Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

10.07.2024
Ab dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im Internetportal des LAVES melden
Schwein

Laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) müssen alle deutschen Schweinemäster, die ihre Tiere zur Schlachtung abgeben, die Haltungsform ihrer Ställe zum 1. August 2024 melden. Ab Anfang dieser Woche können niedersächsische Schweinehalter ihre Haltungsformen im zugehörigen Internetportal des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden.

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, müssen sich Schweinemäster in dem Portal zunächst einmal mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN), ausweisen. Sie können dann der Verwendung der Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank zustimmen, um die Adressdaten automatisiert auszufüllen. Alternativ müssen diese sonst händisch eingegeben werden.

Je nach Betriebskonstellation müssen sie dann eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen – u.a. die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung, Tierzahlen, Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise.

Das LAVES hat eine ausführliche Beschreibung zur Meldung erstellt und auch eine Hotline eingerichtet. Diese Informationen, eine FAQ-Liste und auch eine sehr detaillierte Beschreibung der Kriterien je Haltungskategorie finden Sie auf der Seite des LAVES unter www.laves.niedersachsen.de

Bitte beachten Sie vor der Meldung zum THKG folgende Hinweise des LAVES:

  • Dokumente, die für die THKG-Meldung notwendig sind, sollten im Vorfeld in elektronischer Form vorliegen. Erlaubt sind das PDF-Format und auch Bilder, die im JPG, JPEG, PNG-Format vorliegen müssen. Unabhängig vom Format darf die Dateigröße 10MB pro Datei nicht überschreiten.
  • Überprüfen Sie die Adressdaten, die das LAVES aus Hi-Tier abruft, sofern sie der Datennutzung zugestimmt haben. 
  • Legen Sie im Anschluss den Standort für Ihren zu meldenden Stall an. An einem Standort können mehrere Ställe stehen.
  • Im nächsten Schritt legen Sie unter dem angelegten Standort einen Stall an und nehmen dort die THKG-Meldung vor. Falls es mehrere Ställe an einem Standort gibt, erfassen Sie die anderen Ställe ebenfalls unter diesem Standort. Für den Fall, dass mehrere Ställe an einem Standort erfasst werden, ist ein Lageplan verpflichtend mit hochzuladen.
  • Wenn Sie mehrere Standorte haben, verfahren Sie für die anderen Standorten auf die gleiche Art und Weise. Es können beliebig viele Standorte angelegt werden.
  • Wenn Sie weitergehende Fragen zur Erfassung haben, wenden Sie sich an die Laves-Hotline unter der Nummer 0441-57026-333.

10.07.2024
Bundesrat zur Änderung Tierschutzgesetz
Geflügel

Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben an. In der Abstimmung erhielten 47 Empfehlungen die Zustimmung der Länder. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, bevor der Vorgang im September in den Bundestag geht.

Aus Sicht des DBV zeigt die Debatte im Bundesrat, welch einen unausgegorenen Entwurf die Bundesregierung für die Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt hat. „Der Gesetzentwurf gehört angesichts der zahlreichen politischen Absichtserklärungen zum Bürokratieabbau grundsätzlich auf den Prüfstand“, fordert der DBV-Veredlungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Hubertus Beringmeier. „In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Nachbearbeitung. Letztendlich rollen mit diesem Gesetzentwurf Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro auf die Nutztierhalter zu – insbesondere Schweine- aber auch Milchviehhalter!“, so Beringmeier weiter. Die Tierhalter stünden zur Weiterentwicklung beim Tierschutz. Das funktioniere nur mit praxistauglichen und machbaren Schritten, aber nicht mit Bürokratie und Verboten. Damit werde die Tierhaltung lediglich ins Ausland verlagert, wird Beringmeier deutlich. Der Deutsche Bauernverband erwartet nun entsprechende Korrekturen mit vernünftigen Lösungen im parlamentarischen Verfahren durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Im Hinblick auf den laufenden Prozess und die Stellungnahme des Bundesrates möchten wir Sie noch einmal auf die Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hinweisen, die der DBV gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat. Ihre Teilnahme ist von großer Bedeutung! Infos und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

