Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
21.02.2022 01.03.2022 Online Veranstaltung : Strategie 2030 der deutschen Milchwirtschaft
Welchen Nutzen hat sie für den Milcherzeuger?
(sie). Die Milchwirtschaft bewegt sich im Spannungsfeld zwischen steigenden gesellschaftlichen Anforderungen bei einem abnehmenden Bezug vieler Verbraucher*innen zur Landwirtschaft, der zunehmenden Digitalisierung sowie den aktuellen Entwicklungen in der Agrarpolitik und den Märkten. Um den bestehenden und absehbaren Herausforderungen zu begegnen wird viel unternommen. Daher möchten wir Sie gemeinsam mit dem Landvolk Bezirksverband Stade über die aktuellen Aktivitäten und den Stand der Gespräche informieren. Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, den Vortragenden Fragen zu stellen und mit ihnen zu diskutieren. Nutzen Sie die Chance und seien Sie dabei! Wir laden unsere Mitglieder herzlich zu den digitalen Vorträgen von Herrn Ludwig Börger – Referatsleiter Milch beim Deutschen Bauernverband e.V. , Herrn Frank Feuerriegel – Geschäftsführer der Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.V. sowie Frau Christine Licher stellv. Geschäftsführerin der Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.V. am Dienstag den, 01.03.2022, um 19 Uhr ein.
Bitte melden Sie sich bis zum 27.02.2022 per E-Mail unter homann@landvolk-row-ver.de an, um den Link mit den Einwahldaten zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen können Anmeldungen danach nicht mehr angenommen werden. Die Veranstaltung wird über ZOOM durchgeführt. Der digitale Teilnehmerraum ist ab 18:30 Uhr geöffnet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
16.02.2022 Werde Bienenfreundlicher Landwirt 2022
Jetzt mitmachen und kostenloses Aktionspaket erhalten
(sie). Über 800 niedersächsische Landwirte & Landwirtinnen haben im letzten Jahr an der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ unserer Imageinitiative Echt Grün – Eure Landwirte teilgenommen, darunter auch viele engagierte Mitglieder aus unserem Kreisverband. In diesem Jahr hoffen wir mit Eurer Unterstützung die 1000-Teilnehmer-Marke zu knacken und damit ein deutliches Zeichen zu setzten, dass wir Landwirte & Landwirtinnen uns auch weiterhin für den Erhalt der Natur und Artenvielfalt einsetzen! Als unseren Mitgliedern stellen wir Euch für die Teilnahme ein kostenloses Aktionspaket zur Außenkommunikation zur Verfügung. Das Kommunikationspaket umfasst dabei neben Onlinebannern für die Webseite auch mehrere Aufkleber mit dem Logo „Bienenfreundlicher Landwirt 2021“ und dazu passende Hof- und Feldrandschilder, die an Blühstreifen oder auf dem Hof aufgestellt werden können. Individualisiertes Material lässt sich auf Wunsch kostenpflichtig anfertigen. Für Rückfragen wendet Euch gerne an Wanja Sievers (E-Mail: sievers@landvolk-row-ver.de / Telefon: 04261 6303 102).
Einfacher als Gedacht:
Durch die Vielseitigkeit der Maßnahmen ist die Teilnahme meist einfacher als gedacht. Denn oftmals sind es eben die kleinen Dinge wie naturbelassene Unkrautecken, mehrjährige Sandhaufen oder rottendes Altholz, die den Insekten einen großen Mehrwert bieten. Um sicherzustellen, dass das angedachte Konzept den Wildinsekten auch tatsächlich hilft, wurden gemeinsam mit dem Bieneninstitut Celle unterschiedliche Ansätze ausgearbeitet. Es entstand ein abwechslungsreicher Maßnahmenkatalog der sich in vier Kategorien aufteilt: Maßnahmen auf der Hofstelle, auf den Ackerflächen, Anstrengungen auf Grünland und die Kooperation mit Imkern, Jägern oder Umweltschutzvereinen. Durch die Vergabe von Punkten werden die einzelnen Maßnahmen, je nach Intensität ihrer Wirkung, bewertet. Jeder Hof, der mindestens fünf Punkte in zwei Kategorien auf dem Maßnahmenblatt sammelt, qualifiziert sich für die Teilnahme an der Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt 2022“.
