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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
13.03.2024
DGE-Ernährungsempfehlungen: Fragwürdige pauschale Abwertung tierischer Lebensmittel Geflügel
(DBV) Vergangene Woche stellte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ihre neuen Ernährungsempfehlungen vor. Während nach bisheriger Empfehlung bis zu 600 g Fleisch- oder Wurstwaren pro Woche empfohlen wurden, sind es nach neuer Bewertung nur noch 300 g/Woche. Statt 700 g Milch und/oder Milchprodukte pro Tag sollen künftig nur noch 400 g/Tag „gesund“ sein. Das bekömmliche Frühstücksei soll man sich nur noch 1 x pro Woche gönnen; bisher waren es 3 Eier pro Woche.
Der DBV sieht die methodischen Grundlagen und die Einbeziehung von unterstellten Umwelteffekten in die Bewertung als problematisch, da Kriterien wie Regionalität und die jeweilige Lieferkette des bewerteten Lebensmittels nicht berücksichtigt wurden. In Deutschland erzeugte Lebensmittel werden gesund und nachhaltig erzeugt. Das wissen und schätzen die Verbraucher.
Es kann keine einheitlichen Empfehlungen für die Ernährung aller Menschen in Deutschland geben, da sich deren gesundheitliche Ausgangslage unterscheidet, stellt die Deutsche Akademie für Präventivmedizin e.V. (DAPM) fest. Adipöse und Schlanke, Diabetiker und Nichtdiabetiker, Sportler und Nichtsportler, Alte und Junge werden von der DGE „in denselben Topf geworfen“. Die empfohlene Verminderung „tierischer“ Lebensmittel entbehrt im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen einer wissenschaftlichen Grundlage. Sie scheint überwiegend durch die vorgebrachten Argumente des Klimaschutzes motiviert, kann jedoch auf Bevölkerungsebene für bestimmte Gruppen zu einer Mangelversorgung führen. Nähere Infos der DAPM zu dem Thema finden Sie hier: https://akaprev.de/wp-content/uploads/2024/03/PRESSEINFORMATION-DAPM-zu-DGE-2024.pdf
13.03.2024
Einigung über die IED-Richtlinie vom EU-Parlament gebilligt Geflügel
Der zwischen Kommission, Parlament und dem Rat erzielte Kompromiss – Trilogergebnis – zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED) hat sich in der Abstimmung des EU-Parlaments nicht verändert. In der Plenarsitzung am 12.03. wurde er mit einer Mehrheit (393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen, 49 Enthaltungen) angenommen. Änderungsanträge, wonach der Status quo der Schwellenwerte erhalten bleibt, also keine Verschärfungen für Schweine- und Geflügelbetriebe erfolgen sollten, wurden abgewiesen. Diese Position (Status quo erhalten) hatte das Parlament bereits vor dem Trilog eingenommen. U.a. durch diesen Druck wurden Rinder aus der Richtlinie vorerst weiter herausgehalten und die ursprünglich angedachten Schwellenwerte für Schwein und Geflügel deutlich nach oben ange-passt. Für Schweine und Geflügel bleibt das jetzt vom EU-Parlament beschlossene Trilogergebnis aber eine massive Verschärfung.
So werden zukünftig die bestehenden Schwellenwerte bei Schweinen von aktuell 2.000 auf ca. 1.150 Mastschweineplätze bzw. von 750 Sauen auf ca. 470 Sauen incl. Ferkelaufzucht abgesenkt und bei Geflügel von 40.000 Tieren auf ca. 10.000 Putenmastplätze sowie auf ca. 21.000 Legehennenplätze. Bei Masthühnern bleibt es bei 40.000 Plätzen. Damit sind bereits deutlich kleinere Tierhaltungen von Zusatzanforderung betroffen. Parallel zur Abstimmung hat COPA-COGECA eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament organisiert, um nochmal auf die Wichtigkeit der Abstimmung hinzuweisen. An dieser Kundgebung hat auch eine Delegation mit deutschen Bauern teilgenommen.
Damit das Trilogergebnis final gültig wird, muss es noch vom Rat der EU auf Ministerebene angenommen werden.
08.03.2024
Landvolk Milchausschuss tagte am 6. März Milch und Rind
Der Landvolk Milchausschuss hat sich am Mittwoch zu unterschiedlichsten aktuellen Themen ausgetauscht. Zum einen wurde über den Stand der Borchertpläne diskutiert. Die vor zwei Jahren kalkulierten Kosten, die bei einem Umbau in eine höhere Tierhaltungsstufe erforderlich sind, sind vermutlich insbesondere bei Investitionen im Stallumbau nochmal deutlich angestiegen. Der Ausschuss konstatiert, dass ohne eine langfristige und verlässliche Förderung der Umbau der Tierhaltung nicht machbar ist. Niedrigschwelligere Kriterien könnten aufkommende Kosten verringern.
