Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung
Schwein

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.

02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert
Milch und Rind

(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.

Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.

Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.

Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung  „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.

Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.

02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben
Milch und Rind

Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention

L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.

Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.

Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.

Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html

28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung
Milch und Rind

Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.

28.03.2025
Internationaler Getreidemarkt blickt erneut zum Schwarzen Meer
Pflanzen

Die jüngsten Entwicklungen am Schwarzen Meer setzten die internationalen Weizenkurse unter Druck; Der US-Präsident fordert Friedensverhandlungen.

(AMI) In Paris können die Weizenkurse an den Kursgewinnen der vorigen zwei Wochen nicht anknüpfen. Am 27.03.2025 schloss der Fronttermin Mai 25 bei 218,25 EUR/t und verlor gegenüber Vorwoche 8,50 EUR/t an Wert. Der September 25-Kontrakt büßte sogar 9,50 EUR/t ein.

Insbesondere die Aussicht auf einen Waffenstillstand in der Schwarzmeerregion übte Druck auf die Notierungen aus. Die USA hatten zu Beginn der laufenden Handelswoche ein Abkommen mit Russland und der Ukraine angekündigt, das zum Schutz der Schifffahrt über das Schwarze Meer dient und Angriffe der beiden Länder auf Energieanlagen unterbinden soll. Das würde die Exporte über See deutlich vereinfachen und die Exportversicherungen senken. Zwar haben sich die Getreideexporte über das Schwarze Meer auch nach dem Ende des Getreideabkommens deutlich zugenommen, die Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion dürfte mit den neuen Abkommen aber nochmals zunehmen. Noch sind sich beide Kriegsparteien nicht einig und die Forderungen an die Westmächte groß. Marktteilnehmer sehen aktuell aber kaum Möglichkeiten, den bereits wieder gut funktionierenden Seehandel anzukurbeln und den Forderungen Russlands nachzukommen, was den Pariser Weizenkurse jüngst wieder Auftrieb verlieh.

Marokko, nach Nigeria wichtigste Weizendestination der EU wird sein aktuelles Subventionsprogramm für Weichweizenimporte bis Dezember 25 verlängern. Das von Dürre geplagte Land wird auch das komplette Kalenderjahr auf Weizeneinfuhren angewiesen sein. Das lässt EU-Exporthoffnung aufleben und stützt daher die Kurse. Insgesamt exportierte die EU nach Angaben der EU-Kommission im bisherigen Wirtschaftsjahr bis zum 23.03.25 rund 15,46 Mio. t Weichweizen, verglichen mit 23,75 Mio. t im Vorjahreszeitraum. Marokko war im März Hauptexportziel für EU-Weizen, sowohl aus Deutschland mit drei Schiffen zu jeweils 30.000 t und aus Frankreich mit 200.000 t.

28.03.2025
Preisrückgang bei deutschem Brotgetreide setzt sich fort
Pflanzen

Die Schwäche der Weizenkurse sickert nur langsam in den Kassamarkt ein und wird nicht in Gänze umgesetzt. Das optimistische Hoch zu Beginn der Berichtswoche spiegelt sich noch in einigen Erzeugerpreismeldungen wider, konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen.

(AMI) Mit einem Minus von 5,25 EUR/t auf den Fronttermin und über 7 EUR/t für die Ernte 25 setzt Paris nach kurzer Atempause seinen Abwärtstrend fort und touchiert erneut die Linie von 220 EUR/t. Während die Schwäche vor 14 Tagen noch für große Verunsicherung gesorgt hatte, wird der neuerliche Kursrückgang eher mit Achselzucken begleitet. Außerdem finden die kräftigeren Kursbewegungen weiterhin keinen Widerhall in den Kassapreisen, die sich deutlich weniger bewegen. Der Kassamarkt ist knapp versorgt, die Hofläger leeren sich und sofern Verarbeiter Partien benötigen, sind zumeist auch Qualitätsaufschläge durchsetzbar. Der Brotgetreidemarkt bleibt dabei aber weiterhin von deutlich geringeren Umsätzen geprägt als der Futtergetreidemarkt.

Die Großhandelspreise franko verlieren zur Vorwoche für prompten Brotweizen bis zu 2 EUR/t auf 235 EUR/t franko Niederrhein oder 228 EUR/t franko Hamburg. Dort gibt Qualitätsweizen um 3 auf 247 EUR/t nach. Die Gebote für prompten Brotroggen franko Niederrhein werden in der 13. KW um 4 auf 208 EUR/t zurückgenommen. Braugerste wird aktuell nicht besprochen, selbst Kontraktware soll derzeit vereinzelt nicht abgerufen werden. Kaufideen, die in der Vorwoche noch bei 250 EUR/t franko Oberrhein lagen, sind jetzt nicht mehr zu hören. Die Briefkurse für Lieferungen bis Juni 25 sind unverändert bei 256 EUR/t. Gleichzeitig hat sich das Preisniveau der Ernte 25 gesenkt. Mit 273-275 EUR/t werden für Lieferungen an Oktober 25 rund 2-4 EUR/t weniger genannt als in der Vorwoche. Vor einem Jahr gab es nur Kaufinteresse für 287 EUR/t. Am 27.03.2023 wurde mit 338 EUR/t offeriert.

Die Erzeugerpreise für prompte, alterntige Brot- und Industriegetreide entwickeln sich in der 13. KW uneinheitlich. Das kann die Umsätze nicht ankurbeln. Die Gebote für Elite- und Qualitätsweizen sowie Braugerste geben erneut nach, während Brotweizen und -roggen etwas zulegen können. Das gleiche gilt auch für die Vorkontraktpreise, wobei für Elite- und Qualitätsweizen sowie für Braugerste die Preise ex Ernte noch über den spot-Preisen liegen. Insbesondere weil für Qualitätsweizen ex Ernte mit knapp 220 EUR/t fast 2 EUR/t mehr bewilligt werden als in der Vorwoche und damit gut 10 EUR/t mehr als vor einem Jahr. Bei diesem Preisverhältnis würde sich Überlagerung noch lohnen, bei allen anderen nicht. Denn die Brotweizenpreise beider Ernten driften weiter auseinander. Wurde Anfang des Monats Brotweizen ex Ernte sogar noch fast 1 Euro/t über alterntiger Ware bewertet, kostete diese aktuell gut 3 EUR/t weniger, zumal die Vorkontraktpreise zur Vorwoche etwas nachgegeben haben. Erzeuger schließen daher momentan kaum Vorkontrakte ab, da ihnen die Gebote zu niedrig sind, auch wenn 10 EUR/t mehr geboten werden als vor einem Jahr.

28.03.2025
Raps sprunghaft preisfest
Pflanzen

Am Rapsmarkt geht es sowohl auf Erzeuger- als auch Großhandelsebene kräftig aufwärts. Den Handel kann das jedoch kaum beleben.

(AMI) Nahezu ungebremst bewegten sich die Pariser Rapsnotierungen zuletzt aufwärts, nachdem sie in der Woche zuvor noch deutlich an Wert einbüßten. Allein in den zurückliegenden acht Tagen verzeichnete der Fronttermin Mai durchweg grüne Zahlen. So notierte der Mai-Kontrakt am 27.03.2025 bei 521 EUR/t und damit rund 29 EUR/t über dem Niveau der Vorwoche. Auch Partien der Ernte 2025 tendierten fester, auch wenn das Plus hier etwas weniger deutlich ausfiel. So schloss der August-25-Kontrakt zuletzt mit 482,75 rund 11,25 EUR/t höher als noch eine Woche zuvor.

Unterstützung kam dabei von dem zuletzt schwächeren Euro. Die schwache Gemeinschaftswährung steigerte die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Partien für Abnehmer aus anderen Währungsländern. Hinzu kamen die festen Canola-Notierungen an der Börse in Winnipeg. Im Fokus blieben dabei die jüngsten handelspolitischen Entwicklungen zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten. Auch wenn angesichts der angestrebten Zölle mehr kanadische Ware auf den EU-Markt drücken dürfte, wächst die Sorge, dass kanadische Erzeuger zur nächsten Ernte weniger Raps anbauen dürften. Das konnte den Notierungen zuletzt Aufwind verleihen.

Mit dem deutlichen Kursanstieg in Paris ging es auch auf Großhandelsebene aufwärts. Dabei wurden die Prämien für alterntige Partien deutlich angehoben, Angebot stand da jedoch kaum dahinter. So waren franko Hamburg zur Lieferung ab April rund 516 EUR/t möglich, ein Plus zur Vorwoche von 40 EUR/t. Franko Niederrhein wurden mit 521 rund 36 EUR/t mehr in Aussicht gestellt. Für Partien der Ernte 2025 waren bis zu 484 EUR/t im Gespräch. Dabei blieb die Handelsaktivität auch weiterhin gering. Die neue Ernte war bislang kaum Thema. Etwas mehr diskutiert wurden indes Importe aus Australien. Diese dürften zwischen April und Juni an den Häfen eintreffen.

Auch auf Erzeugerstufe zogen die Preise kräftig an. Für Partien der Ernte 2024 wurden im Mittel 476,20 EUR/t in Aussicht gestellt und damit 25,90 EUR/t mehr als noch in der Woche zuvor. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangierten dabei in einer Spanne von 439-505 EUR/t. Trotz der deutlichen Preissteigerungen blieben die Umsätze am heimischen Markt überschaubar. Die Verkaufsbereitschaft sowohl für die Ernte 24 als auch für Partien ex-Ernte 25 war weiterhin gering. Letztere wurde zuletzt mit 443 (410-480) rund 13,30 EUR/t teurer offeriert. Ohnehin sind die Lager weitestgehend geräumt.

