Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

12.03.2025
DBV bewertet Sondierungsergebnisse gemischt
Schwein

Der Deutsche Bauernverband sieht Licht und Schatten in Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Präsident Rukwied begrüßt die vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung als Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, da diese die deutsche Landwirtschaft erheblich belasten würde. Er fordert eine Sonderregelung und sieht die Mindestlohnkommission in der Verantwortung, eine angemessene Lösung zu finden.

12.03.2025
Bekämpfung der ASP in Hessen geht in eine neue Phase
Schwein

Die erfolgreiche Strategie zur Eindämmung der ASP in Hessen macht weitere Lockerungen möglich: In den kommenden Wochen wird in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder sukzessive zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Möglich wird das u. a. durch den fortschreitenden Bau vom Festzaun rund um die Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium eine Aufhebung des Jagdverbots. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune. Weitere positive Entwicklungen sind die Benennung des großen, hessischen Schlachthofes in Schwalmstadt für Schlachtung aus Sperrzone II und erste Schlachtungen aus dem Gebiet sowie die Aufhebung der Sperrzone III, der die EU-Kommission nach Antrag Hessens zugestimmt hat. Dies entlastet betroffene Schweinehalter deutlich, anspruchsvolle Vermarktungsbedingungen bleiben allerdings bestehen.

12.03.2025
Zweiter Fall der ASP in Baden-Württemberg bestätigt
Schwein

Am 7. März wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein nördlich der A6 bei Mannheim das ASP-Virus nachgewiesen. Der erste Fall ereignete sich im August 2024 bei einem Wildschwein nahe Hemsbach. Somit handelt es sich nicht um einen isolierten Fall, sondern dieser fügt sich in das bereits bestehende Seuchengeschehen in Südhessen ein. Die bestehenden Sperrzonen und ASP-Schutzzäune (ca. 25 km), die in Zusammenarbeit mit Hessen errichtet wurden, bleiben erhalten.

12.03.2025
MKS: Wichtige Fortschritte bei der Exportmarktöffnung
Schwein

Zwei Monate nach dem MKS-Fall in Brandenburg wurde die Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland in die Volksrepublik China wieder ermöglicht, wie das BMEL am 5. März bekannt gab. Mit der aktualisierten Veterinärbescheinigung für wärmebehandelte Produkte erkennt China das Regionalisierungsprinzip für diese Produkte an. Auch Kanada und Malaysia akzeptieren inzwischen zusätzliche Tiergesundheitsbescheinigungen, was weitere Exportmöglichkeiten eröffnet.

Die Öffnung des britischen Marktes, die ein wichtiger Meilenstein für den Frischfleischexport wäre, wird derweilen durch einen umfangreichen Fragebogen aus Großbritannien erneut hinausgezögert. Für den DBV bleibt umso wichtiger, sich weiterhin mit Nachdruck für die Wiederöffnung der Märkte einzusetzen, was im regelmäßigen Austausch mit Branchenverbänden, Behörden und der Politik erfolgt.

12.03.2025
Erster MKS-Ausbruch in Ungarn seit über 50 Jahren
Schwein

Am 7. März wurde das MKS-Virus in einem Rinderzuchtbetrieb in Kisbajcs, im Nordwesten Ungarns, nahe der Grenze zur Slowakei und Österreich, nachgewiesen. Rund um den betroffenen Betrieb mit 1.400 Rindern, wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete gilt seit Freitag eine 72-stündige Standstill-Regelung. Die Tiere des Betriebes, die Anfang März typische MKS-Symptome aufwiesen, wurden bereits gekeult.

12.03.2025
„MKS & Co.: Vorsorgen ist besser als Räumen -Online-Veranstaltung zur aktuellen Lage der MKS in Deutschland und Europa und zur Veröffentlichung der Risikoampel Rind“
Milch und Rind

(trafo:agrar) Der MKS-Ausbruch im Januar 2025 in Brandenburg verdeutlicht erneut die herausragende Bedeutung von Biosicherheitsmaß-nahmen, um den Eintrag sowie eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Tiergesundheit, der Lebensmittelerzeugung und der Schutz vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Die Online-Tagung findet am Freitag, 4. April 2025 von 09:30 bis 12:00 Uhr statt und bietet rinder- und klauentierhaltenden Betrieben (Schafe, Ziegen und Schweine) und allen Interessierten eine aktuelle Einschätzung von Expert*innen aus Wissenschaft, Veterinärbehörden und landwirtschaftlicher Praxis an und stellt die neu entwickelte Risikoampel vor.

