Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Aktuelles aus dem Kreisverband

22.12.2022
Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2022/23

Eine Übersicht über die Änderungen für die Landwirtschaft

Zum Jahreswechsel 2022/23 stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen an. Der Deutsche Bauernverband hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten zusammengestellt.

GAP-Förderung:
Neue Agrarzahlungen nach GAP-Strategieplan:
Mit dem Ende des Jahres 2022 liegen alle europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für die neue Agrarförderperiode 2023 bis 2027 vor. Für die Landwirte wird die Basisprämie deutlich abgesenkt, auf voraussichtlich 156 Euro/ha in 2023. Die bisherigen Greening-Auflagen und die allgemeine Auflagenbindung „Cross Compliance“ werden zur neuen Konditionalität gebündelt. Eine wichtige Vereinfachung ist der Wegfall der Tierkennzeichnung und -registrierung aus dem Prüfkatalog. Die Zahlungsansprüche entfallen zum Jahresbeginn 2023 ersatzlos. Wieder eingeführt werden gekoppelte Prämien für Mutterkühe und Mutterschafe. Erweitert wird die Förderung für Junglandwirte und der Zuschlag für die ersten Hektare. [Link zur Grafik] (https://magazin.diemayrei.de/storage/media/1ed76c43-a397-6b96-bfa0-5254a201e2da/2023-Gr42-3.jpg)

Neu: „Eco Schemes“:
Die „Eco Schemes“ sind bundesweit einheitliche und einjährige Agrarumweltmaßnahmen. In Deutschland werden 7 Eco Schemes angeboten. Die Maßnahmen reichen von zusätzlicher Ackerbrache, Blüh- und Altgrasstreifen über vielfältige Ackerkulturen, Pflanzenschutzmittelverzicht und Grünlandextensivierung bis zum Ausgleich für Natura2000-Flächen. Der bundeseinheitliche Förderkatalog enthält relativ viele Übernahmen aus etablierten und bisher oft höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder in der 2. Säule.

Letzte Änderungen bei Eco Schemes und Konditionalität:
Aufgrund der Verhandlungen um den deutschen GAP-Strategieplan 2023-2027 wurden einige bereits Ende 2021 beschlossenen Punkte nochmals Ende 2022 geändert. Zum Beispiel wurde bei den Eco Schemes die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau“ von 30 auf 45 Euro/ha angehoben. Im Falle einer Unterbeantragung des Budgets für die Eco Schemes wird ein Nachschlag von bis zu 30 Prozent auf die ursprüngliche Förderung gewährt. Auch bei der Konditionalität gab es noch einige Änderungen: Die Mindestbodenbedeckung im Winter muss nun auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen erfüllt werden. Der Fruchtwechsel muss spätestens im dritten Jahr auf jeder Parzelle umgesetzt sein. Und nach Widerspruch aus dem Bauernverband und der landwirtschaftlichen Praxis wird nun weiter eine aktive Begrünung von Stilllegungsflächen zulässig bleiben.

Ausnahme von 4 % Stilllegung und Fruchtwechsel-Vorgabe:
Das Startjahr 2023 der neuen GAP-Förderung hat gleich eine Ausnahme in puncto Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Stilllegung (GLÖZ 8) bei der neuen Konditionalität. Während die Fruchtwechselpflicht im Jahr 2023 ausgesetzt wird, können die Landwirte die 4 Prozent Stilllegungsflächen mit gewissen Einschränkungen durch Getreide-, Sonnenblumen- und Leguminosenflächen deklarieren.
Eine vertiefte Information bietet die neue Broschüre „GAP kompakt“ des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft: www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023?number=0530

Tierhaltung:

Erhöhung des Transportalters für Kälber:
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die geänderte Tierschutztransportverordnung in Kraft und damit die Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage für den innerstaatlichen Transport: „Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen dürfen (…) innerstaatlich nicht befördert werden.“ Dem war eine Übergangsfrist von nur einem Jahr vorausgegangen.

Übergangsfrist für ältere Milchabgabeautomaten läuft aus:
Die Ausnahmen für ältere Milchabgabeautomaten von den Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts laufen zum 31.12.2022 aus. Dies betrifft Automaten, die vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen wurden. Mit Beginn des Jahres 2023 müssen diese Automaten dann grundsätzlich geeicht sein. Der DBV hatte 2017 eine fünfjährige Übergangsfrist für ältere Automaten erwirkt.

Änderung des Tierarzneimittelgesetzes:
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes werden EU-Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika umgesetzt. Die EU-Tierarzneimittelverordnung sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ab 2023 Daten zur Antibiotikaanwendung bei allen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel und ab 2025 auch Heimtiere) erheben. Für Deutschland bedeutet das vor allem eine Erweiterung des staatlichen Antibiotikamonitorings, was Tierhalter und Tierärzte betrifft. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, wird um weitere Nutztierarten ergänzt. Hierzu zählen Sauen und Ferkel (von der Geburt bis 30 kg) sowie Jung- und Legehennen und Milchkühe nebst Kälbern. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sind dazu verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Bestimmte sogenannte kritische Antibiotika werden mit dem Faktor drei gewichtet. Problematisch ist die mangelnde Übergangs- und Anpassungszeit zur Einführung der neuen Regeln.

