Vergrößerung der Gebietskulisse
Die Landesregierung hat am 10. Oktober die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse. Die so genannten „roten Gebiete“ umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen. Die ausgewiesenen eutrophierten (mit Phosphat belasteten) Gebiete werden weiterhin zirka 1,4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen.
Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Die für diese Gebiete vorgeschriebenen Maßnahmen werden nicht verändert. Somit bleiben die Auflagen, wie etwa die jährlichen Untersuchungen von Bodenproben, um den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt zu bestimmen, oder auch die Vorgabe zur Einarbeitung für die meisten organischen Düngemittel und Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde, bestehen. Die neue Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
„Wir sind schwer enttäuscht, dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium trotz des von Ministerin Miriam Staudte geäußerten Verständnisses für unsere Sorgen und Kritikpunkte keine Anpassungen am bisherigen Vorgehen vorgenommen hat“, erklärt Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolk Niedersachsen, zu der vom Kabinett beschlossenen Änderungsverordnung.
„Die letzte Änderung erfolgte erst vor zehn Monaten, insgesamt ist es innerhalb von nur vier Jahren schon die dritte Anpassung der Ende 2019 erstmals festgelegten roten Gebiete“, führt Hennies aus. So werde vom ebenfalls zuständigen Umweltministerium weiter mit einem völlig ungeeigneten und von der EU deutlich kritisierten Netz an Grundwassermessstellen gearbeitet und eine fachlich völlig ungeeignete Methodik der Abgrenzung verwendet. „Zudem werden jetzt die roten Gebiete auch noch mit einer Begründung erweitert, die auf wenige Einzelmessungen und einer nicht ausreichend erprobten Berechnungsmethodik des Nitrateintrags beruht“, bemängelt Hennies die Vorgehensweise. „Weil vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der für die Auslegung der Düngeverordnung zuständig ist, keine Rückendeckung für eine fachlich unumstrittene Berücksichtigung der grundwasserschützenden Wirkung unseres Grünlands kommt, hält das Land an einer irrationalen Einschränkung der Düngung auf unseren Weiden und Wiesen fest“, benennt der Landvolkpräsident eine weitere Ursache für das jetzt vorliegende und mehr als unbefriedigende Ergebnis.
Für das Landvolk Niedersachsen stehen Bund und Land in der Pflicht, den Landwirt*innen zu erklären, warum in Niedersachsen die Vorteile des Grünlandes beim Grundwasserschutz nicht so berücksichtigt werden – wie beispielsweise in Bayern – und weshalb anders als im Rest Europas nicht die gemessenen Nitratgehalte, sondern berechnete, theoretische Einträge als Maßstab für die Ausweisung „roter Gebiete“ herangezogen werden. Das Landvolk erwartet, dass die Landesregierung ihr Vorgehen auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklären muss. Hier liegen bereits zahlreiche Klagen von betroffenen Höfen vor. Vom Bund fordert der Landesbauernverband spätestens für das nächste Frühjahr die von der Politik schon lange zugesagte Änderung der Düngeverordnung vorzunehmen, um eine Flexibilisierung des völlig überzogenen und starren Korsetts in den roten Gebieten für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu schaffen. Niedersachsens Landwirt*innen haben in den vergangenen sieben Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und die Stickstoffemissionen deutlich reduziert.