Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 13.11.2024

Anpassung der Haltungsform an das THKG

Seit dem 1. Juli 2024 erfolgt die schrittweise Umstellung der Haltungsformkennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) auf ein 5-Stufen-System. Die Stufenbezeichnungen wurden dabei an die Begriffe der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung (THKG) angepasst. Dies ist erforderlich, um die Haltungsform des LEH neben der staatlichen Kennzeichnung verwenden zu können. Nun steht die Aktualisierung der Mindestanforderungen für die Schweinemast an. Dies soll sicherstellen, dass die Programme künftig in allen Stufen auch inhaltlich die Anforderungen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung erfüllen. Dabei müssen bspw. die Platzvorgaben in Haltungsformstufe 3 angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://haltungsform.de/kriterien-5stufig/. Für Betriebe in bestehenden Programmen ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 vorgesehen.

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