachtverkehrsthematik bedürften einer grundsätzlichen Überarbeitung. „Die enthaltenen weitergehenden Privilegierungen von Naturschutz und Naturschutzvereinigungen, insbesondere hinsichtlich der Ausdehnung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, sind aus unserer Sicht zwingend zu streichen, da diese eine zusätzliche Belastung der Agrarstruktur bedeuten und den Druck auf dem Flächenmarkt für landwirtschaftliche Betriebe weiter erhöhen werden“, führt Frank Kohlenberg aus. Sorgen machen in diesem Zusammenhang auch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten für Wasserverbände, Wasserversorgungsunternehmen, Siedlungsgesellschaften und Landesbehörden. Damit wäre auch das Ziel des Niedersächsischen Weges, die Flächenversiegelung bis 2030 zu halbieren, gefährdet.

Insbesondere die neu geschaffenen Regelungen hinsichtlich der Versagungs- und Beanstandungsgründe bei Grundstücksankäufen und -verkäufen sind nach Ansicht des Landesbauernverbandes ein „enorme zusätzliche bürokratische Großaufgabe“. „Aus unserer Sicht kommen dann erhebliche Mehrkosten auf die Landkreise und auch die Landwirtschaftskammer zu“, gibt Kohlenberg zu bedenken, der selbst einen Milchviehbetrieb im Landkreis Holzminden führt. „Viele der neu aufgenommenen unbestimmten Rechtsbegriffe schaffen Rechtsunsicherheit und werden daher von uns abgelehnt.“

10.10.2024
Nach neun Jahren intensiven Engagements übergibt Rippich den Vorsitz an Tewes

Mitgliederversammlung NEUA e.V.

Gestern fand in Verden die alljährliche Mitgliederversammlung des gemeinnützigen Fördervereins NEUA e.V. statt, die personelle Veränderungen bereithielt: Das Projekt “Vom Hof auf den Teller” des gemeinnützigen Fördervereins NEUA e.V. bietet spannende und vielfältige Erlebnisse rund um Landwirtschaft und Ernährung für Kindergärten, Schulen und Vereine. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Produktion, Lebensmittelverarbeitung, Ernährung und Gesundheit in einer authentischen Umgebung verständlich zu machen und darüber hinaus ein Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Ernährung zu fördern. Dies geschieht zum einen im Rahmen spannender Hofbesuche, bei denen die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher Landwirtschaft selbst hautnah erleben dürfen, und zum anderen durch lehrreiche Kochaktionstage in Schulen oder Kindergärten.

Der NEUA e.V. wurde 2015 mit Annameta Rippich als Vorsitzender, Sebastian Kuhlmann, der heute der Leiter für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Verbandskommunikation in der Landesgeschäftsstelle des Niedersächsischen Landvolks ist, als Geschäftsführer und Christine Tewes als Schatzmeisterin gegründet. Nach neun intensiven Jahren des Engagements entschieden sich Rippich und Tewes ihre langjährigen Posten nun in neue Hände zu geben. Annameta Rippich übertrug Christine Tewes den Vorsitz, während Edda Hesse künftig den Posten als Schatzmeisterin innehat.

Als Power-Duo haben Rippich und Tewes den Verein mit viel Herzblut und Engagement als erfolgreiches Vorzeigeprojekt etabliert, das auch über die Kreisgrenzen hinaus viel Anerkennung erhält. So hat der Verein beispielsweise erst im letzten Jahr eine Auszeichnung für das herausragende Engagement bei Umweltbildungsprojekten mit Kindern vom Natur-Netz Niedersachsen erhalten. Für den Erfolg des Projekts spricht auch die hohe Anzahl der Schulen, die im Rahmen des Projekts Höfe besucht und Kochaktionen durchgeführt haben. Die Zahl der teilnehmenden Schulen in den Landkreisen Rotenburg und Verden ist seit dem Start des Projekts von 7 auf über 20 gestiegen.

Gerührt blickt Rippich auf die vergangenen Jahre zurück: „Ich erinnere mich noch ganz genau an die Zeit, als wir NEUA gegründet haben, an all die bürokratischen Herausforderungen und wie wir zu dritt noch bis spät in die Nacht an der Satzung saßen“ Der Aufwand hat sich gelohnt, denn heute können jährlich über 1.000 Kinder und Jugendliche von dem Projekt profitieren.