Revision beim System QM Milch:
Zum Januar 2023 gilt eine revidierte Version des QM-Standards. Neben der Berücksichtigung der Rohmilchgüteverordnung (2021) finden sich im neuen Standard zusätzliche K.o.-Kriterien in den Bereichen Liegeflächen, Kälberenthornung und Milchkammer. Außerdem wird mit der Revision die Teilnahme an Monitoringprogrammen (Antibiotika-, Schlachtbefunddatenmonitoring) empfohlen.

Arbeits- und Sozialrecht:

Mindestlohn weiter bei 12 Euro:
Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, beträgt auch im Jahr 2023 12 Euro. Die Mindestlohnkommission wird im Sommer 2023 einen Vorschlag zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 vorlegen, der anschließend von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt werden muss.

Minijob bis 520 Euro/Monat:
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1. Oktober 2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ausgehend von einem Mindestlohn von 12 Euro je Arbeitsstunde im Jahr 2023 beträgt die monatliche Entgeltgrenze 520 Euro. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei 520-Euro-Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

Mindest-Ausbildungsvergütung steigt:
Für im Jahr 2023 begonnene Ausbildungsverhältnisse beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Jahr einer Berufsausbildung 620 Euro (2022: 585 Euro). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 732 Euro (2022: 690 Euro) bzw. 837 Euro (2022: 790 Euro) an.

Höhere Ansätze für Unterkunft und Verpflegung:
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 270 Euro auf 288 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 60 Euro für Frühstück sowie jeweils 114 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 241 Euro auf 265 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 204,85 Euro auf 225,25 Euro.

Höhere Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 1,3 auf 1,6 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der ab dem Jahr 2020 aufgrund hoher Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit befristet bis 31. Dezember 2022 auf 2,4 Prozent abgesenkt war, liegt ab 1. Januar 2023 wieder bei 2,6 Prozent. Lediglich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 Prozent.

Höhere Beiträge und Beitragszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte:
Zum 1. Januar 2023 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Der Beitrag in den alten Bundesländern steigt auf monatlich 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro), in den neuen Bundesländern wegen der bis 30. Juni 2024 erfolgenden Ost-West-Angleichung auf 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro). Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern bei 172 Euro (Vorjahr: 162 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 167 Euro (Vorjahr: 156 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2023 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.222 Euro (Ost: 11.844 Euro) bzw. 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 24.444 Euro (Ost: 23.688 Euro) für Alleinstehende bzw. 48.888 Euro (Ost: 47.376 Euro) für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt.

Dauerhaft keine Anrechnung von Zuverdiensten bei Rentnern mehr:
Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienstregelungen für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Sowohl in der Alterssicherung der Landwirte als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei vorzeitigen Altersrenten ab 1. Januar 2023 ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente angerechnet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.

Moderate Beitragsentwicklung zur LKV:
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt um durchschnittlich 2 %. Nur in den Beitragsklassen 1 und 2 steigt der Beitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben um ca. 4,2 %. In der Beitragsklasse 20 beträgt der Beitrag dagegen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unverändert 692,24 Euro. Für 27 % der versicherten Unternehmer führen allerdings die gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2023 zum Wechsel in eine höhere Beitragsklasse und so zu einer Beitragserhöhung. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (www.svlfg.de/beitraege-lkk).
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben.

Mehr Kindergeld:
Ab dem neuen Jahr wird für jedes Kind der bisherige Höchstsatz von 250 Euro/Monat gezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr, für eine Familie mit drei Kindern 1.044 Euro.

Neue Unternehmensnummer:
Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue fünfzehnstellige Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst diese die bisher elfstellige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Diverse steuerliche Änderungen:

Umsatzsteuer-Pauschalierung bringt weniger
Bereits im Oktober hatte der Bundestag beschlossen, dass der Pauschalierungssatz in der landwirtschaftlichen Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0 % sinkt. Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen.

Gebäude-AfA:
Für die Abschreibung neuer Wohngebäude wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3 Prozent erhöht. Die im Regierungsentwurf noch beabsichtigte Streichung der Ausnahmeregelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) wurde nicht Gesetz. Diese Regelung tritt bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und gilt für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude.

Homeoffice-Pauschale:
Die Homeoffice-Pauschale wird auf 6 Euro pro Tag erhöht und dauerhaft entfristet. Der maximale Abzugsbetrag wird von 600 auf 1.260 Euro pro Jahr angehoben – erreicht bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2023

Altersvorsorgeaufwendungen:
Ab dem Jahr 2023 ist ein vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben möglich. Diese Regelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Lohnsteuerabzug 2023.

