Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

09.09.2022
Antibiotikadatenbank für Milchvieh
Milch und Rind

(DBV) Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes stehen ab dem 01.01.2023 eine Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes und die Erfassung von Antibiotikagaben an weitere Nutztierarten, so auch für Milchkühe, an. Hintergrund sind EU-rechtliche Vorgaben, die bis 2030 ein Antibiotikamonitoring für alle Nutztier- und Heimtierarten vorsehen. Nach Ansicht des DBV und des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpT) bestehen noch zahlreiche Unklarheiten, z. B. bzgl. der Erfassungsstrukturen und -abläufe. Der DBV wird den Gesetzgebungsprozess weiter begleiten.

09.09.2022
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) In der 34. KW wurden im Vgl. zur Vorwoche 1,3 % weniger Milch angeliefert, womit sich der Abstand zur Vorjahreswoche auf +0,1 % reduziert hat. Mit dem Ende der Sommerferien hat sich die Nachfrage nach Frischeprodukten der weißen Linie belebt, wobei vermehrt Handelsmarken und weniger Markenprodukte nachgefragt wurden. Die Notierungen am Buttermarkt tendieren weiter fester: abgepackte Butter wurde auf 7,44-7,62 EUR/kg und Blockbutter auf 7,01-7,19 EUR/kg angehoben (Kempten, 07.09.2022). Die Fettgehalte der angelieferten Rohmilch sind niedrig und die Verwertung über Sahne und Industrierahm attraktiver. Auf dem Schnittkäsemarkt fragen LEH und Industrie gut nach, die Großverbraucher tlw. uneinheitlich. Die Preise entwickeln sich fester. Die Pulvermärkte zeigen sich ruhig mit uneinheitlicher und schwächerer Preistendenz. Der hohe Kostendruck führt zu einer zurückhaltenden Nachfrage der Industrie.

Beim GDT-Tender am 06.09.2022 wurden im Schnitt über alle Produkte und Zeiträume um +4,9 % höhere Preise als beim letzten Handelstermin realisiert. Die gehandelten Mengen gingen auf 27.127 t um 10,5 % zurück.

09.09.2022
Fall von Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim bestätigt – Schutzmaßnahmen gelten seit 7. September 2022
Geflügel

(LK Grafschaft Bentheim, Stand 06.09.2022) In einem Putenbestand in der Gemeinde Laar ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Aufgrund eines Verdachtsfalls wurden am Sonntag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdachtsfall nun bestätigt. Die amtlichen Befunde lagen am Dienstag, 6. September 2022, vor. Es handelt sich wie schon bei dem aktuellen Ausbruch im benachbarten Landkreis Emsland um das hochpatogene Influenzavirus H5 N1. Der betroffene Betrieb hält in zwei Ställen insgesamt 6.700 Putenhähne. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde der gesamte Bestand des Putenbetriebes am Dienstagmorgen tierschutzgerecht getötet. Anschließend wurde der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert.

Zur Bekämpfung der Virus-Infektion werden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst dabei große Teile der Grafschaft sowie auch benachbarte niederländische Regionen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt und trat am Mittwoch, 7. September 2022, in Kraft.

In der Schutzzone liegen 32 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 435.000 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 118 Betriebe mit rund 2.728.000 Tieren. Insgesamt sind damit in den Restriktionszonen über drei Millionen Tiere und 150 Betriebe betroffen. Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet.

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Um die Ursache des Ausbruchs sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen, werden aktuell epidemiologische Ermittlungen vorgenommen. Sollte 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebes kein neuer Fall der Geflügelpest auftreten, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/aktuelles/meldungen/ausbruch-gefluegelpest.php

Zur Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Zur interaktiven Karte der Schutz- und Überwachungszone

Zu den Anträgen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für betroffene Betriebe

09.09.2022
DBV fordert allgemeine Aussetzung der Zölle auf Düngemittel-Importe
Geflügel

Zur Dämpfung des hohen Preisanstiegs bei Stickstoff-Düngemitteln hat die EU-Kommission im Juli 2022 einen Vorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak und Harnstoff vorgelegt. Inzwischen hat sich die Situation in der Gasversorgung weiter zugespitzt und es kommt zur Drosselung bzw. teilweisen Stilllegung der Düngemittelproduktion in Mitteleuropa. Der Verordnungsvorschlag zur Aussetzung der Zölle auf Ammoniak von 5,5 % bzw. auf Harnstoff von 6,5 % (außer für Russland und Belarus) wird nun vom EU-Ministerrat beraten.