07.10.2024
Heizungsgesetz

Webinar für Landwirtinnen und Landwirte

Die Primagas Energie GmbH bietet allen interessierten Landwirtinnen und Landwirten ein Webinar zum Thema „Keine Angst vor dem Heizungsgesetz. Landwirtschaftliche Gebäude wirtschaftlich und GEG-konform heizen“ an.

In dem Webinar werden folgende Fragen geklärt:

• Welches Heizsystem ist das richtige für meine Immobilie? • Welche Kosten kommen auf mich zu? • Habe ich mit nachfolgenden Investitionen zu rechnen? • etc.

Außerdem werden wichtige Ausnahmeregelungen aufgezeigt, anhand von Praxisbeispielen Lösungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser gegeben und ein Einblick in Investitions- und Energiekosten gezeigt. Während des Webinars ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant. Interessierte können sich für einen der folgenden drei Termine anmelden:

Mittwoch, 16.10.2024 // 16:00 – 17:30 Uhr Dienstag, 22.10.2024 // 16:00 – 17:30 Uhr Freitag, 25.10.2024 // 9:00 – 10:30 Uhr

Die Anmeldung zu den jeweiligen Terminen erfolgt “HIER”

07.10.2024
Fristverlängerung Agrardieselantrag

Antragsfrist zum 31.12.2024.

Landwirtschaftliche Betriebe können für das Kalenderjahr 2023 eine Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent/Liter beantragen. Bisher galt eine Antragsfrist zum 30. September 2024. Diese wurde geändert auf den 31.12.2024.

Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Die Antragsstellung kann auch über unsere Geschäftsstelle erfolgen, Fragen hierzu sowie weitere Fragen beantwortet Thomas Exner gerne per Mail (exner@landvolk-row-ver.de) oder per Telefon (04261-6303-101).

Aktuelles aus dem Landesverband

19.03.2025
Preise für konventionelle Jungbullen überholen Bio-Preise
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Die konventionellen Rinderpreise steigen angesichts der weltweit knappen Versorgung jede Woche um weitere 10 Ct/kg SG und sind Mitte Februar bei 6,20 EUR/kg für Jungbullen R und 5,63 EUR/kg für Färsen R angelangt. Das setzt die Bio-Akteure unter Zugzwang, da Bio-Preisaufschläge schwer umsetzbar sind.

19.03.2025
Bio-Milchpreise starten 2025 auf hohem Niveau
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Der Bio-Milchmarkt zeigte sich über den Jahres­wechsel in sehr stabiler Verfassung. Der anhal­tend regen Nachfrage stand dabei ein nur lang­sam wachsendes Milchaufkommen gegenüber. Unter anderem die Spätfolgen der Blauzungen­krankheit dämpften die Anlieferung. Daher haben die Molkereien ihre Auszahlungsleistung teils weiter angehoben.

17.03.2025
Zwei Öko-Feldtage der LWK im April
Öko-Landbau

Am 11.04.25 lädt die Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Bioland-Landesverband zu einem Feldtag mit dem Thema „Flache und ganzflächige Bodenbearbeitung“ ein (LWK-Webcode: 33010946). Weiterführende Informationen, sowie die kostenfreie Anmeldung sind der Internetseite zu entnehmen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/10946_Feldtag_zur_flachen_und_ganzflaechigen_Bodenbearbeitung

Am 15.04.2025 findet ein Feldtag mit Besichtigung des Öko-Landessortenversuches Raps in der Nähe von Braunschweig statt (LWK-Webcode: 33011243). Weiterführende Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung sind der Internetseite zu entnehmen: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/11243_Rapsfeldbegehung_%C3%96ko-Landessortenversuch

17.03.2025
Raus aus der Moorkulisse? – Jetzt aktiv werden!
Bioenergie

Antragsmöglichkeit nur über „ANDI-Verfahren“ und bis 15. Mai, spätestens 31. Mai begründende Anlage!

Dem Landvolk Niedersachsen ist gelungen, was in anderen Bundesländern mit entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten so nicht angeboten wird: Antragstellende auf GAP-Prämien können die Einstufung einer Fläche als Moor (mind. 10 Zentimeter-Schicht mit kohlenstoffreichem Oberboden innerhalb der obersten 40 Zentimeter unter Geländeoberkante) beanstanden. Ist natürlich wieder ärgerlicher Aufwand, aber sollte sowohl bei Dauergrünland als auch bei Ackernutzung zumindestens kurz überlegt werden! Denn inzwischen greift der Gesetzgeber auf diese so genannte „GLÖZ 2-Kulisse“ auch gern zurück, um z. B. die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Standorten zu erschweren usw.