Außerdem war Heinrich Daseking, Referatsleiter für Tierhaltung, Fleisch- und Milchwirtschaft des nds. Ministeriums für Landwirtschaft (ML) zu Gast und hat den Ausschuss über aktuelle Arbeiten des ML informiert. Zu den diskutierten Themen gehörten die Pläne des Bundesministeriums (BMEL) zur Umsetzung des Artikels 148 GMO (Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Erzeugern), die Umsetzung des Artikels 210a , Überlegungen zu Ökoregelungen für Weidehalter bzw. Futterbaubetriebe, die Tierhaltungskennzeichnung und die Drittlandsexporte von Zuchtfärsen.
Bezüglich der geplanten Tierhaltungskennzeichenverordnung sieht der Ausschuss, die Eingruppierung des Labels „ProWeideland“ in das System der Haltungsformstufen kritisch. Derzeit könnte das Label laut der aktualisierten Kriterien der Haltungsform.de (welche ausschließlich von Akteuren des Lebensmitteleinzelhandels festgelegt werden) nur in Haltungsformstufe 3 „Außenklima“ von insgesamt 5 eingruppiert werden. Obwohl es eine Haltungsformstufe 4 mit dem Titel „Auslauf/Weide“ gibt.
Weitere Themen im Ausschuss waren der Milchmarkt, die Klimabilanzierung in der Milchbranche, die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der kürzlich veröffentlichte 4-Punkte Plan „zukünftige Milchviehhaltung stärken“ des BMEL.
08.03.2024
Sitzung des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel Geflügel
Am Dienstag, 5. März, tagte in Berlin der DBV-Fachausschuss Eier und Geflügel, ein letztes Mal unter Vorsitz von Ulrich Löhr vom Landvolk Niedersachsen.
Neben der Analyse der Entwicklungen auf einem weitgehend stabilen Geflügelmarkt und einem festen Eiermarkt stand der aktuelle Stand der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) und Überlegungen zum Impfschutz von Geflügel in Deutschland im Mittelpunkt. Die Impfung gegen HPAI zielt darauf ab, nicht nur vor der Krankheit zu schützen, sondern auch das Infektionsrisiko durch eine reduzierte Virusausscheidung bei kontrolliert geimpftem Geflügel zu mindern. Das Interesse wird jedoch durch den hohen Überwachungsaufwand für geimpfte Bestände gedämpft. Diese umfassenden Kontrollmaßnahmen erfordern regelmäßige (alle vier Wochen) amtstierärztliche Untersuchungen aller geimpften Tiere, PCR-Tests für 60 Tiere alle vier Wochen und die Analyse aller verendeten Tiere. Diese Überwachungsmaßnahmen müssen so lange fortgesetzt werden, bis das letzte geimpfte Tier den Bestand verlassen hat. In einem Betrieb mit 5.000 bis 10.000 Puten würden sich die Kosten allein für diese Kontrollen auf monatlich 900 € belaufen.
Darüber hinaus wurde im Fachausschuss ein vielversprechendes Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe mittels kaltem Atmosphärendruckplasma vorgestellt, dessen Entwicklung sich derzeit im Patentverfahren befindet und auf der EuroTier im November präsentiert werden soll. Neben diesem Thema wurden auch die Schwierigkeiten diskutiert, die sich aus der Anwendung der Technischen Anleitung zur Luftreinhaltung (TA Luft) für genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen ergeben, sowie der aktuelle Stand der EU-Tiertransportverordnung erörtert. Spezielle Vorschriften für Geflügeltransporte wurden erläutert, darunter maximale Transportzeiten und Mindesttemperaturen im Transportfahrzeug. Dies wurde von den Sitzungsteilnehmern als problematisch empfunden, insbesondere im Hinblick auf Transporte von Althennen während der Wintermonate, bei denen eine Mindesttemperatur von 15 Grad erforderlich ist. Der DBV wird sich tierartenübergreifend in den Konsultationsprozess der EU einbringen.
08.03.2024
Vogelgrippe erreicht das antarktische Festland Geflügel
Die weltweit grassierende Vogelgrippe hat erstmals die Antarktis erreicht. Das spanische Forschungsinstitut CSIC hat das H5N1-Virus in einer verendeten Raubmöwe nahe der argentinischen Basis Primavera auf der antarktischen Halbinsel nachgewiesen. Die Entdeckung markiert einen bedeutsamen Schritt, da das Virus trotz Entfernung und natürlicher Barrieren die Antarktis erreicht hat. Auf vorgelagerten Inseln war die Vogelgrippe schon zuvor nachgewiesen worden. Experten warnen vor den möglichen verheerenden Auswirkungen auf die Pinguinkolonien, da Pinguine durch ihre enge Nestbauweise besonders anfällig für die schnelle Verbreitung des Virus sind. Eine vorab veröffentlichte Studie zur Ausbreitung von H5N1 in der Antarktis warnt vor einem möglichen Pinguin-Massensterben, was eine große ökologische Katastrophe darstellen könnte.