Kalte Progression / Einkommensteuertarife - Inflationsausgleichsgesetz:
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (“kalte Progression”), sind mit dem Inflationsausgleichsgesetz die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst worden – Erhöhung des Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum), des Kinderfreibetrages, des Spitzensteuersatzes sowie der Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag.

Grundsteuererklärung einreichen:
Am 1. Januar beginnt der voraussichtlich letzte Fristmonat zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Finales Datum für die Einreichung ist der 31. Januar 2023.

Neuer Zahlungsweg:
Wichtig für Landwirtinnen und Landwirte kann auch der mit dem Jahressteuergesetz 2022 geschaffene direkte Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sein. Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.

Photovoltaik und Erneuerbare Energien:
Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen Rückwirkend ab 2022 werden kleinere Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien steuerfrei gestellt. Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Immobilien) wird in § 3 Nr. 72 EStG Ertragsteuerfreiheit eingeführt. Begünstigt sind auch Photovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kW je Wohn-/Geschäftseinheit. Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Voraussetzung „überwiegend zu Wohnzwecken“ wurde gestrichen. Die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer gilt für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (peak). Dabei gilt die 100-kW (peak)-Grenze pro Steuerpflichtigem bzw. pro Mitunternehmerschaft. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Sofern in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen erzielt werden, muss hierfür kein Gewinn mehr ermittelt werden. Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. Vermietungs-GbR) soll der Betrieb von Photovoltaikanlagen, die die begünstigten Anlagengrößen nicht überschreiten, nicht zu einer gewerblichen Infektion der Vermietungseinkünfte führen.

Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen:
Auch die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen soll komplett entfallen. Mit der Neuregelung ist deshalb für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Damit soll der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfallen, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen nun nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist.
Voraussetzung für den Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ist, dass die Photovoltaikanlage auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Davon kann ausgegangen werden, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt. Diese Regelung gilt ab Januar 2023.

Neue Förderbedingungen im EEG:
Mit dem EEG 2023 wird die Förderung für PV-Anlagen auf Gebäuden erhöht. Neu ist die Differenzierung zwischen Teileinspeiser und Volleinspeiser. Die EEG-Vergütung für eine Volleinspeisung zwischen 10 und 40 KWpeak beträgt zum Beispiel 10,9 Cent/KWh, bei Teileinspeisung entsprechend 7,1 Cent/KWh. Es ist ein jährlicher Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung möglich. Deutlich erweitert wurde die EEG-Förderung für PV-Freiflächenanlagen einschl. Agri-PV. Bei Biogasanlagen sind die Förderbedingungen für Gülle-Kleinanlagen bis 150 KW erweitert worden; bei den übrigen Biogasanlagen wird diese durch einen weiter abgesenkten „Maisdeckel“ allerdings unattraktiver.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die bereits seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zu zahlende EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft. Das gilt auch für die ehemals anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauchsstrom.

Baurechtliche Erleichterungen für PV-Freiflächenanlagen:
Zum 1. Februar 2023 tritt eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, wonach Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einem 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen unter die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch fallen. Demnach entfällt die Steuerung mittels Bebauungsplan und eine ungeordnete Flächeninanspruchnahme zu Lasten der Lebensmittelerzeugung droht. Ebenfalls baurechtlich erleichtert wird die Errichtung von Anlagen zur Elektrolyse an vorhandenen Windparks im Außenbereich.

Weiteres:

Strom- und Gaspreisbremse:
Ab Januar2023 gelten, aber erst im März umgesetzt werden die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse. Entnahmestellen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh bzw. einem Gasverbrauch bis 1,5 Mio. kWh werden ein Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs zu brutto 12 ct/kWh (Gas) und brutto 40 ct/kWh (Strom) beziehen können. Verbrauchsstellen, die oberhalb der genannten Grenzen liegen, erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs an Energie zu einem Netto-Garantiepreis von 7 ct/kWh (Gas) bzw. 13 ct/kWh (Strom). Darüberhinausgehende Mengen werden zum deutlich höheren Marktpreis abgerechnet. Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der Verbrauch im Referenzzeitraum 2022. Das soll Energieeinsparung anregen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweiligen Strom- und Gasversorger. Es ist also keine Antragstellung der Energieverbraucher bei staatlichen Stellen nötig.

Führerschein tauschen:
Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein hat und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.

Lieferkettengesetz:
Das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Lieferkettengesetz wird in der Landwirtschaft wahrscheinlich wenig direkte Wirkung entfalten. Betroffen sind zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber möglich, dass größere Unternehmen im Lebensmittelhandel und in der Verarbeitung von den Landwirten als Vorlieferanten neue Nachweise verlangen möchten. Der DBV weist solche Forderungen unter Verweis auf vorhandene Dokumentations- und Qualitätssicherungssysteme zurück.