Hier gelangt ihr direkt zur Anmeldung und zum Maßnahmenkatalog.
16.02.2022 24.02.2022 Online Informationsveranstaltung vom Landvolk Mittelweser
Meldung trockenfallender Gräben - Wie geht das und was bringt das?
(sie). Hartmut Schlepps, stellv. Hauptgeschäftsführer beim Landvolk Niedersachsen und Experte für Umweltrecht und -politik, wird am Donnerstag, 24. Februar 2022 um 19.30 Uhr in einem Online-Vortrag zum Thema “Meldung trockenfallender Gräben” referieren. Breitere Gewässerrandstreifen an Gräben und Flüssen sollen langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt? Entsprechende Gewässer können ab sofort über ein Internet-Portal an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet werden, denn trockenfallende Gewässer sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen. Der Niedersächsische Weg sieht u. a. Gewässerrandstreifen vor, in denen die Düngung und Pflanzenschutzmittelanwendung gegen Geldausgleich unzulässig sind. Dieser Punkt ist in das Niedersächsische Wassergesetz übernommen worden.
Mitglieder aus anderen Kreisverbänden sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen! Eine Anmeldung ist für die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail an Ramona Bormann (r.bormann@landvolk-mittelweser.de) zwingend erforderlich. Für die Teilnahme ist ferner ein Computer mit Lautsprechern und Mikrofon oder ein aktuelles Smartphone oder Tablet erforderlich, sowie eine stabile Internetverbindung.
14.02.2022 Absage „Erfolgreiche Blühkonzepte im Landkreis Verden“
Veranstaltung von Heinrich Kersten coronabedingt ersatzlos gestrichen
(sas). Jedes Jahr lädt Imker Heinrich Kersten zu Beginn des Jahres zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Blühflächen ein. Auch in 2022 sollte es eine Expertenrunde geben. Wir berichteten darüber in der aktuellen Ausgabe unserer Landvolkzeitung. Leider teilte uns Heinrich Kersten soeben mit, dass der Termin nun ersatzlos gestrichen ist. Wir bedauern das sehr.
10.02.2022 24.02.2022 Humusaufbau und Bodenschutz - welche Potenziale bietet die regenerative Landwirtschaft?
Online Seminar des Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau
(sie). Praktikable und innovative Ansätze aus der Praxis für die Praxis – darum geht’s bei der Online-Seminarreihe „Praxis-Talks“ im Rahmen des Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau. Je Seminar stellen zwei Betriebe aus dem Netzwerk individuelle Lösungsansätze zu einem von acht themenbezogenen Handlungsfeldern vor. Dadurch werden innovative Ansätze im Ackerbau praxisnah sichtbar und motivieren so zur Umsetzung auf dem eigenen Betrieb.
Bei diesem ersten Praxis-Talk geht es um Humusaufbau und Bodenschutz mit einem Fokus auf dem intensiven Anbau von Zwischenfrüchten und pflugloser Bodenbearbeitung. Das Online Seminar findet am Donnerstag, den 24. Februar 2022 von 15:45 bis 19:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung muss bis spätestens 21. Februar 2022 unter dem folgenden Link erfolgen: https://akademie.fibl.org/event/140
Verwendet wird die Software ZOOM. Für die Dauer des Seminars werden daher ein ruhiger Ort mit PC oder Laptop incl. Kamera, Lautsprecher und Mikrofonfunktion sowie eine stabile Internetverbindung benötigt.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des bundesweiten Netzwerks Leitbetriebe Pflanzenbau statt. Der Austausch mit anderen Betrieben über nachhaltigen Pflanzenbau, die eigene Arbeit der Öffentlichkeit näherzubringen und die Zukunft des Ackerbaus mitzugestalten – das sind die Ziele des Netzwerks. Es wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiiert und ist ein Leuchtturmprojekt im Rahmen der BMEL-Ackerbaustrategie 2035.
Die Veranstaltung wird verantwortet von der Koordinationsstelle aus m&p: public relations GmbH, FiBL Projekte GmbH und Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG).
31.01.2022 Geflügelpest
Aufstallungspflicht im LK Rotenburg
(sie). Auf Grund der sich ausbreitenden Geflügelpest hat das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung (im Anhang dieser Mail) die Aufstallung von allen gehaltenen Geflügelarten angeordnet. Das Aufstallungsgebot tritt heute, am 31.01.2022, in Kraft.
