Mi, 16.10.2024
Höhere Bußgelder im Tiergesundheitsrecht
(hib/NKI) Die Bundesregierung folgt dem Bundesrat bei Änderungen im Tiergesundheitsrecht. Verstöße gegen EU-Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln beim Verbringen von gehaltenen Landtieren oder Bruteier sollen bußgeldpflichtig werden. Zudem wird die Höchstgrenze für Geldbußen bei Verstößen gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben.