Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

22.12.2022
SuedLink: Einigung auf Rahmenvertrag mit Vorhabenträgern

Vereinbarung sieht Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern vor

Nach mehr als zwei Jahren harter, aber konstruktiver Verhandlungen war es am (heutigen) Donnerstag soweit: Vertreter des Landvolks und der Netzbetreiber TenneT sowie TransnetBW haben im Landvolkhaus in Hannover eine Rahmenvereinbarung zum Erdkabelprojekt SuedLink unterschrieben. Diese sieht Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümern und Flächenbewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind. Mit der Einigung werden weitere Voraussetzungen geschaffen, damit ab 2028 über den SuedLink Strom transportiert werden kann.

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW müssen sich das Recht zur Nutzung der vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke sichern und die Eigentümer sowie die bewirtschaftenden Landwirte nach rechtlichen Maßstäben entschädigen. „Die Vorhabenträger waren im Vergleich zu ihrem ersten Vertragsangebot an vielen Stellen zu erheblichen Zugeständnissen bereit“, zeigte sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zufrieden mit dem Regelwerk, das auch von den vom SuedLink betroffenen niedersächsischen Landvolk-Kreisverbänden sowie den Landesbauernverbänden Thüringens, Baden-Württembergs sowie Bayerns unterzeichnet worden ist.

„Durch den Abschluss des Rahmenvertrages durch uns wird keines unserer Mitglieder gebunden“, betonte Hennies. „Wir empfehlen aber unseren Mitgliedern, die vom SuedLink-Vorhaben betroffen sein werden, den Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen.“ In den Verhandlungen habe das Landvolk darauf hingewirkt, dass den betroffenen Grundstückseigentümern sowie den betroffenen Nutzungsberechtigten angemessene Entschädigungen sowie angemessener Schadenersatz aufgrund der mit dem Leitungsbauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen eingeräumt werde. „Und wir haben Wert auf eine umfassende Berücksichtigung des Bodenschutzes gelegt“, erläuterte Hennies.

Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschrieb das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: „Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen.“

Wie wegweisend das Ergebnis ist, betonte Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: „Verbindungen wie SuedLink und SuedOstLink bilden das Rückgrat der Energiewende, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen aber berechtige Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”

Die ca. 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.

22.12.2022
Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2022/23

Eine Übersicht über die Änderungen für die Landwirtschaft

Zum Jahreswechsel 2022/23 stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen an. Der Deutsche Bauernverband hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten zusammengestellt.

GAP-Förderung:
Neue Agrarzahlungen nach GAP-Strategieplan:
Mit dem Ende des Jahres 2022 liegen alle europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für die neue Agrarförderperiode 2023 bis 2027 vor. Für die Landwirte wird die Basisprämie deutlich abgesenkt, auf voraussichtlich 156 Euro/ha in 2023. Die bisherigen Greening-Auflagen und die allgemeine Auflagenbindung „Cross Compliance“ werden zur neuen Konditionalität gebündelt. Eine wichtige Vereinfachung ist der Wegfall der Tierkennzeichnung und -registrierung aus dem Prüfkatalog. Die Zahlungsansprüche entfallen zum Jahresbeginn 2023 ersatzlos. Wieder eingeführt werden gekoppelte Prämien für Mutterkühe und Mutterschafe. Erweitert wird die Förderung für Junglandwirte und der Zuschlag für die ersten Hektare. [Link zur Grafik] (https://magazin.diemayrei.de/storage/media/1ed76c43-a397-6b96-bfa0-5254a201e2da/2023-Gr42-3.jpg)

Neu: „Eco Schemes“:
Die „Eco Schemes“ sind bundesweit einheitliche und einjährige Agrarumweltmaßnahmen. In Deutschland werden 7 Eco Schemes angeboten. Die Maßnahmen reichen von zusätzlicher Ackerbrache, Blüh- und Altgrasstreifen über vielfältige Ackerkulturen, Pflanzenschutzmittelverzicht und Grünlandextensivierung bis zum Ausgleich für Natura2000-Flächen. Der bundeseinheitliche Förderkatalog enthält relativ viele Übernahmen aus etablierten und bisher oft höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder in der 2. Säule.

Letzte Änderungen bei Eco Schemes und Konditionalität:
Aufgrund der Verhandlungen um den deutschen GAP-Strategieplan 2023-2027 wurden einige bereits Ende 2021 beschlossenen Punkte nochmals Ende 2022 geändert. Zum Beispiel wurde bei den Eco Schemes die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau“ von 30 auf 45 Euro/ha angehoben. Im Falle einer Unterbeantragung des Budgets für die Eco Schemes wird ein Nachschlag von bis zu 30 Prozent auf die ursprüngliche Förderung gewährt. Auch bei der Konditionalität gab es noch einige Änderungen: Die Mindestbodenbedeckung im Winter muss nun auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen erfüllt werden. Der Fruchtwechsel muss spätestens im dritten Jahr auf jeder Parzelle umgesetzt sein. Und nach Widerspruch aus dem Bauernverband und der landwirtschaftlichen Praxis wird nun weiter eine aktive Begrünung von Stilllegungsflächen zulässig bleiben.

Ausnahme von 4 % Stilllegung und Fruchtwechsel-Vorgabe:
Das Startjahr 2023 der neuen GAP-Förderung hat gleich eine Ausnahme in puncto Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Stilllegung (GLÖZ 8) bei der neuen Konditionalität. Während die Fruchtwechselpflicht im Jahr 2023 ausgesetzt wird, können die Landwirte die 4 Prozent Stilllegungsflächen mit gewissen Einschränkungen durch Getreide-, Sonnenblumen- und Leguminosenflächen deklarieren.
Eine vertiefte Information bietet die neue Broschüre „GAP kompakt“ des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft: www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023?number=0530

Tierhaltung:

Erhöhung des Transportalters für Kälber:
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die geänderte Tierschutztransportverordnung in Kraft und damit die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage für den innerstaatlichen Transport: „Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen dürfen (…) innerstaatlich nicht befördert werden.“ Dem war eine Übergangsfrist von nur einem Jahr vorausgegangen.

