Der QM-Milch e.V. hat nun den QM-Standard 2020.2 der ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt auf seiner Homepage veröffentlicht. Neben dem Standard wird auch das aktualisierte Handbuch für Milcherzeuger zur Verfügung gestellt. Wie bereits im August angekündigt wurden Anpassungen an geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Rohmilchgüterecht, Dünge-VO, Veröden der Hornanlagen) vorgenommen. Die Einführung von Antibiotika- und Schlachtbefunddatenmonitoring wird auch im QM-Standard angestrebt, ist jedoch nicht mit Inkrafttreten der Revision zum 1. Januar 2023 vorgesehen.
Folgende Kriterien wurden geändert:
- die Verödung der Hornanlagen wird zum K.O.-Kriterium; das Kriterium entspricht dem gesetzlichen Standard
- das Tier-/Liegeplatzverhältnis wird zum K.O.-Kriterium und es gelten ausschließlich die Kategorien „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“; dabei ist im Handbuch das Kriterium wie folgt definiert: „In Liegeboxenlaufställen muss jedem Tier eine Liegebox zur Verfügung stehen“ (zuvor 10% Überbelegung)
- die Sauberkeit der Milchkammer wird zum K.O.-Kriterium, eine detailliertere Definition befindet sich im aktualisierten Handbuch für Milcherzeuger
- für die Monitoringprogramme ist Ankündigung mit einer Vorlaufzeit von min. 12 Monaten vorgesehen
Das Handbuch und der Standard sind zu finden unter https://qm-milch.de/qm-standard-2/
Den Erzeugervertretern war es bei den Revisionsarbeiten u.a. ein wichtiges Anliegen, dass es tolerierte und nachvollziehbare Gründe gibt, dass es bei einem Tier/Liegeplatz-Verhältnis von 1:1 zum Auditzeitpunkt leichte Abweichung geben kann (bspw.: saisonale Abkalbung, Umbau). Dem wurde vom QM-Milch e.V. aufgrund des Stichtagsaudits zugesagt.