Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

28.07.2022
Hauptexporteure bauen Vorräte ab
Pflanzen

Global betrachtet wird der Welthandel gegenüber 2021/22 zurückgehen. Die Schätzung wurde auf knapp 194 Mio. t gegenüber Vormonat zwar etwas angehoben, bleibt damit aber deutlich unten den rekordhohen 196,4 Mio. t des Vorjahres. Indien fällt weit hinter sein Vorjahresergebnis zurück. Ganz anders sieht es aber bei den Hauptexportländern aus. Argentinien, Australien, die EU, Kanada, Kasachstan, Russland, die Ukraine und die USA könnten, laut IGC, 2022/23 rund 178,3 Mio. t Weizen exportieren und damit knapp 8 Mio. t mehr als 2021/22. Das Defizit gegenüber dem Vorjahr beträgt in der Ukraine allerdings fast 9 Mio. t. Diese werden mehr als überkompensiert mit den erwarteten 37,6 Mio. t aus Russland (+4,5 Mio. t), mit den 39,4 Mio. t aus der EU (+6,5 Mio. t) und mit den 22,8 Mio. t aus Kanada (+7,9 Mio. t). Aber während in Kanada und Russland 2022 auch gleichzeitig größere Weizenernten eingefahren werden dürften, zeichnet sich in der EU aufgrund der ungünstigen Vegetationsbedingungen eine fast 6 Mio. t kleinere Weizenernte ab. (Quelle: AMI)

28.07.2022
Kartoffeln: Ertragserwartungen wirken auf die Preisentwicklung
Pflanzen

Diese Woche waren Auswirkungen der ersten Hitzewelle auf die Kartoffelstauden in vielen Regionen deutlich sichtbarer geworden und kommende Woche soll es noch einmal heiß werden. Trocken ist es sowieso. Auch wenn derzeit bei Speisefrühkartoffeln noch ein Angebotsüberhang herrscht, die Preisspirale nach unten bremst langsam ab. Für kommende Woche wollen Erzeugergemeinschaften teils nur noch 2,00 EUR/dt weniger notieren und danach werden stabile Preise gefordert. Der Kartoffelberg, den die Versandgebiete vor sich herschieben, wird schwinden. Das könnte sogar flott gehen, wenn Kartoffelverarbeiter Doppelnutzungssorten abrufen. In Belgien zeigen Proberodungen der Anschlussorten zur Frittenerzeugung schon Ertragslücken und einen sehr weiten Reifestand. Auch frühe Bintje und Fontane sehen in Flandern nicht gut aus.

28.07.2022
Australien ist 2021/22 wichtigster EU-Rapslieferant
Pflanzen

Obwohl die EU-Rapsernte 2021 etwas größer ausfiel als im Vorjahr, war das Gesamtangebot der EU-27 im Wirtschaftsjahr 2021/22 aufgrund geringerer Anfangsbestände mit geschätzten 22,8 Mio. t rund 1,2 Mio. t kleiner als im Wirtschaftsjahr 2020/21. Der Bedarf konnte zwar anfänglich aus der EU-Erzeugung gedeckt werden. Die notwendigen Rapsmengen mussten jedoch beginnend in der ersten Wirtschaftsjahreshälfte zunehmend durch Lieferungen aus Australien, der Ukraine und Kanada importiert werden. Aufgrund des erntebedingt kleineren Angebotes kamen aus Kanada 2021/22 mit 611.300 t rund 71 % weniger als 2020/21. Damit sank der Anteil der kanadischen Herkünfte an den Gesamtimporten von 32 % in 2020/21 auf lediglich 11 %. Geschlossen wurde diese Lücke zum Teil durch Lieferungen aus Australien, die um 45 % auf 2,9 Mio. t zulegten, wobei sich der Anteil an den gesamten Einfuhren um 19 Prozentpunkte auf den Löwenanteil von 53 % erhöhte. Ein weiterer Grund für den starken Anstieg der australischen Lieferungen war die Invasion Russlands in die Ukraine Ende Februar. Bis Kriegsbeginn importierte die Europäische Union rund 1,6 Mio. t Raps aus der Ukraine, das entsprach einem Marktanteil von knapp 50 %. Angesichts lahmgelegter Häfen blieben die Exporte aus der Schwarzmeerregion jedoch in den darauffolgenden Wochen aus, so dass zur Sicherung der Versorgung auf alternative Herkünfte wie Australien ausgewichen wurde. Auch in den Folgemonaten verließen Rapsmengen nur tröpfelnd das Land. Insgesamt beliefen sich die ukrainischen Lieferungen im Wirtschaftsjahr 2021/22 auf knapp 1,7 Mio. t, was einem Anteil von 30,1 % entsprach, 4 Prozentpunkte weniger als noch im Vorjahr. (Quelle: AMI)

28.07.2022
Bundesregierung beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Geflügel

(BMEL) Die Bundesregierung hat gestern (27.07.2022) einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen.