Sowohl in Wildvogelfunden in den umgebenden Landkreisen sowie auch jüngst bei einer Wildgans im Landkreis Rotenburg wurde das Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) schätzte in seiner aktuellen Bewertung vom 10. Januar das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen hoch ein. Jegliches Geflügel sei daher ab heute in geschlossenen Ställen unterzubringen. Ist dies nicht möglich, könne ein Schutz auch durch eine dichte Abdeckung des Auslaufes sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung erfolgen, teilte der Landkreis mit. Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden: : https://www.lk-row.de/gefluegelpest
Auffällige Tierverluste in Geflügelbeständen seien dem Veterinäramt telefonisch unter 04261/9832366 oder per Mail an veterinaeramt.row@lk-row.de zu melden. Unabhängig von der Geflügelpest müssen auch kleine Hobbyhalter ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registrieren lassen, heißt es.
Eigene Vielfalt. Gemeinsam zum Biotopverbund mit Naturschutz & Landwirtschaft
(sie). Hecken sind Lebensräume für eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen (Kräuter, Stauden, Sträucher, kleinen Bäumen) und bilden einen vielfältigen Lebensraum für viele Vögel und Kleinsäugetiere sowie Insekten und andere Wirbellose. Strukturreiche Hecken sind Ansitz-, Wohn-, Schlaf- und natürlich Nahrungsraum. Zudem vernetzen viele Hecken verschiedene natürliche und naturnahe Biotope miteinander und tragen zum ökologischen Gleichgewicht bei. Hecken erhöhen die landschaftliche Vielfalt und den Erlebnis- sowie den Erholungswert der Landschaft.
Zur dauerhaften Erhaltung ihrer Funktion und Schönheit bedarf es einer landschaftsgerechten Pflege.
Mit einem 1,5 tägigen Einführungsseminar zur landschaftsgerechten Gehölzpflege möchten die Partner des Projektes “Eigene Vielfalt. Gemeinsam zum Biotopverbund mit Naturschutz & Landwirtschaft”, der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen, interessierte Personen, die sich in der Landschaftspflege engagieren, fortbilden. Das Einführungsseminar findet im Rahmen des Projektes statt und wird vom BUND Niedersachsen und der Stiftung Kulturlandpflege Niedersachsen organisiert. Dank der Förderung durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung ist die Teilnahme Kostenlos. Am 15.02.2022 findet von 10 bis 13 Uhr die theoretische Einführung statt (zum Grünen Jäger, im Dorf 9, 27386 Kirchwalsede). Am 22.02.2022 folgt von 9 bis 16 Uhr der Praxistag (Ziegeleistraße, Ortsausgang Kirchwalsede, 27386 Kirchwalsede). Anmeldungen erfolgen bitte per Mail an nora.albers@nds.bund.net. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Kontaktdaten (Handynummer wegen möglicher kurzfristiger coronabedingter Absage) und wenn vorhanden beruflichen Hintergrund sowie ob ein Kettensägenschein zur Verfügung steht mit an. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgefüllt. Teilnehmer*innen sollen zum Praxistag eigene Arbeitsmaterialien (Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, Schutzkleidung, Gehörschutz) und Arbeitsgeräte (Handsäge, Motorsäge) mitbringen. Für Verpflegung und Getränke während der Veranstaltung wird gesorgt. Die Durchführung findet unter Vorbehalt der Durchführbarkeit entsprechend der jeweiligen geltenden Coronaverordnungen oder auch entsprechend Vorbehalt in der Gemeinde statt. Es gilt als Einlass und Teilnahmebedingung 2G+. Es wird darum gebeten die entsprechenden Nachweise zu Beginn der Veranstaltung vor Eintritt vorzuzeigen.
28.01.2022 Echt Grün - Eure Landwirte holt Influencerinnen auf die Höfe
Landvolk-Imageinitiative startet neues Filmprojekt
(sie/sas). Drei Höfe, drei Tage, drei Influencerinnen und jede Menge Aktion: So lässt sich das neue Filmprojekt von der Landvolk-Imageinitiative „Echt Grün – Eure Landwirte“ recht treffend beschreiben, in welchem die Internetstars einen Geflügel-, einen Kuh- und einen Schweinestall besuchen, um die täglichen Arbeiten auf dem Hof mitzuerleben, selbst auszuprobieren und Neues zu lernen. Ziel des Projektes ist es, Menschen außerhalb der Landwirtschaftsblase zu erreichen und für eine moderne Landwirtschaft zu begeistern.
