Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

05.01.2024
Rechtliche Änderungen ab 2024
Milch und Rind

(DBV) In diesem Jahr stehen einige gesetzliche Änderungen für den Bereich Landwirtschaft an. Der DBV hat hierzu eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die u.a. die Tierhaltung, GAP sowie das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, aber auch Energiepolitik umfassen.

Die jeweiligen gesetzlichen Änderungen finden Sie hier.

05.01.2024
Agrarpolitischer Jahresauftakt des DBV
Milch und Rind

(DBV) Der DBV veranstaltet am 17. Januar 2024 seinen Digitalen Agrarpolitischer Jahresauftakt. Dazu eingeladen sind die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag. Zum Programm und Livestream der Veranstaltung ab 17:00 Uhr geht es hier.

05.01.2024
Aktionswoche zu Agrardiesel & KFZ-Steuer
Milch und Rind

(DBV) Der DBV, die Landesbauernverbände und LsV-Deutschland rufen ab dem 08. Januar 2024 zu einer Aktionswoche für den Protest gegen die geplante Streichung des Agrardiesels und der KFZ-Steuerbefreiung auf. Die Aktionswoche beginnt mit angemeldeten, angemessenen Demonstrationen und Aktionen im ganzen Land und in den Landeshauptstädten und mündet am 15. Januar in eine weitere Großdemonstration in Berlin.

05.01.2024
Milchmarkt
Milch und Rind

(AMI, ZMB) In der 50. KW wurden 1,1% mehr Milch angeliefert als in der Vorwoche. Damit lag das Milchaufkommen 0,4% unter der Vorjahreslinie. Der Buttermarkt startet in das neue Jahr mit festen Tendenzen. Die Nachfrage wird weiter als gut eingeordnet. Die Notierungen lagen stabil bzw. wurden leicht angehoben. Um die Weihnachtsfeiertage war eine sehr starke Nachfrage nach Schnittkäse zu verzeichnen, die sich zu Jahresbeginn beruhigt hat. Die Auftragslage für die Hersteller ist weiter gut. Zu Jahresbeginn sind höhere Preise durchgesetzt worden. Saisonal typisch verlaufen die Geschäfte auf den Pulvermärkten noch ruhig. Es ist ein uneinheitliches Preisgefüge zu beobachten, wobei VMP und MP eher feste Tendenzen aufweisen.

Beim GDT-Tender am 2. Januar 2024 wurden im Schnitt über alle Produkte und Zeiträume um 1,2% höhere Preise als beim letzten Handels-termin realisiert. Die gehandelten Mengen gingen auf 26.206t um 4,3% zurück.

03.01.2024
Stabilisierung Schweinefleischerzeugung für 2024
Schwein

(AMI) Für das kommende Jahr zeichnet sich eine leichte Stabilisierung in der Erzeugung von Schweinefleisch ab. Die Marktbeteiligten sehen sich immer noch vor vielen Herausforderungen. Bestandsrückgänge dürften allerdings moderater ausfallen. Aufgrund der stark reduzierten Erzeugung werden weiter hohe Preise erwartet, welche allerdings nicht ganz die Rekordpreise vom vergangenen Jahr erreichen.

03.01.2024
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn
Schwein

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2024 die Zahl der am 03.01.2024 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:

https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1242_.html

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2024) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung; schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de

Staatliche Antibiotikadatenbank TAM (HIT)

Die sog. Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat (Einsendefrist für 2. Halbjahr: 1. bis 14. Januar). Tierbestände, sowie Bestandsveränderungen, müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden. Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein. Ebenso ist die Nullmeldung in der HIT-Datenbank verpflichtend.

QS-Antibiotikamonitoring

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege des letzten Halbjahres und, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden, die sog. Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen. Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Wenn auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HIT übertragen werden soll, muss QS in der Tierhalterversicherung an HIT zur Meldung berechtigt werden.

Rechtliche Änderungen ab 2024

In diesem Jahr stehen einige gesetzliche Änderungen für den Bereich Landwirtschaft an. Der DBV hat hierzu eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die u.a. die Tierhaltung, GAP sowie das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, aber auch Energiepolitik umfassen.

Die jeweiligen gesetzlichen Änderungen finden Sie unter:

https://www.bauernverband.de/topartikel/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2023-24  

03.01.2024
Landkreis Uckermark: ASP vorerst gestoppt, Maßnahmen zeigen Wirkung
Schwein

Der Vormarsch der Afrikanischen Schweinepest in der Uckermark ist vorerst gestoppt. Um die erneute Einwanderung infizierter Wildschweine aus Polen dauerhaft zu verhindern, ist ein Rückbau dieser Zäune auch in naher Zukunft nicht vorgesehen. Die Wanderbewegung von Wildschweinen, gerade in der kalten, futterarmen Jahreszeit sowie die Fähigkeit, mühelos schwimmend selbst die Oder und andere Gewässer überqueren zu können, stellt weiterhin ein hohes Seuchenrisiko dar.