Im Wesentlichen wird die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken: 

  • Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Konzept soll künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung einbeziehen. Die Antibiotika-Anwendung soll bei Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch reduziert werden.
  • Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird ein Wichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. 

Die gesamte Pressemitteilung des BMEL finden Sie unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/108-tierarzneimittel-gesetz.html.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung hat das Landvolk zum Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen. Insbesondere den Wichtungsfaktor für Colistin, Fluorchinoloe und Cephalosprine der 3. und 4. Generation, der bei Anwendung dieser Wirkstoffe zu einem deutlichen Anstieg der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit führen wird, betrachtet das Landvolk als unberechtigt und als unverhältnismäßige Bestrafung der Tierhalter. Einerseits hat der Tierhalter auf die Auswahl der Wirkstoffe keinen Einfluss, andererseits regelt die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) bereits die Anwendung von kritischen Antibiotika durch den Tierarzt gemäß § 12c, in dem eine strenge Antibiogrammpflicht vorgeschrieben ist.

28.07.2022
Geflügelpest im Landkreis Diepholz – Ausbruch in Legehennenbetrieb bestätigt
Geflügel

Kreisverwaltung richtet Restriktionszonen ein und verfügt Aufstallungspflicht

(LK Diepholz) In der Samtgemeinde Lemförde, Gemeinde Hüde, ist am 27.07.2022 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Legehennenhaltung amtlich festgestellt worden. Dies teilt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Diepholz mit.

Daraus resultierend hat der Landkreis Diepholz sowohl eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von insgesamt 10 km ausgehend vom Ausbruchsort eingerichtet und per Allgemeinverfügung festgelegt. Hiervon betroffen sind neben der Samtgemeinde Lemförde, Teile der Stadt Diepholz, der Samtgemeinde Rehden sowie der Gemeinde Wagenfeld. Ebenso werden die Landkreise Vechta, Osnabrück sowie Minden-Lübbecke durch die Einrichtung der sogenannten Restriktionszonen beeinflusst.

In den einzelnen Zonen gilt insbesondere ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen.

Mit der Allgemeinverfügung gehen weitere Verpflichtungen einher, wie der Landkreis Diepholz mitteilt. Unter anderem gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, die innerhalb der Schutz- oder Überwachungszone liegen. Ein kreisweites Aufstallungsgebot gibt es vorerst nicht, betont die Kreisverwaltung. “Es wird dennoch den Geflügelhaltern dringend geraten, sich mit den Regelungen der Allgemeinverfügung vertraut zu machen”, betont Kreisrat Jens-Hermann Kleine. Ebenso zeigt der Ausbruch der Geflügelpest, dass es besonders wichtig ist, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Die Geflügelpest ist kein saisonales Geschehen mehr. Der aktuelle Fall zeigt vielmehr, dass mittleiweile ganzjährig mit einem Ausbruchsgeschehen gerechnet werden muss.

Auf der Homepage www.diepholz.de ist die Allgemeinverfügung mit einer interaktiven Karte versehen, auf der der Verlauf der Schutz- und Überwachungszone abrufbar zur Verfügung steht.

https://www.diepholz.de/portal/meldungen/gefluegelpest-im-landkreis-diepholz-ausbruch-in-legehennenbetrieb-bestaetigt-900008153-21750.html?rubrik=900000022

27.07.2022
Mit erkrankten und verletzten Nutztieren tierschutzgerecht umgehen
Schwein

Merkblatt und Leitfaden sind online abrufbar – Zielgruppe sind Tierhalter und Behörden

(ML) Die Projektgruppe „Schlachten und Töten“ der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0“ hat ein neues Merkblatt veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht Material, das in Schulungen mit dem Ziel der Sachkunde in Bezug auf das Töten von moribunden (also verendenden) Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird. Die Zusammenstellung umfasst Mindeststandards für Schulungsinhalte hinsichtlich des Nottötens von landwirtschaftlichen Nutztieren. Die Dokumente beinhalten Rechtsgrundlagen sowie tierartübergreifende und tierartspezifische Inhalte zur Ruhigstellung und Betäubung von Rindern, Schweinen und Geflügel. Die Übersicht kann vor allem für Schulungsanbieter, aber auch für Tierhalter und deren Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben sowie für Hoftierärzte und landwirtschaftliche Berater eine Hilfestellung sein.