Zu den auserwählten Influencerinnen gehören Denise Hersing (Instagram: denisiii._ , 69.300 Abonnenten) und Stephie Stark (Instagram: stephie_ stark, 38.700 Abonnenten), beide ehemalige Kandidatinnen der Dating-Show „Der Bachelor“, sowie Luisa Krappmann (Instagram: luisakrpp, 51.700 Abonnenten), Teilnehmerin der Reality- TV-Show „Beauty & the Nerd“. Alle drei sind es gewohnt, ihre zahlreichen Follower*innen täglich zu unterhalten und haben sich im TV schon der einen oder anderen Challenge gestellt. Und so sollen sie ihr Können nun im Umgang mit den täglichen Herausforderungen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb testen. Auch im Landkreis Rotenburg waren sie dazu unterwegs: Auf Lütens-Hof in Hassel durften die drei einen Einblick in die Arbeit auf einem Hof mit Geflügelwirtschaft erhalten und selbst mitanpacken.
Die Familie Stein bewirtschaftet einen vielfältigen Betrieb mit Legehennen im Hühnermobil, konventionellen Masthähnchen und einer Direktvermarktung. Mehr Informationen zum Lütens-Hof finden Sie unter: https://www.luetenshof.de oder auch auf Instagram unter: luetens_hof.
Wie sich die Influencerinnen geschlagen haben, welche Vorurteile sie gegenüber der Landwirtschaft hatten und welche Erkenntnisse sie durch das Hofabenteuer gewonnen haben, erfahren Sie ab dem 28. Januar immer freitags um 19 Uhr auf dem YouTube-Kanal von Echt Grün – Eure Landwirte (Echt grün - Eure Landwirte).
(sie). Unsere Mitglieder laden wir herzlich zu der digitalen Informationsveranstaltung zum Thema „Neue Regeln der GAP“ am Donnerstag, den 27. Januar 2022 um 19 Uhr mit Herrn Dr. Steffens ein.
Herr Dr. Wilfried Steffens ist für die Struktur- und Förderpolitik bei unserem Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband zuständig.
Für diese Veranstaltung nutzen wir die Videokonferenzsoftware Zoom. Die Teilnahme ist mit einem Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher möglich. Im Zweifel genügt dafür jedes Laptop, Tablet oder zur Not jedes Smartphone. Wählen Sie sich dann einfach mit dem Link in die Veranstaltung. Sie bekommen vor dem Termin eine E-Mail mit dem entsprechenden Link, der Sie direkt zu der Informationsveranstaltung führt.
17.01.2022 20.01.2022 GAP-Fragestunde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Fragestunde wird im zugangskontrollierten Bereich des LWK-Kanals auf dem Videoportal YouTube übertragen. Den entsprechenden YouTube-Link erhalten Teilnehmende rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung. Während der Veranstaltung können Sie Ihre Fragen über den YouTube-Chatstellen. Order Sie senden diese vorab an fragestunde@lwk-niedersachsen.de.
Antragsmöglichkeit nur über „ANDI-Verfahren“ und bis 15. Mai, spätestens 31. Mai begründende Anlage!
Dem Landvolk Niedersachsen ist gelungen, was in anderen Bundesländern mit entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten so nicht angeboten wird: Antragstellende auf GAP-Prämien können die Einstufung einer Fläche als Moor (mind. 10 Zentimeter-Schicht mit kohlenstoffreichem Oberboden innerhalb der obersten 40 Zentimeter unter Geländeoberkante) beanstanden. Ist natürlich wieder ärgerlicher Aufwand, aber sollte sowohl bei Dauergrünland als auch bei Ackernutzung zumindestens kurz überlegt werden! Denn inzwischen greift der Gesetzgeber auf diese so genannte „GLÖZ 2-Kulisse“ auch gern zurück, um z. B. die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Standorten zu erschweren usw.