Wichtig auch: Reden Sie ggf. mit den Verpächtern solcher Flächen an Sie, da nur GAP-Antragsteller eine direkte Korrektur über das Verfahren erreichen können. Ihr Verpächter hat ggf. auch noch Unterlagen z. B. übers Tiefpflügen vor vielen Jahrzehnten! Fluten Sie die LWK aber auch nicht mit nicht wirklich begründbaren Herausnahmeanträgen! Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es 2026 eine weitere Möglichkeit der Korrektur über ANDI geben wird. Die Landesverordnung sieht hier noch kein Auslaufen vor. Wenn eine Fläche ganz aus der Gebietskulisse herausgenommen werden soll, sind die Anforderungen wegen der überzogenen Moorbodendefinition des letzten Bundestages besonders schwer zu erfüllen. Tiefgepflügte Flächen können leichter als so genannte „Moor-Treposole“ umgestuft werden, das ermöglicht schon einmal Grünlanderneuerung und Statustausch.

Für die begründende Anlage zu dem Antrag ist der in ANDI 2025 verlinkte Vordruck zu nutzen. Für die Gültigkeit des Antrags ist zudem erforderlich, dass zusätzlich bis spätestens zum 30.06.2025 die erforderlichen qualifizierten Nachweise bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. An die GLÖZ 2-Auflagen müssen Sie sich halten, mindestens bis Ihnen ein positiver Bescheid der LWK vorliegt, dass die Fläche nicht mehr in die Gebietskulisse fällt bzw. die Bedingungen für Treposole gelten. Es macht also wenig Sinn, vor einem solchen Bescheid für eine Dauergrünlandfläche in der Kulisse, die bisher nicht als Treposol eingestuft ist, einen Antrag auf Pflegeumbruch zu stelle.

Detaillierte Hinweise dazu, welche qualifizieren Nachweise für die Prüfung der vollständigen Herausnahme bzw. für die Prüfung der Ausweisung mit der Bodenkategorie Moor-Treposol einreichen müssen, finden Sie unter dem Webcode: 01042644 auf den Seiten der LWK Niedersachsen. Außerdem liegen allen Landvolk-Kreisverbänden ausführliche Unterlagen als Hilfestellung vor. FANI-App kann leider bisher nicht genutzt werden, aber Dateien mit Aufnahmen von Bodenprofilschnitten per Handykamera werden bei der Prüfung durch das LBEG akzeptiert, wenn vor der Erstellung eines Fotos mit dem Handy bei der Einstellung zu so genannten „Ortungsdiensten“ der Zugriff auf den Standort erlaubt ist, und zwar der „genaue“ Standort! Anleitung fürs iphone z. B. https://www.youtube.com/watch?v=_DEGMJUnBFw oder für „Android“-Geräte wie Samsung https://www.youtube.com/watch?v=7nVmbH0iL1M. Erst testen (Probeaufnahme, Testbild auf gespeicherte GPS-Koordinaten prüfen), dann sauber Grabloch ausheben und dann Profilwände mit lesbarem Maßstab fotografieren!

17.03.2025
BTV-3: Verordnungsänderung zu Impfstoffen
Milch und Rind

(DBV) Ende letzter Woche ist die Eilverordnung über Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit in Kraft getreten. Diese VO ermöglicht für die kommenden sechs Monate die weitere Anwendung der drei bisher üblichen BTV-Impfstoffe, darunter auch des in Deutschland bisher überwiegend genutzten und lieferbaren BTV-3-Impfstoffs Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die flächendeckende und rechtzeitige Impfung weiter gewährleistet.

17.03.2025
DBV-Fachausschuss Milch
Milch und Rind

(DBV) Im Vorfeld des Berliner Milchforums tagte der DBV-Fachausschuss Milch zu Themen wie den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin, der Brüssler Politik, dem Tierseuchengeschehen und der LEH-Haltungsformkennzeichnung. Der Fachausschuss bewerte die geplante Rücknahme der Streichung der Agrardieselrückerstattung positiv, verwies jedoch auf die noch zu bearbeitenden Themenfelder wie Wettbewerbs- und Standortsicherung, Bürokratieabbau und Planungssicherheit.

