Mi, 09.10.2024
EU-Kommission plant Verschiebung der EUDR
Laut einer Pressemeldung der EU-Kommission sieht diese vor, den Anwendungsbeginn der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Für Kleinst- und Kleinunternehmer soll der Beginn auf den 1. Juli 2026 entfallen. Grund für die geplante Verschiebung seien zahlreiche Rückmeldungen von Verbänden und internationalen Handelspartnern über die unzureichende Vorbereitung und den damit einhergehenden Problemen bei einem kurzfristigen Anwendungsbeginn. Die etwaig angekündigten Preiserhöhungen für Sojafuttermittel für das Jahr 2025 sollten daher aufgrund fehlender zusätzlicher Aufwände entfallen! Der DBV begleitet den Prozess weiter kritisch und setzt sich konsequent für eine Überarbeitung und Vereinfachung der EUDR ein.