Aus Sicht des DBV ist jedoch diese nur für Harnstoff und Ammoniak geltende Aussetzung der Zölle nicht ausreichend. Diese Aussetzung muss auch auf alle handelsüblichen Stickstoffdünger sowie auf Kalkammonsalpeter, Diammonphosphat und NPK-Dünger erweitert werden, fordert der DBV.

09.09.2022
Südkorea akzeptiert EU-Regionalisierungskonzept
Geflügel

Diesen Montag teilte die EU-Kommission mit, dass Südkorea das Konzept der Regionalisierung bei der Geflügelpest sowie der Afrikanischen Schweinepest akzeptiert. Davon werden laut EU-Kommission mehr als zehn Mitgliedstaaten profitieren, darunter neben Deutschland auch Frankreich, Spanien, Dänemark, Polen und die Niederlande. Bislang hat Südkorea einen Lieferstopp für Fleisch aus Mitgliedstaaten erlassen, in denen die Geflügelpest bzw. Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde. Mit der Anerkennung des Regionalisierungskonzepts werden nun Lieferungen aus nicht betroffenen Landesteilen ermöglicht. Allerdings müssen zunächst die bilateralen Ausfuhrzertifikate noch angepasst und die Betriebe neu zugelassen werden.

Die EU-Geflügelfleischlieferungen nach Südkorea betrugen vor den Geflügelpestwellen im Jahr 2019 11.200 t.

09.09.2022
Frankreich entschädigt Verluste durch Geflügelpest
Geflügel

Die EU-Kommission hat der französischen Regierung grünes Licht gegeben, um die Verluste der Geflügelbetriebe zu kompensieren, die von der Geflügelpest betroffen waren. Damit kann Frankreich insgesamt 120 Mio. Euro für Direktzuschüsse bereitstellen. Nach Angaben der EU-Kommission können die förderfähigen Einbußen bis zu 100 % kompensiert werden. Die noch immer nicht vollständig zum Erliegen gekommene Geflügelpest hat in Frankreich bislang mehr als 1.300 Betriebe erfasst, so dass rund 19 Mio. Tiere gekeult werden mussten. Nachdem dort längere Zeit nur Wildvögel, vor allem Seevögel, betroffen waren, kam es

zuletzt jede Woche auch wieder zu Ausbrüchen in Nutztierhaltungen.

09.09.2022
Verordnungsänderung: UV-Bestrahlung soll generell zulässig werden
Geflügel

Das BMEL hat dem Bundesrat eine Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften zugeleitet, mit der künftig die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) generell zulässig sein soll. Die direkte Einwirkung von ultravioletten Strahlen ist laut BMEL geeignet, um den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und dient damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Bislang ist diese Behandlungsmethode nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz verboten, jedoch seit 2017 im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen gestattet.

Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können mit UV-C-Strahlen Keime auf Eierschalen reduziert werden. Hinweise auf gesundheitliche Risiken für Verbraucher, die von UV-C-bestrahlten Lebensmitteln ausgehen könnten, liegen nicht vor.Dies blegen auch die bisher erhobenen Daten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Vor diesem Hintergrund könnten UV-C-Verfahren zur Verbesserung des mikrobiologischen Status auf Schaleneiern beitragen. Unabhängig von der Bestrahlung sollte aber auch weiterhin sichergestellt werden, dass sämtliche hygienischen Anforderungen an die gesamte Produktionskette inkl. Lagerung und Inverkehrbringen von Eiern eingehalten werden.