28.03.2025
Regionaler Marktkommentar
Pflanzen

Vom heimischen Getreidemarkt lässt sich kaum Nennenswertes berichten. Die Umsätze sind weiter gering und die Erzeugerpreise halten sich vergleichsweise stabil. Lediglich beim Futtergetreide scheint es eine leicht erhöhte Nachfrage zu geben. Die Preisentwicklung an den Börsen schlägt kaum bis auf Erzeugerebene durch. Hier war das Hauptthema zuletzt ein möglicher Waffenstillstand, den die USA zwischen Russland und der Ukraine für Energie-Infrastruktur und das Schwarze Meer vermitteln. Zusätzlich verunsichert die Zollpolitik von Donald Trump weiterhin. Darüber hinaus hat die EU kürzlich eine aktuelle Schätzung zur kommenden Getreideernte abgegeben. Demnach sollen die Erträge an Gerste, Triticale und Weizen im Vorjahresvergleich steigen.
Bei den Ölsaaten kommt der physische Markt den Entwicklungen an den Terminmärkten kaum hinterher. Hier waren die Preise in den Vorwochen regelrecht zusammengebrochen. Genauso steil wie es zuvor bergab ging, steigen die Notierungen seit 10 Tagen wieder an. Zwischen den Schlusskursen des 17.03. und 27.03. liegen ganze 55 EUR/t. Aufgrund guter Prognosen für die kommende Ernte lässt sich aktuell nur schwer sagen, wohin die Reise in den nächsten Wochen geht. Entsprechend scheinen die Ölmühlen vorerst abzuwarten, was zu einer geringen Nachfrage führt. Für Vorkontrakte wurden in Niedersachsen unter der Woche durchschnittlich knapp über 450 EUR/t gemeldet.
Wenig Neues ist in dieser Woche auch vom Kartoffelmarkt zu hören. Die Lage ist noch stabil, jedoch steht der ruhigen Nachfrage mittlerweile ein reichliches Angebot gegenüber. Möglicherweise können die Osterfeiertage den Absatz noch einmal beleben. Es wird sich zeigen, ob dies am Ende Auswirkungen auf das Marktgeschehen haben kann.

28.03.2025
STV stellt Erntegut-Bescheinigungen aus
Pflanzen

Betriebe mit 100 % Z-Saatgut-Anbau können Bescheinigung ohne Angabe sensibler Daten erhalten. Aus Sicht der Bauernverbände ist der „3-Zeiler“ als Erklärung beim Handel jedoch weiter ausreichend und keine Registrierung notwendig. Die Nachbauerklärung ist zukünftig nur noch online möglich.

Wie die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) kürzlich mitteilte, werden Landwirtinnen und Landwirten zukünftig Erntegut-Bescheinigungen ausgestellt. Diese Bescheinigung kann, sofern nötig, dem Handelspartner bei der Vermarktung der Ernte ausgehändigt werden und dient als Nachweis für den legalen Bezug des eingesetzten Saatgutes. Um eine Erntegut-Bescheinigung zu erhalten, ist eine Registrierung im STV-Portal nötig.
Sofern 100 % Z-Saat- oder Pflanzgut eingesetzt wurde, muss lediglich angegeben werden, welche Fruchtart auf wie viel Hektar angebaut und wie viel Saatgut eingesetzt wurde. Eine schlagbezogene Angabe oder eine Auskunft darüber, welche Sorte eingesetzt wurde, ist nicht nötig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Einkaufsbelege hochzuladen. Das Hochladen dieser Belege ist nicht verpflichtend. Ein Nicht-Upload wird als Zustimmung für stichprobenartige Nachforderung der Belege gewertet.
Aus Sicht der Bauernverbände hat sich durch das Einrichten des Portals keine juristische Änderung Ergeben. Die Erklärung durch den von uns vorgeschlagenen „3-Zeiler“ ist weiterhin ausreichend, sodass eine Registrierung nicht nötig ist.
Allerdings müssen Betriebe, die selbst Saatgut erzeugen, weiterhin eine Nachbauerklärung einreichen. Diese Erklärung soll laut STV zukünftig ausschließlich online möglich sein. Die bekannten Formulare in Papierform werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Hier wird eine Registrierung in Zukunft nötig sein. Da jedoch auch bei vergangenen Nachbauerklärungen Betriebsdaten angegeben werden mussten, ändert sich lediglich, dass auf Papier verzichtet wird.