Übergangsfrist für ältere Milchabgabeautomaten läuft aus:
Die Ausnahmen für ältere Milchabgabeautomaten von den Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts laufen zum 31.12.2022 aus. Dies betrifft Automaten, die vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen wurden. Mit Beginn des Jahres 2023 müssen diese Automaten dann grundsätzlich geeicht sein. Der DBV hatte 2017 eine fünfjährige Übergangsfrist für ältere Automaten erwirkt.

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes:
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes werden EU-Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika umgesetzt. Die EU-Tierarzneimittelverordnung sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zur Antibiotikaanwendung bei allen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel und ab 2025 auch Heimtiere) erheben. Für Deutschland bedeutet das vor allem eine Erweiterung des staatlichen Antibiotikamonitorings, was Tierhalter und Tierärzte betrifft. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, wird um weitere Nutztierarten ergänzt. Hierzu zählen Sauen und Ferkel (von der Geburt bis 30 kg) sowie Jung- und Legehennen und Milchkühe nebst Kälbern. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sind dazu verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Bestimmte sogenannte kritische Antibiotika werden mit dem Faktor drei gewichtet. Problematisch ist die mangelnde Übergangs- und Anpassungszeit zur Einführung der neuen Regeln.

Revision beim System QM Milch:
Zum Januar 2023 gilt eine revidierte Version des QM-Standards. Neben der Berücksichtigung der Rohmilchgüteverordnung (2021) finden sich im neuen Standard zusätzliche K.o.-Kriterien in den Bereichen Liegeflächen, Kälberenthornung und Milchkammer. Außerdem wird mit der Revision die Teilnahme an Monitoringprogrammen (Antibiotika-, Schlachtbefunddatenmonitoring) empfohlen.

Arbeits- und Sozialrecht:

Mindestlohn weiter bei 12 Euro:
Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, beträgt auch im Jahr 2023 12 Euro. Die Mindestlohnkommission wird im Sommer 2023 einen Vorschlag zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 vorlegen, der anschließend von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt werden muss.

Minijob bis 520 Euro/Monat:
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1. Oktober 2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ausgehend von einem Mindestlohn von 12 Euro je Arbeitsstunde im Jahr 2023 beträgt die monatliche Entgeltgrenze 520 Euro. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei 520-Euro-Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

Mindest-Ausbildungsvergütung steigt:
Für im Jahr 2023 begonnene Ausbildungsverhältnisse beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr einer Berufsausbildung 620 Euro (2022: 585 Euro). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 732 Euro (2022: 690 Euro) bzw. 837 Euro (2022: 790 Euro) an.

Höhere Ansätze für Unterkunft und Verpflegung:
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 270 Euro auf 288 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 60 Euro für Frühstück sowie jeweils 114 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 241 Euro auf 265 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 204,85 Euro auf 225,25 Euro.

Höhere Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der ab dem Jahr 2020 aufgrund hoher Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit befristet bis 31. Dezember 2022 auf 2,4 Prozent abgesenkt war, liegt ab 1. Januar 2023 wieder bei 2,6 Prozent. Lediglich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 Prozent.

Höhere Beiträge und Beitragszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte:
Zum 1. Januar 2023 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Der Beitrag in den alten Bundesländern steigt auf monatlich 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro), in den neuen Bundesländern wegen der bis 30. Juni 2024 erfolgenden Ost-West-Angleichung auf 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro). Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern bei 172 Euro (Vorjahr: 162 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 167 Euro (Vorjahr: 156 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2023 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.222 Euro (Ost: 11.844 Euro) bzw. 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) für Alleinstehende bzw. 48.888 Euro (Ost: 47.376 Euro) für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt.

Dauerhaft keine Anrechnung von Zuverdiensten bei Rentnern mehr:
Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienstregelungen für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Sowohl in der Alterssicherung der Landwirte als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei vorzeitigen Altersrenten ab 1. Januar 2023 ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

Moderate Beitragsentwicklung zur LKV:
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt um durchschnittlich 2 %. Nur in den Beitragsklassen 1 und 2 steigt der Beitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben um ca. 4,2 %. In der Beitragsklasse 20 beträgt der Beitrag dagegen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unverändert 692,24 Euro. Für 27 % der versicherten Unternehmer führen allerdings die gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2023 zum Wechsel in eine höhere Beitragsklasse und so zu einer Beitragserhöhung. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (www.svlfg.de/beitraege-lkk).
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben.

Mehr Kindergeld:
Ab dem neuen Jahr wird für jedes Kind der bisherige Höchstsatz von 250 Euro/Monat gezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr, für eine Familie mit drei Kindern 1.044 Euro.

Neue Unternehmensnummer:
Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue fünfzehnstellige Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst diese die bisher elfstellige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Diverse steuerliche Änderungen:

Umsatzsteuer-Pauschalierung bringt weniger
Bereits im Oktober hatte der Bundestag beschlossen, dass der Pauschalierungssatz in der landwirtschaftlichen Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0 % sinkt. Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen.

Gebäude-AfA:
Für die Abschreibung neuer Wohngebäude wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3 Prozent erhöht. Die im Regierungsentwurf noch beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht Gesetz. Diese Regelung tritt bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und gilt für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.

Homeoffice-Pauschale:
Die Homeoffice-Pauschale wird auf 6 Euro pro Tag erhöht und dauerhaft entfristet. Der maximale Abzugsbetrag wird von 600 auf 1.260 Euro pro Jahr angehoben – erreicht bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2023

Altersvorsorgeaufwendungen:
Ab dem Jahr 2023 ist ein vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben möglich. Diese Regelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Lohnsteuerabzug 2023.