15.12.2022
Gründung Beregnungsverband Verden

Gestern wurde der Beregnungsverband Verden offiziell gegründet. Für die erfolgreiche Lebensmittelerzeugung ist eine adäquate Versorgung mit Wasser unabdingbar. Dieses gilt umso mehr in Zeiten der Trockenheit. Hier ist mit dem Beregnungsverband Verden eine örtliche Institution entstanden, die sich in vollem Umfang der Aufgabe der Wasserversorgung seiner Mitglieder widmet und als Bindeglied zu der zuständigen Wasserbehörde fungiert. Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheiten ist die gemeinschaftliche Organisation für eine ausreichende Wasserversorgung wesentlich. Neben den aktuellen Gründungsmitgliedern sehen bereits jetzt schon zahlreiche weitere Interessierte einer Aufnahme in den Verband entgegen. Wenn auch Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail unter sievers@landvolk-row-ver.de .

15.12.2022
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Dabei erfolgt nur eine Auszahlung auch wenn eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzeitig gezahlt wird.

Bezieher von Unfallrenten haben keinen Anspruch auf die Energiepauschale Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

12.12.2022
Geflügelpest in Reeßum nachgewiesen

In der Gemeinde Reeßum im Landkreis Rotenburg ist am letzten Donnerstag in einem Betrieb der Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) amtlich festgestellt worden. Rund um den Ausbruchsbetrieb wurden Restriktionszonen festgelegt, teilt der Landkreis mit. Von der Zehn-Kilometer-Überwachungszone ist auch der Landkreis Verden betroffen.

Weitere Infos erhaltet ihr für den Landkreis Rotenburg „HIER“ und für den Landkreis Verden „HIER“.

06.12.2022
Reaktion auf 3 nach 9

Beitrag bei buten un binnen

RadioBremen hat auf die Verunglimpfungen gegen die Landwirtschaft in der Sendung 3 nach 9 reagiert: Am Freitag gab es einen ausführlichen Beitrag zum Thema Kälber in dem Regionalmagazin. Auch Landwirtinnen aus unserem Verbandsgebiet kamen zu Wort und konnten aufzeigen, wie die landwirtschaftliche Praxis wirklich aussieht. Vielen Dank an dieser Stelle an alle Landwirtinnen, die sich für eine Richtigstellung an den Sender gewandt haben. Dieser Aufschrei hat dazu geführt, dass es eine entsprechende #Richtigstellung gab.

Hier der Link zum Video ( Der Beitrag beginnt bei Min 13:20):

https://www.butenunbinnen.de/videos/butenunbinnen-5806.html

01.12.2022
Weihnachtsstimmung auf dem Bauernhof

Landwirtin liest besinnliche Geschichte für Kinder

Kerzen, Kekse und Gemütlichkeit: Der Landvolk-Kreisverband Rotenburg-Verden e. V. möchte die Weihnachtsstimmung auf die landwirtschaftlichen Betriebe holen und haben dafür Familie Bassen aus Scheeßel sowie Familie Meier aus Deelsen mit ins Boot geholt.

Wir laden Familien mit Kindern im Grundschulalter zu einer weihnachtlichen Hofgeschichte ein. Landwirtin Sabine Bassen sowie Landwirtin Anja Meier lesen jeweils eine besinnliche Geschichte vor, der Kinder auf gemütlichen Strohballen sitzend lauschen können (Bitte warme Kleidung anziehen). Die Vorlesegeschichte ist für circa 20 Minuten angesetzt. Für ein paar süße Leckereien ist gesorgt, Getränke können vor Ort gekauft werden. (Bitte keine eigenen Getränke mitbringen). Auch der Weihnachtsmann hat sich für die Veranstaltung bei Familie Bassen angekündigt. Er möchte gern kleine Schokoweihnachtsmänner verteilen – solange der Vorrat reicht.

Weihnachtliche Hofgeschichte Scheeßel Wann: 11.12.22 von 16:00-17:00 Uhr Wo: Familie Bassen, Finteler Weg 2, 27383 Scheeßel (ohne Anmeldung)

Weihnachtliche Hofgeschichte Kirchlinteln Wann: 17.12.22 ab 16:30 Uhr Wo: Familie Meier, Brammer Weg 3, 27308 Kirchlinteln Anmeldung: sievers@landvolk-row-ver.de

29.11.2022
3 nach 9

Landvolk übt Kritik an fehlenden journalistischen Standards

Kritik an fehlenden journalistischen Standards

Viele Landwirt*innen lässt der Auftritt von Hannes Jaenicke bei 3nach9 wütend zurück. Auch wir als Interessenvertretung sind mehr als verwundert über die fehlenden journalistischen Standards der Sendung.