Wichtig auch: Reden Sie ggf. mit den Verpächtern solcher Flächen an Sie, da nur GAP-Antragsteller eine direkte Korrektur über das Verfahren erreichen können. Ihr Verpächter hat ggf. auch noch Unterlagen z. B. übers Tiefpflügen vor vielen Jahrzehnten! Fluten Sie die LWK aber auch nicht mit nicht wirklich begründbaren Herausnahmeanträgen! Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es 2026 eine weitere Möglichkeit der Korrektur über ANDI geben wird. Die Landesverordnung sieht hier noch kein Auslaufen vor. Wenn eine Fläche ganz aus der Gebietskulisse herausgenommen werden soll, sind die Anforderungen wegen der überzogenen Moorbodendefinition des letzten Bundestages besonders schwer zu erfüllen. Tiefgepflügte Flächen können leichter als so genannte „Moor-Treposole“ umgestuft werden, das ermöglicht schon einmal Grünlanderneuerung und Statustausch.
Für die begründende Anlage zu dem Antrag ist der in ANDI 2025 verlinkte Vordruck zu nutzen. Für die Gültigkeit des Antrags ist zudem erforderlich, dass zusätzlich bis spätestens zum 30.06.2025 die erforderlichen qualifizierten Nachweise bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. An die GLÖZ 2-Auflagen müssen Sie sich halten, mindestens bis Ihnen ein positiver Bescheid der LWK vorliegt, dass die Fläche nicht mehr in die Gebietskulisse fällt bzw. die Bedingungen für Treposole gelten. Es macht also wenig Sinn, vor einem solchen Bescheid für eine Dauergrünlandfläche in der Kulisse, die bisher nicht als Treposol eingestuft ist, einen Antrag auf Pflegeumbruch zu stelle.
Detaillierte Hinweise dazu, welche qualifizieren Nachweise für die Prüfung der vollständigen Herausnahme bzw. für die Prüfung der Ausweisung mit der Bodenkategorie Moor-Treposol einreichen müssen, finden Sie unter dem Webcode: 01042644 auf den Seiten der LWK Niedersachsen. Außerdem liegen allen Landvolk-Kreisverbänden ausführliche Unterlagen als Hilfestellung vor. FANI-App kann leider bisher nicht genutzt werden, aber Dateien mit Aufnahmen von Bodenprofilschnitten per Handykamera werden bei der Prüfung durch das LBEG akzeptiert, wenn vor der Erstellung eines Fotos mit dem Handy bei der Einstellung zu so genannten „Ortungsdiensten“ der Zugriff auf den Standort erlaubt ist, und zwar der „genaue“ Standort! Anleitung fürs iphone z. B. https://www.youtube.com/watch?v=_DEGMJUnBFw oder für „Android“-Geräte wie Samsung https://www.youtube.com/watch?v=7nVmbH0iL1M. Erst testen (Probeaufnahme, Testbild auf gespeicherte GPS-Koordinaten prüfen), dann sauber Grabloch ausheben und dann Profilwände mit lesbarem Maßstab fotografieren!
(DBV) Ende letzter Woche ist die Eilverordnung über Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit in Kraft getreten. Diese VO ermöglicht für die kommenden sechs Monate die weitere Anwendung der drei bisher üblichen BTV-Impfstoffe, darunter auch des in Deutschland bisher überwiegend genutzten und lieferbaren BTV-3-Impfstoffs Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim. Damit wird die flächendeckende und rechtzeitige Impfung weiter gewährleistet.
(DBV) Im Vorfeld des Berliner Milchforums tagte der DBV-Fachausschuss Milch zu Themen wie den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Berlin, der Brüssler Politik, dem Tierseuchengeschehen und der LEH-Haltungsformkennzeichnung. Der Fachausschuss bewerte die geplante Rücknahme der Streichung der Agrardieselrückerstattung positiv, verwies jedoch auf die noch zu bearbeitenden Themenfelder wie Wettbewerbs- und Standortsicherung, Bürokratieabbau und Planungssicherheit.
(DBV) Am diesjährigen Branchentreffen der Milchwirtschaft, welches mit knapp 500 Gästen erneut gut besucht war, stand der lange angemahnte Kurswechsel in der Agrarpolitik im Fokus. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag wurden Themen wie Standortsicherung und Bremsung des Strukturwandels; Arbeitskräftesicherung und Bürokratieabbau erörtert. Begleitet wurde das Berliner Milchforum von einer Fachausstellung und einer vielfältigen Vortragsreihe am zweiten Veranstaltungstag. Die Veranstalter freuen sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Save-the-Date: 16. Berliner Milchforum am 12./13. März 2026.
