Mi, 16.10.2024
Öffentliche Anhörung zum Tierschutzgesetz
Diesen Montag fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zur Novelle des Tierschutzgesetzes statt. Die Fraktionen luden dazu Sachverständige der Branchen ein. Für den Deutschen Bauernverband (DBV) nahm Generalsekretär Bernhard Krüsken und für den Bayerischen Bauernverband (BBV) Isabella Timm-Guri teil. Des Weiteren waren Vertreter von Tierschutzverbänden, die Bundesbeauftragte für Tierschutz, Ariane Kari, Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. und Dr. Andreas Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte geladen.
Der DBV lehnte den Entwurf ab und warnte vor wirtschaftlichen Folgen und der Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. Es stünde außer Frage, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die berechtigten Anliegen des Tierschutzes als auch die Realitäten und Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtige. Der BBV betonte, dass besonders kleinere Betriebe im Süden Deutschlands, die auf die Anbindehaltung angewiesen sind, wahrscheinlich aufgeben würden.
Dr. Andreas Palzer kritisierte die geplanten Änderungen als „Symbolpolitik“. Er bemängelte, dass Maßnahmen wie jene zum Schwänzekupieren Tierleid sogar verschlimmern könnten. Zudem kritisierte er unnötige Bürokratie und bezeichnete die Liste der Symptome für Qualzuchten als willkürlich und ineffektiv. Ariane Kari kritisierte die Abschwächungen im Entwurf durch bereits gemachte Zugeständnisse, z.B. im Bereich Anbindehaltung. Tierschutzorganisationen kritisierten den Entwurf als unzureichend. Sie forderten in fast allen Bereichen weitere Verschärfungen. Dr. Barbara Felde nannte den Entwurf teilweise verfassungswidrig, da das Staatsziel Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Beratungen zum Gesetzentwurf über die Änderung des Tierschutzgesetzes werden in einer der nächsten nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft fortgesetzt. Danach wird dieser Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen, über die dann im Bundestag entschieden wird.