Hannes Jaenicke darf in der Talkshow-Runde sein neuestes Buch bewerben und es fallen Sätze wie:

„Milchkühe sind das gequälteste Produkt unseres Hungers!“

„Wenn es nicht explizit Bio- oder Heumilch ist, ist es (die Milch) kein gesundes Produkt.“

„Kühe sind stehende Milchtanksäulen auf vier dünnen Beinen, meistens krank, ständig medikamentös behandelt.“

Sowohl der Bremische Landwirtschaftsverband als auch unser Vorstand stehen mit der beteiligten Redaktion in persönlichen Kontakt!

Denn den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, umfassend und ausgewogen zu berichten, hat die Sendung verfehlt. Die Moderatorin übernimmt unreflektiert die Behauptungen des Buchautors, ohne einmal kritisch nachzufragen oder einzuordnen.

Da jede Meinung zählt, raten wir auch unseren Mitgliedern dazu, das öffentliche Beschwerdeformular zur Sendung online auszufüllen unter:

https://www.radiobremen.de/programm/3nach9/drei-nach-neun-feedback-100.html

29.11.2022
Winterveranstaltung in Oyten-Bassen

Landwirt*innen treffen sich im Gasthaus Segelken

Am 28.22.22 fand die Winterveranstaltung im Gasthaus Segelken für die Bereiche Oyten, Achim, Langwedel, Ottersberg, Fischerhude und Posthausen statt. Circa 50 Landwirt*innen fanden sich gemeinsam mit Vertretern des Landvolk-Kreisverbandes im Saal ein. Christian Intemann und Andre Mahnken vom Vorstand sowie Geschäftsführer Alexander Kasten berichteten über die Herausforderungen in 2022. Thomas Bassen aus der Buchstelle informierte über steuerliche Veränderungen. Auch Gert Kracke von der Landwirtschaftskammer sowie Inis Graue vom Veterinäramt Verden waren für einige Worte zugegen. Abschließend referierte Imker Heinrich Kersten von den Bienenfreunden Verden über die gemeinsamen Artenschutz-Projekte auf Verdener Feldern.

28.11.2022
Winterveranstaltung des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel

DBV- Vizepräsidentin als Gastreferentin vor Ort

Zur Winterveranstaltung des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel hat in diesem Jahr eine besondere Gastreferentin ihren Weg in den „Scheeßeler Hof“ gefunden: Susanne Schulze Bockeloh, die seit Oktober als erste Frau in ihrer Funktion als Vizepräsidentin den Deutschen Bauernverband (DBV) verstärkt, hielt einen Vortrag zum Konzept des Zukunftsbauern. Das Zielanliegen des Zukunftsbauern ist es ein Zukunftsbild der deutschen Landwirtschaft zu entwerfen, welches von der Gesellschaft akzeptiert wird und zugleich den Bäuerinnen und Bauern eine wirtschaftliche Perspektive bietet. „Märkte, Preise und Warenströme sind im Umbruch, der Angriffskrieg auf die Ukraine fordert ein Umdenken. Dennoch müssen auch die bisherigen Herausforderungen beim Schutz von Umwelt, Klima und Artenvielfalt weiterhin vorangebracht werden.“, erklärte Schulze Bockeloh. Die DBV-Vizepräsidentin betonte hierbei, dass die Landwirt*innen die Zukunft aktiv mitgestalten möchten und sich der Herausforderung der Veränderung mutig stellen. Das Konzept des Zukunftsbauern löste unter den Mitgliedern des Landwirtschaftlichen Vereins Scheeßel eine rege Diskussion aus, bei der eines erneut deutlich wurde, um die Zukunft aktiv gestalten zu können benötigt es jetzt dringend sichere und vor allem zuverlässige Rahmenbedingungen von der Politik!

Aktiver Teil der landwirtschaftlichen Zukunft möchten auch Julia Winkelmann und Jan-Philipp Thom sein, die für ihren Meistertitel geehrt wurden. Ebenso wie Jana Röhrs, Ajen Heitmann, Torven Lüdemann und Hajo Hentrich, die eine Ehrung für die erfolgreiche Teilnahme an der zweijährigen Fachschule erhielten und sich nun staatlich geprüfte Betriebswirt*innen nennen dürfen. Eine weitere Ehrung erhielt zudem Wolfgang Wichern für seine 12-jährige Vorstandsarbeit im landwirtschaftlichen Verein als stellverstretender Vorsitzender. Als neuer stellverstretender Vorsitzender wurde einstimmig Hinrich Meinke gewählt. Hilmer Vajen bleibt durch seine einstimmige Wiederwahl Vorsitzender des Vereins.

28.11.2022
Rund 1500 Teilnehmer bei Kundgebung in Goslar

Mit einer Menschenkette durch die Innenstadt und rund 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Kundgebung haben die Landvolkverbände Braunschweiger Land und Landvolk Niedersachsen in Goslar auf die aktuellen Probleme in der Landwirtschaft aufmerksam gemacht. „Mit der Resonanz bin ich sehr zufrieden. Die Landwirtinnen und Landwirte halten zusammen“, sagte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies in seinem Fazit zur Protestaktion. Die Berufskollegen waren aus allen Regionen Niedersachsens angereist, um anlässlich der 99. Umweltministerkonferenz ein klares Zeichen gegen bestehende oder drohende Auflagen aus Berlin und Brüssel zu setzen. Auch aus dem Kreisverband Rotenburg-Verden haben sich Landwirte auf den Weg nach Goslar gemacht, um für sich für die Belange der Landwirtschaft stark zu machen.