Gebietskulisse für PSM-Verbots-Erschwernisausgleich für Äcker in Naturschutzgebieten
Die gute Nachricht vorweg: Am 24. Januar verkündete Ministerin Staudte durch eine Pressemitteilung, dass auf Antrag für Ackerflächen und Dauerkulturen, die in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet in Niedersachsen liegen, das aber nicht auch als Natura 2000-Gebiet an die EU gemeldet ist, auch rückwirkend ab 2024 ein finanzieller Ausgleich für das von der rot-schwarzen Bundesregierung ab 2021 verhängte Anwendungsverbot für Herbizide und viele Insektizide gezahlt wird. Für Dauergrünland gilt der Erschwernisausgleich nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Der „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ galt bisher nur für Flächen in Natura 2000-Gebieten, nicht aber z. B. für Äcker, die zwar wegen ihrer Lage in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ebenso betroffen, aber nicht in einem Natura 2000-Gebiet gelegen sind. Der Haken an der zugelassenen Antrags-Rückwirkung für 2024 ist, dass das Ende der Antragsfrist dafür aus unbekannten Gründen schon auf den kommenden Sonntag, den 16.03.2025 um 24:00 Uhr festgelegt wurde. Spätestens dann muss ein Antrag für das Jahr 2024 bei der Bewilligungstelle der LWK eingegangen sein, ggf. per Telefax. Näheres findet sich unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/40345_Erschwernisausgleich_Pflanzenschutz
Für das Jahr 2025 endet die Antragsfrist für den „Bundes-PSM-Verbots-Acker-Erschwernisausgleich“ am 15. Mai 2025. Geht der Antrag nach diesem Datum ein, so erfolgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird, eine prozentuale Kürzung.
Nach Einschätzung des Landvolk-Landesverbandes betrifft die Ausweitung der Gebietskulisse für diesen Erschwernisausgleich keine sehr große Acker- oder Dauerkulturfläche. Hintergrund ist, dass in der ausgeweiteten Gebietskulisse das Dauergrünland die wesentliche Nutzungsart darstellt. Einzelbetrieblich sind die gewährten ca. 382 € für jeden betroffenen Hektar Acker aber mehr als Nichts. Das Landvolk wird sich aber strikt dagegen wehren, wenn der Erschwernisausgleich vom zuständigen Pflanzenschutzamt zukünftig als Grund für die Zurückweisung von Ausnahmeanträgen von den PSM-Verboten in der jetzt erweiterten Gebietskulisse angeführt werden sollte. Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung, dass maßgeblich immer die Schutzgebietsordnung (z. B. eine dort geregelte Zulassung der guten fachlichen Praxis für Acker- und Dauerkulturen) sein muss und bei Anträgen auf Ausnahmen einen höheren Rang als das pauschale Verbot der Pflanzenschutzanwendungsverordnung haben muss.
Die Unsicherheit der Terminmärkte wird mit einigem Abstand betrachtet, Käufer halten sich zurück, Erzeuger haben die Vermarktung in den Hintergrund gerückt und kümmern sich um ihre Kulturen.
(AMI) Selbst der aktuelle Monatsreport des US-Landwirtschaftsministerium reagierte auf das derzeit herrschende Sperrfeuer von Strafzöllen mit Achselzucken und wies gesondert darauf hin, nur diejenigen Berücksichtigt zu haben, die bei Redaktionsschluss auch Gültigkeit hatten. Das ist wohl auch das Einzige, was Analysten und auch Marktteilnehmer derzeit machen können – abwarten. Denn so langsam kann man den Überblick über Aktionen und Reaktionen verlieren. Jüngst erklärte die EU Gegenzölle auf Güter aus den USA. Die bisherigen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit am 31.03.25 und soll der US-Regierung Zeit zum Einlenken geben. Spätestens ab 13.04.25 treten dann die neuen Zölle in Kraft. Über das Produktpaket wird noch diskutiert und enthält momentan u.a. Hartweizen und -mehl, Roggen, Gerste, Hafer, Reis, Weichweizenmehl, Sojabohnen, Raps und Rapsöl, Sonnenblumenöl, Maiskleberfutter und noch vieles andere – allerdings keinen Mais und keinen Weichweizen.
