Wahlliste der SofA für Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Was kann ich als Vertreter bewegen?
Die Versammlung tagt einmal im Jahr für zwei Tage in Kassel. Hier tagt auch der Finanz- und Haushaltsausschuss. In den Ausschüssen besteht eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung z.B. im Krankenversicherungsrecht oder bei der BHH. Es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Leistungsgewährung.
Auch kann und muss sich sozialpolitisch eingebracht werden, um der Kürzung der Subventionen für die BG Beiträge und die damit einhergehenden Beitragserhöhung entgegenzutreten. Etl. muss die SVLFG umstrukturiert werden. In jedem Fall muss sie erhalten bleiben. Institute wie BHH gibt es in der üblichen GKV nicht und die Beiträge sind auch deutlich höher. Auch bietet die SVLFG ein Präventionsprogramm an, was die GKV ebenfalls nicht kennt. Das Sorgentelefon für Landwirte wird ebenfalls sehr sehr gut angenommen.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Personen, die der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Sofas (Selbstständige ohne fremde Angestellte) zuzurechnen sind.
Bei letzteren handelt es sich um Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie in der SVLFG unfallversichert sind und keine Angestellten beschäftigen. Es sind ehemalige Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie keine fremden Angestellten beschäftigt haben und eine Unfallrente aus der SVLFG beziehen. Familienangehörige werden nicht mitgerechnet mit zum dritten Grad und Schwägerschaft 2. Grades, Pflegekinder werden ebenfalls nicht mitgerechnet.
Hier können auch die Nebenerwerbslandwirte eine große Rolle spielen. Sie sind, unabhängig vom versicherungspflichtigen Hauptberuf, in der SVLFG unfallversichert. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte besonders hoch. In Bayern gab es 2017 eine eigene Liste der Nebenerwerbslandwirte. Diese Liste hat mehr Stimmen erzielt als die Liste aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Landjugendliche kommen hier in Betracht. Der Niedersächsische Landesbauernverband kümmern sich zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein um die Liste der Sofas. Wer also über diese Liste kandidieren möchte, meldet sich am besten per E-Mail an sozialwahlen@landvolk.org .
Eine Sozialwahl? Was ist das?
Am 31.05.2023 findet die nächste Sozialwahl statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Vertreter für diese Versammlung werden in der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.
Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der SVLFG. Sie wählt den Vorstand. Sie besteht aus 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der “Sofas”, der Selbstständigen ohne fremde Angestellte.
In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Derzeit vertreten Rudolf Heins im Vorstand und Britta Michel in der Vertreterversammlung die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen.
Die Vertreter haben die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen.
Weitere Informationen zu den Terminen und Wahlunterlagen erhalten Sie hier.