Ulrich Löhr, Vorsitzender des Landvolks Brauschweiger Land und Landvolk-Vizepräsident, forderte „Berechenbarkeit“ von der Politik. Vertreterinnen und Vertreter befreundeter Landesbauernverbände erinnerten an die Probleme beim Wolfsmanagement und die Nöte der Weidetierhalter, erläuterten die Folgen einer überzogenen Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und der Moorschutzstrategie. Vielfach betont wurde die mangelnde Sicherung der Nahrungsmittelproduktion.

Lars Ruschmeyer, Sprecher des Agrarausschusses der Landjugend Niedersachsen, betonte die Bereitschaft zu Veränderungen. „Gerade wir jungen Landwirte wollen die Transformation der Landwirtschaft mittragen. Aber Kosten und Nutzen als Folgen politischer Entscheidungen müssen stimmen. Das ist nicht mehr der Fall, und macht uns den schönen Beruf des Landwirts kaputt“, sagte Ruschmeyer unter starkem Applaus der Kundgebungsteilnehmer. Auch die Landfrauen sicherten Unterstützung bei anstehenden Veränderungen zu unter dem Motto: „Wir können das!“

Niedersachsens neuer Umweltminister Christian Meyer stellte sich mit weiteren Politikern den Landwirtinnen und Landwirten auf dem Kundgebungsplatz und nahm das beklebte „Maßnahmenpaket“ als Retoure entgegen. „Wir sollten viel miteinander reden“, sagte Meyer. Und: „Kooperation statt Verbote ist immer besser.“

Landvolkpräsident Hennies, der auch Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes ist, kritisierte abschließend die im „EU-Extensivierungspaket“ versteckten drohenden „Totalverbote“ von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten und bemängelte überzogenes Ordnungsrecht. Hennies forderte unter lautem Zuspruch der Berufskollegen im Beisein mehrerer deutscher Umweltminister auf der Bühne auf dem Jacobikirchhof in Goslar: „Schicken Sie ein besseres Paket nach Brüssel!“

Aktuelles aus dem Landesverband

16.07.2025
Schlachtzahlen des Vorjahres übertroffen
Schwein

(AMI) Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 wurden in Deutschland knapp 18,7 Mio. Schweine geschlachtet. Das entspricht einem Anstieg von 0,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch die produzierte Fleischmenge fiel höher aus (+2,1 %), was vor allem auf überdurchschnittliche Schlachtgewichte zu Jahresbeginn zurückzuführen ist. Diese resultierten aus Überhängen und normalisierten sich erst im weiteren Verlauf. Auffällig ist die unterschiedliche Entwicklung nach Herkunft: Während die Zahl der inländischen Tiere um 2,4 % zunahm, ging die Zahl ausländischer Schweine deutlich um 43,2 % zurück. Laut aktueller Erhebung ist der Schweinebestand in Deutschland um gut 1,2 % gesunken. Angesichts des geringeren Angebots wird erwartet, dass die Schlachtzahlen in den kommenden Monaten leicht zurückgehen und unter dem Vorjahresniveau liegen.

16.07.2025
Tierrechtler nach Einbruch in Schlachthof und Verbreitung eines Videos zu Schadenersatz verurteilt
Geflügel, Schwein

Das Landgericht Oldenburg hat eine Aktivistin schuldig gesprochen, illegal erstelltes Videomaterial aus einem Schlachthof an die Tierrechtsorganisation Ariwa gegeben zu haben. Aktivisten von „Animal Rights Watch“ waren im April 2024 in den Schlachthof der Brand Qualitätsfleisch GmbH aus Lohne eingestiegen und hatten versteckte Kameras an der CO2-Betäubungsanlage angebracht. Die Videos hatten sie dann dem Verein zur Veröffentlichung übergeben. Gegen die Veröffentlichung und auf Schadenersatz von 98.000 € wegen Rufschädigung hatte das Schlachtunternehmen geklagt. Vor dem Landgericht Oldenburg ist nun der Prozess gegen die Frau und den Mann zu Ende gegangen. Laut NDR ist das Gericht überzeugt, dass die beschuldigte Tierhaltungsgegnerin dafür verantwortlich ist, dass Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen aber die Anwaltskosten tragen. Ariwa darf das Videomaterial laut Gericht nicht weiter veröffentlichen. Außerdem ist es den beiden Aktivisten verboten, den Schlachthof nochmals zu betreten.

Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadensersatzes festgelegt werden, d.h. dann erst geht es um die Forderung der 98.000 €.