Die Verunsicherung, die Ende der Vorwoche etwas nachließ, entflammte mit der Ankündigung aus Brüssel erneut. Zuvor hatte allerdings die Ausschreibung Algeriens über schätzungsweise 450.000 t Mahlweizen den Weizenkursen in Paris etwas Auftrieb verliehen, auch wenn französische Herkünfte „verbannt“ sind, werden wohl rumänische und bulgarische Partien geliefert werden, dazu wohl auch ukrainische. Außerdem stützt der jetzt gültige Fronttermin Mai 25, der in den zurückliegenden Wochen „nur“ 20 EUR/t verloren hat und nicht 30 EUR/t wie der ausgelaufenen März 25. So schloss Paris am 13.03.25 mit 226 EUR/t – im Vergleich zur Vorwoche immerhin ein Plus von 3,25 EUR/t.
Die Großhandelspreise haben sich in den zurückliegenden 5 Handelstagen wenig bewegt und spiegeln damit die abwartende Haltung deutlich wider. Auf der einen Seite mangelt es an Verkäufen aus der Landwirtschaft, sodass sich Handelsunternehmen bereits beklagen, dass Vorräte in den Exporthäfen zurück an die Verarbeitungsstandorte im Inland transferiert werden müssen. Lagerware hat in den vergangenen Wochen an Wert verloren. Brotweizen franko Niederrhein wurde Mitte Februar noch mit 247 EUR/t bewertet, aktuell wird 232 EUR/t gesprochen. Auch an anderen Standorten wurden 15 EUR/t eingebüßt. Allerdings ist die Korrektur zur Vorwoche mit -1 bis 0 EUR/t nur noch sehr gering. Qualitätsweizen kann sich zu Mitte Februar besser behaupten und gab um 11 auf 250 EUR/t nach, was unverändert zur Vorwoche ist. Brotroggen hat 10 auf 210 EUR/t eingebüßt und liegt 2 EUR/t unter Vorwochenlinie. Braugerste wird am 12.03.25 mit 256 (Vormonat: 258) EUR/t für prompte Ware und 250-257 (260) EUR/t für Liefertermine bis Juni 25 bewertet. Partien ab Oktober liegen bei 275-278 (279-284) EUR/t. Damit hat sich alterntig gegenüber Vorwoche nichts getan, neuerntig wurden die Verkaufsideen um 5 EUR/t reduziert.
Auf der anderen Seite sind die Käufer nicht gewillt Aufgelder zu bewilligen und spekulieren ihrerseits auf anhaltend fallende Kurse. Größere Mengen werden ohnehin erst für die kommende Saison gesucht. Und dafür sind die Aussichten etwas getrübt. Zwar schätzt der Branchenverband Coceral die EU-Weichweizenernte mit 124 Mio. t rund 10 Mio. t über Vorjahr, hat aber gegenüber der vorangegangenen Schätzung den Wert um 2,5 Mio. t reduziert. Für Hartweizen wurde die EU-Schätzung erhöht, ebenso für Roggen. Die EU-Sommergerstenernte wird aktuell auf 22,3 Mio. t taxiert und damit nicht mehr über Vorjahresvolumen, wie noch im Dezember 24, sondern 2,5 % darunter.
Erzeuger erhielten in der 11. KW für promptes Qualitätsgetreide 1,50 EUR/t (Brotroggen) bis knapp 4 EUR/t (Braugerste) weniger als in der Vorwoche. Demgegenüber haben die Vorkontraktpreise weniger nachgegeben oder sogar noch einmal zugelegt. So werden für Qualitätsweizen ex Ernte im Bundesdurchschnitt aktuell 3 EUR/t mehr geboten als für prompte Partien, für Brotweizen liegt das Aufgeld bei 1,40 EUR/t, Brotroggen ist preisidentisch.
(DBV/AMI) An der Pariser Börse schloss der Fronttermin Juni 25 für Mais am 12.03.2025 bei 212 EUR/t und damit lediglich 0,25 EUR/t über Vorwochenniveau. Hierbei blieben größere Tagesschwankungen in den vorigen Handelstagen aus. Zum Vorjahreszeitpunkt lag der Fronttermin noch bei 178,50 EUR/t. Folgetermine konnten jüngst hingegen auf Wochensicht um bis zu 2 EUR/t zulegen. Die US-Zollpolitik hat die Kurse fest im Griff, hinzukommt, dass die üppigen südamerikanischen Ernten allmählich auf den Weltmarkt eintreffen und den Kursspielraum nach oben begrenzen.