Kalte Progression / Einkommensteuertarife - Inflationsausgleichsgesetz:
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (“kalte Progression”), sind mit dem Inflationsausgleichsgesetz die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst worden – Erhöhung des Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum), des Kinderfreibetrages, des Spitzensteuersatzes sowie der Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag.

Grundsteuererklärung einreichen:
Am 1. Januar beginnt der voraussichtlich letzte Fristmonat zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Finales Datum für die Einreichung ist der 31. Januar 2023.

Neuer Zahlungsweg:
Wichtig für Landwirtinnen und Landwirte kann auch der mit dem Jahressteuergesetz 2022 geschaffene direkte Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sein. Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.

Photovoltaik und Erneuerbare Energien:
Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen Rückwirkend ab 2022 werden kleinere Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien steuerfrei gestellt. Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Immobilien) wird in § 3 Nr. 72 EStG Ertragsteuerfreiheit eingeführt. Begünstigt sind auch Photovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kW je Wohn-/Geschäftseinheit. Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Voraussetzung „überwiegend zu Wohnzwecken“ wurde gestrichen. Die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer gilt für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Dabei gilt die 100-kW (peak)-Grenze pro Steuerpflichtigem bzw. pro Mitunternehmerschaft. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Sofern in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen erzielt werden, muss hierfür kein Gewinn mehr ermittelt werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. Vermietungs-GbR) soll der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte führen.

Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen:
Auch die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen soll komplett entfallen. Mit der Neuregelung ist deshalb für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Damit soll der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfallen, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen nun nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist.
Voraussetzung für den Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ist, dass die Photovoltaikanlage auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Davon kann ausgegangen werden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt. Diese Regelung gilt ab Januar 2023.

Neue Förderbedingungen im EEG:
Mit dem EEG 2023 wird die Förderung für PV-Anlagen auf Gebäuden erhöht. Neu ist die Differenzierung zwischen Teileinspeiser und Volleinspeiser. Die EEG-Vergütung für eine Volleinspeisung zwischen 10 und 40 KWpeak beträgt zum Beispiel 10,9 Cent/KWh, bei Teileinspeisung entsprechend 7,1 Cent/KWh. Es ist ein jährlicher Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung möglich. Deutlich erweitert wurde die EEG-Förderung für PV-Freiflächenanlagen einschl. Agri-PV. Bei Biogasanlagen sind die Förderbedingungen für Gülle-Kleinanlagen bis 150 KW erweitert worden; bei den übrigen Biogasanlagen wird diese durch einen weiter abgesenkten „Maisdeckel“ allerdings unattraktiver.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die bereits seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft. Das gilt auch für die ehemals anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsstrom.

Baurechtliche Erleichterungen für PV-Freiflächenanlagen:
Zum 1. Februar 2023 tritt eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, wonach Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einem 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen unter die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch fallen. Demnach entfällt die Steuerung mittels Bebauungsplan und eine ungeordnete Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Lebensmittelerzeugung droht. Ebenfalls baurechtlich erleichtert wird die Errichtung von Anlagen zur Elektrolyse an vorhandenen Windparks im Außenbereich.

Weiteres:

Strom- und Gaspreisbremse:
Ab Januar2023 gelten, aber erst im März umgesetzt werden die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse. Entnahmestellen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bzw. einem Gasverbrauch bis 1,5 Mio. kWh werden ein Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs zu brutto 12 ct/kWh (Gas) und brutto 40 ct/kWh (Strom) beziehen können. Verbrauchsstellen, die oberhalb der genannten Grenzen liegen, erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs an Energie zu einem Netto-Garantiepreis von 7 ct/kWh (Gas) bzw. 13 ct/kWh (Strom). Darüberhinausgehende Mengen werden zum deutlich höheren Marktpreis abgerechnet. Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der Verbrauch im Referenzzeitraum 2022. Das soll Energieeinsparung anregen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweiligen Strom- und Gasversorger. Es ist also keine Antragstellung der Energieverbraucher bei staatlichen Stellen nötig.

Führerschein tauschen:
Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.

Lieferkettengesetz:
Das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Lieferkettengesetz wird in der Landwirtschaft wahrscheinlich wenig direkte Wirkung entfalten. Betroffen sind zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber möglich, dass größere Unternehmen im Lebensmittelhandel und in der Verarbeitung von den Landwirten als Vorlieferanten neue Nachweise verlangen möchten. Der DBV weist solche Forderungen unter Verweis auf vorhandene Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme zurück.

15.12.2022
Gründung Beregnungsverband Verden

Gestern wurde der Beregnungsverband Verden offiziell gegründet. Für die erfolgreiche Lebensmittelerzeugung ist eine adäquate Versorgung mit Wasser unabdingbar. Dieses gilt umso mehr in Zeiten der Trockenheit. Hier ist mit dem Beregnungsverband Verden eine örtliche Institution entstanden, die sich in vollem Umfang der Aufgabe der Wasserversorgung seiner Mitglieder widmet und als Bindeglied zu der zuständigen Wasserbehörde fungiert. Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheiten ist die gemeinschaftliche Organisation für eine ausreichende Wasserversorgung wesentlich. Neben den aktuellen Gründungsmitgliedern sehen bereits jetzt schon zahlreiche weitere Interessierte einer Aufnahme in den Verband entgegen. Wenn auch Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail unter sievers@landvolk-row-ver.de .

15.12.2022
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Dabei erfolgt nur eine Auszahlung auch wenn eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzeitig gezahlt wird.

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

12.12.2022
Geflügelpest in Reeßum nachgewiesen

In der Gemeinde Reeßum im Landkreis Rotenburg ist am letzten Donnerstag in einem Betrieb der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) amtlich festgestellt worden. Rund um den Ausbruchsbetrieb wurden Restriktionszonen festgelegt, teilt der Landkreis mit. Von der Zehn-Kilometer-Überwachungszone ist auch der Landkreis Verden betroffen.

