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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
06.03.2024
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltunggeht an den Start Schwein
Am vergangenen Donnerstag wurde im Bundesanzeiger das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung veröffentlicht. Es besteht aus einer Förderrichtlinie für investive Vorhaben und einer zweiten Förderrichtlinie für laufende Mehrkosten. Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Betriebe vorgesehen, die in Haltungsform 3 und höher investieren wollen bzw. auf diesem Niveau wirtschaften. Entsprechende Kriterien sind in den beiden Richtlinien hinterlegt. Neben der Schweinemast steht das Programm auch für Ferkelaufzucht und Sauenhaltung zur Verfügung, sofern die in den Richtlinien vorgeschriebenen Kriterien erfüllt werden. Möglicherweise bietet die investive Förderrichtlinie für Sauenhalter, die vor Ablauf der Übergangsfristen zum Umbau des Deckzentrums und des Abferkelbereichs investieren wollen, eine Fördermöglichkeit. Entscheidend wird sein, dass die im Programm einzuhaltenden Kriterien nur für den jeweils beantragten Haltungsbereich (Deckzentrum bzw. Abferkelbereich) gelten. Die entsprechenden Auslegungshinweise und FAQs müssen diesbezüglich in den nächsten Tagen und Wochen betriebsindividuell geprüft werden. Bei investiven Vorhaben ist die Förderung für Stallneu- oder Umbauten je nach Investitionssumme gestaffelt. Bei Investitionen bis 500.000,- Euro ist eine Förderung bis 60% möglich. Darüberhinausgehend sind bis zu einer Investitionssumme von 2 Mio. Euro bis zu 50% Förderung möglich, die weiteren Kosten bis 5 Mio. Euro sind bis zu 30% förderfähig. Detaillierte Hinweise rund um das investive Förderprogramm finden Sie auf folgender Webseite der BLE zum Download: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Investive_Foerderung/investiv_node.html. Dem Vernehmen nach wird dort noch in dieser Woche auch der Link für das Online-Antragsverfahren freigeschaltet.
Unabhängig von dem investiven Förderprogramm und ohne zwingende Verknüpfung ist eine Förderung der laufenden Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards möglich. Die zu erfüllenden Kriterien sind in der entsprechenden Förderrichtlinie Laufende Mehrkosten hinterlegt. Dieses Programm ist vor allem für diejenigen schweinehaltenden Betriebe interessant, die die vorgeschriebenen Kriterien bereits jetzt erfüllen. Das sind in der Regel alle Biobetriebe sowie Betriebe mit Offenfront- und Auslaufställen. Diese Betriebe sollten sich die Förderkriterien (z.B. Ringelschwanz) genau ansehen und eine Teilnahme prüfen. Nähere Informationen zum Programm einschließlich der Fördergrenzen und in Kürze auch zu den Fördersätzen je Tier werden zeitnah auf https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Foerderung_Mehrkosten/Mehrkosten_node.html veröffentlicht. Dem Vernehmen nach soll es zunächst eine vierwöchige Zulassungsphase für die im Programm vorgeschriebenen Organisationen und Kontrollstrukturen geben, bevor das Antragsverfahren dann voraussichtlich ab Mitte April gestartet wird.
Aus Sicht des DBV kommt das Bundesförderprogramm aufgrund
- der begrenzten Summe von 1 Mrd. Euro verteilt über vier Jahre,
- der fehlenden Verknüpfung zwischen der Förderung investiver Maßnahmen für den Wechsel in höhere Haltungsstufen mit der Förderung der damit verbundenen höheren laufenden Kosten sowie
- der deutlichen Begrenzung bei der Förderung der laufenden Kosten (z.B. Förderung nur für die ersten 200 Sauen)
nicht annähernd an die Ziele des Borchert-Plans zum Umbau der gesamten Tierhaltung heran.
Es kann allenfalls als ein erster Schritt gesehen werden, wobei zu hoffen ist, dass zumindest das investive Programm eine gute Unterstützung für Sauenhalter bei der Umsetzung der Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung ermöglicht.
01.03.2024
Onlinetagung „Ökolandbau und Wasserschutz“ am Mi 6. März hat noch Plätze frei Öko-Landbau
Öko-Kulturen gut ernähren, ohne Grundwasser zu belasten? Mitmachtagung zu praktischen Standortlösungen für N-optimierten Anbau, Wasserschutz-Vermarktungsprojekte etc..
Infos & Anmeldung unter www.bio2030.de (Quelle: DBV)
01.03.2024
Weidepflicht für Öko-Rinder umsetzen! Öko-Landbau
Im Rahmen des EU-Pilotverfahrens liegt den deutschen Bundesländern ein neues Schreiben der Kommission vor. Nach EU-Ökolandbau-Verordnung 2018/848 sind lediglich männliche Rinder über 1 Jahr und Jungtiere von der Pflicht zum Weidegang für Öko-Wiederkäuer befreit. Weidegang ist nach der EU-Öko-VO immer zu ermöglichen, wenn es die Witterungsbedingungen, die jahreszeitlichen Bedingungen und der Zustand des Bodens zulassen. Daher stimmt die Kommission auch keinem fixen Mindestumfang von 120 Weidetagen zu, wie üblicherweise für Weidemilch definiert. Strukturelle Barrieren wie ein Mangel an verfügbaren Weideflächen oder deren Nichtzugänglichkeit vom Stall aus werden nicht als Grund für eine Befreiung von der Weidepflicht anerkannt. Für die obligatorische Umsetzung der Weidepflicht in der Öko-Rinderhaltung wird keine Übergangsfrist gewährt. Als Nachweis für die Einhaltung dieser Verpflichtung bittet die zuständige Kommissionsdienststelle nun um die Übermittlung des von den zuständigen Länderbehörden abgestimmten harmonisierten Vorgehens. Wie viel Zeit betroffenen Öko-Rinderhaltern noch bleibt, ist nicht klar. Eine Übergangszeit wird hingegen für den Rückbau der Überdachungen bei Ausläufen von 75 % der Fläche auf 50 % der Fläche gewährt. Eine Überdachung der Öko-Ausläufe von mehr als 50 % darf in Bestandsgebäuden noch für eine Übergangsfrist bis 2030 und geduldet werden. Eine dauerhafte Ausnahme gilt in Gebieten mit mehr als 1.200 mm Niederschlag und für säugende Sauen mit Ferkeln bis 35 kg.
