Inkrafttreten seit dem 15.02.2023
Die Landesregierung hat am 14.02.2023 die Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen.
Die jetzige Ausweisung stellt aber nur einen Zwischenschritt bei der Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes dar. Aus Vorsorgegründen müssen auch Nitratabbauprozesse (so genannte denitrifizierende Verhältnisse) im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt werden, um gezielt den Nitrateintrag zu reduzieren. Bisher konnten noch nicht alle vorliegenden Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten geprüft werden. Durch die jetzt als Zwischenschritt geänderte Verordnung kommt es zu einer Änderung der Gebietskulissen: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 21 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 24,5 Prozent). Nach der vollumfänglichen Einbeziehung der denitrifzierenden Verhältnisse wird sich die Kulisse wieder vergrößern. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen – beispielsweise die Auflage zu jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen sowie die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde – werden nicht verändert.
Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14.02.2023, trat die Verordnung am 15.02.2023 in Kraft.
Die neuen Kulissen, beziehungsweise Karten, sind HIER online abrufbar.