Weitere Infos erhaltet ihr für den Landkreis Rotenburg „HIER“ und für den Landkreis Verden „HIER“.

06.12.2022
Reaktion auf 3 nach 9

Beitrag bei buten un binnen

RadioBremen hat auf die Verunglimpfungen gegen die Landwirtschaft in der Sendung 3 nach 9 reagiert: Am Freitag gab es einen ausführlichen Beitrag zum Thema Kälber in dem Regionalmagazin. Auch Landwirtinnen aus unserem Verbandsgebiet kamen zu Wort und konnten aufzeigen, wie die landwirtschaftliche Praxis wirklich aussieht. Vielen Dank an dieser Stelle an alle Landwirtinnen, die sich für eine Richtigstellung an den Sender gewandt haben. Dieser Aufschrei hat dazu geführt, dass es eine entsprechende #Richtigstellung gab.

Hier der Link zum Video ( Der Beitrag beginnt bei Min 13:20):

https://www.butenunbinnen.de/videos/butenunbinnen-5806.html

01.12.2022
Weihnachtsstimmung auf dem Bauernhof

Landwirtin liest besinnliche Geschichte für Kinder

Kerzen, Kekse und Gemütlichkeit: Der Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden e. V. möchte die Weihnachtsstimmung auf die landwirtschaftlichen Betriebe holen und haben dafür Familie Bassen aus Scheeßel sowie Familie Meier aus Deelsen mit ins Boot geholt.

Wir laden Familien mit Kindern im Grundschulalter zu einer weihnachtlichen Hofgeschichte ein. Landwirtin Sabine Bassen sowie Landwirtin Anja Meier lesen jeweils eine besinnliche Geschichte vor, der Kinder auf gemütlichen Strohballen sitzend lauschen können (Bitte warme Kleidung anziehen). Die Vorlesegeschichte ist für circa 20 Minuten angesetzt. Für ein paar süße Leckereien ist gesorgt, Getränke können vor Ort gekauft werden. (Bitte keine eigenen Getränke mitbringen). Auch der Weihnachtsmann hat sich für die Veranstaltung bei Familie Bassen angekündigt. Er möchte gern kleine Schokoweihnachtsmänner verteilen – solange der Vorrat reicht.

Weihnachtliche Hofgeschichte Scheeßel Wann: 11.12.22 von 16:00-17:00 Uhr Wo: Familie Bassen, Finteler Weg 2, 27383 Scheeßel (ohne Anmeldung)

Weihnachtliche Hofgeschichte Kirchlinteln Wann: 17.12.22 ab 16:30 Uhr Wo: Familie Meier, Brammer Weg 3, 27308 Kirchlinteln Anmeldung: sievers@landvolk-row-ver.de

29.11.2022
3 nach 9

Landvolk übt Kritik an fehlenden journalistischen Standards

Kritik an fehlenden journalistischen Standards

Viele Landwirt*innen lässt der Auftritt von Hannes Jaenicke bei 3nach9 wütend zurück. Auch wir als Interessenvertretung sind mehr als verwundert über die fehlenden journalistischen Standards der Sendung.

Hannes Jaenicke darf in der Talkshow-Runde sein neuestes Buch bewerben und es fallen Sätze wie:

„Milchkühe sind das gequälteste Produkt unseres Hungers!“

„Wenn es nicht explizit Bio- oder Heumilch ist, ist es (die Milch) kein gesundes Produkt.“

„Kühe sind stehende Milchtanksäulen auf vier dünnen Beinen, meistens krank, ständig medikamentös behandelt.“

Sowohl der Bremische Landwirtschaftsverband als auch unser Vorstand stehen mit der beteiligten Redaktion in persönlichen Kontakt!

Denn den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, umfassend und ausgewogen zu berichten, hat die Sendung verfehlt. Die Moderatorin übernimmt unreflektiert die Behauptungen des Buchautors, ohne einmal kritisch nachzufragen oder einzuordnen.

Da jede Meinung zählt, raten wir auch unseren Mitgliedern dazu, das öffentliche Beschwerdeformular zur Sendung online auszufüllen unter:

https://www.radiobremen.de/programm/3nach9/drei-nach-neun-feedback-100.html

29.11.2022
Winterveranstaltung in Oyten-Bassen

Landwirt*innen treffen sich im Gasthaus Segelken

Am 28.22.22 fand die Winterveranstaltung im Gasthaus Segelken für die Bereiche Oyten, Achim, Langwedel, Ottersberg, Fischerhude und Posthausen statt. Circa 50 Landwirt*innen fanden sich gemeinsam mit Vertretern des Landvolk-Kreisverbandes im Saal ein. Christian Intemann und Andre Mahnken vom Vorstand sowie Geschäftsführer Alexander Kasten berichteten über die Herausforderungen in 2022. Thomas Bassen aus der Buchstelle informierte über steuerliche Veränderungen. Auch Gert Kracke von der Landwirtschaftskammer sowie Inis Graue vom Veterinäramt Verden waren für einige Worte zugegen. Abschließend referierte Imker Heinrich Kersten von den Bienenfreunden Verden über die gemeinsamen Artenschutz-Projekte auf Verdener Feldern.