17.03.2025
15. Berliner Milchforum in Berlin
Milch und Rind

(DBV) Am diesjährigen Branchentreffen der Milchwirtschaft, welches mit knapp 500 Gästen erneut gut besucht war, stand der lange angemahnte Kurswechsel in der Agrarpolitik im Fokus. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag wurden Themen wie Standortsicherung und Bremsung des Strukturwandels; Arbeitskräftesicherung und Bürokratieabbau erörtert. Begleitet wurde das Berliner Milchforum von einer Fachausstellung und einer vielfältigen Vortragsreihe am zweiten Veranstaltungstag. Die Veranstalter freuen sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Save-the-Date: 16. Berliner Milchforum am 12./13. März 2026.

14.03.2025
Letzter Drücker: Sonntag Antragsfristende nachträglicher Ackererschwernisausgleich 2024
Geflügel

Gebietskulisse für PSM-Verbots-Erschwernisausgleich für Äcker in Naturschutzgebieten

Die gute Nachricht vorweg: Am 24. Januar verkündete Ministerin Staudte durch eine Pressemitteilung, dass auf Antrag für Ackerflächen und Dauerkulturen, die in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet in Niedersachsen liegen, das aber nicht auch als Natura 2000-Gebiet an die EU gemeldet ist, auch rückwirkend ab 2024 ein finanzieller Ausgleich für das von der rot-schwarzen Bundesregierung ab 2021 verhängte Anwendungsverbot für Herbizide und viele Insektizide gezahlt wird. Für Dauergrünland gilt der Erschwernisausgleich nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Der „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ galt bisher nur für Flächen in Natura 2000-Gebieten, nicht aber z. B. für Äcker, die zwar wegen ihrer Lage in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ebenso betroffen, aber nicht in einem Natura 2000-Gebiet gelegen sind. Der Haken an der zugelassenen Antrags-Rückwirkung für 2024 ist, dass das Ende der Antragsfrist dafür aus unbekannten Gründen schon auf den kommenden Sonntag, den 16.03.2025 um 24:00 Uhr festgelegt wurde. Spätestens dann muss ein Antrag für das Jahr 2024 bei der Bewilligungstelle der LWK eingegangen sein, ggf. per Telefax. Näheres findet sich unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40345_Erschwernisausgleich_Pflanzenschutz

Für das Jahr 2025 endet die Antragsfrist für den „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ am 15. Mai 2025. Geht der Antrag nach diesem Datum ein, so erfolgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird, eine prozentuale Kürzung.

Nach Einschätzung des Landvolk-Landesverbandes betrifft die Ausweitung der Gebietskulisse für diesen Erschwernisausgleich keine sehr große Acker- oder Dauerkulturfläche. Hintergrund ist, dass in der ausgeweiteten Gebietskulisse das Dauergrünland die wesentliche Nutzungsart darstellt. Einzelbetrieblich sind die gewährten ca. 382 € für jeden betroffenen Hektar Acker aber mehr als Nichts. Das Landvolk wird sich aber strikt dagegen wehren, wenn der Erschwernisausgleich vom zuständigen Pflanzenschutzamt zukünftig als Grund für die Zurückweisung von Ausnahmeanträgen von den PSM-Verboten in der jetzt erweiterten Gebietskulisse angeführt werden sollte. Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung, dass maßgeblich immer die Schutzgebietsordnung (z. B. eine dort geregelte Zulassung der guten fachlichen Praxis für Acker- und Dauerkulturen) sein muss und bei Anträgen auf Ausnahmen einen höheren Rang als das pauschale Verbot der Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben muss.

14.03.2025
Leichter Preisrückgang bei deutschem Brotgetreide
Pflanzen

Die Unsicherheit der Terminmärkte wird mit einigem Abstand betrachtet, Käufer halten sich zurück, Erzeuger haben die Vermarktung in den Hintergrund gerückt und kümmern sich um ihre Kulturen.

