Mo, 17.03.2025
Raus aus der Moorkulisse? – Jetzt aktiv werden!
Antragsmöglichkeit nur über „ANDI-Verfahren“ und bis 15. Mai, spätestens 31. Mai begründende Anlage!
Dem Landvolk Niedersachsen ist gelungen, was in anderen Bundesländern mit entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten so nicht angeboten wird: Antragstellende auf GAP-Prämien können die Einstufung einer Fläche als Moor (mind. 10 Zentimeter-Schicht mit kohlenstoffreichem Oberboden innerhalb der obersten 40 Zentimeter unter Geländeoberkante) beanstanden. Ist natürlich wieder ärgerlicher Aufwand, aber sollte sowohl bei Dauergrünland als auch bei Ackernutzung zumindestens kurz überlegt werden! Denn inzwischen greift der Gesetzgeber auf diese so genannte „GLÖZ 2-Kulisse“ auch gern zurück, um z. B. die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Standorten zu erschweren usw.
Wichtig auch: Reden Sie ggf. mit den Verpächtern solcher Flächen an Sie, da nur GAP-Antragsteller eine direkte Korrektur über das Verfahren erreichen können. Ihr Verpächter hat ggf. auch noch Unterlagen z. B. übers Tiefpflügen vor vielen Jahrzehnten! Fluten Sie die LWK aber auch nicht mit nicht wirklich begründbaren Herausnahmeanträgen! Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es 2026 eine weitere Möglichkeit der Korrektur über ANDI geben wird. Die Landesverordnung sieht hier noch kein Auslaufen vor. Wenn eine Fläche ganz aus der Gebietskulisse herausgenommen werden soll, sind die Anforderungen wegen der überzogenen Moorbodendefinition des letzten Bundestages besonders schwer zu erfüllen. Tiefgepflügte Flächen können leichter als so genannte „Moor-Treposole“ umgestuft werden, das ermöglicht schon einmal Grünlanderneuerung und Statustausch.
Für die begründende Anlage zu dem Antrag ist der in ANDI 2025 verlinkte Vordruck zu nutzen. Für die Gültigkeit des Antrags ist zudem erforderlich, dass zusätzlich bis spätestens zum 30.06.2025 die erforderlichen qualifizierten Nachweise bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. An die GLÖZ 2-Auflagen müssen Sie sich halten, mindestens bis Ihnen ein positiver Bescheid der LWK vorliegt, dass die Fläche nicht mehr in die Gebietskulisse fällt bzw. die Bedingungen für Treposole gelten. Es macht also wenig Sinn, vor einem solchen Bescheid für eine Dauergrünlandfläche in der Kulisse, die bisher nicht als Treposol eingestuft ist, einen Antrag auf Pflegeumbruch zu stelle.
Detaillierte Hinweise dazu, welche qualifizieren Nachweise für die Prüfung der vollständigen Herausnahme bzw. für die Prüfung der Ausweisung mit der Bodenkategorie Moor-Treposol einreichen müssen, finden Sie unter dem Webcode: 01042644 auf den Seiten der LWK Niedersachsen. Außerdem liegen allen Landvolk-Kreisverbänden ausführliche Unterlagen als Hilfestellung vor. FANI-App kann leider bisher nicht genutzt werden, aber Dateien mit Aufnahmen von Bodenprofilschnitten per Handykamera werden bei der Prüfung durch das LBEG akzeptiert, wenn vor der Erstellung eines Fotos mit dem Handy bei der Einstellung zu so genannten „Ortungsdiensten“ der Zugriff auf den Standort erlaubt ist, und zwar der „genaue“ Standort! Anleitung fürs iphone z. B. https://www.youtube.com/watch?v=_DEGMJUnBFw oder für „Android“-Geräte wie Samsung https://www.youtube.com/watch?v=7nVmbH0iL1M. Erst testen (Probeaufnahme, Testbild auf gespeicherte GPS-Koordinaten prüfen), dann sauber Grabloch ausheben und dann Profilwände mit lesbarem Maßstab fotografieren!