28.11.2022
Winterveranstaltung des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel

DBV- Vizepräsidentin als Gastreferentin vor Ort

Zur Winterveranstaltung des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel hat in diesem Jahr eine besondere Gastreferentin ihren Weg in den „Scheeßeler Hof“ gefunden: Susanne Schulze Bockeloh, die seit Oktober als erste Frau in ihrer Funktion als Vizepräsidentin den Deutschen Bauernverband (DBV) verstärkt, hielt einen Vortrag zum Konzept des Zukunftsbauern. Das Zielanliegen des Zukunftsbauern ist es ein Zukunftsbild der deutschen Landwirtschaft zu entwerfen, welches von der Gesellschaft akzeptiert wird und zugleich den Bäuerinnen und Bauern eine wirtschaftliche Perspektive bietet. „Märkte, Preise und Warenströme sind im Umbruch, der Angriffskrieg auf die Ukraine fordert ein Umdenken. Dennoch müssen auch die bisherigen Herausforderungen beim Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt weiterhin vorangebracht werden.“, erklärte Schulze Bockeloh. Die DBV-Vizepräsidentin betonte hierbei, dass die Landwirt*innen die Zukunft aktiv mitgestalten möchten und sich der Herausforderung der Veränderung mutig stellen. Das Konzept des Zukunftsbauern löste unter den Mitgliedern des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel eine rege Diskussion aus, bei der eines erneut deutlich wurde, um die Zukunft aktiv gestalten zu können benötigt es jetzt dringend sichere und vor allem zuverlässige Rahmenbedingungen von der Politik!

Aktiver Teil der landwirtschaftlichen Zukunft möchten auch Julia Winkelmann und Jan-Philipp Thom sein, die für ihren Meistertitel geehrt wurden. Ebenso wie Jana Röhrs, Ajen Heitmann, Torven Lüdemann und Hajo Hentrich, die eine Ehrung für die erfolgreiche Teilnahme an der zweijährigen Fachschule erhielten und sich nun staatlich geprüfte Betriebswirt*innen nennen dürfen. Eine weitere Ehrung erhielt zudem Wolfgang Wichern für seine 12-jährige Vorstandsarbeit im landwirtschaftlichen Verein als stellverstretender Vorsitzender. Als neuer stellverstretender Vorsitzender wurde einstimmig Hinrich Meinke gewählt. Hilmer Vajen bleibt durch seine einstimmige Wiederwahl Vorsitzender des Vereins.

Aktuelles aus dem Landesverband

15.12.2025
GMO/148er: Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt
Milch und Rind

Die bislang letzte Trilog-Sitzung am 10. Dezember 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) führte zu keiner Einigung. Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Insbesondere beim Artikel 148 und der damit verbundenen Pflicht zu schriftlichen Lieferverträgen im Milchsektor sollen die Positionen nicht konsensfähig gewesen sein. Das Parlament besteht weiterhin auf seiner Position für die Vertragspflicht. Auch bei dem vom Parlament vorgeschlagenen Verbot zur Bezeichnung von vegetarischen Fleischersatzprodukten (z. B. Veggie-Burger) konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein Verbot einigen. Die Beratungen zur GMO-Reform sollen im kommenden Jahr – dann unter zypriotischer EU-Ratspräsidentschaft – fortgesetzt werden.

12.12.2025
Landvolk: Preissenkung ist ein „Tritt in die Kniekehle“
Milch und Rind

Milchbauern empört über die Preispolitik des LEH

Während die Vorstände der Handelsriesen in Dialogformaten Fairness und Preistransparenz betonten, werde in der Praxis das Gegenteil sichtbar, kritisiert Kohlenberg. „Auf der einen Seite versucht der LEH mit der Landwirtschaft in und über Agrardialogen ins Gespräch zu kommen. Da fordern sie Nachhaltigkeit, da bieten sie Fairness und Preistransparenz an.“ Doch sobald es um Margen und Listungen gehe, seien all diese Versprechen vergessen. „Das treibt die Zornesröte in die Gesichter der Landwirte – das bringt das Fass zum Überlaufen.“

Die Worte des Landvolk-Vizepräsidenten erinnern bewusst an die Situation von vor zwei Jahren. Damals hatten überbordende Auflagen und wirtschaftlicher Druck die landwirtschaftlichen Betriebe zu massiven Protesten auf die Straßen gebracht – es war die größte Bauernbewegung seit Jahrzehnten. Kohlenberg sieht klare Parallelen und warnt den Handel: „Reizen Sie es nicht aus! Wertschätzen Sie das tolle Produkt Milch, und wertschätzen Sie die Arbeit der landwirtschaftlichen Betriebe und Familien.“

Für die Bauern sei diese Wertschätzung nicht nur ein betriebswirtschaftliches Thema, sondern auch ein emotionales. Gerade die Milchbetriebe, die ohnehin mit hohen Kosten und zunehmender Regulierung zu kämpfen haben, fühlen sich durch die aktuellen Preisrunden im Handel erneut an den Rand gedrängt. Und für Kohlenberg folgt aus dieser Entwicklung eine klare Konsequenz: „Dialog beruht auf Gegenseitigkeit. Wenn unsere Bauern feststellen müssen, dass es nur inhaltsleere Phrasen sind, die dort getätigt werden, dann wäre es nur folgerichtig, den Agrardialog auszusetzen und nicht mehr mit dem Handel zu sprechen.“

Dass die Lage ernst ist, bestätigt der aktuelle Situationsbericht der Branche. Die Gewinne der landwirtschaftlichen Betriebe stagnieren. Im Wirtschaftsjahr 2024/25 erzielten sie im Durchschnitt 78.500 Euro – zu wenig, um Arbeitszeit, Kapital und Boden angemessen zu entlohnen. Der Bericht spricht von einer „Seitwärtsbewegung“, die längst nicht mit der allgemeinen Preissteigerung Schritt hält. Zudem verschärfen ein massiver Einbruch der Erzeugerpreise bei pflanzlichen und tierischen Produkten sowie steigende Lohnkosten den Druck weiter.