(AMI) Selbst der aktuelle Monatsreport des US-Landwirtschaftsministerium reagierte auf das derzeit herrschende Sperrfeuer von Strafzöllen mit Achselzucken und wies gesondert darauf hin, nur diejenigen Berücksichtigt zu haben, die bei Redaktionsschluss auch Gültigkeit hatten. Das ist wohl auch das Einzige, was Analysten und auch Marktteilnehmer derzeit machen können – abwarten. Denn so langsam kann man den Überblick über Aktionen und Reaktionen verlieren. Jüngst erklärte die EU Gegenzölle auf Güter aus den USA. Die bisherigen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit am 31.03.25 und soll der US-Regierung Zeit zum Einlenken geben. Spätestens ab 13.04.25 treten dann die neuen Zölle in Kraft. Über das Produktpaket wird noch diskutiert und enthält momentan u.a. Hartweizen und -mehl, Roggen, Gerste, Hafer, Reis, Weichweizenmehl, Sojabohnen, Raps und Rapsöl, Sonnenblumenöl, Maiskleberfutter und noch vieles andere – allerdings keinen Mais und keinen Weichweizen.

Die Verunsicherung, die Ende der Vorwoche etwas nachließ, entflammte mit der Ankündigung aus Brüssel erneut. Zuvor hatte allerdings die Ausschreibung Algeriens über schätzungsweise 450.000 t Mahlweizen den Weizenkursen in Paris etwas Auftrieb verliehen, auch wenn französische Herkünfte „verbannt“ sind, werden wohl rumänische und bulgarische Partien geliefert werden, dazu wohl auch ukrainische. Außerdem stützt der jetzt gültige Fronttermin Mai 25, der in den zurückliegenden Wochen „nur“ 20 EUR/t verloren hat und nicht 30 EUR/t wie der ausgelaufenen März 25. So schloss Paris am 13.03.25 mit 226 EUR/t – im Vergleich zur Vorwoche immerhin ein Plus von 3,25 EUR/t.

Die Großhandelspreise haben sich in den zurückliegenden 5 Handelstagen wenig bewegt und spiegeln damit die abwartende Haltung deutlich wider. Auf der einen Seite mangelt es an Verkäufen aus der Landwirtschaft, sodass sich Handelsunternehmen bereits beklagen, dass Vorräte in den Exporthäfen zurück an die Verarbeitungsstandorte im Inland transferiert werden müssen. Lagerware hat in den vergangenen Wochen an Wert verloren. Brotweizen franko Niederrhein wurde Mitte Februar noch mit 247 EUR/t bewertet, aktuell wird 232 EUR/t gesprochen. Auch an anderen Standorten wurden 15 EUR/t eingebüßt. Allerdings ist die Korrektur zur Vorwoche mit -1 bis 0 EUR/t nur noch sehr gering. Qualitätsweizen kann sich zu Mitte Februar besser behaupten und gab um 11 auf 250 EUR/t nach, was unverändert zur Vorwoche ist. Brotroggen hat 10 auf 210 EUR/t eingebüßt und liegt 2 EUR/t unter Vorwochenlinie. Braugerste wird am 12.03.25 mit 256 (Vormonat: 258) EUR/t für prompte Ware und 250-257 (260) EUR/t für Liefertermine bis Juni 25 bewertet. Partien ab Oktober liegen bei 275-278 (279-284) EUR/t. Damit hat sich alterntig gegenüber Vorwoche nichts getan, neuerntig wurden die Verkaufsideen um 5 EUR/t reduziert.

Auf der anderen Seite sind die Käufer nicht gewillt Aufgelder zu bewilligen und spekulieren ihrerseits auf anhaltend fallende Kurse. Größere Mengen werden ohnehin erst für die kommende Saison gesucht. Und dafür sind die Aussichten etwas getrübt. Zwar schätzt der Branchenverband Coceral die EU-Weichweizenernte mit 124 Mio. t rund 10 Mio. t über Vorjahr, hat aber gegenüber der vorangegangenen Schätzung den Wert um 2,5 Mio. t reduziert. Für Hartweizen wurde die EU-Schätzung erhöht, ebenso für Roggen. Die EU-Sommergerstenernte wird aktuell auf 22,3 Mio. t taxiert und damit nicht mehr über Vorjahresvolumen, wie noch im Dezember 24, sondern 2,5 % darunter.

Erzeuger erhielten in der 11. KW für promptes Qualitätsgetreide 1,50 EUR/t (Brotroggen) bis knapp 4 EUR/t (Braugerste) weniger als in der Vorwoche. Demgegenüber haben die Vorkontraktpreise weniger nachgegeben oder sogar noch einmal zugelegt. So werden für Qualitätsweizen ex Ernte im Bundesdurchschnitt aktuell 3 EUR/t mehr geboten als für prompte Partien, für Brotweizen liegt das Aufgeld bei 1,40 EUR/t, Brotroggen ist preisidentisch.