16.07.2025
ASP – Neue Restriktionszonen in Südwestfalen
Schwein

Seit Mitte Juni wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf ASP getestet. Angesichts dieser dynamischen Entwicklung haben die zuständigen Behörden, auf Grundlage einer Vorgabe der EU-Kommission, vergangene Woche eine neue Restriktionszonenstruktur eingerichtet. Die bisherige infizierte Zone wird nun als Sperrzone II weitergeführt. Sie umfasst weiterhin das Gebiet des bekannten Ausbruchsgeschehens. Ergänzend dazu wurde eine neue Sperrzone I als Pufferzone eingerichtet, ein rund 10 km breiter Gürtel rund um die Sperrzone II. In Sperrzone I befinden sich 132 Schweinehaltungsbetriebe (darunter 38 leerstehend) mit insgesamt 16.181 Schweinen, in Sperrzone II sind es 99 Betriebe (davon 45 leerstehend) mit 6.554 Tieren. In der neu definierten Sperrzone II gelten im Wesentlichen die bereits bekannten Maßnahmen. In der neu ausgewiesenen Sperrzone I, die als Pufferzone die infizierte Zone umgibt, wird gezielt gejagt, um die Wildschweindichte zu senken. Für schweinehaltende Betriebe gelten erhöhte Biosicherheitsanforderungen sowie Transportbeschränkungen. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und Einträge über Wildtiere oder potenzielle Vektoren wie Futtermittel zu vermeiden.

11.07.2025
Geflügelmarkt bleibt stabil – Nachfrage ungebrochen
Geflügel

(AMI) Das Interesse der Verbraucher an Hähnchenfleisch blieb weiterhin hoch. Die begonnene Feriensaison zeigte kaum Auswirkungen auf die Nachfrage. Besonders gefragt waren neben Hähnchenfilet auch Schenkelprodukte. Die Preisverhandlungen zwischen Schlachtereien und Erzeugergemeinschaften führten erneut zu höheren Auszahlungspreisen, auch verspätete Meldungen wurden in die aktuelle Auswertung einbezogen. Im Lebensmitteleinzelhandel standen am Putenmarkt vor allem Filetprodukte im Fokus der Aktionen. Die heimische Produktion blieb unter dem Vorjahresniveau, fand aber weiterhin zügig Absatz. Die Preise für Althennen, die im Juni leicht nachgegeben hatten, zeigten sich zuletzt überwiegend stabil.

11.07.2025
EFSA warnt vor Einschleppung von H5N1 aus den USA
Geflügel

(AgE) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht potenzielle Risiken für eine Einschleppung der derzeit in den USA grassierenden H5N1-Geflügelpestvariante nach Europa. Als mögliche Übertragungswege nennt sie den Vogelzug sowie bestimmte Importprodukte. Besonders der Vogelzug, etwa über Island, Großbritannien, Irland, Westskandinavien und das Wattenmeer, gilt als realistischer Einschleppungsweg. Die Behörde empfiehlt daher eine verstärkte Früherkennung an Rastplätzen mit hoher Vogeldichte. Die Einfuhr von Milchkühen, Rindfleisch oder Produkten mit Rohmilch aus betroffenen US-Gebieten wird als eher unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen bewertet. Bis Jahresende will die EFSA bewerten, welche Maßnahmen nötig sind, um eine Ausbreitung in Europa zu verhindern.

11.07.2025
Umfrage zur Evaluierung des geänderten Tierarzneimittelgesetzes
Geflügel

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ist das in Deutschland etablierte Antibiotikaminimierungskonzept angepasst und auf weitere Nutzungsarten erweitert worden. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sollen nun an den Gesetzgeber berichtet werden. Daher führt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes eine bundesweite, freiwillige Umfrage unter Tierhaltern und Tierärzten durch. Um den Fragebogen vor unberechtigtem Zugang zu schützen, ist der Umfragelink nicht direkt zugänglich. Sie finden ihn, indem Sie sich mit Ihrem Zugang in HI-Tier einloggen und die TAM-Datenbank aufrufen. Die Umfrage läuft noch bis zum 20. August 2025. Mit Ihrer Unterstützung kann ein genaueres Bild von der bisherigen praktischen Umsetzung sowie vom Nutzen und den Herausforderungen der Regelungen erstellt werden. Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen: Info TAM-DB

11.07.2025
H5N1-Vogelgrippe: USA heben Notstand auf
Geflügel

Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat am 2. Juli 2025 den H5N1-Notstand offiziell aufgehoben. Grund ist der deutliche Rückgang an Tierinfektionen und das Ausbleiben menschlicher Fälle seit Februar. Die Influenza-Abteilung der CDC übernimmt nun wieder die Überwachung. Seit 2022 infizierte das Virus in den USA rund 175 Millionen Vögel und breitete sich auf zahlreiche Säugetiere aus. Die Behörde warnt jedoch vor einer möglichen Rückkehr der Vogelgrippe im Herbst und mahnt Landwirte zur Vorsicht. Trotz entspannter Lage bleibt das Risiko für neue Ausbrüche bestehen. Die CDC hält sich bereit, bei Bedarf erneut zu reagieren.