10.07.2024
Hessen – ASP im Hausschweinebestand nachgewiesen
Schwein

Nachdem am 15. Juni der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein in Hessen auftrat, wurde das Virus nun auch in einem Hausschweinebestand im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen. In einer Kleinsthaltung bei Biebesheim am Rhein wurden 9 Tiere positiv getestet. Der Betrieb, der auch Pensionspferde hält, wurde abgeriegelt, die Schweine gekeult. Um den Betrieb wurden eine
3 km Schutzzone und eine 10 km Überwachungszone eingerichtet. Das betroffene Gebiet erstreckt sich auch nach Rheinland-Pfalz (RLP). Auf der hessischen Seite befinden sich insgesamt etwa 3.500 Schweine innerhalb der neuen Zone, zusätzlich zu den knapp 10.000 Tieren in der bereits zuvor eingerichteten Restriktionszone. Im Wildschweinebestand wurde das Virus bislang bei 15 von 123 beprobten Kadavern nachgewiesen.

10.07.2024
ASP: Erste Fälle bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz
Schwein

Am Montag wurde in Gimbsheim im Kreis Alzey-Worms, nahe der Fälle in Hessen (Kühkopf), innerhalb der infizierten Zone und erstmals in Rheinland-Pfalz, das Virus bei einem toten und einem im Sterben befindlichen Wildschwein nachgewiesen. Die Tiere wurden in einem Seitenarm des Rheins gefunden, was darauf hindeutet, dass das Virus den Fluss überquert hat. Eine Ausweitung der infizierten Zone Richtung Süden wird erwartet. Ein weiterer Wildschwein-Verdachtsfall wurde in Oppenheim im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet, der bereits in der hessischen Restriktionszone liegt.

09.07.2024
Blauzungenkrankheit: Stellungnahme der StIKo Vet zur Impfung gegen BTV-3
Milch und Rind

(ML) Auf Basis der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der StIKo Vet unter folgendem Link verfügbar: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

09.07.2024
Interaktives Lernmodul Öko-Kontrolle
Öko-Landbau

(DBV) Das Lernmodul erkärt, wie Landwirte Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Das wird regelmäßig überprüft. Wer kontrolliert das? Wie läuft die Kontrolle ab? Wie häufig findet sie statt? Und welche Dokumente müssen vor­gelegt werden? Mit dem interaktiven Lernmodul lässt sich die Öko-Kontrolle durchspielen. Damit können umstellungsinteressierte Landwirte bereits vor der Umstellungsentscheidung aus­probieren, was eine Öko-Kontrolle mit sich bringt.
Erreicht werden kann das Tool unter: https://tools-oekolandbau.de/interaktiver-spielplan

09.07.2024
Neuregelung für Öko-Importe gefährdet indirekt auch dt. Öko-Erzeugung
Öko-Landbau

(DBV) Die deutschen Her­steller von Öko-Lebens­mitteln fordern eine längere Übergangsfrist bei der Neuregelung für Öko-Importe. Die Kontrolle und Zertifi­zierung von Öko-Kleinbauern und Öko-Erzeugergruppen in Drittländern nach den neuen Regeln beginnen aufgrund der späten Zulassung der Bio-Kontrollstellen erst jetzt. Daher ist eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2025 notwendig, so AÖL und BÖLW. Viele (sub-) tropische Importrohstoffe sind auch für deutsche Öko-Erzeugnisse, wie bspw. dem Bestseller Mango-Joghurt oder Schokoladen und andere Erzeugnisse mit tropischen Zutaten wichtig. Fallen diese Öko-Zutaten aufgrund von Öko-Kontrollverzögerungen weg, können die entsprechenden Lebensmittel nicht mehr öko­logisch angeboten werden. Damit gekoppelt würden deutsche Rohwaren wichtige Markt­anteile verlieren.