Auch die „Arbeitsgruppe Schwein“ der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0“ hat sich intensiv mit der Frage des tierschutzgerechten Umgangs mit erkrankten und verletzten Schweinen beschäftigt und einen Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen erstellt. Erfahrungen aus der Praxis und Erkenntnisse aus der Wissenschaft zeigen, dass der tierschutzgerechte Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen für Tierhalter eine Herausforderung darstellt.

Der Leitfaden bietet sowohl Tierhaltern als auch zuständigen Behörden eine Hilfestellung, indem er Mindestanforderungen, zum Beispiel an die Tierbeobachtung und Tierbetreuung, aber auch an die Ausgestaltung und das Management von Krankenbuchten formuliert. Er stellt damit eine wichtige Ergänzung zu den Schulungsmaterialien eines vom Landwirtschaftsministerium geförderten Projektes für den korrekten Umgang mit schwer erkrankten und verletzten Schweinen in Bezug auf den richtigen Zeitpunkt für eine Nottötung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umgang-mit-erkrankten-und-verletzen-tieren-hilfestellung-fur-schweinehalter-207628.html) dar.

Ein im Leitfaden enthaltener Entscheidungswegweiser beschreibt dabei das Vorgehen, anhand dessen entschieden wird, ob und wann die Unterbringung des Tieres in einer Krankenbucht, die medizinische Behandlung und ggf. die unverzügliche Tötung des Tieres erforderlich ist. Darüber hinaus wird anhand von Bildern im Rahmen einer Ampeltabelle beispielhaft gezeigt, welche Maßnahmen der Tierhalter im konkreten Einzelfall zu ergreifen hat.

Beide Dokumente – das Merkblatt und der Leitfaden – sind online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutzplan_niedersachsen_2011_2018/ bzw. https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutzplan_niedersachsen_2011_2018/schweine/schweine-110872.html.

27.07.2022
Weiter fehlende Impulse am Schlachtschweinemarkt
Schwein

(AMI) Die rückläufigen Schlachtschweinebestände machen sich immer deutlicher bemerkbar, das Angebot an Schlachttieren nimmt weiter ab. Zugleich ist aber auch die Nachfrage der Schlachtunternehmen ruhig, teilweise werden noch immer Hauspreise gezahlt. Dennoch scheint sich die Lage ein wenig zu entspannen

Im Handel mit Schweinefleisch fehlt es nach wie vor an Impulsen, nicht zuletzt aufgrund der Urlaubszeit fallen die gehandelten Mengen noch immer klein aus. Entsprechend vorsichtig agieren die Marktteilnehmer. Bevor am Ende nicht alles abgesetzt werden kann, wird das Angebot lieber reduziert. Zudem fehlt es aufgrund von Urlaub und der Corona-Pandemie teils n Personal. Preisanpassungen gibt es auch weiterhin kaum.

Die europäischen Schlachtschweinemärkte präsentieren sich aktuell weitestgehend unverändert zu den Vorwochen. Während die angebotenen Mengen fast überall klein sind, führt dies nur in Südeuropa zu einer knappen Versorgungslage. Entsprechend ziehen die Preise dort weiter an.

27.07.2022
QS bietet E-Learning-Module für Schweinehalter an
Schwein

(QS) Mit zwei anschaulichen E-Learning-Modulen bietet die QS-Akademie Schweinehaltern eine praxisnahe und kompakte Möglichkeit, sich zu den Themen „Richtiger Aufbau einer Hygieneschleuse“ sowie „Tränkwasser“ zu informieren. Die kurzen Module sind in Lektionen unterteilt – dabei stellen Grafiken und Kurzfilme einen direkten Bezug zur Praxis her.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die sie anteilig auch als Nachweis einer Fortbildungsmaßnahme für die ITW verwenden können.

Die Buchung der E-Learning-Module ist jederzeit möglich und erfolgt über die QS-Akademie unter www.q-s-akademie.de/kursangebot/kategorie/tierhaltung-11.html

27.07.2022
ITW bietet erneut Registrierung für Ferkelaufzüchter
Schwein

Die Initiative Tierwohl (ITW) bietet Ferkelaufzüchtern erneut die Möglichkeit, sich vom 1. bis 30. September 2022 anzumelden. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Dies wird im Audit anhand des neuen Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft. Frühester Starttermin ist der 1. November 2022 und der späteste Umsetzungszeitpunkt der 30. April 2023. Die Laufzeit für die Betriebe ist bis zum 30. Juni 2024 begrenzt. Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten die Bündler voraussichtlich Mitte bis Ende Oktober.