Sowohl die Notierungen als auch die Preise am Kassamarkt bewegen sich kräftig abwärts. Damit verstummt auch die Abgabebereitschaft der Erzeuger.
(AMI) Die Pariser Rapsnotierungen rutschen weiter ab. Allein binnen den zurückliegenden drei Börsentagen verlor der Fronttermin 10,75 EUR/t. So schloss der Fronttermin Mai am 13.03.2025 bei 471 EUR/t und damit nicht nur 32,50 EUR/t unter dem Niveau der Vorwoche, sondern gleichzeitig auch auf dem tiefsten Stand seit Ende September 2024. Partien der Ernte 2025 tendieren ebenfalls schwächer, wenn auch weniger deutlich. So verlor der August-25-Kontrakt auf Wochensicht rund 24 auf 459,25 EUR/t.
Wie bereits in der vergangenen Woche standen die Zollentwicklungen im Fokus. Neben den USA war nun jedoch China bestimmendes Thema. So kündigte das chinesische Handelsministerium an, ab dem 20.03.2025 einen 100-prozentigen Zollsatz auf kanadische Agrarprodukte an und reagiert damit auf die kanadischen Zölle auf chinesische Elektrofahrzeuge, Stahl und Aluminium. Kanada hatte diese im September 2024 verhängt. Das setzte die kanadischen Canola-Notierungen merklich unter Druck und zeigte auch hierzulande Preiswirkung.
Auch auf Großhandelsebene kann das Vorwochenniveau nicht gehalten werden. Dabei bleiben die Prämien unverändert. Franko Hamburg werden zur Lieferung ab April 485 EUR/t in Aussicht gestellt, 31 EUR/t weniger als in der Vorwoche. Franko Niederrhein sind mit 488 ebenfalls 31 EUR/t weniger möglich. Für Partien der Ernte 2025 sind bis zu 471 EUR/t im Gespräch und damit 19 EUR/t weniger. Mit dem Preiszerfall kommt der Handel nun vollständig zum Erliegen. Sowohl Partien der alten als auch der neuen Ernte werden nicht besprochen. Die Importströme aus Australien laufen zwar stetig, fußen jedoch lediglich auf bereits kontrahierter Ware. Neugeschäft kommt nicht zustande.
Auf Erzeugerstufe wird das Minus in Paris nahezu vollständig nachvollzogen. Im Bundesdurchschnitt sind für Partien der Ernte rund 468,20 EUR/t möglich und damit 27,50 EUR/t weniger als noch in der Vorwoche. Das Vorjahresniveau von 395 EUR/t wird damit dennoch übertroffen. Partien der Ernte 2025 werden im Mittel für 443,20 (419-480) EUR/t und damit 18,30 EUR/t günstiger offeriert. Mit den deutlichen Preisrücknahmen bleibt die Abgabebereitschaft der Erzeuger gering. Mit der Vermarktung wird in der Hoffnung auf Preissteigerungen vorerst abgewartet. So bleibt das Handelsvolumen vorerst gering.
Ohnehin bestimmen die laufenden Feldarbeiten aktuell den Alltag der Erzeuger. Auf den Feldern präsentiert sich die Kulturen weiterhin in einem guten bis sehr guten Zustand. Die erste Stickstoffgabe ist nahezu abgeschlossen. In einigen Regionen wurden bereits erste Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Rapsschädlinge durchgeführt, um die Kulturen zu schützen.
Sonnenblumenkerne gewinnen – Sojabohnen verlieren
Auch Sojabohnen können das Vorwochenniveau nicht halten. Meldungen sind dabei aus Süddeutschland erhältlich. So sind in Bayern mit 401,20 rund 10,70 EUR/t weniger möglich. In Südbaden werden mit 405 rund 8 EUR/t weniger genannt als noch eine Woche zuvor. Fester tendieren demgegenüber die Erzeugerpreise für Sonnenblumenkerne. Während in der Vorwoche aus Thüringen noch 470 EUR/t gemeldet wurden, sind zuletzt 478,75 EUR/t im Gespräch. Aus Sachsen-Anhalt werden mit 486,80 EUR/t rund 10 EUR/t mehr genannt.