(sie). Die Veterinärbehörde des Landkreises Verden hebt die seit Mitte November für den Landkreis geltende Aufstallungspflicht für Geflügel für weite Teile des Kreisgebietes auf. Mit Ausnahme der Ortschaften Hülsen und Westen in der Gemeinde Dörverden dürfen Geflügelhalter seit Samstag, 19. März ihren Tieren wieder Freilauf gewähren. In den Ortschaften Hülsen und Dörverden besteht weiterhin Stallpflicht.
Die Aufstallungspflicht war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Niedersachsen sowie im Landkreis Verden und in den Nachbarlandkreisen ist in den letzten Wochen rückläufig. Ab sofort gilt nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den Ortschaften Hülsen und Westen, da sich diese in der Nähe von avifaunistisch wertvollen Gebieten in der Allerniederung befinden. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass weiterhin jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 oder per E-Mail an veterinaerdienst@landkreis-verden.de zu melden ist.