In vielen Betrieben wächst deshalb die Sorge, dass die Preispolitik der Händler nicht nur die aktuellen Einkommen gefährdet, sondern die Zukunftsfähigkeit ganzer Regionen. Kohlenberg bringt die Gefühlslage auf den Punkt: „Die Bauern wollen faire Preise – und endlich ernst gemeinte Wertschätzung für ihre Arbeit.“

12.12.2025
DBV-Situationsbericht veröffentlicht
Milch und Rind

(DBV) Im Kontext zu dem veröffentlichten Situationsbericht schätzt DBV-Präsident Rukwied die wirtschaftliche und agrarpolitische Lage weiterhin als äußerst herausfordernd ein. „Im laufenden Wirtschaftsjahr verstärkt der massive Einbruch der Erzeugerpreise bei zentralen pflanzlichen und tierischen Produkten sowie der Anstieg der Lohnkosten den Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich.“ Rukwied mahnt hier weitere strukturpolitische Reformen an, in denen der Fokus auf Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und Honorierung von Nachhaltigkeitsleistungen liegen müsse. Zum Situationsbericht geht es hier.

12.12.2025
Vizepräsident Schmal zum Preiskampf des LEH
Milch und Rind

(DBV) DBV-Vizepräsident Schmal hat den Kampf um die Deutungshoheit der Preisführerschaft innerhalb des LEHs zu Lasten der Bauern scharf kritisiert. Im Verlauf der vergangenen Wochen ist der Verbraucherpreis im Einstiegssegment für ein Päckchen Butter kontinuierlich auf unter 1 Euro im LEH abgesenkt worden. Durch derartige Dumpingpreise werden hochwertige, heimische Lebensmittel verramscht und entwertet, so Schmal in BILD. Bereits Ende November hatten DBV und DRV in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf den wirtschaftlichen Druck durch die aktuellen Preisentwicklungen und die Notwendigkeit besserer politischer Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Milcherzeugung hingewiesen.

12.12.2025
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) In der 48. KW erfassten die deutschen Molkereien 0,5 % mehr Milch als in der Vorwoche und 7,1 % mehr als im Vorjahr – der saisonale Anstieg setzt wieder ein. Abgepackte Butter im Weihnachtsgeschäft stark nachgefragt – Mengen steigen, Hersteller an Liefergrenzen. Preise im Handel und Molkereiabgabepreise zuletzt erneut gesenkt. Bei Blockbutter starke Nachfrage für Q1 im Jahr 2026, Käufer sichern sich längerfristig. Auch für Q2 besteht Interesse, Verkäufer bleiben vorsichtig. Preise zuletzt gefallen, nun stabilisiert. Die Nachfrage nach Schnittkäse ist im Weihnachtsgeschäft stark. LEH, Food-Service und Export rufen große Mengen ab. Bestände sind niedrig, Preise bleiben stabil.

Der Markt für MMP ist saisonbedingt ruhig. Export bleibt wettbewerbsfähig, Preise stabil bis leicht schwächer. Die Nachfrage nach VMP bleibt ruhig. Käufer aus der Schokoladenindustrie agieren zurückhaltend. Die Preise liegen weiter auf niedrigem Niveau und tendieren schwächer. Der Markt für MP bleibt fest. Lebensmittelware ist knapp und gut nachgefragt, Preise stabil bis leicht fester. Futtermittelware teurer, Molkekonzentrat behauptet sich besser.

12.12.2025
US-Weizen fällt weniger stark als die Pariser Notierungen
Pflanzen

(AMI) Das USDA unterstrich in seiner neuesten Schätzung nochmals die komfortable Versorgung mit Weizen in dieser Saison. Indes verschärft sich der Wettbewerb am Exportmarkt weiter.

In Paris verfehlt der Fronttermin für Weizen mit zuletzt 188,75 EUR/t das Vorwochenniveau um knapp 2 EUR/t. Tagesschwankungen zwischen –2,75 EUR/t und +2,00 EUR/t waren dabei üblich. Spätere Kontrakte der Ernte 2025 gaben auf Wochensicht bis zu 1,75 EUR/t nach, während der Termin der Ernte 2026 um 2 EUR/t auf 195,75 EUR/t fiel.

Die jüngste USDA-Prognose zur globalen Weizenversorgung unterstreicht die komfortable Marktlage. Für das Saisonende wird ein deutlicher Überschuss erwartet. Ausschlaggebend sind unter anderem gestiegene Erträge in wichtigen Erzeugerregionen sowie die Aussicht auf Rekordernten in Argentinien und Australien. Auch Statistics Canada hob seine Schätzung für die nationale Weizenproduktion überraschend auf ein Rekordniveau von 40,0 Mio. t an, Marktteilnehmer rechneten mit einer Erntemenge von 38,5 Mio. t. Das stärkte die Erwartung einer reichlichen Versorgung in den wichtigsten Exportländern weiter.

Bei ohnehin geringer Aktivität am Exportmarkt dürfte der Wettbewerb damit nochmals zulegen und das Aufwärtspotenzial der Weizenkurse bis ins erste Quartal 2026 begrenzen. Zusätzlich sorgt die Entscheidung Argentiniens, die Exportsteuern für Getreide und Sojabohnen zu senken, für weiteren Kursdruck – auch wenn der Effekt voraussichtlich moderat bleibt. Argentinischer Weizen zählt aktuell ohnehin zu den günstigsten Angeboten; dies könnte den Wettbewerb auf zentralen EU-Absatzmärkten wie Marokko und Algerien weiter intensivieren. Da die Qualität des argentinischen Angebots voraussichtlich nicht alle Anforderungen erfüllt, dürfte vor allem der Absatz von Futterweizen an Bedeutung gewinnen.

Das Interesse an französischem Weizen zog in den vergangenen Handelstagen etwas an. Marktteilnehmer berichten, dass kurzfristige Lieferungen für Dezember schwer zu bekommen sind, während die Verladungen in den Häfen auf Hochtouren laufen. Positive Impulse erhält die EU zudem durch jüngste Ausschreibungen aus Tunesien und Jordanien.

Insgesamt liegen die EU-Ausfuhren von Weichweizen seit Beginn des Wirtschaftsjahres bei rund 10,16 Mio. t und damit fast auf Vorjahresniveau (10,46 Mio. t). Im gleichen Zeitraum der Saison 2023/24 waren es allerdings 14,41 Mio. t. Wichtigster Abnehmer bleibt Marokko: Das Land importierte bisher 1,93 (Vorjahr: 1,00) Mio. t und erreicht damit einen Marktanteil von 19 % nach 9,5 % im Vorjahr. Es folgt Saudi-Arabien mit 675.113 (448.947) t beziehungsweise 7,5 % (4,3 %).

Frankreich konnte sich seine Position als größter Weizenexporteur der EU zurückerobern, nachdem das Land den Spitzenplatz im Saisonverlauf zeitweise an Rumänien verloren hatte. Zwischen dem 01.07. und 07.12.2025 exportierte Frankreich rund 3,38 (1,19) Mio. t Weichweizen, Rumänien liegt mit 3,28 (2,81) Mio. t aber knapp dahinter. Damit entfallen auf beide Länder zusammen fast zwei Drittel der EU-Gesamtexporte.

12.12.2025
Es wird ruhig am heimischen Brotgetreidemarkt
Pflanzen

(AMI) Die Preise für Brotgetreide liegen nahezu auf Vorwochenniveau, was immerhin vereinzelt Verkäufer dazu veranlasste, mehr Ware anzubieten. Im Vordergrund steht vor dem Weihnachtsfest aber überwiegend die Abwicklung bestehender Kontrakte.

Am heimischen Brotgetreidemarkt kehrt allmählich vorweihnachtliche Ruhe ein. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind nur sporadisch am Markt zu finden und der Handel beschränkt sich nahezu vollständig auf die Abwicklung bestehender Kontrakte. Zu Neugeschäft kommt es nur dann, wenn kurzfristiger, dringender Bedarf besteht. An dieser Situation dürfte sich bis zum Jahreswechsel auch nichts mehr ändern. Hier und da nutzen Anbieter das aktuell stabile Preisniveau, um Restmengen zu vermarkten und weitere Lagerkosten zu vermeiden. Mit dem Näherrücken des Weihnachtsfestes steigen allerdings die Zuschläge der Transportkosten. Frachtraum wird knapp und die Fuhren sind vollständig ausgelastet. An den deutschen Häfen sind die Verladetätigkeiten von Brotgetreide hingegen überschaubar, deutlich mehr wird Futtergetreide verschifft.

Auf den Feldern stehen die Kulturen überwiegend zufriedenstellend. Allmählich etwas Sorge bereiten die milden Temperaturen, die die Wachstumsbereitschaft der Bestände treiben könnten. Spätere Fröste könnten die bisher günstigen Aussichten trüben.

Die international rückläufigen Kurse begrenzen auch am deutschen Markt den Spielraum für die Erzeugerpreise. Insgesamt bewegten sich die Brotgetreidepreise im Wochenverlauf ohnehin in sehr enger Spanne. So wurden in der 50. KW im Bundesmittel rund 168,98 (154-177) EUR/t frei Erfasserlager für Brotweizen verlangt – nur 0,50 EUR/t mehr als in der Vorwoche. Qualitätsweizen liegt im Schnitt bei 173,18 (157-179) EUR/t und damit 0,35 EUR/t über Vorwoche. Die Forderungen für Braugerste liegen aktuell bei 165,47 (151-171) EUR/t, nicht nennenswerte 0,29 EUR/t über Vorwochenlinie. Brotroggen verzeichnet mit einem Anstieg um 0,90 auf 143,79 (136-156) EUR/t noch das größte Wochenplus.

Auf Großhandelsebene zeigen die Preise auch nur kaum Bewegung. Franko Niederrhein werden für Brotweizen weiterhin 200 EUR/t zur Lieferung ab Januar 26 verlangt. Brotroggen verharrt mit 180 EUR/t ebenso auf Vorwochenlinie. Franko Hamburg werden weiterhin 204 EUR/t für Qualitätsweizen und 196 EUR/t für Brotweizen verlangt. Einzig franko Westfalen legten die Forderungen für Brotweizen um immerhin 1 EUR/t auf 198 EUR/t zu.

12.12.2025
Globale Rapsproduktion deutlich auf Rekordkurs
Pflanzen

(AMI) Das USDA hebt die Prognose zur globalen Rapsproduktion weiter an. Kanada meldet Rekordniveau, Australien profitiert von besseren Erträgen im Westen, Russland wird ebenfalls höher gesetzt – die Bilanz bleibt komfortabel.

Die Rapserzeugung befindet sich in der laufenden Saison weiter auf Rekordkurs und dürfte den Verbrauch mehr als decken. Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) erhöht in der Dezember-Schätzung die globale Produktion erneut und stellt nun gut 95 Mio. t in Aussicht.

Treiber sind vor allem Kanada mit 22 Mio. t, Australien mit rund 7 Mio. t und Russland mit rund 6 Mio. t – allesamt höher als zuvor veranschlagt. Grundlage bei Kanada sind höhere Erträge auf Basis offizieller Daten von Statistics Canada, die das USDA übernimmt. In Australien stützt ein höheres Ertragspotenzial die Aufwärtskorrektur: Günstige Vegetationsbedingungen im Westen mit zeitgerechten Niederschlägen und soliden Bestandsdichten gleichen die schwächeren Ernteaussichten in New South Wales und Victoria mehr als aus. Entsprechend setzt das USDA auch die Exporte aus Australien um 0,4 Mio. t höher an. Für die EU bleibt die Schätzung in der Nähe von 20 Mio. t; größere Anpassungen nimmt das USDA hier – abgesehen von einer leichten Aufwärtskorrektur bei den Importen – nicht vor.

Angesichts der hohen Erzeugung bleibt die Bilanz 2025/26 komfortabel. Der Verbrauch steigt zwar ebenfalls weiter, der Anstieg bleibt aber hinter dem zusätzlichen Angebot zurück. Die Produktion übersteigt das globale Angebot in der kommenden Saison um fast 3 Mio. t. Die Endbestände beim Raps werden vor diesem Hintergrund deutlich höher als im Vorjahr erwartet und unterstreichen die gute Versorgungslage.