Anmeldung bis Mittwoch, 2. April 2025 unter: https://www.trafo-agrar.de/anmeldung

10.03.2025
Fläche im Wasserschutzgebiet mit Nachteil durch Glyphosatverbot? – 31.03. Fristablauf für Ausgleichsforderungen!
Milch und Rind

Nicht klein beigeben – Wasserversorger fristgerecht zur Ausgleichszahlung für Glyphosatverbot in 2023 auffordern!

Die Front der zahlungsunwilligen Wasserversorger in Niedersachen bröckelt, wenn es um das Anerkenntnis iher gesetzlichen Zahlungspflicht für Nachteile durch das pauschale Verbot der Glyphosatanwendungen (nur) in Wasserschutzgebieten geht. Erste Klageverfahren gegen die Verweigerung von Versorgern bei Ansprüchen aus 2021 und 2022 sind in Vorbereitung. Wer aber gegenüber seinem Wasserversorger nicht schriftllich bis in drei Wochen (31. März 2025) seinen Anspruch geltend macht (für 2023), der geht wegen Fristversäumnis leer aus, jedenfalls für das vorletzte Jahr. Über die Höhe und Nachweise wird es wohl noch länger Streit geben. Alle Landvolkkreisverbände haben dafür hinreichende Unterlagen des Landesverbandes bzw. der LWK erhalten. Die Zusatzberater werden dagegen vom Versorger bezahlt und sind deshalb eher „disqualifiziert“ im Streit und eine ausschließlich auf Betriebsinteressen ausgerichtete Beratung in der Angelegenheit.

Forderung von Einzelkostennachweisen ist durchsichtige Schikane der Wasserversorger

Das Landvolk ist davon überzeugt, dass schlagbezogene Einzelfallberechnungen eine überzogene Forderung von Versorgern darstellen (= Berechnung des aus einzelbetrieblichen Maschineneinsatzkosten und anderen Daten von Betriebszweigabrechnungen ermittelbarem individuellen ökonomischen Nachteils eines erzwungenen Glyphosatverzicht) . Wir unterstützen daher das Berechnungsschema der LWK, natürlich beschränkt auf Flächen, auf denen tatsächlich Glyphosat aus fachlicher Sicht angewendet worden wäre, nicht pauschal für die gesamte oder pauschale Anteile der Betriebsfläche im Schutzgebiet. Also jetzt beim Versorger schriftlich formlos seinen Anspruch deutlich machen, insbesondere unter Angabe der betroffenen Flächen z. B. aus GAP-Antrag (Fax mit Ausdruck Sendebestätigung oder Einwurf-Einschreiben ) und zur Zahlung auffordern unter Berufung auf das folgende Gesetzes: § 93 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes. Nachweis der Höhe des Anspruchs dann nachreichen, z. B. wenn noch Hilfe benötigt wird. Los geht’s! P.S.: Das Land will den Versorgern solche Ausgleichszahlungen wieder teilweise erstatten, so wie es bis zuletzt vor gut 17 Jahren solche Kosten ebenfalls übernommen hatte.

07.03.2025
Ukraine: Schwellenwert für Geflügelfleisch und Eier
Geflügel

Die EU und die Ukraine planen eine beschleunigte Einführung einer Freihandelszone. Nach dem Auslaufen der aktuellen autonomen Handelsmaßnahmen am 5. Juni 2025 will die EU eine zügige Liberalisierung des Agrarhandels vorantreiben, so der Informationsdienst Agra Europe unter Berufung auf EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič. Bereits im Mai 2024 hatte die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Agrarprodukte bis Juni 2025 verlängert. Gleichzeitig wurden Schutzmaßnahmen eingeführt: Überschreiten die Einfuhren von Geflügelfleisch, Eiern, Zucker, Hafer, Mais, Grütze oder Honig bestimmte Schwellenwerte, greift eine „Notbremse“. Mehrere EU-Staaten lehnen eine uneingeschränkte Marktöffnung ab. In einem gemeinsamen Schreiben forderten ihre Landwirtschaftsminister die Wiedereinführung der Quotenregelung aus der Zeit vor dem Krieg.