11.07.2025
Deutsche Weizenernte beginnt im Süden
Pflanzen

Früher als üblich hat die Winterweizenernte begonnen und auch hier überraschen Menge und Qualität. In den kommenden Sommertagen dürfte schnell viel Fläche geräumt werden. Dort wo gedroschen wird, sacken die Preise ab.

(AMI) Im Zick-Zack bewegen sich die Weizenkurse langsam nach oben. Gegenüber Vorwoche beträgt am 10.07.25 das Plus des Fronttermines 5,50 EUR/t. Die 200 EUR/t sind damit wieder erreicht. Wo gedroschen wird, überrascht das gute Ergebnis; im Westen und Süden sind Ertrag und Qualität gut, hohe Korngewichte lassen eine zudem gute Mehlausbeute erwarten. Es kann zumeist erntetrocken eingefahren werden. Die allgemeine Stimmung unter den Landwirten ist daher überwiegend positiv, trotz der Herausforderungen durch Wetterbedingungen und Preisentwicklungen. Im Norden gibt es hingegen noch Bedenken wegen potenzieller Trockenschäden auf leichten Standorten. Und wo Weizen noch steht, wächst bei aktuell feuchtwarmer Witterung die Sorge um zunehmenden Pilzbefall.

Angeliefert wird aus der Ernte heraus nur auf Kontrakt oder wenn es keine Lagermöglichkeiten auf dem Hof gibt. Darüber hinaus wird vorerst selten von Neugeschäft gesprochen, neue Lieferkontrakte nicht abgeschlossen. Erzeuger sind mit den vergleichsweise niedrigen Gebote unzufrieden, immerhin liegen sie aktuell rund 18 EUR/t für A- und B-Weizen sowie 34 EUR/t für E-Weizen unter Vorjahreslinie. Frei Erfasserlager werden in der 28. KW für Brotweizen im Bundesdurchschnitt 171,57 (146-185) EUR/t geboten und damit 6 EUR/t weniger als vor einer Woche. Qualitätsweizen erzielt knapp 193 (160-205) EUR/t. Eliteweizen wird mit 213,25 (205-230) EUR/t bewertet. Alterntige Partien lassen sich nur noch zu diesen Preisen verkaufen. Viele Erzeuger entscheiden sich aufgrund der niedrigen Preise gegen eine sofortige Vermarktung und hoffen auf bessere Auszahlungspreise zu einem späteren Zeitpunkt. Gleichzeitig zeigen Käufer kaum Kaufinteresse, verhalten sich traditionell abwartend. Sie haben ihren prompten Bedarf bereits gedeckt und warten nun auf das Mengen- und Qualitätsergebnis der Weizenernte 25, um auch spätere Liefertermine abzudecken.

Die Braugerstenpreise frei Erfasserlager sind stark abgesackt und verlieren in der 28. KW gegenüber Vorwoche knapp 11 %EUR/t. Mit 191 (151-210) EUR/t scheint die Preisfindung allerdings bei weitem noch nicht abgeschlossen zu sein. Es wird berichtet, dass Mälzereien aufgrund der hohen Bestände an alterntiger Ware derzeit kaum Kaufinteresse zeigen.

Die Großhandelspreise spiegeln derzeit sehr deutlich wider, wo die Ernte läuft und wo noch nicht. So werden franko Hamburg in etwa die kleinen Kursveränderungen in den Kassapreisen umgesetzt: mit 213 EUR/t für Brotweizen werden 2 EUR/t weniger genannt als vor einer Woche. Qualitätsweizen verteuert sich sogar um 2 auf 235 EUR/t, hatte zwischenzeitlich aber auch schon bei 237 EUR/t notiert. Franko Niederrhein ist der Brotweizenpreis bei laufendem Drusch indes eingebrochen. Waren dort vor einer Woche für prompte Lieferungen noch 219 EUR/t im Gespräch, sind es aktuell nur noch 203 EUR/t. Lieferungen ab September werden indes mit 216 EUR/t bewertet. Franko Westfalen sind für prompte Partien 206 EUR/t im Gespräch und so 13 EUR/t weniger als vor einer Woche. Brotroggen franko Niederrhein kostet in der 28. KW 192 EUR/t. Das sind 14 EUR/t weniger als vor einer Woche. Die Braugerstenpreise franko Oberrhein haben sich demgegenüber kaum bewegt und tendieren mit 251 EUR/t für Partien zur Lieferung ab Oktober einen Euro schwächer. War vor einer Woche noch Verkaufsinteresse bei 250 EUR/t erfasst worden, ist dies aktuell verstummt.