Der Internationale Getreiderat – IGC – veranschlagt die Welt-Rapsernte zuletzt auf 92,8 Mio. t und die Endbestände auf 8,1 Mio. t. Damit zeichnet der IGC eine knappere Versorgung als das USDA, das mit höherer Produktion – insbesondere wegen der jüngsten Korrekturen – ein entspannteres Bild der Marktversorgung signalisiert. Beim Handel liegen IGC und USDA nahe beieinander.

An den Fundamentaldaten wird sich 2025/26 damit nichts mehr ändern. Das USDA veröffentlicht am 12.01.2026 seinen nächsten Bericht. Der IGC legt im Dezember traditionell eine Pause ein. Die nächste Schätzung des IGC erfolgt am 15.01.2026.

12.12.2025
Rückläufige Kurse bremsen deutschen Rapsmarkt aus
Pflanzen

(AMI) Am Rapsmarkt bleibt es überwiegend ruhig, Ölmühlen konnten ihren Bedarf bereits weitestgehend decken. Ohnehin rücken die Weihnachtsfeiertage immer näher.

Die Pariser Rapsnotierungen rutschen ab. Allein zum Wochenstart verzeichnete der Kurs einen Tagesverlust von 5 EUR/t. So schloss der Fronttermin Februar am 09.12.2025 bei 471,75 EUR/t und damit rund 10,75 EUR/t unter dem Niveau der Vorwoche. Druck kommt dabei von dem üppigen Rapsangebot der laufenden Saison.

Im Sog der rückläufigen Terminmarktnotierungen geht es auch auf Großhandelsebene abwärts. So sind für Partien zur Lieferung ab Dezember franko Niederrhein zuletzt 487 EUR/t im Gespräch und damit 11 EUR/t weniger als noch in der Woche zuvor. Gleiches gilt für Partien franko Hamburg, welche sich auf Wochensicht ebenfalls um 11 auf 476 EUR/t vergünstigen. Dabei bleiben die Prämien unverändert. Umsatz steht hier jedoch auch weiterhin nicht dahinter. So bleibt es am Rapsmarkt anhaltend ruhig. Vereinzelt werden vorne noch kleinere Lücken gestopft, von einem belebten Handel kann allerdings nicht gesprochen werden. So kehrt Mitte Dezember bereits vorweihnachtliche Ruhe ein.

Raps bleibt entsprechend der internationalen Vorgaben sehr volatil, nach einem kurzzeitigen Hoch pendelt sich der Preis frei Erfasserlager leicht unter dem Vorwochenniveau ein. So sind im Bundesdurchschnitt zuletzt rund 455,50 EUR/t für Partien der Ernte möglich, ein Minus von 1 EUR/t im Vergleich zur Vorwoche. Die Meldungen aus den einzelnen Bundesländern rangieren dabei in einer Spanne von 432-473 EUR/t. Der Zustand der Feldkulturen ist weiterhin sehr gut. Leichte Sorgen bereiten jedoch die frühlingshaften Temperaturen, die die Bestände in Wachstumsbereitschaft versetzen. Sollten im Anschluss Kahlfröste auftreten, könnte sich die Lage deutlich eintrüben.

12.12.2025
Trotz steigender Nachfrage mehr als reichlich Speisekartoffeln verfügbar
Pflanzen

(AMI) Ein weiterhin eher üppiges Speisekartoffelangebot trifft auf eigentlich recht gute Nachfrage. Für flächendeckende Aufschläge für die Lagerkosten reichen die Marktverhältnisse aber noch nicht.

Die Nachfrage nach Speisekartoffeln bleibt gut mit Kartoffeln aus dem Lager bedient. Sorge vor Qualitätsabbau – auch unter den milden Witterungsbedingungen – und noch nimmer nicht ganz geräumte Provisorien erzeugen gebietsweise etwas Angebotsdruck. Nur in einigen Zufuhrregionen ist der Druck nicht oder kaum zu spüren. Weiterhin kann der mancherorts vorgeschlagene und wohl auch umgesetzte Lagerkostenaufschlag nicht flächendeckend durchgesetzt werden. Das ist vor dem Hintergrund weiterer Sonderaktionen im LEH mit größeren Gebinden und eher noch niedrigeren Forderungen als bisher auch schwer.

Auch wenn die Nachfrage teils etwas überfordert ist, ist sie vor allem in Aktionen meistens besser als im Vorjahr. Das dürfte wie schon im Oktober auch weiterhin für die Gesamtmenge, die Woche für Woche im LEH über die Theke geht, zutreffen, wie befragte Packer meinen. Selbstverständlich schließt das ein gewisses Auf und Ab in den verschiedenen Wochen bei bestimmten Kunden ein. In der Tendenz werden mit den aktuellen Aktionen und dem Weihnachtsfest noch bis zum Jahresende ordentliche Absatzmengen erwartet. Mit den Erlösen ist die Branche dagegen nicht immer zufrieden. Mit den höheren Spannen für Kleingebinde in Markenaufmachung lassen sich kleine Spannen für größere Gebinde nicht immer kompensieren.

Was den Export angeht läuft es in Richtung Osten und Süden zwar mengenmäßig noch weitgehend normal – wenn auch aktuell nicht die Hauptverkaufszeit in dieser Richtung ist – im Wettbewerb mit Anbietern aus Frankreich ist das Geschäft aber auch kein „Zuckerschlecken“.

Das desaströse „Geschäft“ mit vertragsfreiem Pommes-Rohstoff bleibt, wie es ist. Ob die Tatsache, dass längst nicht jeder Verarbeiter über den Jahreswechsel verlängerte Betriebsferien angekündigt hat, ein Lichtblick ist, bleibt abzuwarten.