Zu den strittigen Fragen in der Öko-Geflügelhaltung (Auslaufpflicht für Küken und Junghennen) ist es zu einer Einigung gekommen. Die Kommission stimmt zu, dass Auslaufpflicht erst bei voll ausgebildetem Deckgefieder und der Fähigkeit zu eigenständiger Thermoregulierung, also ab einer bestimmten physiologischen Reife besteht. Das sei im Einklang mit der EU-Ökolandbau-VO 2018/848, Anhang II, Teil II, Nr. 1.7.3. und Nr. 1.9.4.4. (Quelle: DBV)
01.03.2024
Bio-Mischfutterpreise sinken weiter Öko-Landbau
Die Talfahrt bei den Preisen für Bio-Mischfutter setzt sich nach der Bremse im Januar wieder fort. Insbesondere bei Futter mit höherem Getreideanteil sind die Preise gegenüber dem Vormonat gefallen. Das Angebot an Bio-Futtergetreide und -Mais ist reichlich, zudem hat sich die Verfügbarkeit an Eiweißquellen wieder stabilisiert. Viele Landwirte mischen ihr Futter selbst. Damit ist der Markt für Bio-Mischfutter aktuell recht ruhig. (Quelle: DBV/AMI)
01.03.2024
Bio-Milchmarkt zeigt Anzeichen von Aufwind Öko-Landbau
Vieles spricht dafür, dass sich der Bio-Milchmarkt in diesem Jahr konsolidiert: Die Nachfrage nach Bio-Milch zieht wieder an und die bessere Absatzsituation drückt sich nicht zuletzt in der weiteren Preisanhebung im Januar 2024 auf Erzeugerebene aus. Die Bio-Milcherzeuger erhalten seit September 2023 regelmäßig mehr für ihren ökologisch erzeugten Rohstoff. Bremsend haben sich im Bereich des Preiseinstiegssegments allerdings die unveränderten Bio-Milchpreise im Laden ausgewirkt. Alle zwei Jahre werden die Preise zwischen Molkereien und Handel für die Bio-Milchkontrakte ausgehandelt. Im Mai finden in der Regel die nächsten Gespräche statt. (Quelle: DBV/AMI)

01.03.2024
Schweineknappheit lässt nicht nach Öko-Landbau
Die Marktlage hat sich bei den Bio-Schweinen kaum verändert. Immer noch sind Tiere für Frischfleischartikel wie für Wurst gesucht. Auf der Biofach waren wieder die Einkäufer der großen Ketten unterwegs, im Wesentlichen gibt es aber nur Verschiebungen, wer wohin liefert, ohne dass die Menge wesentlich zunimmt. Nur wenige Unternehmen bieten langfristige Abnahmesicherheit an, und wenn, dann eher für Fleischartikel. (Quelle: DBV/AMI)
01.03.2024
Bio-Äpfel guter Absatz– knapper Lagerbestand Öko-Landbau
Der starke Absatz der Vorwochen und -monate setzt sich bei Bio-Äpfeln weiter fort. Im bisherigen Saisonverlauf wurden 22 % mehr Äpfel verkauft als im Vorjahr. Die Preise im Großhandel liegen im Vergleich zu der Saison 2022/23 um gut 10 % höher. Angeführt wird das nachgefragte Sortiment derzeit von Topaz, Braeburn und Pinova. Die kleinere Ernte bei Elstar und Gala und der hohe Absatz haben den Bestand bei den beiden Sorten schnell schrumpfen lassen. Anfang Februar 2024 lagern bei Elstar und Gala nur noch gut die Hälfte der Durchschnittsmengen der zurückliegenden drei Jahre. (Quelle: DBV/AMI)
01.03.2024
Rindermarkt: Überwiegend ausgeglichene Schlachtrindermärkte Milch und Rind
(AMI) Im Bereich der Jungbullen zeigt sich dabei bundesweit ein recht einheitliches Bild. Das Angebot fällt durchschnittlich aus, die Nachfrage hat sich zuletzt aber etwas beruhigt. Dennoch lassen sich die vorhandenen Mengen zumeist ohne größere Probleme absetzen. Spielraum für Preisanpassungen gibt es nicht. Auch bei den Schlachtkühen liegen die Preisempfehlungen auf unverändertem Niveau. Allerdings gibt es hier regionale Unterschiede, die Mengen sind teilweise eher etwas zu knapp. In den kommenden Wochen werden kleinere Aufschläge für möglich gehalten. Leichten Preisdruck gibt es dagegen im Bereich der hochwertigen Färsen. Immer häufiger sind die Schlachtunternehmen nicht mehr bereit, die Tiere zu unveränderten Konditionen zu kaufen.